GAEB vertraglich vereinbaren in Phase 6-9?

Diskutiere GAEB vertraglich vereinbaren in Phase 6-9? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich möchte gerne einen Architekten mit der Phase 6-9 beauftragen und habe folgende Vertragsklausel vorgeschlagen: "Der AN erstellt seine...

  1. #1 PaulDiracBaut, 20.02.2015
    PaulDiracBaut

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    Hallo,

    ich möchte gerne einen Architekten mit der Phase 6-9 beauftragen und habe folgende Vertragsklausel vorgeschlagen:

    "Der AN erstellt seine Ausschreibungen in standardisierten elektronischen Formaten (zB GAEB), und
    stellt sie auf Wunsch des AG auch bei Online-Portalen ein."

    Das will er nicht recht. Gibt es dafür sachliche Gründe? Er sagt, er habe Angst, dass andere seine Ausschreibungen kopieren
    und damit seine geistige Arbeit verlorengeht.

    Umgekehrt wäre mir die Klausel relativ wichtig, da ich damit eine gewisse Kontrolle hätte, dass die Ausschreibungen nicht nur an
    wenige handverlesene Unternehmer geht.

    Bin dankbar für für sachliche Argumente, ob die Position des Architekten verständlich ist oder mich misstrauisch machen sollte.
     
  2. #2 Thomas B, 20.02.2015
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    Was erwartest Du?

    Normal ist (bei mir!), daß dich die LVs an einen gewissen Kreis von Firmen schicke. Manche spare ich mir, weil zB schlechte Erfahrungen oder ohnhin immer zu teuer.

    Dann kommen die Firmen, die der BH vorschlägt (Empfehlungen, Bekanntschaft, was auch immer).

    Online - Portale? Was mag damit gemeint sein? My Sledgehammer?

    Letztendlich ist es ja so, daß der Architekt auch bei der Vergabe dabei ist (LP7) und er idR am Ende eine Firma empfehlen. Das muiß nicht immer der Billigste sein. Geben da aber Firmen ab, die gänzlich unbekannt sind, so kann er hier auch nicht sinnvoll beraten...nur raten.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Ob er Angst vor Karl-Theodor hat, weiß ich nicht.
    Ich würde eher darauf tippen, dass er Angst vor dem hat, was man sich bei diesen online-Portalen so alles "einfangen" kann.

    Hausmeisterdienste, UGiG, Ltd, Firmen aus Timbuktistan mit Mitarbeitern aus Salbirien, usw usw.
     
  4. #4 ManfredH, 20.02.2015
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Die Position des Architekten ist für mich mehr als verständlich, wenn auch weniger wegen dem angeführten Argument "Urheberschutz".

    Jeder halbwegs erfahrene Bauherr oder Architekt ist doch heilfroh, wenn er eine Öffentliche Ausschreibung (was das ist, kannst du in VOB/A nachlesen, im Prinzip ist dein Veröffentlichen in Online-Portalen auch nichts anderes) vermeiden kann und stattdessen eine Beschränkte Ausschreibung durchführen kann, d.h. nur "wenige handverlesene" Bieter zum Angebotsabgabe einladen muss. Und das nicht wegen evtl. weniger Arbeit oder der Gefahr des Mauschelns, sondern weil er weiss, welchen Ärger ihm (auch dem Bauherrn) u.U. ein durch Öffentliche Ausschreibung gewonnener problematischer Auftragnehmer (mal vorsichtig ausgedrückt) einbringen kann. Muss natürlich nicht sein, genausowenig wie die handverlesenen Bieter automatisch die Gewähr für reibungslosen Bauablauf bieten, aber die entsprechend höheren Wahrscheinlichkeiten sind eben erfahrungsgemäss gegeben.

    Das Ansinnen, die Ausschreibungen in der beschriebenen Weise veröffentlichen zu wollen, klingt für mich so - sorry -als ob ein bau-unerfahrener Bauherr dank Internet- oder sonstwie angelesenem Halbwissen mal wieder besonders schlau sein möchte.
     
  5. #5 Bauliesl, 20.02.2015
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    Jep. Das Gleiche würdest auch bei mir hören.
    Ich schreibe aus. Ich versende die LVs (nachdem ich zusammen mit dem Bauherrn eine Bieterliste erstellt habe). Bei mir ist der Rücklauf und bei mir gehen Rückfragen ein. Und ich erstelle einen Preisspiegel.
    Niemals würde ich meine Daten in ein Online-Portal einstellen lassen. Wer schlägt sich mit irgendwelchen Pseudo-Anbietern rum? Wer macht die Angebote vergleichbar? Wer erkundigt sich wo nach dem Ruf der anbietenden Firmen?
    Nö. Mit mir gäb´s das auch nicht. Im Übrigen arbeite ich ohnehin nur mit regionalen Firmen zusammen (da ich das den Bauherren auch schon früh mitteile, haben sie die Wahl sich einen anderen Architekten zu suchen).
     
