geerbte Grundstück SOS

Diskutiere geerbte Grundstück SOS im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag , Meine Name ist Bär, Ich bitte Sie um Hilfe … wir haben ein Grundstück 6000 m² (viereckig, früher war da 2 Mehrfamilien Heuser die...

  1. #1 sergej777, 15.10.2015
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    Guten Tag ,
    Meine Name ist Bär, Ich bitte Sie um Hilfe … wir haben ein Grundstück 6000 m² (viereckig, früher war da 2 Mehrfamilien Heuser die abgerissen wurden. Grundstück ist in Sachsen). Das Grundstück habe ich von Opa geerbt will aber es verkaufen. Interesse ist da aber alle wollen nur 1000 – 1200 m² haben(einfamilienhäuser bauen).

    Meine Frage könnte man es in 6 Stücke Teilen und was wird ca. es Kosten. Muss nur grob sein damit wir erstmal Vorstellung haben was für ein Betrag wir dafür erstmal ausgeben müssen. :mauer


    Danke im Voraus.
    Serge Bär
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2015
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    Ob Sie es teilen können und ob dann alle 6 Teile bebaut werden dürften, lässt sich so in keiner Weise sagen.

    An Kosten für die reine Teilung würden einmal die Vermessungskosten der Teilflächen anfallen, ausserdem die Kosten für die Änderung der Grundbücher.
    Diese Kosten können Sie bei einem Vermessungsbüro und dem Gericht, das die Grundbücher führt, erfragen.
     
  3. #3 Thomas B, 15.10.2015
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    Evtl. (oder sogar ziemlich sicher!) wird auch irgendwie eine Erschließungsstraße (Stichstraße) mit Kanal und allem Klimbim notwendig werden, die alle Grundstücke an die öff. Straße anbindet. Kann man natürlich anteilig auf den Verkaufspreis umlegen. Ist aber erstmal Planung!
     
  4. #4 sergej777, 15.10.2015
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    Und was denkt Ihr (welche Betrag ca. kommt es?) Also muss ich nur Vermessungsbüro und für die Eintragung bezahlen? könnt ihr mir vielleicht paar Tipps geben ? ich Weiß es nicht mit was ich erst Anfangen soll .:mauer:bef1013:
    danke
    lg
     
  5. #5 sergej777, 15.10.2015
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    und die Erschließung muss ich noch Klären :(((( Da wahren 2 Große Mehrfamilienhäuser deswegen sind die Anschlüsse da(zustand gut) muss aber dann für jede Grundstück sparat Anschlüsse geben?
     
  6. #6 Thomas B, 15.10.2015
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    Erstmal wäre zu klären ob man da überhaupt bauen darf und wenn ja, wieviel/ wie groß

    Nur weil da schon mal was stand, heißt es nicht, dass das auch in Zukunft so seien muss.

    Wenn Bebauung grundsätzlich bejaht wird, wäre zu klären wie man das Grundstück bebauen darf (wieder MFH oder EFH oder DH).

    Wenn das geklärt ist wäre sicherzustellen, daß die Erschließung für alle Beteiligten sichergestellt wird.

    Dann wird geplant. welches Grundstück wie groß, welcher Zuschnitt. Das kann dann in einem Bebauungsplan münden.

    Wenn alles rechtliche geklärt worden ist, dann darf man auch mal zaghaft an eine Vermessung denken.
     
  7. #7 sergej777, 15.10.2015
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    Danke für schnelle Antwort!!! und wie/wo kann ich es alles klären? l (es gibt leider kein B plan nur FNP) :( aber soweit ich gehört habe wäre das kein Problem. muss nur geteilt und erschlossen werden dann kann ich es verkaufen. Weiß aber nicht womit ich anfangen soll, ich habe leider in diese Branche keine Erfahrung... bin selbst Brunnenbauer ...
     
  8. #8 sergej777, 15.10.2015
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    *Bühnenbauer:)
     
  9. R.B.

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    Ich dachte Du bist Student....steht doch so in Deinem Profil. :(
     
  10. #10 sergej777, 15.10.2015
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    Studenten arbeiten auch :lock
     
  11. Nana55

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    Wir haben gerade ein Grundstück teilen lassen zwecks Zukauf eines Teiles des Nachbargrundstücks, um zusätzliche Grünfläche zu erwerben (ca. 1600 qm in 2 mal ca. 800qm). Die Kosten lagen bei ca. 4000 Euro. Das ist aber abhängig von der Größe des Grundstücks, den abgeteilten Parzellen, den gesetzten Grenzpunkten sowie dem Quadratmeterpreis. Es gibt im Internet Rechner, da kann man sich das auch ausrechnen. Die Preise dürften auch von Bundesland zu Bundesland variieren.
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 15.10.2015
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    @sergj777:
    Du musst die Grundstücke nicht unbedingt vermessen und teilen lassen, bevor du sie verkaufst.

