Frage zur Zulässigkeit Hauptstromanschluss im Haus

Diskutiere Frage zur Zulässigkeit Hauptstromanschluss im Haus im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind vor 6 Monaten in ein Objekt zur Miete eingezogen, Objekt vermutlich um 1930 errichtet und später...

  1. #1 Casadero, 28.05.2014
    Casadero

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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind vor 6 Monaten in ein Objekt zur Miete eingezogen, Objekt vermutlich um 1930 errichtet und später renoviert (laut Aussage Vermieter). Unabhängig von diversen Differenzen die sich nach und nach aufzeigen, haben wir jetzt im Flur einmal ein Stück Tapete entfernt. Der Vermieter meinte auf unsere Frage beim Einzug, was sich denn hinter dieser leichten Wölbung im Flur (direkt neben der Haustüre) in der Wand befände, dass das ein alter Schalter sei mit dem ganz früher die 200 Meter entfernte Leichenhalle beleuchtet wurde, weil das Haus in dem wir wohnen damals das erste im Ort war. Aber das sei lange nicht mehr aktiv und stillgelegt, wir bräuchten da gar nicht weiter hinterschauen.

    Diese Aussage hat uns etwas stutzig gemacht. Tapete entfernt und folgendes entdeckt, bitte Link kopieren und Bild so aufrufen:

    [​IMG]

    Es scheint der Hauptstromanschluss für das gesamte Haus zu sein (2 Wohnungen, Erd- und Obergeschoss). In nicht mal 60cm Höhe, direkt neben der Haustür in der Wand zum Wohnzimmer (kann man auf dem Foto erkennen). Jetzt stellt sich uns die Frage: Ist das überhaupt zulässig in Sachen Sicherheit oder warum wollte unser Vermieter uns da nicht so genau hinschauen lassen?

    Vielen Dank für Ihre Reaktion...
     
  2. #2 Kater432, 28.05.2014
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    Wo sollte denn deiner Meinung nach der Hausanschlusskasten (HAK) liegen? Stell dir vor du wohnst in einem Einfamilienhaus und möchtest Strom haben, wie sollte der deiner Meinung nach zu dir ins Haus kommen. Per Funk ?
    Somit muss irgendwo der Hausanschluss ins Haus kommen (Hausanschlusskasten HAK) und von dort geht es dann zum Zähler/Verteilerschrank. Klar gibt es auch externe Varianten (Hausanschlusssäule) aber idR denke ich, ist innen. Die heutigen HAK sind ein Kunststoffkasten wo die ersten Hauptsicherungen drin sind. Das hier ist noch eine ältere Variante, aber warum soll das nicht zulässig sein?
     
  3. #3 Rudolf Rakete, 28.05.2014
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    Na ja der Strom kommt ja aus der Steckdose........
     
  4. #4 Casadero, 28.05.2014
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    Hallo Kater,

    ich wollte nicht wissen warum ich wissen will ob das so in Ordnung ist sondern einfach die klare Frage: Ist das so in Ordnung? Mich hat verwundert, warum der Vermieter immer und immer wieder meinte, dass wir da hinter die Tapete gar nicht schauen müssten und solch ominöse Geschichten um diesen Kasten drumrumwabert. Ich weiß doch als Laie nicht, ob ein Anschluss in einer bestimmten Höhe, einer bestimmten Wand, in bestimmten Abständen oder bestimmten Räumen sitzen darf oder muss. Logisch braucht ein Haus Strom - es geht nur generell um den Montageort... immerhin war die Hütte laut Vormieter an diversen Stellen feucht... zumindest das übertapezieren dürfte dann ja wohl nicht zulässig gewesen sein, oder? Und das der Kasten nicht weiter schließbar ist (kein Schloss, keine Sicherung).

    Wenn ich das alles selbst wüsste, würde ich hier nicht fragen...
     
  5. #5 mastehr, 28.05.2014
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    Das könnte schon unzulässig sein. Genau wie die Tür davor.
     
  6. #6 Kater432, 28.05.2014
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    Dann schau mal hier. Solltest dann aber bei deinem Stromversorger nochmal die genaue TAB dir anschauen.
    Kapitel 5.1 und 5.6
     
  7. #7 ThomasMD, 28.05.2014
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    Wat man sich doch für Probleme machen kann.:mauer
    Dat Dingen hängt seit Mr. Edison an der Stelle und tut niemandem was.
    Schlösser sind für HAK nicht vorgesehen. Sind auch nur mit Werkzeug zu öffnen. Verplombt müssen sie allerdings sein.
    Ein Radio- und Fernsehschrauber sollte elektrisch eigentlich nicht dermaßen auf den Kopf gefallen sein, dass er sich die Zusammenhänge nicht raussuchen kann. Notfalls mal in die Lehrbücher aus der Berufsschule schauen.

    Wenn die tapezierte Tür davor stört, dann mitsamt der Vorwand und nach Genehmigung durch den Vermieter entfernen und sich tagtäglich über ein Stück deutscher Industrie- und Technikgeschichte freuen...
     
