Finanzierung / Förderung Sanierung EFH "worst performing building"

Diskutiere Finanzierung / Förderung Sanierung EFH "worst performing building" im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich beschäftige mich jetzt etwas detaillierter mit der Finanzierung und Förderung unseres "Vorhabens". Es gibt ja diverse Förderungen, die...

  1. #1 Bender31337, 20.01.2025
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    Hallo,

    ich beschäftige mich jetzt etwas detaillierter mit der Finanzierung und Förderung unseres "Vorhabens".
    Es gibt ja diverse Förderungen, die zum Teil aber für den einen gelten, für einen anderen wiederum nicht, je nach Familienstand, Einkommen, Region, Zustand Haus vorher/nachher, kombinierbar oder doch nicht,... Was soll ich sagen: ich bin nicht sicher, ob ich nach der Internetrecherche nun schlauer oder verwirrter bin.
    Vielleicht kann mir ja jemand eine Einschätzung geben, was bei uns möglich und eine gute Kombi wäre. Ich versuche mal alle ggf. relevanten Fakten aufzulisten:

    - "Wir" sind meine Frau, unser Sohn (22 Monate) und ich.
    - wir wohnen derzeit zur Miete
    - wir möchten ein EFH (BJ: 1970) zur Eigennutzung kaufen, was vorher meinem verstorbenen Onkel gehört hat. Meine Cousine und meine beiden Cousins haben es geerbet, wollen es aber nicht selbst behalten und verkaufen es deshalb. Auf einen Kaufpreis haben wir uns schon geeinigt.
    - an dem Haus wurde gefühlt seit 1970 nichts gemacht (keine Dämmung, 1-fach Verglasung), die Gasheizung ist 24 Jahre alt, Rippenheizkörper von 1970.
    - das Haus steht auf Erbpacht
    - das Haus befindet sich in NRW, Kreis Soest
    - wir haben bereits einen individuellen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater anfertigen lassen. Grobe Zusammenfassung: das Haus gehört zu den "worst performing buildings", mit etwas Aufwand kommt man auf Stufe KfW 85, mit etwas mehr Aufwand auf KfW 70EE
    - eine mögliche Förderung wäre damit der KfW 261 bis 150.000 € mit 25% Tilgungszuschuss

    derzeitige Kalkulation:
    1. € 45.000 Dach
    2. € 25.000 Fenster
    3. € 30.000 Wärmepumpe mit Erdkollektoren
    4. € 30.000 Fassadendämmung (eher mehr)
    5. € 6.000 Haustür
    6. € 9.000 Fußbodenheizung
    7. € 3.000 Kellerdecke dämmen
    8. € 10.000 Lüftungsanlage
    9. Solaranlage
    10. Elektrik komplett neu (Sicherungskasten versetzen, alle Leitungen, Schalter, Kabel, Dosen neu)
    11. Innentüren neu
    12. Fußbodenbeläge, Wände streichen/tapezieren, Decken streichen/vertäfeln
    13. 2 Badezimmer komplett neu (ein Bad davon vergrößern / Wand versetzen)
    14. Kamin
    15. Keller von außen freilegen, Drainage austauschen, Keller neu abdichten (ggf. dämmen)
    16. Außentreppe in den Keller und Kellertür wegmachen
    17. ggf. Home Automation
    Punkte 1 - 8 sind meiner Meinung nach über KfW 261 förderfähig, ergeben aber auch schon über 150.000 €.
    Welchen Punkt könnte man hier ggf. rausnehmen und anderweitig fördern lassen?
    Bei dem Rest bin ich noch nicht sicher, ob und wie ich das fördern lassen könnte.

    Über Tipps oder Anmerkungen würde ich mich sehr freuen!
     
  2. #2 Einfachnurich, 20.01.2025
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    Was ist mit dem Programm 308?
     
