Gefahr das das Bankdarlehen verkauft wird

Diskutiere Gefahr das das Bankdarlehen verkauft wird im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Es gibt immer wieder Hororstories das Banken Kredite ihrer Kunden verkaufen und die Käufer dieser Kredite dann versuchen möglichst schnell an das...

  1. #1 Schnabelkerf, 30.04.2010
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    Es gibt immer wieder Hororstories das Banken Kredite ihrer Kunden verkaufen und die Käufer dieser Kredite dann versuchen möglichst schnell an das Geld zu kommen.

    Es gibt ja Banken die explizit mit "Verzicht auf Forderungsverkauf" werben. Es scheint also irgendwie doch was dran zu sein...

    Wie groß ist die Gefahr wirklich? Kann man auch als Kunde der seine Raten pünktlich zahlt plötzlich "verkauft" werden und der neue Eigentümer versucht einen dann zu einer schnelleren Rückzahlung oder gar in die Zwangsversteierung zu drängen?

    Wer kennt zu dem Thema wirklich Fakten?
     
  2. Huisje

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    Das würde mich auch interessieren.

    Ich befürchte jedoch, dass eher wenig kommen wird, weil es doch seltene Ausnahmen sind. Und bestimmt der Kreditnehmer auch etwas zum Geschehen beisteuern muss.

    Bin gespannt.
     
  3. #3 Olaf (†), 30.04.2010
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    Kennt...

    Ihr die Geschichte, von den Ramschpaketen die die amerikanischen Banken aus fragwürdigen Hypothekendarlehen geschnürt haben und an denen sich so manche kaufende Bank verschluckt hat?

    Ein ausgereichtes Darlehen ist ein Vermögensgegenstand der Bank und mit dem kann sie, mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung, machen was sie will.

    Ich kann meine Forderungen auch abtreten oder verkaufen, wenn im Vertrag mit meinem Debitor nichts anderes steht.
     
  4. R.B.

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    Das Thema stand hier schon öfter auf der Tagesordnung. Suchfunktion hilft.

    Kurz gesagt, so lange sich der Kreditnehmer an den Kreditvertrag hält, kann nichts passieren. Man sollte seinen Vertrag aber schon sehr genau kennen, denn nicht alles was einem selbstverständlich erscheint, muss auch selbstverständlich sein.

    Möchte die Bank sich eines Kunden entledigen, dann wird sie den Vertrag Wort für Wort, Komma für Komma, studieren und schauen wie sie für sich einen Vorteil daraus ziehen kann. Man sollte also rechtzeitig nach Alternativen Ausschau halten.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 ecobauer, 30.04.2010
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    Darauf bestehen, dass in den Kreditvertrag ausdrücklich die Klausel aufgenommen wird, dass der Kredit nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kreditnehmers an Dritte weiterveräußert werden darf!
    Evtl. bei der Verbraucherzentrale nachfragen, die können da helfen!
     
  6. #6 greentux, 30.04.2010
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    Helfen können die da nur begrenzt. Wenn die Bank nicht will, will sie nicht. Muss man halt gut abwägen. Ein paar Hundertstel mehr Zins, dafür ohne Verkauf.
     
  7. #7 baufibemu, 30.04.2010
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    Das einzige was passieren kann, ist das der Käufer der Forderung keine Anschlussfinanzierung anbietet. Aber das kann Dir auch bei einer "normalen" Bank passieren. Dann sucht man sich halt eine neue Bank, was soll´s.
    Es gibt weder eine Gesetzeslücke, noch kann der neue Gläubiger das Darlehen, geschweige denn den Grundschuldsbetrag, so mir nix dir nix eintreiben.
    Bei Darlehensverträgen handelt es sich in der Regel um Eu-Standardisierte Verträge. Das einzige, was die damalige Diskussion damals gebracht hat ist, dass jetzt in jedem Vertrag drinn steht, dass die Bank das Recht hat, die Forderung zu verkaufen. Es ist nun einmal Recht und Gesetz.

    Man kann sich aber natürlich eine Bank suchen, die den Forderungsverkauf ausschließt. Aber einen Zinsaufschlag zu bezahlen, für einen Fall, der sowieso nicht eintritt, bzw. der keine Folgen hat, halte ich für nicht sehr sinnvoll.
    Vielleicht kann man sich an Plusminus wenden, die die Diskussion damals ausgelöst haben, vielleicht erstatten die einem ja die Gebühren für den Ausschluss zurück.
     
