Frist der Dämmerpflicht während Sanierung

Diskutiere Frist der Dämmerpflicht während Sanierung im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo liebe Alle, ich saniere aktuell mein Haus, welches ich seit September 2022 besitze. Baujahr ist 1966. Laut GEG muss ich die oberste...

  1. #1 Soni1991, 03.11.2024
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    Hallo liebe Alle,

    ich saniere aktuell mein Haus, welches ich seit September 2022 besitze. Baujahr ist 1966.

    Laut GEG muss ich die oberste Geschossdecke oder das Dach innerhalb von zwei Jahren nach Grundbucheintragung dämmen.
    Mein Haus wird viel in Eigenleistung kernsaniert was seine Zeit dauert und momentan ist es auch noch nicht bewohnbar. Geheizt wird aktuell in den Wintermonaten auf minimum damit die Leitungen nicht einfrieren.

    Meine Frage ist nun, ob die 2-Jahres-Frist auch für solche Fälle zählt bzw. ob man eine Verlängerung beantragen kann? Gefunden habe ich dazu bisher noch nichts.
    Falls das möglich ist, wisst ihr wo man das beantragen kann?

    Über eure Kommentare würde ich mich sehr freuen.Vielen lieben Dank schon einmal!
     
  2. #2 Tikonteroga, 03.11.2024
    Zuletzt bearbeitet: 03.11.2024
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    Hallo, du hast geschrieben, dass du die oberste Geschossdecke oder das Dach innerhalb von 2 Jahren nach Grundbucheintrag dämmen musst. Nach meinem Verständnis ist das nur der Fall, wenn das Dach oder die Geschossdecke den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 nicht erfüllen. Ist das bei dir der Fall und du hast es nur nicht geschrieben?

    Quelle: § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

    Soweit ich weiß, ist es vom Bundesland abhängig wo und wie Befreiungsanträge eingereicht werden und durch eine Verordnung festgelegt. Ich würde dir vorschlagen, dass du dich mit der örtlichen Baurechtsbehörde in Verbindung setzt um das zu klären.

    Quelle: § 102 Befreiungen
     
  3. #3 Soni1991, 03.11.2024
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    Hallo Tikonteroga,

    entschuldige, ja genau, der Mindestwärmeschutz ist nicht gegeben und es müsste daher gedämmt werden.
    Es ist schon geplant, den Dachboden auszubauen und daher würde ich das Dach dämmen, allerdings hat das für mich nicht die höchste Priorität da erstmal vieles andere gemacht werden müsste, damit man in das Haus überhaupt einziehen kann.

    Vielen Dank für die Infos. Ich hab schon mal eine E-mail an meine Bauaufsichtsbehörde geschrieben um nachzufragen.
     
  4. #4 Tikonteroga, 03.11.2024
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    Aber bedenke, dass man dir nicht einfach eine Fristverlängerung geben kann, wie du es gerne hättest. Deine Begründung und die höhe der Verlängerung müssen schon in einem angemessenem Verhältnis zueinander stehen.
     
  5. #5 simon84, 03.11.2024
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    Ob das so schlau war die auf den Sachverhalt hinzuweisen?
    Mir ist jedenfalls nicht bekannt dass aktiv Dachspeicher auf Dämmung kontrolliert werden….
    Zumindest in Bayern
     
    SIL gefällt das.
  6. #6 Soni1991, 03.11.2024
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    Keine Sorge, ich habe anonym geschrieben und keine Infos zu mir oder dem Haus gegeben ;-). Es war eine allgemeine Anfrage ob in solchen Fällen eine Möglichkeit der Fristverlängerung besteht.
    Ich habe auch oft gelesen, dass dies nicht wirklich kontrolliert wird, aber etwas Angst vor Strichproben habe ich schon. Die möglichen Bußgelder sind ja schon recht hoch...
     
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