Festpreisangebot kündigen?

Diskutiere Festpreisangebot kündigen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir haben im Januar eine Firma nach einem Festpreisangebot (ohne Vereinbarungen zu Abschlags / Vorauszahlungen und ohne...

  1. ASW

    ASW

    Dabei seit:
    Sonntag
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Hallo Zusammen,

    wir haben im Januar eine Firma nach einem Festpreisangebot (ohne Vereinbarungen zu Abschlags / Vorauszahlungen und ohne Fertigstellungstermin) für Umbauarbeiten im Keller (Hauseingang, Treppe, Wände einreißen und Bad komplett umbauen) beauftragt.
    Mitte Februar wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Mündlich wurde von der Baufirma eine Fertigstellung bis Ostern zugesagt, allerdings sollten wir eine Vorauszahlung vor Baubeginn leisten. Da die Arbeiten zügig begonnen wurden, haben wir diese geleistet. Es kam bald zu einer weiteren Abschlagszahlung für die Außenarbeiten, welche wir auch noch gezahlt haben, da die Arbeiten einigermaßen im Tempo durchgeführt wurden.
    Ab Ostern hat sich die Bauarbeit immer mehr verzögert. Es wurden Arbeiten nur begonnen, nie komplett fertiggestellt, der Subunternehmer Sanitär kam nicht mehr, Bauschutt wurde nicht entfernt und die Haustür wurde Mitte Juni endlich geliefert, aber in der verkehrten Größe. Der "zu kleine Türausschnitt" war dann bereits in der Kellerwand, eine provisorische Bautür wurde nicht eingesetzt. Ab jetzt war die Baufirma kaum mehr telefonisch / per Mail / Nachrichten erreichbar. Es erfolgte keine Unterstützung beim Besorgen einer Haustür in der richtigen Größe (wir haben diese auf eigene Kosten besorgt, obgleich nirgends schriftlich die Größe der Haustür vermerkt ist und wir definitiv keine so kleine Türe wollten).
    Nach alle dem hat dann die Baufirma eine weitere (sehr große Abschlagszahlung) verlangt, ohne der nicht weitergearbeitet wird. Wir haben uns dann darauf eingelassen einen Teil, welcher in etwa den begonnenen geleisteten Arbeiten entspricht, davon zu leisten. Die Baufirma kam dann noch ein Mal zum Verputzen der Mauer für 2 Stunden, die Mauer wurde aber auch nicht mehr komplett verputzt.
    Wir haben ab Juli zigfach versucht, mit der Baufirma in Kontakt zu treten, haben einen Zeitplan für ausstehende Arbeiten angemahnt und das erste Mal eine Frist zur Fertigstellung des kompletten Bauvorhabens bis Mitte September gesetzt. Hierauf kam dann nur die Info der Baufirma, dass die ganze Baufirma bis Mitte August im Urlaub wäre.
    Nach dem Urlaub haben wir die Baufirma zigfach kontaktiert (Telefon Festnetz / Handys, SMS, Mail), wann der Bau nun weitergeht. Wir haben der Baufirma mehrfach mitgeteilt, wann wir unter welcher Telefonnummer erreichbar sind. Es wurde dann zu vereinbarten Telefonterminen bewusst auf den falschen Nummern angerufen oder nur einmal kurz Anleuten lassen, so dass man keine Chance hatte, den Anruf anzunehmen. Rief man dann sofort zurück, kam es zu keiner Verbindung. Allerdings besaß dann die Baufirma auch noch die Dreistigkeit, solche Verbindungsnachweise als Nachweis für seine erfolglosen Telefonate anzuführen. .... Als Weiterarbeitstermine werden bewusst Freitage und Samstage oder Ferienzeiten angeführt, welche uns nicht so recht sind, wir aber oft versucht haben, diese zu ermöglichen oder zumindest Wochen im Voraus (bei Ferienzeiten) darauf hingewiesen haben.
    Daraufhin wurde am letzten Stichttag der Frist Mitte September ein Mitarbeiter zur Vergrößerung des Türdurchbruches mit ungeeignetem Gerät (welches bei den Arbeiten nach 1,5 Stunden kaputt ging) vorbeigeschickt. Wir haben dann die Frist bis Anfang Oktober nochmals verlängert und haben den Türdurchbruch auf eigene Kosten vergrößert, weil wir befürchtet haben, dass die Wand nie mehr zeitnah vergrößert wird (wir haben die Baufirma mit Kontaktdaten für Entsorgungsstellen Baustellen, Leihmöglichkeiten für Geräte ...) unterstützt.
    Wir möchten von der Baufirma die Arbeiten, die wir bereits bezahlt haben, beendet haben wie Bauschutt entfernen, Tür einsetzen und Gartenarbeiten (Mauer verputzen, Treppe fertigstellen, Erdreich ebnen ...) und dann den Bauvertrag kündigen.
    Die Baufirma lügt uns nachweislich an, hält keinen vereinbarten Termin ein (kommt zwischen 1 und 3 Stunden zu spät), meldet sich nie von sich aus, droht mit Insolvenz oder zu vielen Aufträgen ..... Allerdings interessieren ihn unsere Fristsetzungen nicht im Geringsten ("daran wäre er nicht gebunden, da kein Termin im Festpreisangebot vereinbart wurde ...). Eine ausführliche Rechtsberatung haben wir bislang nicht, da unsere Rechtschutzversicherung nicht zahlt. Wir hatten Erstberatungen aber alle sehr widersprüchlich.
    Haben Sie hier im Forum vielleicht aus eigener Erfahrung einen Tipp für uns, ob wir das Festpreisangebot mit Angabe der Gründe (Verzug der Baufirma nach Fristsetzung Bauherr, mangelnder Baufortschritt, kein Einhalten von Terminen ....) kündigen können, ohne dass die Baufirma von uns Schadensersatzansprüche geltend machen kann? Vielen Dank für die Antwort.