  8. #8 ThomasMD, 28.05.2014
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    Ich glaube, hier liegt der Hund begraben.
    Es wird mal wieder gesucht, um einem unbeliebt gewordenen Vertragspartner in den Briefkasten pinkeln zu können.

    Wenn der Vermieter technisch nicht auf der Höhe ist, wird er vermutlich gar nicht wissen, wo der HAK ist? Wenn dann auch noch jahrzentelang keine Schmelzsicherung kommt, gerät das Teil vollends in Vergessenheit.
    Woanders hängen die in feuchten Kellern, hinter Kohlenbergen verborgen.
    Da lebt das Teil bei Dir richtig komfortabel.
     
  9. drsos2

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    So lange keine Gefahr von der Installation ausgeht, ist alles in Ordnung.
    Und ohne Änderungen an der bestehenden Installation ist das auch noch Bestandsschutz.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 28.05.2014
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    So manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr!
    Genau. Und zu 99,99 % ist Dein Vermieter auch ein Elt-Laie und weiß es genausowenig.
    Aber weil er Vermieter ist und böse viel Geld nimmt, muss er alles wissen und tut alles, um seine armen Mieter in Gefahr zu bringen!

    Entweder ist der Anschluß in Betrieb, dann werden die Energieversorger wohl wissen, ob sie den in Betrieb nehmen und lassen durften!
    Oder er ist tot - dann ist eh egal!

    Aber das wäre ja zu einfach.
     
  11. #11 wasweissich, 28.05.2014
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    Ja aber irgendwie muss doch ein haar in die suppe kommen .also schütteln wir so lange mit dem kopf....
     
  12. #12 SteveMartok, 28.05.2014
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Sieht doch eigentlich ganz ordentlich aus, das Ding. Da hab ich schon wesentlich miesere (neuerzeitliche) Installationen gesehen.

    Ob zulässig oder nicht, ist doch braunwurst-egal, das Ding hängt da seit 60, 70 Jahren, verrichtet seinen Dienst und gut ist.
    Nach neueren Bestimmungen ist das haus, in dem das Bild aufgenommen wurde, sicher auch nicht mehr zulässig, weder Wände, Decken, Dachstuhl, Aussteifungen oder (nicht vorhandene) Wärmedämmung.
    Reißt man es deshalb gleich ab? Muss alles abgeändert werden?

    Ich weiß nicht... mit welchen Fragestellungen manche so ihren Tag verbringen ??!!
     
  13. juwido

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    Nun ja, ein HAK für ein MFH ist in einer Wohnung nicht sonderlich gut platziert. Wenn da bei Stromausfall mal der Handwerker vom EVU dran muß, ist hoffentlich jemand zu Hause oder einer hat den Schlüssel...
    (Und DAS sollte auch JEDEM Vermieter klar sein...)
     
  14. #14 Gast340953, 28.05.2014
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    Gast340953 Gast

    Ihr Experten redet immer von der fehlenden Glaskugel wenn Euch was nicht passt.
    Aber wenn Ihr auf jemanden draufhauen wollt, dann packt Ihr diese aus und interpretiert in Beiträge hinein was Ihr wollt. Ist echt der Hammer.
    ich hoffe Ihr werdet in Foren wo Ihr keine Fachmänner seid nicht so behandelt.
    Vielleicht kann man einfach antworten: "Ja, das ist OK so..."
     
  15. #15 Rudolf Rakete, 28.05.2014
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  16. #16 ThomasMD, 28.05.2014
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    Doch, ich wünsche mir, dass mir jemand klar und deutlich zu verstehen gibt, wenn ich eine dumme Frage stelle.
    Die gibt es nämlich sehr wohl, obwohl das von vielen Dummfragern bestritten wird.
     
  17. #17 saarplaner, 28.05.2014
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    Darauf ein: :bierchen:
     
  18. #18 Kater432, 28.05.2014
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    erst morgen :-)
     
  19. #19 Der Bauberater, 28.05.2014
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    Ich habe einmal gelernt, dass es keine dumme Fragen gibt, sondern nur dumme Antworten. :hammer:

    Jetzt geht Mal jeder in sich und trinkt morgen ein Bier!

    :bierchen:
     
  20. #20 Gast340953, 28.05.2014
    Gast340953

    Gast340953 Gast

    Ich verstehe nicht warum diese Frage dumm sein soll.
    Ich verstehe auch nicht warum es OK sein soll wenn ein Vermieter vergessen hat wo der Elektro-Hausanschluss sich befindet bzw. dessen Lokation verleugnet. Würde mir auch suspekt vorkommen.
    Wer legt eigentlich fest ob Fragen dumm sind? Ist ThomasMD die Instanz dafür hier im Forum? Dann sollte er vielleicht die dummen Fragen vor Veröffentlichung löschen oder als "dumm" markieren und schliessen.
     
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