  6. #6 OLger MD, 20.02.2015
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    Die geistige Arbeit besteht darin, für übliche Bauteile und Bauarbeiten die passenden Standardleistungstexte aus den Standardleistungskatalogen anzuklicken, Freitexte zu ergänzen und diese an spezielle Anforderungen des Bauvorhabens anzupassen oder vorgefertigte Texte der Hersteller einzupflegen.
    Die wiklich geistige Leistung besteht darin, keine Positionen zu vergessen, die Massen richtig zu ermitteln und die Positionen auf die Statik und auch untereinander abzustimmen, insbesondere bei gewerksübergreifenden Positionen - und vor allem die richtigen und kostenoptimierten Bauweisen und Materialien auszuwählen.

    Möglicherweise hat er Bedenken, weil er Texte nutzt die zuvor schon einmal genutzt wurden.

    Außerdem gibt es auch viele gute Handwerker die keine GAEB-Dateien verarbeiten können.

    Was, wenn er Dir bevorzugt Handwerker empfehlen möchte, mit denen er schon gute Erfahrungen gemacht hat, statt sich mit neuen Billigheimern herumschlagen zu müssen. Ich las gerade von so einem Trockenbauer .... .

    Ein neues Gericht bei dem neuen exotischen Restaurant, das man probiert hat, wird man notfalls recht schnell wieder los. Das Haus steht erst mal eine gewisse Zeit lang.

    Andererseits werden öffentliche Bauvorhaben (Straßen, Brücken, Tunnel, Schulen, Verwaltungsgebäude, ...) auch alle öffentlich bekanntgemacht und jeder Anbieter kann die Unterlagen abfordern oder online einsehen. Macht natürlich Arbeit, dann die Spreu vom Weizen zu trennen - insbesondere, wenn die Leistungsbeschreibung nicht vollständig ist, unpassend ist, fehlerhaft ist, zu allgemein ist.
     
  7. #7 Bauliesl, 20.02.2015
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    Hä? Wieso sollte er da Bedenken haben? Meinst Du man saugt sich für alles die Texte neu aus den Fingern? Also, ich oute mich: ich tu´s nicht.
    Und trotzdem würde ich eine Ausschreibung niemals über online-Portale laufen lassen.
     
  8. #8 Achim Kaiser, 20.02.2015
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    Manfred,
    wo denkst du denn wieder hin ?

    Besondere Ideen brauchen doch auch besondere Unterstützung ... ganz besonders in Leistungsphase 9 wenn die ganzen Ltd der Resterampe schon lange die Katz gefressen hat ... und dann akute Magengeschwüre und Darmverschlingung angesagtsind :).

    Da reicht das Schmerzensgeld nicht wirklich für ....
    Ich würde mir da Auftragsdiät auferlegen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 Thomas B, 20.02.2015
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    Sehr schön. Das gefällt mir. Darf ich das zukünftig zitieren?

    Hatte einen nicht ganz unähnlichen Fall. Brand aktuell. BH wollte daß ich mit der OKFFB unter der Höhe eines benachbarten Grünstreifens bliebe um einige Differenzstufen (4 Stück) im Haus zu sparen. Dieser Grünstreifen ist eine Art "Notüberlauf", falls bei Starkregen ein südliche angrenzendes Feld (5.000 m²) die Wassremassen nicht mehr wegschluckt. Ich sagte ihm ich wolle gerne mit der OKFFB über diesem geländeniveau bleiben. Irgendwann verschärfte ich dann die Gangart und sagte ich würde es nicht so machen wie er wolle....man müssen darüber diskutieren...vielleicht ein paar stufen weniger...usw. usf. Ich sagte ihm darüber gäbe es nichts zu diskutieren und empfahl ihm, wenn er meinem Rat nicht folgen wolle doch zu einem anderen Architekten zu gehen. Irgendeiner, der gerade dringend einen Auftrag benötigt wird ihm das sicher so planen. Nur ich eben nicht. Man muß auch mal ganz energisch NEIN sagen können.

    Ende vom Lied: Die Differenzstufen bleiben.
     
  10. #10 OLger MD, 20.02.2015
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    Nein, das nicht. Ich dachte eher an eine LV+Baubeschreibung, bei dem nur Name und Adresse und ein paar Kleinigkeiten geändert wurden.
    Urheberrecht spiel ja auch bei Architekten ein Rolle - nicht nur beim Design.

    Wir auch nicht.

    Aus gutem Grund.
    Ich kenne diese Portale (außer vom Namen) nicht und wir haben auch mehr mit den öffentlichen Ausschreibungsanzeiger'n der Verwaltungen zu tun.
     
