Fertighaus fehlkonstruktion ?

Diskutiere Fertighaus fehlkonstruktion ? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Moin Wir haben letztes Jahr ein Fertighaus gekauft und müssen es in unserem Baugebiet in Norden - Ostfriesland mit mind. 50% vollklinker...

  1. Terron

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    Moin

    Wir haben letztes Jahr ein Fertighaus gekauft und müssen es in unserem Baugebiet in Norden - Ostfriesland mit mind. 50% vollklinker versehen. Logisch das wir 100% machen, da das meiste andere dem Wind nicht Stand halten würde.

    Da der Klinker von uns zu erfüllen ist (also von einer Firma die wir beauftragen), scheint der Anbieter sich nicht wirklich drum gekümmert zu haben.

    Die Laibungen sind am Fenster 7cm, und an der Tür 11cm. Diese sind auch alle Stramm an der Jallousie Führung dran.
    Der dachkasten ist ebenso sofort montiert worden.

    Alle Parteien wussten von vornherein das wir Klinkern werden/müssen. Die Bodenplatte wurde größer bestellt, und die Monteure haben eine Gummischürze direkt montiert.

    Nun habe ich das Problem mehrere Male angesprochen und eine detailzeichnung verlangt.

    Was steht da nun drin? Unser Haus ist für Riemchen ausgelegt. Würde ich mit leben können, aber warum würde dann die Platte größer benötigt?! Davon abgesehen, ich darf es nach aktuellem Stand ja gar nicht laut DIN xyz


    Meine Frage: Wer steht da nun in der Verantwortung bzw dafür gerade?

    Bei 11cm Laibung + 2cm luftschicht + 11,5cm Stein haben wir am Ende eine 24,5er Wand an der Tür bzw 20,5 an den Fenstern. Das sieht doch nicht aus :(
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Wieso darfst Du keine Riemchen und welcher DIN (genau!) soll das stehen.

    Sag jetzt nicht Weiß ich nicht, hat mir mal einer gesagt

    Der,der die Schnittstellenkoordination macht und das ist in der Regel der Bauherr!!!
    Das Detailblatt hättest Du vorher anfordern müssen!!!
     
  3. Terron

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    Hi.

    Das wir Klinkern müssen ist / war allen Seiten bekannt. Der Architekt, der Verkäufer... Alle hatten die Textliche Festsetzung und die Örtlichen Bauvorgaben bevor wir überhaupt irgendwas gestartet haben. Unser Ursprüngliches "Traumhaus" haben wir komplett über den Jordan gesandt, da es nicht den Vorgaben entsprach (weder Pultdach noch Kniestock 1,80m erlaubt).

    Wir haben ziemliche strenge Vorgaben hier. Ob Giebelhöhe, Firsthöhe, Dachform, Zaun, Farbe der eindeckung oder des Klinkers...alles ist vertreten.

    Die genaue DIN habe ich aktuell nicht zur Hand, werde diese aber noch erfragen.
    Ich war beim Bauamt in Norden und wollte erfahren wieso weshalb warum wir nicht Riemchen kleben dürfen. Mein Einfaches Argument: Man sieht keinen Unterschied.

    Antwort des Beamten: das ist nach DIN .... und davon weichen wir nicht ab.
     
  4. Terron

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    [​IMG]

    Ich hoffe es ist erkennbar
     
  5. #5 Gast036816, 24.04.2015
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    Gast036816 Gast

    ziegel in RAL ähnlich 2001 etc. ist ein absoluter schmarrn. wie blöd muss man sein, um solch eine festlegung im b-plan reinzuschreiben.

    du musst deinem traumhausanbieter eine mängelanzeige senden, dort schreibst du die mängel rein, hängst fotos mit zollstock im bild dran und forderst den unternehmer zur mängelbeseitigung bis xx.yy.zzzz auf. dann hast du erst einmal deinen anspruch angemeldet. weiter forderst du den unternehmer auf, ein prüffähiges mängelbeseitigungskonzept in worten und plänen vorzulegen. wenn dein traumhausersteller sich bisher einiges erspart hat, forderst du das jetzt ein.
     
  6. #6 ThomasMD, 24.04.2015
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    Ich glaube, das wird schwierig.
    Er hat das Haus ohne Verklinkerung beim Traumhausanbieter gekauft und muss nun selbst, mit einer dritten Firma die Wetterschale machen:

    Das ist doch ungefähr so, als würde ich ein Auto ohne Kotflügel, Motorhaube, Kofferklappe etc. bestellen und mich hinterher über die fehlende Passgenauigkeit aufregen.
    Da hätte jemand wohl ganz akribisch die Schnittstellen festlegen und vereinbaren müssen.
    Ob das der Traumhausbauer hätte leisten müssen, nur weil ihm "bekannt war", dass da hinterher noch was draufkommt, bezweifle ich.

