Fehlendes Abnahmeprotokoll

Diskutiere Fehlendes Abnahmeprotokoll im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben mit Architekt ein Haus gebaut, der Archi wurde komplett also inkl. LP9 beauftragt. Nach Fertigstellung des Hauses hatte der...

  1. #1 Dennis1, 03.09.2013
    Dennis1

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    Hallo,

    wir haben mit Architekt ein Haus gebaut, der Archi wurde komplett also inkl. LP9 beauftragt.
    Nach Fertigstellung des Hauses hatte der Archi dann eine Abnahme gemacht, d.h. er hat ein Abnahmeprotoll erstellt, welches er uns aber nie zukommen lies.
    Ich habe ihn daraufhin mehrmals angeschrieben, aber bis jetzt keine Stellungnahme dazu erhalten.
    Habe ich damit ein Risiko, oder was kann dies rechtlich für Konsequenzen haben?

    Wie gesagt, im Bauvertrag ist die komplette Beauftragung geregelt, eine Schlussrechnung liegt ebenfalls vor.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

    Grüsse,
     
  2. #2 Gast036816, 03.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hat der architekt eine vollmacht zur durchführung von rechtsgeschäftlichen handlungen im sinne des ag? seit wann liegt die schlussrechnung vor? wurde die schlussrechnung bereits bezahlt?

    ich empfehle dir einen rechtsanwalt (bau) einzuschalten.
     
  3. #3 Dennis1, 03.09.2013
    Dennis1

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    die Schlussrechnung wurde bereits bezahlt und liegt seit ca. 2 Jahren vor.
    D.h. durch das fehlende abnahmeprotokoll besteht welches Risiko?
    Genau das Gefühl habe ich auch, dass ich hier mit einem Rechtsanwalt aktiv werden sollte.

    Grüsse,
     
  4. #4 Baufuchs, 03.09.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @dennis
    Lies noch mal den Beitrag von Rolf aib.
    Wieso hat der Architekt die Abnahme durchgeführt und nicht Du als Bauherr?
     
  5. #5 Gast036816, 04.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn die schlussrechnung vorliegt und bezahlt wurde, dann hast du die leistungen mängelfrei abgenommen. wenn du jetzt mängelansprüche gegenüber dem vertragspartner durchsetzen musst, dann hilft nur der nachweis der vollmacht oder du musst die
    mängelansprüche beim architekten anmelden. der weg zum anwalt bleibt dir nicht erspart.
     
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