  11. #11 karo1170, 20.02.2015
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    Was spricht denn dagegen, das man Ausschreibung und Vergabe trennt? Sprich, Bauherr uebernimmt die klassische Taetigkeit der Vergabestelle, legt das gewuenschte Ausschreibungsverfahren fest, erstellt Terminkette, definiert die Vergabebedingungen und Vertragsbestandteile. Architekt, Fachplaner liefern zum Zeitpunkt x ihre LV (verpreist und als Blankett, sowie als GAEB.d83). Bauherr uebernimmt Veroeffentlichung, Versand LV+Vergabeunterlagen. Gemeinsamer Submissionstermin, Planer uebernimmt Pruefung/Wertung der Angebote inkl. Eignungspruefung der Bieter und erstellt Vergabevorschlag. Bauherr uebernimmt Nachverhandlungen und vergibt dann Auftrag.
     
  12. #12 Gast036816, 20.02.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    so geschieht es fast immer, deswegen heisst es beim planer in phase 7 - mitwirkung bei der vergabe.

    das einstellen einer leistungsbeschreibung in online-portalen ist quatsch in tüten.
     
  13. #13 wasweissich, 20.02.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    so sehen es die meisten hier , aaaaaaaaaaber: die werbung sagt , dass man dort mindestens 30% sparen kann ..... :shades

    weil die örtlichen handwerker ja alle beutelschneider sind !!!
     
  14. #14 Gast036816, 20.02.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    man muss aaaaaaaber auch gaaaaaaanz fest daaaaaaaran glauben.
     
  15. #15 wasweissich, 20.02.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    glaube versetzt berge .
     
  16. #16 Gast036816, 20.02.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    .... und kontostände ....
     
  17. #17 Thomas B, 21.02.2015
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    Wie sollte dann die mitwirkung bei der vergabe aussehen, bei der A. ja auch -neben den reinen Kosten- Tips und Hinweise über die Firmen geben kann, deren Qualität, Zuverlässigkeit, usw.

    Und waie darf man sich die Honorierung der LP8 vorstellen, wenn da lauer im Internet ergoogelte Firmen mit Ltd. am Schluss auf der Baustelle herumturnen. Der Aufwand für den A. dürfte ins Astronomische steigen. Er könnte wohl gleich seinen ersten Wohnstz dorthin verlegen.
     
  18. #18 karo1170, 21.02.2015
    karo1170

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    Eigentlich erfolgt die Mitwirkung doch immer ähnlich: LV verpreist, evtl. mit Nebenangeboten trifft ein, Unterlagen zur Eignungungsprüfung (Nachweis Leistungsfähigkeit, Referenzen, Nachweise zu Versicherungen, BG;IHK...) treffen ein oder werden explizit abgefragt, Kostenvergleich/Preisspiegel erstellen, Nebenangebote werten oder ausschliessen, bei Bedarf Bietergespäche führen...

    Dafür erfolgt (entweder im Vorfeld der Vergabe bei freihändig/beschraenkt oder während der Vergabe bei oeffentlich) die sogenannte Eignungsprüfung dere Anbieter. Man kann m.W. auch als privater AG auf die Veröffentlichungsplattformen der Länder (kostenpflichtig) Ausschreibungen einstellen. Dort tummeln sich durchaus seriöse Unternehmen, die überwiegend für den öffentlichen Bereich tätig sind.
     
  19. #19 Thomas B, 21.02.2015
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    Der von Dir hier dargestellte Aufwand läßt sich aber beim Bau euines EFH & Co. kaum darstellen. Gehen wir hier mal (großzügig) von einem Honorar von EUR 40.000 aus, so käme auf diese Leistung 4% des Gesamthonorars, also ca. EUR 1.600,00.

    Eignungsprüfungen, Bietergespräche, Versicherungsnachweise, Referenzen checken,.... was Du da eben alles so schreibst bei ca. 7 - 8 großen Gewerken (Rohbau, Zimmerer, Dachdecker + Flaschner/ Spengler, Fenster, Verputz, Bodenbeläge, Türen, Metallbau/ Treppe), sowie einiger etwas kleinerer Gewerke (Estrich, Maler,...)...machen wir uns nichts vor: Das wären etwa 150 EUR / Gewerk. Da geht dieser Aufwand nun wirklich nicht. Ausgeschlossen!

    Von daher kann der BH m.E. gerne auf den "Firmenfundus" des A. vertrauen. Und gerne auch eigene Empfehlungen mit einbinden. Das wär's dann aber auch.
     
  20. #20 Achim Kaiser, 21.02.2015
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    *lol*

    Wan´d moinst.
    Kunnst di aba d´äuschn.
    Preissn !

    .... und dann fliegt die Anfrage im Freiflug in die "Rundablage".

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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