Geld einbehalten!

Diskutiere Geld einbehalten! im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wir hatten unseren ersten Gutachtertermin. Folgendes kam raus: Zwischensparrendämmung an einer Stelle unzureichend Dampfsperre an einer...

  1. #1 FirstHouse, 06.03.2009
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    Wir hatten unseren ersten Gutachtertermin. Folgendes kam raus:
    • Zwischensparrendämmung an einer Stelle unzureichend
    • Dampfsperre an einer Giebelwand zu knapp abgeschnitten, dadurch nicht richtig verklebt
    • 2 Fenster wg. Abdichtung nachzuarbeiten
    • Überbindemaß an einer Wand überschritten
    • Sanitärinstallation: Spülkästen locker weil Dübel und Schrauben nicht fest sitzen, Kalt/Warmwasserleitungen in einer Ziegelinnenwand nur angeschäumt als Halterung
    • Trockenbauwände: Die unterste Lage der Gipskartonplatten ist nicht gespachtelt und die Stöße sind darüber hinaus auf gleicher Höhe

    Da einen Tag später eine Rechnung des Architekten kam, die zudem falsch (200€ zu viel) war, habe ich mich entschlossen, die geforderte Leistung für 3% der LP8 einzubehalten, bis die letzten beiden Punkte beseitigt sind. Seit 3 1/2 Monaten haben wir den BL auf Mängel der Sanitärinstallation hingewiesen und es wurde immer nur rumgedoktert, doch keine akzeptable Leistung erbracht. Ich hatte den BL im November 08 aufgefordert die Sanitärarbeiten explizit zu prüfen - er sagte mir die Arbeiten seien ok. Die Trockenbauwandproblematik ist so offensichtlich, die hätte dem BL nicht entgehen dürfen.
    Wir hatten im Januar ein Gespräch mit dem Architekten und BL, wo es auch um die Sanitärarbeiten ging doch das hat augenscheinlich nix gebracht. Wenn Worte nichts bringen, dann eben so.
    Die Freude des Architekten hielt sich stark in Grenzen.

    FH
     
  2. #2 Gast943916, 06.03.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    bin selbst Handwerker, aber was kann der Archi dafür, wenn die Hw´s pfuschen???
    Brand- oder Schallschutzvorgaben?
    nicht zulässig, ein Mangel


    Gipser
     
  3. #3 FirstHouse, 06.03.2009
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    @Gipser, wenn ich den BL als Angestellten des Archi (sorry, hab das vergessen zu erwähnen) explizit gebeten habe, die Arbeiten der Sanifirma zu prüfen und ein OK bekommen und dem ist definitiv nicht so, weil:
    - Bauschaum als Befestigung von Leitungen gewählt wurde
    - Beim Anfassen des Spülkastens ersichtlich ist, das ein Dübel nicht sitzt und das Ding Spiel hat
    dann hört doch der Spaß auf. Auch die vorigen Fehlversuche sind stets mir aufgefallen z.B. Gewindestange als Halterung des Spülkastens durch die komplette Aussenwand gebohrt. Bilder hier im Forum. Ziegel beim Setzen des Dübels zerbröselt, so daß dieser nicht hält usw....
    Ich hatte dem Architekten mehrfach gesagt, daß ich mit den Arbeiten der Sanifirma nicht zufrieden bin. Im Januar im Beisein des BL auch nochmals.
    Die Rechnungen der Sani Firma hatte der BL schon lange zur Zahlung angewiesen - ohne die Arbeiten zu prüfen.
    Irgendwann endet die Geduld.

    FH
     
  4. #4 FirstHouse, 06.03.2009
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    Hier die Stange durch die Aussenwand und die zerbröselte Ziegelwandstelle
    http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=301477&postcount=2

    Das war am 17.11.2008

    Übrigends, man hat bei dem Dübel dann so ein grauen 'Spritzmörtel' genommen ... doch der Dübel ist immer noch lose.

