Fundament Garage zu Schmal --> Notlösung akzeptabel??

Diskutiere Fundament Garage zu Schmal --> Notlösung akzeptabel?? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; servus und einen guten Abend, bei uns wirden die steifenfundamente ca 5 cm zu schmal ausgeführt. Die Notlösung sind die verzinken Stahlwinkel....

  1. #1 joerg1984, 02.11.2014
    joerg1984

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    servus und einen guten Abend,

    bei uns wirden die steifenfundamente ca 5 cm zu schmal ausgeführt. Die Notlösung sind die verzinken Stahlwinkel. Ist das so akzeptabel?


    Danke Jörg garage überstand 105.jpg garage überstand 106.jpg garage überstand 106.jpg
     
  2. #2 Gast036816, 02.11.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gibt es dafür einen statischen nachweis?
     
  3. #3 Inkognito, 02.11.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Halte ich für Murks, aus vielerlei Gründen.

    - bekommt der Winkel überhaupt Last?
    - was ist mit den Randabständen der Dübel?
    - wie wird die Dauerhaftigkeit des lediglich verzinkten Stahlteils gewährleistet?
    - sind die Winkel und die Befestigungsmittel für die entstehenden Kräfte ausreichend?


    Kann gut sein, dass die Fertigteilgarage viel genügsamer ist und das Ganze auch ohne Stahlwinkel funktioniert, da soll sich mal der Hersteller und/oder der Tragwerksplaner zu äußern. Schreiben Sie eine Mängelanzeige und lassen Sie sich (schriftlich) darlegen, warum das so funktionieren soll und wer dafür den Kopf hinhält, wenn nicht.
     
  4. #4 joerg1984, 02.11.2014
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    Ich habe dazu noch keinen Nachweis bekommen. Obder Winkel überhaupt Last bekommt habe ich mich auch schon gefragt!

    Ich habe es unserem "Dekra Sachverständigem" schon mitgeteilt, er meinte nur das der Winkel aus Edelstahl sein muss.....?!
     
  5. #5 baufix 39, 02.11.2014
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    achnee, die größte Last ist ist sicher gut verteilt, no Problem !
     
  6. #6 WerniMB, 03.11.2014
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    Nur wenn das Auflager auch ohne den Winkel funktioniert wäre es mMn akzeptabel.

    Der Winkel bringt gar nix. Wenn man die unterschiedliche Position der Dübel betrachtet, muss man vermuten, dass unter den U-Scheiben große Bohrungen / Langlöcher versteckt sind. Dann ist schon rein konstruktiv ein Lastabtrag über den Winkel ausgeschlossen.

    Und wer dir das "gesund rechnet", muss auch erklären, wie er dem Auflager beibringt, wieviel Last es auf Beton bzw. Stahl ableiten darf :mauer

    Würde ich auf jeden Fall bemängeln. Bleibt noch, die Verantwortlichkeit zu klären. Planungsfehler / Ausführungsfehler / wer ist beteiligt???

    Hat es übrigens noch weitere Gründe, dass du deinen SV in " " setzt? :bounce:


    ...und Gruß
     
  7. BJ67

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    Frag den DEKRA Fritzen mal, weshalb das Fundament so breit und so lang ist, wenn doch die Garage auf dieser Ecke nur auf 2 mal 15 x 40 cm (geschätzt) Stahl aufsteht !:think
     
  8. #8 gunther1948, 03.11.2014
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    hallo
    beides blödsinn. denn die winkelgeschichte ist im gegensatz zu dem betonfundament sowas von nachgiebig, dass der winkel sich vom acker macht bevor er richtig last bekommt.

    gruss aus de pfalz
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 03.11.2014
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    Wenn du die Streifenfundamente nebst aufstehendem Gebäude (Garage??) als Werkleistung aus einer Hand bestellt und bekommen hast, ist diese "Lösung" mit Metallwinkeln zumindest rechtlich nicht akzeptabel.

    Oder gibt es auf der werkvertraglichen Ebene Besonderheiten / Fallgestaltungen, die dich dazu bewegen, einer solchen "Winkellösung" zuzustimmen? Wenn ja, welche?

