Fliesen in der Dusche abdichten?

Diskutiere Fliesen in der Dusche abdichten? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, mal eine Frage an die Fliesenleger: Unsere Dusche mußte komplett rausgerissen werden wegen einem Wasserschaden. Es handelt...

  1. #1 Bluecam, 06.01.2010
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    Hallo zusammen,

    mal eine Frage an die Fliesenleger:

    Unsere Dusche mußte komplett rausgerissen werden wegen einem Wasserschaden. Es handelt sich dabei um eine 5-Eck Dusche mit Seitenwänden aus Porenbeton. Es wurden auch alle Fliesen wieder rausgehauen. Dabei fiel mir auf, das an der Wandseite der Dusche nur ein kleines Stück mit diesem wasserundurchlässigen Anstrich behandelt wurde. Oder besser gesagt, nur hinter den seitlichen Abmauerungen. Bei allen Nachbarn wurde die komplette Wand mit diesem Zeug eingestrichen. Sollte ich darauf bestehen, das das auch bei mir komplett eingestrichen wird, oder ist das gar nicht nötig?

    Gruß
    BC
     
  2. #2 Bluecam, 11.01.2010
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    Hat denn keiner dazu eine Meinung?

    Vielleicht habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt: Ich möchte doch nur wissen, ob Fliesen im Spritzwasserbereich (Dusche) etra gegen Feuchtigkeit versiegelt werden müssen, oder reicht es die Fliesen mit ganz normalem Kleber an die Wand zu kleben?

    Gruß
    BC
     
  3. Hansal

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  4. platte

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    Es muss auf jeden Fall Wand und Boden 2lagig abgedichtet werden.In den Ecken müssen Dichtbänder und um Rohranschlüsse Dichtmanschetten eingearbeitet werden.
     
  5. Spe-vo

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    Welchen Anspruch du als Mieter?! (falls ich richtig vermute), auf korrekte Ausführung hast, ist schwer zu sagen.
     
  6. platte

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    Ob Mieter oder nicht,es muss vom Fliesenleger fachgerecht ausgeführt werden.
     
  7. Julius

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    Warum?
    Der Vermieter darf sehr wohl Murks bestellen.
    Hier geht es aber vermutlich um Ansprüche (oder auch nicht) eines Mieters.
    Das ist davon unabhängig!

    @ BC
    Wie ist Deine Rechtsstellung denn nun?
     
  8. #8 Bluecam, 12.01.2010
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    Moin,

    vielen Dank für die Antworten.

    Es handelt sich übrigens nicht um ein Mietobjekt, siondern ein EFH, das wir vor 1,5 Jahren gebaut haben,

    Die Sache mit den Dichtbändern und Manschetten ist mir schon klar. Das wurde auch gemacht. Was nicht gemacht wurde, ist die großflächige Versiegelung der Wand (mit diesem feuchtigkeitshemmenden Anstrich), bevor die Fliesen geklebt wurden.

    Darauf werde ich nun aber bestehen.

    Gruß
    BC
     
  9. platte

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    @Julius:Welcher Vermieter bestellt den Murks,wenn er dann ständig wieder Geld in Reperaturen stecken muss?Und selbst wenn er den Murks bestellt,muss ich es aber fachgerecht ausführen,weil ich muss die Gewährleistung geben.Wenn was passiert sagt der Eigentümer nicht mehr das er den Murks wollte.
     
  10. #10 Bauwahn, 12.01.2010
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    Das gleiche könnte man für Bauherren, die es selbst bewohnen auch sagen.

    Und trotzdem wird es oft genug gemacht. Teils aus Unkenntnis, teils aus Blödheit.
     
  11. Peeder

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  12. #12 Bauwahn, 13.01.2010
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    stimmt, aber das fällt ja eigentlich auch unter Punkt 2 (Blödheit).
     
  13. Pitter

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    Unsere Dusche wurde unter dem Fliesenkleber 2x mit Lastogum bestrichen.
     
  14. Vossi

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    Und nur so ist's richtig. Der Streitfall wird wohl eher bei der Versicherung liegen, die erfahrungsgemäß die Wiederherstellung nicht besser machen wollen, als den Ursprungszustand. Ein unabhängiger Gutachter sollte das klären können. Vllt. legst Du das Geld erstmal aus für den Fliesenleger. In Deinem Interesse sollte die fachlich richtige Wiederherstellung sein. Nur weil irgendwann mal irgendwer etwas so ausgeführt hat, muss es ja nicht nochmal falsch gemacht werden..
     
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