Geländer mit Mängeln

Diskutiere Geländer mit Mängeln im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben nun unser Geländer zum zweiten mal montiert bekommen und es weist wie bei der ersten Montage wieder tiefe Kratzer auf....

  1. #1 dietere, 18.06.2011
    dietere

    dietere

    Dabei seit:
    13.06.2011
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Auenwald
    Hallo zusammen,
    wir haben nun unser Geländer zum zweiten mal montiert bekommen und es weist wie bei der ersten Montage wieder tiefe Kratzer auf.
    Das erste mal hatten wir reklamiert, worauf das Gelände wieder demontiert wurde um es zu richten. Nach der Montage letzte Woche stellten wir fest, dass die Kratzer immer noch vorhanden und sogar noch neue hinzugekommen sind.
    Jetzt meine Frage:

    Kann ich von dem Rechnungsbetrag aufgrund der mangelhaften Ausführung Geld abziehen? Wenn ja, wie viel und wie gehe ich da genau vor.


    Gruß

    Dieter
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Und mit 100€ in der Tasche fallen die Kratzer dann weniger auf...?
     
  3. #3 wasweissich, 18.06.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    julius , für 150€ sind sie ganz weg .... :D
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    das ist ja ein putziges geländer!

    wer sich so etwas montieren lässt, muß
    mit gebrauchspuren leben. das werden nicht
    die letzen sein....
     
  5. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nur daß das eben keine Gebrauchsspuren sind (oder hat der Fragesteller etwa ein gebrauchtes - und damit billigeres - Geländer bestellt?)!
     
  6. #6 Gast036816, 18.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der auftraggeber hat erst einmal den anspruch, dass eine mangelfreie leistung abzuliefern ist. die optischen mängel nochmals anmahnen - schriftlich - und mit fristsetzung 2 wochen zur übergabe eine mangelfreien leistung auffordern.

    um dieses geländer mangelfrei hinzubekommen, muss der metallbauer die bleche neu produzieren. da wird er dann schon mit einem minderungsvorschlag kommen. vielleicht kann man anhand der leistungsbeschreibung/auftrag den preis für diese bleche ermitteln und dann eine minderung vereinbaren.

    wie Baumal bereits geschrieben hat, mit weiteren kratzern ist zu rechnen und gebrauchsspuren kommen immer. das material ist äußerst empfindlich. ich musste mal fensterbänke in alu natur eloxiert einbauen - es war der gestaltungswille - und 4 wochen nach dem einzug hagelte es mängelanzeigen wegen kratzer vom bauherrn.

    seit dem nennen wir so etwas nur noch eröffnungsarchitektur.
     
  7. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ..... und viel spaß beim nachweis, dass diese kratzer
    bei fertigung, transport oder montage entstanden -
    und nicht gebrauchsspuren sind.
     
  8. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Es dürfte eher so sein, daß der AN die Mängelfreiheit nachweisen muß!
    Nicht umsonst waren die Teile zur Nachbesserung weg...
     
  9. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    das ist doch alles kleinliches herumgehacke,
    dieses geländer ist in 2 jahren so zerkratzt,
    da kannste die kratzer nicht mehr zählen...
     
  10. #10 dietere, 18.06.2011
    dietere

    dietere

    Dabei seit:
    13.06.2011
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Auenwald
    @ alle: 1. ich dachte eigentlich, das ist ein Bauexpertenforum bei dem man wirklich sachliche Kommentare erwarten kann.
    2.Das Geländer ist aus Edelstahl, Glasperlengestrahlt, es sind alles tiefe Kratzer und Kostet nicht nur 500 Euro.
    3. Ich hab euch jetzt so verstanden wenn ihr euch ein neues Auto kauft und da schon Kratzer und Dellen drin sind ist das eh egal weil die kommen ja bei Gebrauch rein.
    4. Das sind keine Gebrauchsspuren die waren gleich nach der Montage zu sehen, zum Glück haben wir Zeugen die sich das angeschaut haben .
    Ich hoffe nun auf sachliche Kommentare.
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    Du hast doch sachliche Kommentare bekommen. Mit den unsachlichen wirst du leben müssen, hier herscht Redefreiheit. Ausserdem gibt dir das ein Gefühl, für das was kommen kann. Nämlich genau die Art von Argumentation vom AN.

    Die Höhe einer Minderung kann ein SV ermitteln, HWK und IHK haben Listen dafür.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    :mega_lol: :respekt :mega_lol:
    Den muss ich mir merken.

    @ TE. Tja - so ist das hier, wenn man sich ohne Not die Mängel mit Geld auszahlen lassen will.
    Eine Minderung sollte immer die letzte Ausfahrt sein. Vorher steht die Mangelbehebung. Die steht Ihnen zu.
    Es hat grad ein EuGH Urteil zur Unverhältnissmässigkeit von Mangelbehebung gegeben, dass dem BGH seine Entscheidungen um die Ohren gehauen hat.
    Quintessenz 1) dieses Urteils: Die Hürde für eine Unverhältnissmässigkeit liegt SEHR SEHR hoch
    Quintessenz 2) dieses Urteils: Es wird die treffen, die meist ehrlich arbeiten, denn werden ihre Preise anpassen müssen und so Aufträge verlieren.
    Die, die mit dem Hunni wedelnd auf die Baustelle kommen, werden oft genug durchkommen. Auch wegen der Gier der Kunden, denen die Fehler gar nicht SO bedeutend sind, wenn sie bloß €€€ sehen können.
     