    MFG ASW
     
  2. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.911
    Zustimmungen:
    1.088
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Mit Insolvenz kann man überhaupt nicht drohen. Wenn Deine Schilderungen zutreffen, liegt hier eine Insolvenz (und auch deren strafbare Verschleppung) längst vor. Eure Position kann sich dadurch, daß ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahres gestellt wird, nicht verschlechtern. Setzt das Unternehmen anwaltlich in Leistungsverzug. Das selbst zu zahlen, ist Eure beste Investition.
     
    Piofan gefällt das.
Thema:

Festpreisangebot kündigen?

Die Seite wird geladen...

Festpreisangebot kündigen? - Ähnliche Themen

  1. Kündigung durch Handwerker vor Beginn der Arbeit

    Kündigung durch Handwerker vor Beginn der Arbeit: Hallo, wir haben vor über 1,5 Jahren einen Auftrag erteilt (neue Abwasserrohre für 3 Reihenhäuser legen). Ganz klassisch haben wir ein Angebot...
  2. Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte

    Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte: Mich interessiert der Ablauf wenn ein Bauvertrag nach VOB durch AG wegen Mangel der Beschaffenheit und Verstoß gegen die aRdT und keine...
  3. Kündigung aus wichtigem Grund §648 BGB - Wie wird die Zumutbarkeit definiert?

    Kündigung aus wichtigem Grund §648 BGB - Wie wird die Zumutbarkeit definiert?: Hallo zusammen, laut §648 BGB "können die Vertragsparteien aus wichtigem Grund kündigen wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht...
  4. Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses

    Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses: Hallo zusammen, ich besitze eine vermietete Immobilie mit zugehörigem Immobilienkredit. Die 10-jährige Zinsbindungsfrist läuft noch etwa drei...
  5. Architekt will den Vertrag kündigen.

    Architekt will den Vertrag kündigen.: Hallo Liebe Leute, ich hab ja schon seit einiger Zeit Probleme mit meinem Architekten. Der wurde für einen Umbau des Daches und Anbau eines...