Geldhahn zu wegen Mängeln?

Diskutiere Geldhahn zu wegen Mängeln? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir bauen zur Zeit ein Fertighaus mit Passivhausstandard. Schon die Planung im Vorfeld lief äußerst schlecht und schleppend. So wurden...

  1. #1 la casita, 15.10.2011
    la casita

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    Wir bauen zur Zeit ein Fertighaus mit Passivhausstandard. Schon die Planung im Vorfeld lief äußerst schlecht und schleppend. So wurden beispielsweise für den Bauantrag statische Berechnungen auf polnisch eingereicht.

    Da wir nicht vom Fach sind und Gewerke wie etwa die Bodenplatte selbst beauftragen mussten, zogen wir zur Abnahme einen Gutachter hinzu. Der entdeckte eine Vielzahl an Mängeln angefangen von Rissen in der Bodenplatte über einen funktionsuntüchtigen Fundamenterder und einem zu dünn geplanten Estrich bis hin zu einem falsch geplanten unzureichend abgedichteten Gründach.

    Auf unsere schriftliche Forderung, die Mängel zu beheben, bekamen wir oft keine oder nur kurze und unverschämte Antworten. Dann forderte die Firma die Zahlung der zweiten Rate, obwohl die Vertragsbedingungen noch nicht erfüllt waren und der Estrich noch nicht fertig gestellt. Auch auf unsere wiederholte Forderung hin, bekamen wir weder einen Bautenstandsbericht noch eine korrekte Rechnung. Stattdessen beauftragte die Firma einen Anwalt, eine Handwerkersicherungshypothek eintragen zu lassen. Außerdem wurde uns eine Frist von einer Woche gesetzt. Wenn wir bis dahin nicht zahlen, wird der Vertrag gekündigt, heißt es.

    Wir fürchten, wenn wir zahlen, passiert gar nichts mehr. Dann hat der Bauträger den Löwenanteil des Geldes, ohne auch nur einen der Mängel behoben zu haben. Allein die Dachsanierung soll laut Gutachter etwa 10 000 Euro kosten! Wir fürchten auch, dass die Firma den Baufortschritt weiter blockiert, bzw. unsauber arbeitet. Als wir eine Fertigstellungssicherheit forderten, hieß es nur, wir müssten erst noch eine Bürgschaft ausstellen. Dabei hat die Firma bereits eine Abtretungserklärung unseres Kreditgebers und eine Selbstauskunft vorliegen.

    Jetzt endlich unsere Fragen: Ist es o.k. die Kosten für die Mängelbeseitigung plus Druckzulage einzubehalten (obwohl Kürzungen wegen Mängel im Vertrag ausgeschlossen sind)?
    Außerdem haben wir überlegt, eine selbstschuldnerische Bürgerschaft, wie vom Bauträger gefordert, auszustellen (So in etwa „Wir bürgen für die im Kaufvertrag festgelegte Summe in Höhe von…). Dann könnten wir auch die bisher verweigerte Fertigstellungssicherheit einfordern. Zu riskant?

    Unser Ziel ist ja nicht, uns um die Zahlungen zu drücken, sondern wir wollen einfach nur sicher gehen, dass sauber gearbeitet wird und die Mängel beseitigt werden (zumal die Handwerker ja nichts für die Fehler der Bauplaung und -leitung können).
     
  2. #2 Baufuchs, 15.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach BGB kann das 2-fache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten werden.

    Wenn der Unternehmer bereits eine Abtretungserkärung deiner Bank vorliegen hat, ist die Eintragung einer Sicherungshypothek ausgeschlossen.

    Nach BGB hätte der Unternehmer -sofern er Abschlagszahlungen verlangt- euch schon vor der 1.Zahlung eine 5% tige Sicherheit stellen müssen.

    Ab zum Anwalt....!

    Der wird dir dann erklären, dass du nach BGB schon die Abtretung nicht hättest ausstellen lassen müssen.


    Wieso du jetzt noch eine selbstschuldnerische Bürgschaft ausstellen willst ist mir schleierhaft.

    Nochmal: Ab zum Anwalt!
     
  3. Julius

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    Und kläre das Rechtsverhältnis!
    (siehe unter: "Wer baut mit wem?")
    Denn Bauträger paßt so gar nicht zu Selbstbeauftragung der Bodenplatte...

    War das Angebot fürs Haus wenigstens schön billich...?
     
  4. R.B.

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    Wird vielleicht in Zloty abgerechnet. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  5. bernix

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    schon mal auf die Idee gekommen, dass man es der Firma und dem Preis vielleicht nicht ansieht, wo die Vorleistung eingekauft werden?

    Bist du sicher...dass die Kronen, die der Zahnarzt dir eingebaut hat, vielleicht nicht komplett in Deutschland hergestellt wurden, sondern in China oder in der Ukraine?
     