    Mal sehen, ob Ralf Wortmann dazu noch eine Meinung schreibt.
    Immer wieder interessant, welche verrückten Konstellationen es doch beim Hausbau gibt...
     
  7. Terron

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    Zum Teil hast du naürlich recht.

    Der Anbieter verkauft aber keine Häuser fertig verklinkert.

    Laut deren Aussage wurden ja schon etliche Häuser verklinkert.
    Aber aus irgendwelchen Aspekten wird es nicht mehr fertig verklinkert angeboten

    Auf der einen Seite heißt es dass das Gaus auf Riemchen ausgelegt wurde, auf der anderen haben die uns die größere Bodenplatte gegossen, inkl extrakosten versteht sich.

    Es geht mir weiß Gott nicht drum auf Teufel komm raus Kosten zu drücken o.ä.

    Im Prinzip ist es "nur" der optische Punkt samt Ausführung. Das Haus steht fertig für den Endputz seit Tag 2.

    Wir hatten diverse Maurer vor Ort, und jeder hat mit dem Kopf geschüttelt.
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 24.04.2015
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    @Terron:
    Du schreibst, ihr hättet ein Haus „gekauft“. Ist das nur eine sprachliche Ungenauigkeit, oder habt ihr wirklich ein schon errichtetes Haus gekauft? Oder handelt es sich um einen Werkvertrag? Der Rest deines Beitrags klingt nach Werkvertrag. Hast du mit einem GÜ gebaut?

    An unsere technischen Experten hier:
    Versteh ich das richtig, dass diese beiden Beschreibungen:
    ----------------------------
    a)
    Laibungen sind am Fenster 7cm, und an der Tür 11cm. Diese sind auch alle Stramm an der Jallousie Führung dran.
    b)
    Bei 11cm Laibung + 2cm luftschicht + 11,5cm Stein haben wir am Ende eine 24,5er Wand an der Tür bzw 20,5 an den Fenstern ....
    -------------------------------

    auf einen Mangel hinauslaufen, dass man also mit den Gegebenheiten, wie sie Terron beschreibt, das Gebäude nicht mit Vormauerziegeln (DIN 105) verblenden kann?

    @Terron:
    Verstehe ich das richtig, dass es sich bei dem Text in deinem Beitrag #4 um die textliche Festsetzung des für dein Grundstück geltenden Bebauungsplan handelt? Sind also im B-Plan nur verklinkerte Häuser zugelassen?

    Wer hat denn den Bauantrag gestellt, bzw. die Bauunterlagen erstellt und eingereicht? Dein GÜ? Was steht denn in den Bauantragsunterlagen? Ist dort eine Bauausführung mit Vormauerziegeln beschrieben?

    Wenn ja und wenn der GÜ dies Bauantragsplanung erstellt hat und wenn es zutreffend ist, das die Bauausführung des GÜ so, wie jetzt vorhanden, nicht geeignet ist, eine Verblendung mit Vormauerziegeln mittlerer Art und Güte zu erstellen, handelt es sich um einen Mangel. Dann sollte der GÜ fristsetzend per Einschreiben zur Mangelbeseitigung aufgefordert werden. Falls es sich um einen Mangel handelt, dessen Beseitigung kostspielig zu werden droht, sollte vorab ein SV und ein RA hinzugezogen werden.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2015
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    Aha! Es ist also nicht nach DIN verboten :mauer, sondern, der B-Plan fordert Verblendung nach der StoffDIN 105.

    Die verbietet keine Riemchen, die definiert "Nur" Eigenschaften von Mauerwerkssteinen!!!

    Und die Begründung für die Ablehnung einer Befreiung von der Auflage aus dem B-Plan möchte ich sehen :mega_lol:
    Sorry, das ist für mich kurz vor der Festschreibung der Klopapierfarbe im B-Plan.

    Ein B-Plan darf eine Gestaltung vorgeben. Ich sehe keinen Weg, in einem B-Plan die Umsetzung der Gestaltungsvorschriften festzusetzen!

    Und wenn der Anbieter keine Verbeldnung für seine Hütten anbietet, wie soll dann die Rückverankerung der Verblendschalen statisch nachgewiesen werden??? Welche Luftschichtanker werden verwandt, wie werden die am HRB(?) standsicher verankert.

    Hat DAS mal einer durchgedacht????

    Mein Gott, wie naiv kann man die grösste Ausgabe seines Lebens angehen???

    PS auf R.W.s Beitrag.

