Frage Malerarbeiten

Diskutiere Frage Malerarbeiten im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, was kann ein Maler für eine Oberflächenprüfung verlangen ? Bei uns handelt es sich um 375 m². Ist das überhaupt nötig ? wenn ja,...

  1. #1 stajni24, 03.07.2011
    stajni24

    stajni24 Gast

    Hallo,

    was kann ein Maler für eine Oberflächenprüfung verlangen ?

    Bei uns handelt es sich um 375 m². Ist das überhaupt nötig ?

    wenn ja, was könnte da auf uns zukommen ?

    gruß
    david
     
  2. #2 Gast943916, 03.07.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    was soll die beinhalten?
     
  3. #3 Shit Happens, 03.07.2011
    Shit Happens

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    Was will er denn Prüfen? Ob er die Oberfläche beschichten kann? Da kann man sich doch nen Angebot erstellen lassen und das ist in der Regel kostenlos. Oder soll er Prüfen wie etwas ausgeführt wurde? Da bestellt man sich eigentlich nen Gutachter, oder?

    MfG :winken
     
  4. #4 stajni24, 03.07.2011
    stajni24

    stajni24 Gast

    es handelt sich um unsere büroräume. wir haben einen bauleiter für die umbauarbeiten, im lv vom maler hat er als position 1 folgendes stehen : oberflächenprüfung der flurwandflächen - flurseitige systemtrennwandflächen auf eignung, trag und haftfähigkeit prüfen : 375 m².
     
  5. #5 schwarzmeier, 03.07.2011
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    Da steht es doch, auf Eignung und Tragfähigkeit prüfen .
    Das ist aber bei allen Leistungen auf alle Anstrichträger oberste Pflicht und Nebenleistung solange es keiner speziellen Maßnahmen wie Laboruntersuchungen etc. bedarf .:biggthumpup:
     
  6. #6 Hundertwasser, 03.07.2011
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    Untergrundprüfung sind in VOB Verträgen Nebenleistungen, würden also in den Anstrichpositionen enthalten sein. Wenn VOB nicht vereinbart wurde muss die Leistung bezahlt werden.
     
  7. #7 stajni24, 03.07.2011
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    stajni24 Gast

    und womit muss ich ungefähr rechnen ? also 0,05 € pro m² oder 1,50 € pro m² ?
     
  8. #8 Manfred Abt, 03.07.2011
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    das kann dir doch jetzt keiner sagen.
    • normalerweise ist es Nebenleistung
    • wenns in eine separate Pos. gepackt wird wird sich der Bieter überlegen, welchen Anteil der Hauptpos. er in die Pos. der Prüfung verschiebt.
    • der eine Bieter überlegt sich dies, der andere das
     
  9. #9 Halbwissender, 03.07.2011
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    Anders?

    Ausschreiben kann man was man will, jedoch muss das LV zu einem mangelfreien Gewerk führen. Richtigerweise müsste der Planer der Maßnahme doch auch die eventuellen notwendigen Nebenarbeiten durch nicht ausreichend tragfähigen oder durch ungeeigneten Untergrund beschreiben.

    Wenn das jetzt noch nicht drin ist, scheint es als lässt der Bauleiter = Planer? den Handwerker beurteilen und planen?
     
  10. #10 schwarzmeier, 04.07.2011
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    Fakt ist doch, der Maler hat ein für den üblichen Gebrauch funktionierendes Gewerk herzustellen. Dazu gehört auch die entsprechende Vorbereitung des Anstrichträgers . Sollte hier ein Problem hinsichtlich dessen Beschaffenheit vorliegen, hat der AN Bedenken anzumelden .
     
  11. #11 Hundertwasser, 04.07.2011
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    Wäre ja nicht das erste mal.
     
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