    Selbst wenn es statisch-rechnerisch stimmig wäre, würde das hier mit Metallwinkeln i.d.R. keine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung darstellen. Es wäre nicht das, was du bestellt hast und was du bei ordnungsgemäßer Ausführung der Werkes erwarten kannst.

    Ich würde das (wenn es so ist, wie oben von mir unterstellt) auf jeden Fall bemängeln, die Leistung nicht abnehmen und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
     
  10. #10 joerg1984, 04.11.2014
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    Ich habe das Haus und Garage Carport alles aus einer Hand vom Bauträger bestellt. Sozusagen alles aus einer Hand. Bin halt auch etwas schockiert das der Dekra Mann nur gesagt hat das es aus Edelstahl sein muss und er auf die Statische Geschichte nicht eingegangen ist...

    Des weiteren ist es ja auch eine optische Geschichte zumindest für mich als Bauherr und es richtig eindeutig nach Pfusch!!!


    "
    Oder gibt es auf der werkvertraglichen Ebene Besonderheiten / Fallgestaltungen"


    Wie müsste das aussehen das ein solcher Winkel sozusagen zu akzeptieren ist?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 04.11.2014
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    Tja - das ist so einer der Gründe, warum wir hier diese AutoBapperl Vereine so negativ sehen.
    Am besten :yikes bezahlt den Autoprüfer noch der BT/GÜ.

    Rein technisch sehe ich wie die anderen auch die Themen Randabstand der Dübel und Dimensionen des Winkels.
    Ausserdem noch die hohe Last, die mit nur zwei Dübeln abgefangen wird.
    Grundsätzlich sind solche Winkellösungen schon denkbar. Wird z.B. bei Verblendfassaden immer mal wieder gemacht.
    Aber eben nicht ohne Nachweis.
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 04.11.2014
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    Wenn du z.B. die Fundamente selbst in Eigenleistung zu schmal errichtet hättest. Oder wenn die Fundamente schon vorhanden waren und du der Garagenbaufirma falsche Maße der Fundamente angegeben hättest.
     
  13. #13 Gast036816, 04.11.2014
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    Gast036816 Gast

    Wie müsste das aussehen das ein solcher Winkel sozusagen zu akzeptieren ist?

    wie es in einem statischen nachweis dargestellt ist! fordere den an.

    als faustregel kannst du für einen dübel annehmen, dass der dübelabstand von der oberkante des fundaments etwa der länge des dübels im beton entsprechen muss, damit er die last abträgt, ohne das fundament zu schädigen. wenn ich mir deine randabstände anschaue, dann ..........
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 04.11.2014
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    Die Frage ist, ob eine solche Winkellösung selbst mit einwandfrei statisch nachgewiesenen und fachgerecht angebrachten Winkeln gegenüber dem ursprünglich bestellten Produkt eine für den Auftraggeber zumutbare Mängelbeseitigung darstellt.

    Hätte die Winkellösung garantiert dieselbe Lebensdauer, wie ein 5 cm breiteres normales Streifenfundament? Müssen die Winkel und Schrauben vielleicht alle paar Jahrzehnte auf Rostfreiheit überprüft werden?

    Blieben optische Mängel, weil man aus gebrauchsüblichem Betrachtungsabstand diese Winkel noch sieht?
     
  15. #15 WerniMB, 04.11.2014
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    Selbst dann müsste der TE diesen Murks doch nicht akzeptieren. Er hätte ggf. die Kosten für eine fachgerechte Ertüchtigung zu tragen. Der Winkel ist definitiv keine.


    Es ist auf den Fotos nicht genau zu erkennen, aber die Dübel sehen eher nach galv. verzinkt aus. Dann wären sie ohnehin nicht zulässig.


