Flachdachverordnung ?

Diskutiere Flachdachverordnung ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, habe heute in einem Vertragsentwurf folgenden ähnlichen Satz gelesen: "Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass im...

  1. Berndi

    Berndi

    Dabei seit:
    02.11.2003
    Beiträge:
    74
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Chemietechniker
    Ort:
    Schwalbach
    Hallo Experten,

    habe heute in einem Vertragsentwurf folgenden ähnlichen Satz gelesen:

    "Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass im Bezug auf die Schwellenhöhee bei Haus- und Terrassentüren von der Flachdachverordnung abgewichen wird ...."

    Was zur Hölle ist die Flachdachverordnung ?
    Was sagt diese aus ?Ich habe noch nie davon gehört.

    Suchanfragen hier im Frum und unter Google bleiben leider ergebnislos.

    Weis jemand mehr ?


    Gruß,
    Berndi
     
  2. Berni

    Berni

    Dabei seit:
    26.02.2005
    Beiträge:
    2.739
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Estriche
    Ort:
    Ostwestfalen-Lippe
  3. #3 Olaf (†), 21.05.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Vorsicht,

    da hat wohl einer gelernt.
    Er will offensichtlich die vorgeschriebene Höhe (150mm) für die Terassentür unterschreiten bzw. keine Entwässerungsrinne basteln.
    BTOpferin kann da wohl ein Lied von singen.

    Olaf
     
  4. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Jenau.

    Da will einer von 5.2.1 der Flachdachrichlinien = DIN 18 195, Teil 5, Abschnitt 8.1.5 abweichen und sich dafür von der Haftung freizeichnen.

    Er hat hier aber nicht genügend mitgelesen. Für die Freizeichnung ist erforderlich, daß der Laie klar, eindeutig und verständlich über den Inhalt der aRdT und über die Vor- und Nachteile ( insb. Risiken ) der Abweichung unterrichtet wird.

    Das macht der Verkäufer ( gehe davon aus, daß es ein Bauträgerkaufvertrag ist ! ) nicht. Sonst hätte Laie Berndie hier ja wohl kaum fragen müssen :D :D.

    Hat das Schlitzohr noch mehr solcher Tricks auf Lager? Sag ihm, er möge andere vera.....

    Besonders "helle " ist aber auch nicht.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 22.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wer mit...

    solch miesen Tricks arbeitet, dem sollte penibel auf die Finger geschaut werden!!!
    MfG
     
Thema: Flachdachverordnung ?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. flachdachverordnung

Die Seite wird geladen...

Flachdachverordnung ? - Ähnliche Themen

  1. Nicht Norm-gerechte Abdichtung von Terrassentüren?

    Nicht Norm-gerechte Abdichtung von Terrassentüren?: Hallo, wir planen den Bau eines ZFH. Wir wollen im EG und im OG2 jeweils zur Wetterseite eine (Dach-/)Terrasse, jeweils mit Kipp-Schiebetüre....