  3. #3 Bender31337, 23.01.2025
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    Hallo Thomas,

    leider fallen wir wegen der Klauseln im Bereich "Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für..." raus.
    a) habe ich einen Anteil an einem vermieteten Wohnhaus (das wirft zwar nicht wirklich was ab, aber Anteil ist Anteil) und
    b) liege ich mit meiner Frau zusammen über 90.000 Bruttoeinkommen

    Ich schaue mir heute mal die Förderungen NRW.BANK an, vielleicht ist da ja was dabei.

    Die Wärmepumpe könnte ich doch aus dem KfW 261 'rausnehmen' und stattdessen über BEG EM mit 55% fördern lassen. (Basisförderung + WPB Bonus + Speedbonus), oder spricht da was gegen? Und die Lüftungsanlage ebenfalls (25%), oder?

    Für weitere Ideen bin ich natürlich immer noch dankbar.
     
  4. 415B

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    Erbpacht? Vergiss es zumal wenn du alt bist geht alles an den Verpächter bzw du darfst abreißen.
     
  5. #5 SoL2000, 23.01.2025
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    ...für mindestens 2/3 des Verkehrswertes.
    Ich bin auch kein Freund von Erbpacht, aber es muss nicht immer schlecht sein.
     
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  6. #6 Bender31337, 23.01.2025
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    ich weiß nicht, ob das überall so ist, aber bei der Stiftung hier wird die Pachtdauer meist mit dem Erwerb neu für 100 Jahre festgelegt. Bei uns sind aktuell noch 94 Jahre drauf, also selbst wenn sie nicht verlängern würden, hätten wir 'erstmal' Ruhe ;) Und wie SoL2000 schon sagte, wir würden dann schon auch Geld dafür bekommen. Wobei, in 94 Jahren dann unser Sohn oder Enkel...
     
  7. 415B

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    Wenn das so ist warum nimmst du nicht das Haus der Eltern?
     
  8. #8 nordanney, 23.01.2025
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    Warum?
    Im Normalfall gesetzlich für 100%. Die 2/3 Regelung ist der Mindestwert, der vertraglich vereinbart werden kann, wenn die Immobilie eine "Sozialwohnung" ist.
    Man kann auch 30% vereinbaren oder 27,5% oder was auch immer - schaut der TE im Vertrag nach. Gesetzlich sind es beim Standard 100% (wenn nichts anderes vereinbart ist).
    Das Thema Restlaufzeit ist eines für Banken und die Bewertung. Wobei bei >50% der Verträge (im Ruhrgebiet eher 90% der Fälle) ein Recht für den Erbbauberechtigten zur Verlängerung bei Ablauf drin steht. Habe in meinem ganzen Leben noch nie eine "Nicht-Verlängerung" erlebt. Außer bei gewerblichen Objekten (gerne in Häfen).

    Bei rechtlichen Themen zum Erbbaurecht bin ich ganz entspannt. Ob es Sinn macht, hängt von den konkreten Bedingungen im Vertrag ab (Restlaufzeit, Pachtzins, Wertsicherung, Bebauungsbeschränkungen/-pflichten o.ä.).
     
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  9. #9 Bender31337, 23.01.2025
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    Hallo 415B,
    ich verstehe nicht, was Du damit meinst?
     
  10. 415B

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    Wenn du hoffst das Deine Kinder oder Enkel da einziehen warum ziehst du nicht zu deinen Eltern in die Hütte?
     
  11. #11 nordanney, 23.01.2025
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    Mmmhhh. Vielleicht, damit die Eltern auch ein Dach über dem Kopf haben und nicht auf der Straße schlafen müssen? Was für eine d...mme Frage...
     
  12. #12 Bender31337, 27.01.2025
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    Okay, also sofern das nicht einfach nur eine Troll-Antwort sein sollte, sondern ein Missverständnis:
    Wir werden da dieses Jahr einziehen und meine Eltern werden in ihrem Haus wohnen bleiben.
    Der Satz mit dem "in 94 Jahren dann unser Sohn oder Enkel" war darauf bezogen, dass ,sollte die Pacht nicht verlängert werden, würde mein Sohn oder evtl. schon mein Enkel das Geld für das Haus von den Erbpachtgebern bekommen. Ich habe erstmal nicht geplant in 94 Jahren noch zu leben ;)
     
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