    Ich kann mir da auch kein Bild machen.
    @ TE - Stell mal Bilder von den Leibungen der Fenster und Türen ein - so mittelere Entfernung. Betrachtungsabstand um einen Meter
     
  10. #10 ThomasMD, 24.04.2015
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    Darum scheint es zu gehen.
    Ob aber 4 cm Laibungsunterschied zwischen Tür und Fenstern einem Uneingeweihten überhaupt auffallen?
     
  11. #11 Halbwissender, 24.04.2015
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    Ich versteh das Problem noch nicht so ganz?
    Kannst du mal ein Foto in der schrägen Seitenansicht machen?

    Die Laibungen sind schon jetzt (außen) mit den diesbezüglichen Maßen?

    Ist die Bopl. jetzt zu klein oder wie?

    @RD es gibt zugelassene Dübel für HRB um L-Anker zu befestigen.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2015
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    Ach - echt? ;)

    Is schon klar. Man kann auch Halfenschienen anschrauben und deren Luftschichtanker einlegen. Und welche mit Holzgewinde zum direkten Einschrauben ins Holz.

    Das alles hilft nur 0,garnichts, wenn die tragende HRB-Konstruktion nicht in Abstand und Statik darauf ausgelegt ist, diese Anker daran zu befestigen und deren Lasten schadfrei abzuleiten!!!!

    Wenn aber ein Hausanbieter gar keine Vormauerschichten im Programm hat, ist halt fraglich, ob er um die Problematik weiß, sie berücksichtigt und dem Tragwerksplaner von den zusätzlichen Lasten in Kenntnis setzt!
    Gibts gar nur eine Typenprüfung, dann :yikes
     
  13. #13 Halbwissender, 24.04.2015
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    Ohne Typzulassung = Prüfung und Nachweis des Einzelfalls :D

    Mich interessiert aber nach wie vor eher das "Problem"
     
  14. R.B.

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    oben steht

    Ist das jetzt auf die Fake-Klinker bezogen?

    Also wenn ich da so an die B-Pläne bei uns in der Gegend denke.......muss auf´s Grundstück passen, darf nicht zu hoch sein, der Rest ist verhandelbar. :D
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2015
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    Was nützt es dem TE, wenn er den "Nebenkriegsschauplatz" Sockel und Abdichtung gelöst bekommt, die ganze Chausee aber nicht standsicher ist :yikes

    @ RB
    Genau davon:
    rede ich.
    Ich halte das für eine absolut unzulässige Überdehnung des öffentlichen Baurechts.

    Das kriegen oft genug nicht mal die Denkmalpfleger durch.
     
  16. Terron

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    Puh. Ich versuche es Stück für Stück abzuarbeiten:

    Also wir haben das Haus in dem Sinne nicht aufgestellt gekauft, sondern haben einen Werkvertrag.
    Das Haus mit dem Vertreter geplant, div Treffen mit dem Architekten und geplant usw.

    Die Ugs muss man sich etwas abgewöhnen :-)


    Den Bauantrag hat der Architekt des Aufstellers erstellt und eingereicht.


    [​IMG]
    --> verklinkert mit vormauerziegeln also. Ich habe den gesamten Antrag in elektronischer Form.

    Inwiefern ich vom B-Plan abweichen darf weiß ich ja leider nicht. Drum frage ich euch Experten ja wie ich vorgehen sollte / darf / kann.
    Wenn mir das Bauamt in Norden also keine Genehmigung zur Abweichung gibt, muss ich zur nächsten Instanz gehen. In dem Fall steht Oldenburg über Norden laut meiner info. Es ist ja keine Grundliegende Änderung der Optik, lediglich der Ausführung!

    Aufbau:
    Wie genau die Rückverankerung aussieht kann ich euch nicht sagen. Lediglich das es scheinbar möglich sein.
    Die Anker sollen bis ins Fermacell durch die WDVS geschraubt werden laut Detailzeichnung. Von der Durchführung her hat jeder Maurer zugesagt, es geht halt primär um die - auf Deutsch- hässlichen Laibungen dann.

    Bilder folgen in 2std spätestens
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Ein "schönes" Haus war doch nicht bestellt, oder? :D

    Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass man hier mit der Leibungstiefe einen Mangel konstruieren kann.
     
  18. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nochmal zur Klarstellung des eigentlichen Problems:
    Geht es Dir um die GRÖSSE der Laibungstiefe (außen) oder um deren UNTERSCHIEDE zwischen Fenstern und Türen?
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Erstmal Garnicht! Nur mit Befreiung.

    Oldenburg :yikes
    Die sind zumindest bei der Stadt OL für Ausnahmen/Befreiungen gar nicht ansprechbar.

    Verankern im Fermacel :yikes.

    Da kannste auch gleich Siemens Luftanker einsetzen!
     
  20. Terron

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    Vorsichtig ;)

    [​IMG]

    [​IMG]
     
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