    Wie gesagt ... immer mir aufgefallen

    FH
     
  5. #5 FirstHouse, 10.03.2009
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  6. KPS.EF

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    Hallo @ FirstHouse

    hast Du auch eine Frage, die hier im Forum beantwortet werden könnte?

    Ansonsten ... :winken

    KPS.EF
     
  7. #7 FirstHouse, 10.03.2009
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    keine Frage ... nur Bonus verspielen hier!

    FH
     
  8. KPS.EF

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    Du nix deutsch?

    KPS.EF
     
  9. #9 HolzhausWolli, 10.03.2009
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    @firsthouse:
    Naja, Mängel hin oder her, aber Du bist doch der AG derer die diese verursacht haben, oder? Ob dein Archi-BL (Bauleiter?) nun ein Schluri, blind, taub und uneinsichtig ist lass ich mal dahin gestellt
    Aber Du ziehst dem falschen das Geld ab. Und damit fackelst Du auch nicht lange, stimmts?
    :shades
     
  10. #10 Shai Hulud, 11.03.2009
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    Hallo FH,

    was meinst du, welche Ursachen haben deine Probleme? Bist du vielleicht auch daran beteiligt, oder haben immer nur die anderen Schuld?

    Welche Lehren ziehst du daraus? Was würdest du als SecondHouse besser machen?

    Welche Tips würdest du aufgrund deiner Erfahrungen den mitlesenden Bauherren für ihre Bauvorhaben geben?
     
  11. #11 FirstHouse, 11.03.2009
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    @HolzhausWolli: Seit Ende Oktober habe ich den BL und Archi zig mal auf die Probleme mit der Sanifirma aufmerksam gemacht - doch immer noch Mängel. Klar hätte ich Geld bei der Sanifirma einbehalten können. Der BL hat die entsprechende Rechnung zur Zahlung angewiesen und ich hab mich damals darauf verlassen, dass das auch bedeutet, er hat die Arbeit kontrolliert. In diesem Vertrauen hab ich das Geld überwiesen.
    Also, seit bald 5 Monaten stellen sich Dinge raus, die nicht i.O. sind. Zig Mails, Gespräche etc. Wenn Du das als schnell Geld einbehalten bezeichnest, dann hast Du recht.

    @Shai Hulud: SecondHouse Tipp. Vor Bezahlen der Rechnungen entweder die Arbeiten selbst kontrollieren oder vom BL schriftlich bestätigen lassen, dass er die Arbeiten auch kontrolliert hat. Erst dann zahlen.

    FH
     
  12. #12 KesslerBau, 11.03.2009
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    HAllo,

    also unter gewissen Umständen kann ich FirstHause schon verstehen. Aber mir erscheinen hier auch gewisse Versäumnisse des Architekten/BL.

    Bei uns geht die Rechnung nach Abschluss!!( ausgenommen Abschlags-Teilrechnung) der Arbeiten an den Architekten/BL. Dieser prüft die im allgemeinen und gibt diese frei. Bestehen Mängel oder sind die Arbeiten noch nicht beendet wird sie nicht freigegeben. Ganz einfach.

    Natürlich hättest du in dem Wissen das noch Mängel bestehen die Rechnung nicht zahlen beziehungsweise einen Teil einbehalten können bis der Mangel beseitigt wurde. Das wäre der einfacherer und korrekte Weg gewesen.

    Gibt es den aufgrund der Gewährleistung keinen Sicherheitseinbehalt?


    Gruß Jens
     
  13. #13 FirstHouse, 11.03.2009
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    Sicherheitseinbehalt gibts schon. Aber dazu kommt, dass bei der Sanifirma die Mängel von mir immer gefunden werden... solbald ich mal ein Teil genauer anschaue. Ohne mein und des Gutachters Zutun würde die Arbeit hinter Vormauerungen und Putz verschwinden und später evtl. Ärger machen.
    Sind auch immer Abschlagszahlungen.
    Jetzt verlange ich auch zu jeder Rechnung einen Unterschrift des BL, dass er die Arbeiten aktiv kontrolliert hat. Ich muss die Daumenschrauben anziehen.