  6. #6 la casita, 17.10.2011
    la casita

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    Hallo Baufuchs und Co,

    vielen Dank für die Mails, Anmerkungen und Tipps. Nein, der Bauträger ist kein "Billiganbieter", sondern einer der wenigen Fertighausanbieter, die über jahrelange Erfahrungen beim Passivhausbau verfügen sollen. So hieß es jedenfalls. Allerdings lässt er unseres Wissens in Polen produzieren.
    Wir hatten lange überlegt, ob wir unser Hausprojekt mit diesem Anbieter machen sollen, weil der vom Bauort sehr weit entfernt ist und sind damit jetzt leider in vieler Hinsicht reingefallen.
    Denn unsere Erfahrungen sind bisher: Der Bauträger scheint seit zehn Jahren immer denselben Stiefel zu planen und zu bauen. Er blockiert technische Änderungen - wie etwa eine Wand- oder Deckenheizung statt normale Heizkörper oder einen Edelstahlringerder statt einen Fundamenterder aus Zink.
    Aber was noch schlimmer ist, die Bauplanung ist alles andere als proffessionell. So war die Dämmschicht für die Heizungsrohre (wir haben ein Pelletöfchen) von Anfang an zu hoch geplant (für den Estrich blieben gerade mal zwei cm). Beim Gründach (das uns der Bauträger empfohlen hatte) wurde an mehreren Stellen einfach die Dachhaut durchbohrt (und nur mit etwas Bitumenmasse zugeschmiert) und bei der Holzverschalung am Haus fehlt jede Hinterlüftung.
    Jetzt behauptet die Firma, wir hätten den Estrich ohne Absprache geändert (dabei haben wir es mündlich auf die Empfehlung des Estrichlegers hin getan) und die Firma sei nicht mehr für die Gewährleistung zuständig.
    Außerdem sollen wir jetzt die Bodenbeläge (Fliesen und Dielen) selbst beauftragen. Das soll dann quasi eine Abnahme für den zu dünnen Estrich sein.
    Einen Rechtsanwalt haben wir zwar eingeschaltet, aber der scheint auch etwas überlastet und überfordert mit den vielen "Baustellen".
    Wir jedenfalls sind nervlich ziemlich am Ende und wissen nicht genau, ob wir hoffen sollen, dass der Vertrag platzt oder einfach Augen zu und durch...

    Grüße von la casita
     
  7. #7 rudi1106, 17.10.2011
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    Das klingt alles nicht nach einem wirklich seriösen Unternehmer. Deshalb ist ein Einbehalt bei Mängeln nicht nur o.k., sondern wirklich extrem wichtig. Ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht kann man auch nicht wirksam im Vertrag ausschließen. Und die Geschichte mit der Bürgschaft klingt irgendwie absurd... (Ich weiß nicht, ob ich den Plan richtig verstanden habe, aber selbstschuldnerische Bürgschaft bedeutet nicht, dass man für sich selber bürgt, den Part müsste schon eine Bank etc. übernehmen)

    Aber auch von mir: Ab zum Anwalt!
     
  8. #8 Thomas B, 17.10.2011
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    ...notfalls auch zu einem anderen Anwalt, wenn der erste keine Lust/ Zeit/ Motivation verspüren sollte.

    In Polen produzierte Häuser müssen wahrlich nicht schlechter sein, müssen aber natürlich den deutschen Normen und Bestimmungen entsprechen.

    Sehr nett :)
    Wenn die Firma wirklich schon seit 10 jahren herumwurschtelt, dann sollten die ja wissen, was es in D-Land an Unterlagen (und in welcher Form) bedarf.

    Derartige Fouls wie das muntere Perforieren der Dachabdichtung sollte man auf keinen Fall akzeptieren. Folgeschäden (neben der Abdichtung als solche) können ganz erheblich teuer werden. Da wäre eine Überzahlung der BT eher ungut.

    Also: Bitte den Ratschlag meiner Vorschreiber beherzigen und mit anwaltlicher Hilfe Waffengleichheit herstellen. Mit schönen Worten und bösen Schreiben wirst Du hier nicht wirklich weiterkommen....

    Thomas
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 17.10.2011
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    Womit ist der Anwalt überfordert??? Keine Zeit? Oder überfordert mit der Einschätzung von baufachlichen Fragen???
    Letzteres wäre völlig normal.

    Ihr müsst Euch einen/mehrere Sachverständige suchen (vielleicht hat der Anwalt ja welche), die das ganze aus fachlicher Sicht beurteilen, diese Beurteilung bekommt der Anwalt und sagt dann, was davon wie juristisch anzusehen ist!

    Kostet erstmal viel Geld, aber bei so einer Truppe wirds nicht anders gehen!!
     
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