Garage wurde ohne Gerüst verputzt soll aber gerüst bezahlen?

Diskutiere Garage wurde ohne Gerüst verputzt soll aber gerüst bezahlen? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, meine Garage wurde verputzt höhe ca. 2,8m L:7,5m x B:7,0m. Die Verputzerfirma hat dies ohne Gerüst gemacht als einziges...

  1. #1 andreas123, 12.11.2016
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    Hallo zusammen,

    meine Garage wurde verputzt höhe ca. 2,8m L:7,5m x B:7,0m.
    Die Verputzerfirma hat dies ohne Gerüst gemacht als einziges Hilfsmittel hatten sie zwei Verputzerböcke ein paar leere Bierkisten, ein langes Schalungsbrett kam von mir.

    Darf der Verputzer welcher auch die Garage gemalert hat die Kosten für ein nicht aufgebautes und somit nicht vorhandenes Gerüst verlangen?
    Genannter Netto Gerüstpreis ->81m2 *4€(Gerüstpreis) =324€

    Das Preisangebot/Vertrag stammt vom 9.2014 und zieht die aktuellste VOB an.
    Das Haus wurde schon lange verputzt natürlich mit Gerüst...

    Danke!
     
  2. #2 jodler2014, 12.11.2016
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    Verjährt ..

    Weil man für Arbeiten in 2,8m Arbeitshöhe kein Gerüst ( Baugerüst mit Mauerhaken ) aufbaut..

    Aber wenn er noch gemalert hat ,darf man das so berechnen !?

    :bef1007:
     
  3. #3 andreas123, 13.11.2016
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    also gemalert und verputzt wurde vor 3 Wochen, somit ist hier nichts verjährt bei der Rechnungsstellung, außer eventuell das damalige unterschriebene Angebot von 9.2014 die Preise der Einzelpositionen sind jedoch aber gleich geblieben und somit i.O.


    Wieso so darf man ein Gerüst für das Malern verrechnen jedoch nicht für das Verputzer oder habe ich das falsch verstanden?
    Beide Tätigkeiten waren kurz nach einander...

    Kurz gesagt darf mir das herumziehen einer leeren Bierkiste und 2 Stützböcke in Rechnung gestellt werden und das zum vollen Preis eines Gerüstes?

    Danke!
     
  4. #4 Andybaut, 13.11.2016
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    http://www.bauprofessor.de/Gerüste nach 2-m-Regelung/c0172190-1041-4c5b-8c2c-4afef22b495b

    Wenn die Wand nicht höher wie 3,50m über dem Boden ist, bedarf es dazu zwar einer Arbeitsfläche, aber noch keines abrechenbaren Gerüstes.
    Das Gerüst, bzw. die Arbeitsfläche ist eine Nebenleistung und nicht zu vergüten.

    Wenn die Wand höher wie 3,50m ist, ist das Gerüst eine Zusatzleistung und diese darf zusätzlich abgerechnet werden.

    Kurz gesagt, bis 3,50m Höhe der Arbeitsfläche ist jedem klar, dass man es macht wie dein Maler.
    man nimmt sich ein paar kleine Hilfsmittel, muss aber noch kein aufwendiges Gerüst stellen.
    Dem trägt die Abrechnung folge. Man muss auch nichts zahlen, wass nicht gebraucht wurde.

    Was, wenn deine Garage nun 3,60m über em Gelände ist?
    Tja, nun darf er abrechnen. Sein Gerüst ist zwar speziell, aber solange nicht beschrieben wurde,
    wie das Gerüst auszusehen hat
    , wäre er meiner Meinung nach im Recht dafür Geld zu verlangen.
    Er kann ein Stahlgerüst, eine Bambuskonstruktion oder sonst was hinbauen und das ganze Gerüst nennen.
     
