Fenster Zwangsbelueftung im Neubau

Diskutiere Fenster Zwangsbelueftung im Neubau im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; In meinem Neubau sind die Fensterrahmen bewusst undicht, durch Kunststoff-Lueftungselemente. Offenbar ist da ein Konzept dahinter vom...

  1. #1 arndt314, 01.02.2006
    arndt314

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    In meinem Neubau sind die Fensterrahmen bewusst undicht,
    durch Kunststoff-Lueftungselemente.

    Offenbar ist da ein Konzept dahinter vom Bautraeger, um
    Schaeden durch unzureichende Belueftung vorzubeugen,
    und der gesamte Luftwechsel aus dem BDT ist mit n50=1.4
    auch im Rahmen.

    Alles schoen und gut, nur hab' ich in einem Fensterrahmen
    (dem Giebelfenster im Dachgeschoss) erheblichen Kondenswasseranfall,
    was erstens laestig ist und zweitens diesen Fensterrahmen wohl auch nicht
    lange leben laesst.

    Frage:
    - ist sowas ueblich?
    - darf ich das aendern, ohne die Gewaehrleistung zu riskieren?
    (oder ist dann jeder Kondenswasserschaden in der Dachdaemmung
    automatisch Folge von "zu dichten" Fenstern?)
    - ist sowas im Sinne der EnEV erlaubt, immerhin heisst es da doch
    "die Gebaeudehuelle ist dauerhaft luftundurchlaessig herzustellen",
    aber diese Fenster sind doch bewusst luftdurchlaessig?
    - ist sowas klug, jedenfalls wenn man wie ich die Luftfeuchtigkeit
    aktiv kontrolliert, im Sommer auch mit Kondenstrockern?

    Danke fuers Feedback,

    Gruss, Arndt
     
  2. #2 Olaf (†), 01.02.2006
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    Sagen wir mal so: ja, es wird als DIE Lösung präsentiert. Ich selbst bin kein Fan davon, weil: siehe deinen 3. Stabsstrich und Mit den Dingern erreichste nie den Uw-Wert (Fenster), den der Planer vorgibt und das Fenster haben sollte. Kein Mensch wird dir den Uw dafür nennen können
    1. Nein
    2. nochmal nein, die Beweislast, dass alles richtig ist und es am Nutzungsverhalten liegt, also das Werk i.O. ist, liegt beim AN bzw. Verkäufer - Fristen beachten! Siehe div. Diskussionen dazu hier im Forum
    Na da kommste wahrscheinlich nicht weit. Aber ne kleine fiese Idee, wie du die Dinger eventuell (auf seine Kosten) wieder loskriegst: Besorg dir die Primärenergieberechnung fürs Haus, da steht ein Uw-Wert der Fenster drin und lass dir die für die eingebauten nachweisen (vorrechnen). Ich bin davon überzeucht: Mit den Lüftern kriegt er das nie hin.
     
  3. #3 C. Schwarze, 01.02.2006
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    @NFS82
    Haste es noch nicht mitbekommen?, man kann alles hinrechnen.
    Sogar Glasbausteine mit 3,0!
     
  4. #4 Herbert, 01.02.2006
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    Die EnEV enthält auch die Vorgabe:

    § 5
    Dichtheit, Mindestluftwechsel
    ...
    (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.
    siehe http://www.luftdicht.de/enev2004/paragraf5.htm

    Das ist der Hintergrund dieser Maßnahme.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 02.02.2006
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