Formel für Umrechnung DIN >> WflB

Diskutiere Formel für Umrechnung DIN >> WflB im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Wir haben uns ein Haus ausgesucht, welches wir aber mit einem anderen Anbieter als dem ursprünglichen bauen werden. Der Anbieter a) hat...

  1. #1 Flockenmolly, 29.03.2006
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    Hallo!

    Wir haben uns ein Haus ausgesucht, welches wir aber mit einem anderen Anbieter als dem ursprünglichen bauen werden.
    Der Anbieter a) hat alle Maße nach der II Wohnflächenberechnung angegeben, der Anbieter b) gibt alles nach DIN an.
    Jetzt stehe ich vor 2 fast identischen Zeichnungen (es gibt natürlich Unterschiede beim Mauerwerk und dessen Maßen) und würde sie gerne exakt miteinander vergleichen, da wir den Vorabzug :deal
    unterschreiben müssen.
    Gibt es eine Formel, mit der ich das eine Maß in das andere
    umrechnen kann? :confused:

    Ich würde mich über eine (schnelle) Antwort sehr freuen!!! :winken

    Danke und LG
    Anja
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein...

    Es kann keine Formel geben, weil die Abzüge von der Grundfläche gebäudeabhängig sind.
    Im Prinzip können WF und DIN 276 sogar gleich sein.
    MfG
     
  3. #3 Baufuchs, 29.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    II. Berechnungsverordnung ist seit dem 01.01.2004 ungültig, seit diesem Datum gilt die Wohnflächenverordnung. Im übrigen wie Ralf D.
    Nicht ganz klar ist mir, wie Sie vergleichen wollen, da sich die Bauten in Mauerwerk und Maßen ohnehin voneinander unterscheiden und schon deshalb unterschiedliche Flächen vorhanden sind.
     
  4. #4 Harald W., 29.03.2006
    Harald W.

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    Baufuchs..

    ..ja, aber ich habe hier gelesen, das die nur für geförderten Wohnraum gelten soll. Wendest Du die auch für normale/private BV an? Zulässig?
     
  5. #5 Baufuchs, 29.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stimmt,

    Wohnflächenverordnung gilt nur für Berechnungen der Wohnfläche im Öffentl. geförderten Wohnungsbau. (II.BV galt auch nur im Öffentl. WB)

    Und wenn mans genau nimmt, gibt es eine Wohnflächenberechnung n. DIN 277 gar nicht, sondern nur Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten. :D
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2006
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    Wohnfläche..

    und deren Berechnung kommt durch Hintertürle auch im nicht geförderten Wohnraum zum Tragen - bei der Berechnung der Miete über Fläche mal Vergleichsmiete. Da wird nämlich die WF nach entsprechender Berechnung zu Grunde gelegt.
    Blödsinn ist allerdings wirklich die WF nach DIN 277 :mauer :mauer
    MfG
     
  7. #7 lakra-man, 29.03.2006
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    Warum so umständlich, Flockenwasweißichwas

    verlang doch einfach von allen Anbietern die Berechnung nach der gleichen Grundlage. Dann dürfte dieses (...) Problemchen aus der Welt geschaffen sein. Und zwar unabhängig, warum wer wie was warum gemacht hat.
    .
    Und dann, bitte, berichte hier einfach mal darüber. Dafür schon mal danke!

    Gruß von einem, der den Namen "Flockenmolly" total peinlich findet. Total.....
     
  8. #8 Harald W., 30.03.2006
    Harald W.

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    @baufuchs
    @ralf
    ..und welche Wohnflächenberechnung legt Ihr bei euren privaten Bauanträgen dem Bauherrn dann (bei uns in Hessen zum Bauantrag nicht mehr erforderlich) vor, wenn es nicht DIN 277 oder WflVO ist?
     
  9. #9 Baufuchs, 30.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wir in NRW machen

    das wie die Hessen! :D
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 30.03.2006
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    Für EFH

    reicht der umbaute Raum (zur Berechnung der Gebühren). An sonsten wird meist nur die 277 verlangt.
    MfG
     
  11. #11 lakra-man, 30.03.2006
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    verschieden

    Bei mir auf dem Schreibtisch landet (zunächst...) alles:
    - DIN
    - II. Berechnungsverordnung
    - Wohnflächenverordnung

    Lustig wird es bei gefördertem Wohnraum, wenn -zwingend- die neue Wohnflächenverordnung gilt und der Planer keine Ahnung hat, wovon ich rede.

    Gruß
    Klaus
     
  12. #12 Baufuchs, 30.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das dürfte

    doch heute kein Problem mehr sein. Einfach klicken.
    Nur wissen sollte man´s.
     
  13. Rolf

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    baute mit Bauträger
    es liegen zwei verschiedene Zeichnungen mit ähnlichem Grundriss vor und Sie würden gern die Wohnflächen vergleichen?

    Wenn das so ist empfehle ich: selbst rechnen und zwar wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Dann bestimmen Sie, ob und zu welchem Teil Sie Flächen mit geringer Höhe, Balkon und Abstellräume rechnen wollen.
     
  14. #14 Harald W., 30.03.2006
    Harald W.

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    Rolf, geht so nicht..

    ..denn es gibt Vorgaben z.B, das Flächen unter 1,00m nicht angerechnet werden und weitere.....
     
  15. #15 Harald W., 30.03.2006
    Harald W.

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    @All..

    ..habe heute mit unserer Kammer telefoniert.
    Man kann die Wohnflächenberechnung beim Privatbau nach der WoFlVO 2004 berechnen.
    Man muß einfach eindeutig auf dem Berechnungsblatt kenntlich machen, nach welcher Berechnungsart ermittelt wurde.
     
  16. Rolf

    Rolf

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    baute mit Bauträger
    Harald,

    mein Vorschlag ist nur für den Eigengebrauch geeignet, nicht zur Weitergabe der Daten.

    Aber mein Vorschlag bietet eben die Möglichkeit selbst zu bestimmen wie wertvoll Flächen unter 2m oder unter 1m usw. sind.

    Wenn ich als Bauinteressent der Meinung bin, eine Fläche unter 1m Höhe ist besser als keine Fläche, dann kann ich das berücksichtigen, muss aber nicht.
     
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