  5. Neutal

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    Ob Gerüst oder Böcke mit Bohle, das ist hier erstmal nebensache. Tatsache bleibt, das eine Garage mit 2,8 m nicht ohne Hilfsmittel verputzt werden kann. Verputzen von Flächen funktioniert nun mal nicht mit der leiter.
    Für die Arbeitssicherheit noch nicht erforderlich, für die Durchführung der Arbeiten allerdings unbedingt erforderlich. Auch die Gerüstböcke müssen zur Baustelle, augestellt, umgestellt und saubergehalten werden.
    Nebenher bekommt niemand ein Arbeitgerüst für den Preis von 4€ bei Kleinflächen.
    Ich persönlich halte die diskussion zu diesem Thema für völlig überflüssig. Die Böcke waren für die Arbeiten erforderlich und müssen selbstverständlich vergütet werden und hierfür passen die 4€ auch, ein Gerüst wird im Normalfall um die 10€ kosten, dies nur zum Vergleich
     
  6. #6 Andybaut, 13.11.2016
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    die VOB und nach der wurde angeboten ist hier eindeutig.
    Geld fürs Gerüst gibt es ab 3,50m.
     
  7. Neutal

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    Zu voreilig gewesen. Das Gerüst war aber angeboten, es wurde demnach akzeptiert. Es bleibt wie bei so vielen Dingen immer eine Vereinbarungssache. Im Nachgang bereits unterschriebenes wieder zu ändern funktioniert nicht immer
     
  8. #8 Andybaut, 13.11.2016
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    Hallo Flocke,

    inder VOB Teil C istgeregelt wann eine Leistung eine Nebenleistung und wann eine Zusatzleistung ist.
    Auch was die Gerüste anbelangt.
    Teil C, nicht Teil B

    aber die 4€ für ein Gerüst wären wirklich ein Schnäppchen.
     
  9. Neutal

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    Der Putzer hätte es normal in den EP einrechnen müssen, nun aber hat er seine Leistung etwas differenzierter angeboten und der AG hat den Auftrag unterschrieben.
    Wie nun das genaue Vertragsverhältnis ist, weiß ich nicht, wegen der 300€ einen Aufstand zu machen, finde ich.....
     
  10. #10 rechter Winkel, 13.11.2016
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    Vob c din 18350
    4.1 Nebenleistung Gerüst bis 2m Gerüstbelagshöhe
     
  11. #11 rechter Winkel, 13.11.2016
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    Dafür Kosten in Rechnung zu stellen finde ich erstmal lächerlich.
    Dann müssten die Rohbau Maurer für jede Wand Gerüst in Rechnung stellen.
     
  12. Neutal

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    Mir geht es darum, das es eben so angeboten war und anscheinend auch so beauftragt wurde.
     
  13. #13 rechter Winkel, 14.11.2016
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    Wenn ich für die genannte Garage volle 81 qm Fassadenfläche ansetze, dann sind die 4 euro je qm längst nicht so günstig wie es zunächst scheint.
    Der Aufwand für ein einfaches Maurergerüst (1Meter Böcke) mit Bohlen ausgelegt macht für so eine Garage doch maximal 1 bis 2 absolute Arbeitsstunden aus. Hier geht es ja nicht um ein Fassadengerüst.

    Wo ich Flocke natürlich Recht gebe: Sollte es sich hier um eine eindeutig beauftragte Leistungsposition handeln und diese wurde auch so eindeutig beauftragt, dann sind die Kosten vom AG zu tragen. Den Preis kann man dann nicht mehr nachträglich einfach korrigieren.
    Wenn der AN nicht explizit reingeschrieben hat, was für ein Gerüst er einsetzt, so ist ihm das erst mal selber zu überlassen.
    Ob er sich zum Verputzen auf drei Bierkisten stellt oder sich dafür einen Hubsteiger anmietet ist für den vereinbarten Einheitspreis irrelevant.
     
  14. #14 Andybaut, 14.11.2016
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    Ich bleib dabei: nicht bezahlen.

    Es ist völlig einerlei ob es die Position Gerüst gibt oder nicht.
    Wenn es eine Position Holzgeländer streichen gäbe, würde diese auch nicht bezahlt wenn es keine Holgeländer zum streichen gibt.

    Bloss weil es eine Position gibt, kann man die nicht munter bei allen möglichen Aufgaben in Rechnung stellen.
    Du musst ein Gerüst für deine Hauswand zahlen, dafür gibt es die Position im LV.
    Du musst aber kein Gerüst für deine Garage zahlen, da die Wand so niedrig ist, dass es eine Nebenleistung der Arbeit ist.
    Und Nebenleistungen sind zwar einzukalkulieren im Preis aber nicht gesondert verechenbar.