    Man kann Grundstücke auch als „unvermessene Teilfläche“ aus einer größeren Fläche heraus verkaufen. Dann wird an den notariellen Kaufvertrag ein Lageplan mit Maßen angehängt, aus welchem sich die Teilfläche ergibt und dem Käufer wird auferlegt, diese vermessen zu lassen und für die gekaufte Teilfläche ein separates Grundbuch zu bilden. Dann noch evtl. einen Haftungsausschluss, in dem du vorsorglich keine Haftung für Bebaubarkeit und Erschlossenheit, etc. übernimmst und du bist die Fläche los.

    So zu verfahren, führt natürlich zu einem niedrigeren Kaufpreis, aber es ist für dich stressfreier und du musst nicht für Vermessungskosten etc. finanziell in Vorleistung gehen.

    Du musst aber natürlich aufpassen, dass du die ersten Teilflächen lagemäßig nicht so ungünstig verkaufst, dass z.B. die letzten beiden Teilflächen dann fast nicht mehr erschließbar sind. Ob du für einige der Flächen Zufahrtstraßen einplanen und frei lassen musst, oder ob du dir Wege- und Leistungsrechte als Grunddienstbarkeiten eintragen lassen musst, hängt von Lage und Zuschnitt der Fläche ab.
     
  13. Julius

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    Wende Dich daher zuerst an einen Architekten, der die ganzen baurechtlichen Fragen klärt.
     
  14. #14 sergej777, 10.11.2015
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    Danke noch einmal für alle Antworte.
    Ich habe so weit alles hinbekommen und verstanden. Hab schon alle Anschluss kosten (Wasser Abwasser ect.) auch Angebot von einem Vermessungsbüro. Ehrlich zu sagen das macht mir langsam Spaß will es selbst zu ende bekommen und dann überlegen ob ich ein Kredit nehme und es alles mache, weil die Nachfrage da ist.

    Einzige was ich noch nicht ganz verstehe und nichts Deutliches dazu finde ist Straße Erschließung.

    Wie es rausgestellt hat muss ich noch in der Mitte den Grundstück eine Anligerstrasse / Wohnstrasse noch bauen (4,5 Meter breit und 80m lang) unter die Straße kommen dann Wasser- und Abwasserleitungen. (es wäre einzige Möglichkeit 8 Grundstücke je ca.940m2 zu erschließen)

    Meine Frage

    1) Was muss ich dabei beachten? Muss es öffentlich gemacht werden? Voraussetzungen?
    2) Ich habe mit bekommen dass ich die Straße auch mit verkaufen kann ..( prozentual an zukünftige Grundstückskäufer) wie funktioniert das?
    3) Für welchen Preiss wird die Straße dann verkauft? so wie die Grundstück?


    Ich danke allen in Voraus!!!!
    Sergej

    Ihr seid die besten:)
     
  15. #15 sergej777, 10.11.2015
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    und stimmt es das so eine strasse ca. 150 euro m2 kostet?
     
  16. #16 SirSydom, 10.11.2015
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    so eine Straße kann man ggf. der Gemeinde schenken. Dann ist man selbst bzw. die zukünftigen Eigentümer raus, braucht kein Konstrukt mit WEG für das Flurstück der Straße etc..
    Auch den Unterhalt übernimmt dann die Gemeinde.
    Aber muss man natürlich klären ob das so geht.

    Der Wert der Grundstücke bemisst sich nach dem Marktwert. Wenn da 1/8 von 600m² Straße dabei sind wird der Wert eher geringer, als wenn das Grundstück über eine öffentliche Straße erreichbar ist.

    Ergo: Die Straße zahlst du.
     
  17. DanSch

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    Beim Verkauf von 6 Einzelgrundstücken unterliegst Du wohl der Spekulationssteuer, da Dir gewerbliche Absichten (Immobilienhandel) unterstellt werden könnten.
     
  18. #18 Skeptiker, 10.11.2015
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    Auch beim Erwerb durch Erbschaft?
     
  19. #19 Eumeltier, 10.11.2015
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  20. DanSch

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    nach der Wiki dann wohl nicht bei Erbschaft - wieder was gelernt. :) - Viel Erfolg beim Verkauf !
     
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