  8. #8 ecobauer, 30.04.2010
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    So,so, das einzige, was passieren kann, ist also eine möglicherweise fehlende Anschlussfinanzierung???:winken
    Wenn es doch nur so einfach wäre!!!
    In deutschen Landen ist es nunmal so, dass eine Grundschuld - und die wird in aller Regel von den Banken zur Sicherung ihrer Forderung bei einem Immobilienkredit verlangt - unabhängig - also nicht akzessorisch - vom Kredit ist. Deshalb darf der Kreditnehmer auch eine Sicherungsvereinbarung unterschreiben.
    Und da so eine Grundschuld vom Kredit unabhängig ist und die Banken auch noch eine sofort vollstreckbare Ausfertigung erhalten, hat ein böser Bube ganz leichtes Spiel, einen Immobilienbesitzer aus seinem Häuschen zu vertreiben, die Grundschuld also zu vollstrecken, die Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren unter Wert zu ersteigern und dann mit Profit - und um nichts anderes geht es denen dabei - zu verkaufen!
    Leider ist das keine Fiktion sondern schon leidlich oft geschehen. Und das hat nix damit zu tun, dass Plus-Minus darüber berichtet hat. Das hätten die ja wohl nicht können, wenn es solche Fälle nicht gäbe! Oder?????????:yikes
     
  9. #9 Bercail, 30.04.2010
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    Ich fürchte, ich komm' da nicht ganz mit. :bef1013:

    Bedeutet das, dass die Bank (sei es nun die, bei der ich ursprünglich mal unterschrieben hatte, oder die andere, die nun die Forderung gekauft hat) mich "aus meinem Häuschen vertreiben" kann, auch wenn ich immer pünktlich die Raten bezahlt habe?!
     
  10. #10 ecobauer, 30.04.2010
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    Könnte die Bank genau so machen.
    Dass die Raten pünktlich bezahlt wurden, muss hierzulande nämlich der Kunde beweisen und nicht die Bank. Und nun rate mal, wer da am längeren Hebelchen sitzt!!!
    Im Franzosenland ist das anders geregelt. Dort gilt, dass der Kreditvertrag vor einem Notar geschlossen werden muss und dort als Sicherheit auch nur die Hypothek zugelassen ist. Hat den Vorteil, dass die Hypothek sich mit jeder Tilgungsrate entsprechend reduziert und hier die Bank in der Beweispflicht ist.:e_smiley_brille02:
     
  11. #11 Bercail, 30.04.2010
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    Wie blöd, dass nur mein Name französisch ist und das Wunschgrundstück aber hier in deutschen Landen sich befindet! ;)


    Aber gut, noch mal eine Ecke weitergedacht: Wenn es so ist, dass auch pünktliches Zahlen der Rate keinen Schutz darstellt, dann ist es doch eigentlich wurscht, ob ich nun im Vertrag die Klausel habe, dass ein Forderungsverkauf ausgeschlossen ist, oder doch nicht?
     
  12. #12 seschmi, 30.04.2010
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    So, dann nenne doch bitte einen einzigen belegbaren Fall. Das konnte Plusminus nämlich auch nicht. Diese Horrorstory ist hier des öfteren schon verbreitet worden.

    Die Grundschuld ist natürlich nicht vom Kredit unabhängig, sondern über die Sicherungsverinbarung mit diesem gekoppelt. Eine Grundschuld lässt sich auch nicht einfach so vollstrecken, nur weil die Bank Lust dazu hat.

    Im Endeffekt gilt: Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag, der für beide Seiten bindend ist. Und wenn beide Seiten ihre Pflichten erfüllen, kann die andere Seite nicht einfach so kündigen. Das ist natürlich was anderes, wenn jemand ein paar Raten "vergisst".
     
  13. #13 greentux, 30.04.2010
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    Ich dachte diese offene Wunde wurde unter rot/grün geräuschlos gesetzlich geregelt. Gabs vor 4 Wochen auch nen Tatort dazu :)
     
  14. #14 seschmi, 30.04.2010
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    Das bringt Dir leider garnichts, wenn die ganze Bank verkauft wird. Ein Verzicht auf "Bankverkauf" ist leider kaum rechtswirkam machbar.

    Der Verkauf der Bank ist ja nicht unrealistisch: Die Dresdner Bank gehört jetzt zur Commerzbank, die Bayerische Landesbank steht zum Verkauf (oder sollte man eher "Verschenk" schreiben?), Sparkassen wurden ebenfalls schon verkauft. Andere Banken stoßen ganze Sparten ab.

    Wenn Deine Bank plötzlich jemand anderem gehört, gehört dem logischerweise auch Dein Darlehen. Wenn sie pleite geht (auch sowas soll es geben), wird es übrigens auch keinen interessieren, ob ein "Verzicht auf Forderungsverkauf" vereinbart wurde.
     
  15. #15 ecobauer, 30.04.2010
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    Wenn ich den Forderungsverkauf ausschließen kann, bin ich auf jeden Fall sicher, dass mein derzeitiger Vertragspartner auch der zukünftige sein wird. Und den derzeitigen konnte ich ja vor Vertragsabschluss einigermaßen einschätzen und damit auch darauf vertrauen, dass vertrauensvoll miteinander umgegangen wird.
    Und genau das ist die Krux, wenn Forderungen/Kredite verkauft werden. Ich weiß eben nicht, wer da mein Geschäftspartner wird!:wow
     
  16. #16 ecobauer, 30.04.2010
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    Die lässt sich sogar ganz einfach vollstrecken, da braucht es noch nicht einmal einen gewieften Rechtsverdreher dazu! Ist nunmal deutsches Recht.
    Und was mit einer Sicherungsvereinbarung so alles gespielt werden kann, wurde von den Banken in der Vergangenheit auch schon geübt. Da gab es nämlich generell die unbeschränkte Form und darüber wurde so mancher seines Häuschens verlustig, da er damit eben nicht rechnen konnt.
    Auch hier hat der BGH einen Riegel vorgeschoben, so dass heute für jeden Kredit eine gesonderte Sicherungsvereinbarung geschlossen werden muss!