    ...und Gruß
     
  16. #16 JamesTKirk, 04.11.2014
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    Es wäre kein großer Aufwand gewesen, vor (!) dem Stellen der Garage den Bereich bis hinter die Bewehrung anzustemmen, ein paar weitere Eisen nach Vorgabe des TWP einzubauen und das Fundament mit Beton zu ergänzen.
    Das wäre eine saubere Sache gewesen, so ist es Murks und noch nicht einmal eine "Notlösung" ... :mauer
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 04.11.2014
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    Aber dazu hätte doch mal einer die Maße kontrollieren müssen.
    Ich bin mir recht sicher, dass der Winkel nach der Garagenstellung montiert wurde!
     
  18. #18 joerg1984, 04.11.2014
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    Also die Winkel wurden davor angebracht. Das weiß ich

    Aber das hilft uns jetzt auch nicht weiter....
     
  19. #19 JamesTKirk, 04.11.2014
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    JamesTKirk Gast

    Das bedeutet aber, man ist sehenden Auges in den Pfusch reingelaufen ... :mauer
     
  20. #20 Ralf Wortmann, 04.11.2014
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    Ich würde, wie schon in meinem Beitrag #9 geschrieben, den Mangel bei deinem Vertragspartner förmlich z.B. mit folgendem Text anzeigen:

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Bezüglich des zwischen uns bestehenden Werkvertrags zeige ich (hiermit nochmals schriftlich) folgenden Mangel an:

    Die von Ihnen erstellten Garagen-Streifenfundamente sind ca. 5 cm zu schmal, sodass die Garagenwand ca. 5 cm übersteht.

    Ich fordere Sie auf, diesen Mangel binnen drei Wochen ab Datum dieses Schreibens ordnungsgemäß, vertragsgemäß, fachgerecht und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend dauerhaft zu beheben.

    Bezüglich des von Ihnen vorgenommenen Mängelbeseitigungsversuchs durch Anbringung von Stahlwinkeln bin ich der Meinung, dass diese Mängelbeseitigung nicht fachgerecht ist und dass diese selbst dann, wenn es sich um eine statisch berechnete und technisch einwandfrei ausgeführte Arbeit handeln würde (was diesseits bestritten wird, denn eine Statik dafür liegt mir nicht vor) mir nicht zumutbar wäre.

    Bestellt und beauftragt habe ich eine Garage auf ausreichend groß dimensionierten Streifenfundamten. Davon durfte ich zumindest gem. § 633 Absatz 2, Ziffer 2 BGB ausgehen. Die von Ihnen erstellte Mängelbeseitigungsvariante mit Stahlwinkeln entspricht nicht diesem werkvertraglichen Leistungssoll und ist deshalb mangelhaft.

    Ich nehme die Leistung in dieser Form nicht ab. Sollten Werklohnforderungen offen stehen, mache ich gem. § 641 Absatz 3 BGB vorsorglich ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des Doppelten der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten geltend.

    Sollte die gesetzte Mängelbeseitigungsfrist zu kurz sein, teilen Sie mir dies bitte rechtzeitig vor Fristablauf unter Angabe der Gründe hierfür schriftlich mit. Begründeten Einwendungen werde ich mich nicht verschließen. In diesem Falle darf ich Sie indes bitten, die Mangelhaftigkeit der Ausführung zumindest innerhalb der o.g. Drei-Wochen-Frist schriftlich zu meinen Händen anzuerkennen.

    Sollte innerhalb der Frist weder eine fachgerechte Mängelbeseitigung, noch ein schriftliches Anerkenntnis erfolgen, behalte ich mir vor, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, was u.U. zu weiteren Kosten für Sie führen könnte.

    Mit freundlichen Grüßen

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Soweit der Textvorschlag. Das Ganze per Einwurfeinschreiben. Wenn du den Werkvertrag nicht alleine, sondern z.B. zusammen mit deiner Frau abgeschlossen hast, müsste der Text in die „Wir-Form“ geändert und von deiner Frau mit unterschrieben werden.

    Nach Fristablauf solltest du (falls die Gegenseite nicht einlenkt) einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Nähe deines Wohnsitzes / des Bauvorhabens einschalten.

    Viele Grüße und viel Erfolg

    Ralf
     
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