  13. #13 dietere, 18.06.2011
    dietere

    dietere

    Dabei seit:
    13.06.2011
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Auenwald
    Das Geländer war wegen der Kratzer schon einmal weg. Und jetzt wurde es wieder montiert und hat nun noch mehr Kratzer.
    Wobei die Kratzer nicht als oberflächlich zu bezeichnen sind sondern tiefe Kratzer.
     
  14. #14 Tom Köhl, 18.06.2011
    Tom Köhl

    Tom Köhl

    Dabei seit:
    22.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Pädagoge
    Ort:
    Im neuen forum
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung in diesem Forum ist großer Mist
    Dann ist Deine Frage vermutlich: wie oft muss ich dem Auftragnehmer Nachbesserungsversuche zugestehen und wie geht es weiter, wenn er es nicht hinbekommt. Folge auf jeden Fall mal dem Ratschlag in #6 von Rolf.

    Viele Grüße,
    Tom
     
  15. #15 wasweissich, 18.06.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ja , dann sollte es nochmal abgeholt werden und ohne kratzer wiederkommen .

    hat keiner was anderes geschrieben .

    nur mit dem von der rechnung abziehen , da tun sich die meisten schwer .

    und weil sie dir nicht gefallen , weil nicht drin steht xxx€ und du fühlst dich besser sind die beiträge nicht unsachlich .

    sie passen nur nicht zu deiner erwartungshaltung .
     
  16. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Sagen wir mal so: Er beschwert sich über die Antworten, weil er die rechtlichen Grundlagen nicht verstanden hat.

    Abnahme verweigern. Dann wird der Werklohn nicht fällig.

    Nach #6 ist eine Nachbesserung nicht möglich. Etwas unmögliches kann nicht gefordert werden. Also müßte der AN neu herstellen, weil mangels Abnahme noch keine Konkretisierung auf dieses Geländer eingetreten ist.

    Ausnahme und nur Minderung: Unverhältnismäßigkeit. Das ist eine Tatfrage. Wäre vielleicht zu bejahen, wenn an einem solchen Geländer bauartbedingt auch bei mangelfreier Ausführung gleichartige Kratzer in gleicher Anzahl, innerhalb kürzester Zeit, zwangsläufig und selbst bei umsichtiger Nutzung entstehen würden. Das erscheint mir aber eher unwahrscheinlich.

    Ergebnis wäre dann: Solange der AN nicht neu liefert, hat er den Werklohn nicht zu beanspruchen. Nach 3 Jahren ist der Anspruch dann auch noch verjährt.

    Warum willst Du mindern und damit alle Trümpfe aus der Hand geben?
     
  17. #17 ballycoolin, 19.06.2011
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    Da würde ich dich gern hören, wenn das dein Geländer wäre...
    Mit seinem Geld ist ja auch alles in Ordnung ;-)

    Abgesehen davon: Den ersten Kratzer will ich selbst machen!
     
  18. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    du kannst dir sicher sein, dass ich mir
    solch ein geländer nicht aufquatschen
    lassen würde!
     
  19. #19 Gast036816, 19.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Dietere - den bildern nach sieht es nach eloxiertem aluminium aus. so tiefe kratzer in edelstahl, da muss jemand das blech brachial behandelt haben. ich kann mich täuschen, wie gesagt nur nach den fotos beurteilt. sollten die bleche aus alu sein, dann ist ein tausch gegen mangelfreie möglich und vertretbar.

    es ist möglich, solche bleche schadensfrei an die baustelle zu bringen und zu montieren, die menge der kratzer und die tiefe der kratzer lassen auf fehlende sorgfalt des verarbeiters schließen. die kratzer, die nach der abnahme kommen sind nicht mehr sache des auftragnehmers.
     
  20. #20 wasweissich, 19.06.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da steht gestralter edelstahl ....
     
Thema: Geländer mit Mängeln
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. edelstahlgeländer zerkratzt

    ,
  2. baumangel falsches Treppengeländer

Die Seite wird geladen...

Geländer mit Mängeln - Ähnliche Themen

  1. Unterwohnter Balkon - Detailplanung Dämmung, Geländer, Entwässerumg

    Unterwohnter Balkon - Detailplanung Dämmung, Geländer, Entwässerumg: Hallo, für unserem Balkon im 1. Stock, unter dem sich ein Teil des Wohnzimmers befindet, gibt es den angehängten Plan für den Übergang an der...
  2. Stützwand im Gelände erneuern

    Stützwand im Gelände erneuern: Ich würde mich sehr über Anregungen freuen, wie man einen senkrechten Höhensprung im Gelände sicher befestigen kann. Hier ein paar Eckdaten: -...
  3. Abweichung von Baugenehmigung bei OK gepl. Gelände

    Abweichung von Baugenehmigung bei OK gepl. Gelände: Moin, es liegt eine Baugenehmigung für ein Haus vor. Bei den nun anstehenden Erdarbeiten stellte sich raus, dass das von der Baufirma geplante...
  4. Kunststoff-Lichtschächte für LWWP höher als OK-Gelände

    Kunststoff-Lichtschächte für LWWP höher als OK-Gelände: Bei uns wurden sämtliche Lichtschächte ohne Rücksprache auf OKFFB / Hauspodesthöhe / Terrassenhöhe montiert. 3 Lichtschächte sind für...
  5. Treppe ohne Geländer erlaubt in BW ?

    Treppe ohne Geländer erlaubt in BW ?: Guten Tag, für unseren Neubau möchten wir eine Treppe ohne Geländer haben. Für uns spielt die Optik eine größere Rolle als die Funktionalität. Da...