Folgen bei Gebäudeklasse 2 oder 4?

Diskutiere Folgen bei Gebäudeklasse 2 oder 4? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir überlegen derzeit, ob wir bei einer Gebäudesanierung das Dachgeschoss ausbauen sollen oder nicht (d.h. zusätzlicher Wohnraum oder evtl...

  1. #1 karljonas, 09.09.2024
    karljonas

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    Wir überlegen derzeit, ob wir bei einer Gebäudesanierung das Dachgeschoss ausbauen sollen oder nicht (d.h. zusätzlicher Wohnraum oder evtl zusätzliche dritte Wohnung). Aktuell geht es dabei um die Einstufung in die GK2 oder 4, bzw. die daraus resultierenden Anforderungen. Gefunden habe ich bisher folgende Probleme und Lösungsansätze, über Kommentare würde ich mich freuen und insbesondere über Ergänzungen, wenn ich was vergessen habe. Ausgangslage ist ein altes Ziegelsteinwohnhaus mit angebautem Schuppen:
    1. Es wird ein zweiter Rettungsweg benötigt. Im DG kann dieser durch eine Dachfenster realisiert werden, welches zur Straße geht und von der Feuerwehr (Hubwagen) erreicht werden kann. Möglicherweise brauchen ein paar Dachziegel Tritte.
    2. Alle Balkendecken müssen feuerfest werden. Dies kann durch die Verkleidung mit Rigipsplatten erreicht werden.
    3. Das Treppenhaus (alte Holztreppe) muss ertüchtigt werden. Hierzu müssen die Tritte von unten feuerfest verkleidet werden (Rigips).
    4. Zu einem angebauten Schuppen muss ein Brandschutz hergestellt werden. Da der Schuppen niedriger ist als das Haus ist mir noch nicht klar, wie das gehen wird.
    In die Gespräche gehe ich mit Architekt und Bauamt. Hier poste ich, um mich darauf vorzubereiten und würde mich über eure Erfahrungen freuen.
     
  2. #2 Jo Bauherr, 09.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 09.09.2024
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    Bei GK4 bitte beachten:
    - Prüfpflicht Tragwerksplanung!
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    mit den entsprechenden Nachweisen.
    Bei GK2 entfällt das...
     
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  3. #3 simon84, 09.09.2024
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    Ich dachte das ist in NRW?
     
  4. #4 karljonas, 09.09.2024
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    ja. Habe ich etwas anderes geschrieben?
     
  5. 11ant

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    Ich bin etwas unsicher, in wie weit ich Deine Annahme teilen kann, innerhalb der Hofanlage gehöre jeder Gebäudeteil mit eigener Haustür einzeln bewertet, wenn es um die Eingruppierung in eine Gebäudeklasse geht.
     
  6. #6 hanse987, 10.09.2024
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    Zusätzliche Wohnung bedeutet auch zusätzlicher Stellplatz bzw. Stellplätze.
     
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  7. #7 karljonas, 12.09.2024
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    @11ant schön, von dir zu hören! Allerdings verstehe ich deine Anmerkung nicht. Es geht um die Bewertung des alten Haupthauses, also eines der Gebäudeteile (wobei es wohl schon eine Rolle spielt, ob daran andere Anbauten existieren - in diesem Fall ein Unterstellschuppen an einer Giebelseite).

    Interessant ist deine Aussage zur "eigenen Haustüre". Eine Wohnung (im EG) erhält den bisherigen Haupteingang, eine zweite Wohnung (im OG) erhält den bisherigen Nebeneingang. Die Treppe gehört dann nur zur Wohnung im OG und ist von der anderen Wohnung aus auch nicht zugänglich. Sind das dann zwei voneinander unabhängig zu bewertende Gebäudeteile?

    Am Sonntag kommt der Brandschutzgutachter, mal schauen, was der sagt.
     
  8. 11ant

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    Ohne den Zusammenhang im Gehöftensemble würde ich das als Zweifamilienhaus bezeichnen.
    Ich bin gespannt.
     
  9. #9 karljonas, 12.09.2024
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    ja, so hatte ich das auch eingeschätzt. Unabhängig von Zahl und Anordnung der Haustüren.
     
  10. #10 karljonas, 18.09.2024
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    Vorläufiger Abschluss: wir bauen das DG nicht aus und gehen damit in die GK2. Die zusätzlichen Brandschutzauflagen für die EG-Decke und das Treppenhaus zur zweiten Wohnung müssen wir natürlich erfüllen. Das macht ja auch Sinn.
     
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