    FH
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2009
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    Dafür kann er nix! Er hat es aber zu bemerken und den Bauherren auf die Mängel hinzuweisen!!!

    Völlig falsch.
    Rechnungen sind IMMER an den AG zu richten!! Wenn der eine Prüfung durch den Architekten wünscht, gibt ER sie weiter. Ausnahme -> es ist anders vereinbart!
    Und bei Mängeln kann ich nicht ne ganze Rechnung sperren, wenn nicht die Mangelbehebungskosten höher als der Rechnungsbetrag sind.
    Vorschlag zum Einbehalt an den AG -> DER entscheidet

    Und was bringt Dir das???
    GAR NIX!!!!

    Vor allem - Laß Dir erstmal ne Versicherungsbestätigung von diesem Jahr zukommen.
     
  15. lawyer

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    Würd´ ich so pauschal nicht sagen. Wenn die Mängel erheblich sind, wird auch eine Abschlagsrechnung gar nicht erst fällig :D (jedenfalls nach Auffassung einiger OLG, streitig). Wenn kein Zahlungsanspruch besteht, braucht sich der BH nicht auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2009
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    Wenn der BGH sich dazu geäussert hat, geh ich auf die Brücke.
    Vorher -> s.o.
     
  17. #17 mc3d, 11.03.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11.03.2009
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    @Firsthouse:

    XXXXXXX. Forum kann kein Ersatz für professionelle Hilfe sein.

    Der Einbehalt ist willkürlich, ungerechtfertigt und bringt dich kein bisschen weiter. Also bezahle deinen Architekten und entschuldige Dich bei ihm für deine falsche Reaktion. Ob hier überhaupt Mängel vorliegen wage ich zu bezweifeln... der Architekt ist dein Sachwalter und wird da auch einen klaren Kopf haben.
     
  18. #18 FirstHouse, 11.03.2009
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    @mc3d: Wenn ich mit dem Architekten einen Vertrag habe der auch LP8 (Bauüberwachung) umfaßt, sein angestellter BL diese Aufgabe mangelhaft (keine Prüfung der Gewerke Vorort) ausführt, was spricht dann dagegen, das Geld erst nach Bezahlen der Mängel (hier nachweisliches Durchsetzen der Beseitigung der Mängel) zu bezahlen und so lange einzubehalten?
    Die Leistung des Architekten bzw. seines angestellten BL ist im übetragenen Sinn die gleiche wie die eines Handwerkers. Oder ist diese Annahme falsch.


    FH
     
  19. mc3d

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    Falsch, denn einen Bau ohne Fehler wird es nie geben, das kann und wird kein Bauleiter je erreichen können. Die genannten Fehler sind keine wesentlichen Mängel, ein Verschulden des Bauleiters ist nicht ersichtlich, daher kein Einbehalt möglich.
     
  20. #20 FirstHouse, 11.03.2009
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    Wenn mein Vorgehen, den enstprechenden Teil der Rechnung (Gegenstand: 3% der LP8) einzubehalten nicht i.O. ist bzw. kontrovers gesehen wird, dann würde ich gerne erfahren, was der richtige Weg wäre, bei folgenden Randbedingungen:
    - die Rechnung durch BL (Angestellter des Architekten) zur Zahlung angewiesen wurde und seit 11/08 bezahlt ist
    - es noch Mängel gibt (belegbar)
    - der BL auf Anfrage 12/08 mitgeteilt hat, dass die Arbeiten i.O. seien.@mc3d schau Dir mal die mit bauschaum befestigten Rohre an - ein Mangel (neben anderen)

    FH
     
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