    Was natürlich sein kann ist, dass die Menge der Gerüstarbeiten nun um >10% vom Original LV abweicht.
    Theoretisch kann dann der Handwerker einen neuen Preis für die Gerüste verlangen,
    falls er nicht an anderen Positionen einen Ausgleich, spich Mehrmengen, erwirtschaften konnte.
    Aber das ist nun schon sehr theoretisch...........
     
  15. #15 Andybaut, 14.11.2016
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    einzige Ausnahme von vorderem Fall wäre, wenn du explizit im LV erklärt hast,
    dass du die Garage eingerüstet haben möchtest.
    Ziemlich bescheuert, aber theoretisch denkbar.

    Der Maler würde dir dann das Gerüst in Rechnung stellen können. Aber halt auch nur ein
    Gerüst wie beschrieben und keine Holzböcke.
    Weil du die ja nicht beauftragt hast.

    Das Gerüst wäre dabei aber nicht als Teil der Malerarbeiten abrechenbar, sondern einfach so als
    Gerüst. Du hättest dann quasi im LV erklärt: "ich möchte gerne die Garage eingerüstet haben".
    Wäre z.B. denkbar, weil du schon immer mal gerne auf das Garagendach rauf wolltest um es zu inspizieren.
     
  16. #16 geruestbauer, 20.11.2016
    geruestbauer

    geruestbauer Gast


    Hallo Andreas. Bei 2,8 mtr Höhe kann natürlich kein Mensch arbeiten. Ein Gerüst, hier Bockgerüst, besteht mindestens aus Gerüstböcken, die der Verputzer irgendwann hatte anschaffen müssen und Gerüstböden. Schalungstafeln sind dafür nicht geeignet, dies nur am Rande. Da der Putzer aber nur die Böcke lieferte und hinstellte, ist es auch kein Gerüst. Demnach brauchst du auch die Position "Gerüst" nicht zu bezahlen, schließlich stellt der Gerüstboden, hier Schalungsbrett, das wesentliche Teil des Bockgerüstes dar. Natürlich musste der Verputzer dieses Bockgerüst oft umstellen, da dies mit Zeit verbunden ist und Handwerker nicht gratis arbeiten ist auch klar. Würde mich unter diesen Vorgaben auf ein Mittelding zwischen nichts bezahlen und 324 Euro einigen. Gruß
     
  17. #17 MoreLess, 14.12.2016
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    Ich stimme Andybaut zu. Sicher soll Leistung auch bezahlt werden, aber die VOB/C ist hier eindeutig (Nebenleistung in der neuen Fassung im Übrigen nicht mehr bis 2m Gerüstbelag, sondern bis 3,50m Arbeitshöhe wie Andybaut bereits korrekt geschrieben hat). Zudem wurde nun auch schlichtweg kein Gerüst gestellt und ist damit auch nicht zu vergüten. Da ist es auch unerheblich ob es eine LV-Position dafür gab oder nicht. Zwei Bierkisten mit Brett sind sicher kein Gerüst und waren ganz abgesehen davon nicht zulässig!
     
  18. #18 Gast82596, 14.12.2016
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Ich würde ihm das Schalungsbrett, das ja von dir kam, für ca. 324,- in Rechnung stellen :e_smiley_brille02:
     
  19. #19 Andybaut, 14.12.2016
    Andybaut

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    so was nen ich einen konstruktiven Vorschlag:mega_lol:
     
  20. #20 Lonesome Liftboy, 14.12.2016
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    Wurde das Gerüst (auch wenn es Nebenleistung nach VOB/C ist), angeboten und zum preis von 324 € beauftragt, dann hat der unternehmer das Recht, auch so abzurechnen. Im Nachhinein bringt dann die Argumentation mit dem Verweis auf Nebenleistung nichts.

    Andreas sollte einfach noch einmal in den Vertrag schauen, ob das Gerüst auch für 324 € beauftragt wurde, wenn nicht, dann ist die Position aus der Rechnung zu streichen.
     
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