Frage zum Bebauungsplan

Diskutiere Frage zum Bebauungsplan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, mal eine Frage zum Bebauungsplan: Darf man im orange gekennzeichneten Bereich im angehängten Beispiel eine Garage bauen?...

  1. #1 Neubau2008, 19.04.2009
    Neubau2008

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    Hallo Zusammen,

    mal eine Frage zum Bebauungsplan: Darf man im orange gekennzeichneten Bereich im angehängten Beispiel eine Garage bauen? Baustandort ist NRW.

    DANKE für eine kurze Aufklärung.

    Neubau2008
     
  2. #2 MoRüBe, 19.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Schwer zu sagen...

    ... an der Seite sieht es so aus, als wenn da Stellplätze eingezeichnet sind. Aber aus dem B-Plan müßte eigentlich noch mehr hervorgehen. (Teil B = Text) Das wäre fast interessanter. Oder Vorgartenflächen/Anbauverbot, usw. usw.
     
  3. #3 Neubau2008, 19.04.2009
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    Es gibt nur noch eine textliche Festsetzung - hier steht:

    "Garagen sowie überdachte Stellplätze sind, soweit nicht besonders im Plan festgesetzt, außerhalb der überbaubaren Grundstücksflchen unzulässig (§23 Abs 5. Bau NVO). Auf den im Plan besonders festgesetzen Flächen sind überdachte Stellplätze und Garagen als Zeile in einer Breite von max. 9m zulässig."

    Bei allen anderen Grundstücken dürfen die Garagen nur auf den vorgesehenen Stellflächen gebaut werden, hier sollen nun 40qm Garage in diesem Feld direkt an der Grenze entstehen mit 4m Abstand zum Haus. Ich habe nichts gegen die Garage, wenn sie direkt am Haus stehen würde. Aber als Grenzbebauung zur Straße wundert sie mich sehr.
     
  4. #4 Baufuchs, 19.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So

    wie man es auf dem Plan (etwas kleine Darstellung) erkennen kann, sind für das betreffende Grundstück Stellplätze in Verlängerung der rechts neben dem Haus liegenden Stichstrasse eingezeichnet.

    Demnach müssten die Garagen dort angeordnet werden.

    Im übrigen sagt §6 der BauONW zwar aus, dass Garagen auch ohne Abstandsflächen bzw. mit geringeren Abständen zu Nachbargrenzen gebaut werden dürfen, Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen gelten jedoch nicht als Nachbargrenzen.
     
  5. #5 Neubau2008, 19.04.2009
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    Hallo Baufuchs,

    danke - das betreffende Haus ist jetzt nur ein Doppelhaus und benötigt demnach 4 Stellplätze. Könnte es daran liegen?

    Gruß,
    Neubau2008
     
  6. #6 Baufuchs, 19.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nein

    2 Stellplätze sind nachgewiesen, weil:

    1. Stellplatz in der Garage
    2. Stellplatz ist die Fläche vor der Garage

    Und das wäre ja gegeben.
     
  7. #7 Neubau2008, 19.04.2009
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    Aber beim Doppelhaus wären doch 2 x 2 Stellplätze notwendig? M.E. sind die aber auch gesondert eingezeichnet.
     
  8. #8 Baufuchs, 19.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Plan ist

    schlecht zu erkennen, aber wenn man genau hinsieht, liegen Garagenstellplätze:
    1.) oberhalb Stichstrassse
    2.) direkt am Haus (oberhalb der farbig markierten Fläche)
     
  9. #9 Neubau2008, 19.04.2009
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    @Baufuchs: Merci - sehe ich genau so. Aber was könnte dann die farbig markierte Fläche sein bzw geht hieraus die Eignung als Garage hervor?
     
  10. #10 Baufuchs, 20.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nachfrage beim Bauamt

    bringt Klarheit.
     
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