    Klar doch. Solange die Vertragspartner die gleichen wie bei Vertragsabschluss sind. Einem Forderungskäufer mit ganz anderen Absichten ist das ziemlich wurscht!:motz
     
  17. #17 ecobauer, 30.04.2010
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    Wurde auch.:biggthumpup:
    Leider mit dem Ergebnis, dass die Banken heute dann ausdrücklich in die Verträge reinschreiben, dass ein Verkauf des Kredites möglich sein sollte - oder wie die letzten Tag hier in einem Thread, dass schön ausgeschlossen wird mit dann jedoch nachfolgenden Ausnahmetatbeständen!!:yikes
     
  18. #18 seschmi, 30.04.2010
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    Unsinn. Jemand, der eine Forderung kauft, kauft den Darlehensvertrag mit. Absichten mag er andere haben, aber der Vertrag bindet ihn ebenso wie den Verkäufer der Forderung.

    Sonst könnte ich ja einen Kaufvertrag über ein Auto abschließen, diesen an jemand Drittes verkaufen, der dann anschließend den Kaufpreis eintreibt, ohne ein Auto zu liefern, weil er "andere Absichten" hatte. :cool: Verträge sind zum Glück von Absichten unabhängig.

    Außerdem: Kennst Du die zukünftigen Absichten Deiner Bank? Manchmal brauchen die schneller ein paar Milliarden, als sie selber denken, und dann können sich die Absichten rapide ändern.
     
  19. #19 Bercail, 30.04.2010
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    Vielleicht bin ich ja zu grünäugig, aber ich habe kein allzu großes Vertrauen, dass das einen großen Unterschied macht. Zumal ich mir nicht zutraue, die potentiellen Geschäftspartner sicher einzuschätzen. (Und schon gar nicht kann ich einschätzen, wie diese sich dann zukünftig in so und so viel Jahren verhalten werden trotz eines vielleicht aktuell guten Rufs.)

    Allerdings ist andererseits mein Vertrauen aber auch wieder groß genug, dass ich wohl trotz alledem das Risiko eingehen werde.

    Aber für wen soll ich mich entscheiden? Für die Bank (bzw. die Versicherungsgesellschaft ;)) mit den besten Konditionen hinsichtlich Zinsen und Laufzeit? Oder doch die mit den etwas schlechteren Konditionen aber MIT zugesichertem Verzicht auf Forderungsverkauf?



    Achso, noch was: Hat jemand einen Link, wo man nachlesen kann, was die aktuelle Gesetzgebung vorsieht (denn hier im Forum scheint es diesbezüglich ja unterschiedliche Auffassungen zu geben) - ob die Bank nun einseitig den Vertrag kündigen kann trotz regelmäßig bezahlter Raten?
     
  20. #20 ecobauer, 30.04.2010
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    Aber für wen soll ich mich entscheiden? Für die Bank (bzw. die Versicherungsgesellschaft ;)) mit den besten Konditionen hinsichtlich Zinsen und Laufzeit? Oder doch die mit den etwas schlechteren Konditionen aber MIT zugesichertem Verzicht auf Forderungsverkauf?

    Aufgrund der in den letzten beiden Jahren auf den Finanzmärkten gemachten Erfahrungen würde ich die letzte Variante eindeutig bevorzugen!

    Achso, noch was: Hat jemand einen Link, wo man nachlesen kann, was die aktuelle Gesetzgebung vorsieht (denn hier im Forum scheint es diesbezüglich ja unterschiedliche Auffassungen zu geben) - ob die Bank nun einseitig den Vertrag kündigen kann trotz regelmäßig bezahlter Raten?[/QUOTE]

    Die Bank braucht den Kredit nicht zu kündigen!!! Wie ich oben schon erwähnt habe, ist die Grundschuld unabhängig von dem Kredit - lediglich durch eine Sicherungsvereinbarung als Sicherheit für einen Kredit vereinbart - und kann selbständig rechtlich gehändelt und damit auch verwertet werden.
    Geregelt ist das Ganze im BGB - Schuldrecht,Sachenrecht,Eigentum,Hypothek,Grundschuld,Rentenschuld usw.usf. - in der Zivilprozessordung, dem Zwangsversteigerungsrecht.......
    Wegen dem Kredit-/Forderungsverkauf unter diesem Begriff mal gockeln.
     
Thema: Gefahr das das Bankdarlehen verkauft wird
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