Gewährleistung Hauskauf

Diskutiere Gewährleistung Hauskauf im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig. Wir planen ein Haus zu kaufen, bei dem es Baumängel gibt. Diese betreffen alle Parteien eines...

  1. #1 meike s, 15.03.2010
    meike s

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    Ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.
    Wir planen ein Haus zu kaufen, bei dem es Baumängel gibt.
    Diese betreffen alle Parteien eines Reihenhauses. Während die Nachbarn den Bauträger innerhalb der 5-Jahresfrist verklagt haben hat der Besitzer "unseres" Hauses sich mit der Baufirma geeinigt und die vom Gerichtsgutachter geschätzten Kosten ausgezahlt bekommen. Es gibt eine Schreiben der Anwälte des Bauträgers, in dem es heißt, dass "keine Feststellungsklage erforderlich ist und man sich verpflichtet, gegebenenfalls weitere Kosten, die aufgrund des im Gutachen benannten Schadens entstehen, der Familie...zu erstatten." :deal

    Frage: Gehen diese Ansprüche gegen den Bauträger beim Verkauf auf die neuen Eigentümer über?
    Danke schon mal.
    Grüße
    Meike
     
  2. #2 MoRüBe, 15.03.2010
    MoRüBe

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    Na das ist ja ne heiße Nummer...

    ... denn irgendwo gibts ja auch ne Schadenminderungspflicht. Ich stell mir den Fall jetzt so vor, ich weiß, daß mein Dach undicht ist, aber mach nix. Ich kassiere für den Mangel ab und mach immer noch nix. Seh also, wie mein Dachstuhl so langsam vergammelt. Und dann soll der BT noch 10 Jahre später dafür haften? Näh, kann nich sein.

    Hier wird man um ein ausführlichste Rechtsberatung nicht umhin kommen. Meine persönliche Meinung: Finger davon.
     
  3. #3 Achim Kaiser, 15.03.2010
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    Normalerweise gibts Ansprüche gegen den Verkäufer.
    Der Verkäufer legt vorhandene Mängel offen (für die er abgefunden wurde) und verkauft *wie besehen*.

    Aus der Darstellung seh ich für den Käufer keine Möglichkeit die offengelegten Mängel nochmals beim BT zu reklamieren.

    Ob und wie das alles abgewickelt wurde und ob da alles korrekt vor sich ging ---> alle Unterlagen zum versierten RA für Baurecht ist und prüfen lassen ... *bevor* man kauft.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 meike s, 16.03.2010
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    Korrektur

    Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
    Die Mängel betreffen den Keller. Der Gutachter hat die Kosten für die Reperatur auf eine Summe X geschätzt, die hat der Besitzer im November von der Baufirma bekommen. Gemacht werden können die Reperaturen eh erst jetzt, wo es wärmer wird. Die Nachbarn haben es auch noch nicht machen lassen weil deren Gerichtsverfahren teilweise bis jetzt liefen.
    Es geht bloß darum, dass wenn die Arbeiten durchgeführt werden und man "beim aufbuddeln" feststellt, dass noch mehr gemacht werden muss, als zunächst im Gutachten veranschlagt, dann hätten die Nachbarn aufgrund der Feststellungsklage weitere Ansprüche gegen den Bauträger. Da sind z.B. Formulierungen drin wie: "sollte die Maßnahme nicht zum Erfolg führen, dann ist noch folgendes zu machen..." Die Anwälte des Besitzers haben deshalb die zu Beginn beschriebene Erklärung verlangt und auch bekommen.
    Die Frage ist nur ob solche Ansprüche bei einem Weiterverkauf übergehen.
    Ich hoffe das ist jetzt verständlicher!
    LG Meike
     
  5. #5 MoRüBe, 16.03.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Na, das ist ja...

    ... wie nen Überraschungsei:cool:

    Ich bleib dabei: Finger davon.

    Denn, wenn der Schaden zu groß wird (geht ja alles dann mal 5!) dann könnte es ja auch passieren, daß der BT die Biege macht.

    Dann haste zwar nen Anspruch, den kannste Dir dann an die Wand kleistern. Mehr nicht.
     
  6. #6 rudi1106, 16.03.2010
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    Mal abgesehen von möglichen Problemen bei der Durchsetzung gehen Ansprüche nicht ohne Weiteres auf den Käufer über. Ein Verkäufer kann Ansprüche aber an den Käufer abtreten.
     
  7. #7 meike s, 16.03.2010
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  8. #8 MoRüBe, 16.03.2010
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    MoRüBe Gast

    Na deswegen..

    ...

    Diese betreffen alle Parteien eines Reihenhauses

    Die Zahl 5 vergeß, das hab ich in den falschen Hals bekommen. Aber wenn ich es richtig verstanden haben, klagen doch alle Nachbarn der Reihenhausanlage, oder?

    Aber ich seh schon, Du bist nicht davon abzubringen;)
     
  9. #9 meike s, 16.03.2010
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    Nein, gut erkannt, ich würde lieber eine positive Antwort hören :)
    Ansonsten ist das Haus wirklich toll, Lage, Garten, Aufteilung der restlichen Räume...sprich, wenn es uns nicht so gut gefallen würde wären wir wegen den Mängeln sofort rennen gegangen! Die Arbeiten könnten ja dann in der "Einzugs- und Renovierungsphase" durchgeführt werden, wäre also bzgl. Lärm und Dreck nicht so dramatisch.
    Das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen ist wirklich sehr ausführlich, da wird sozusagen jeder einzelne Handgriff benannt und was er kostet. Und natürlich haben wir finanziell auch einen Puffer eingeplant.
    Mir gehts wirklich nur um die Frage, ob die Ansprüche des Verkäufers gegenüber der Baufirma bei Verkauf übergehen oder ob so eine Erklärung Personenbezogen ist. :deal
     
  10. Huisje

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    Kaputte Sachen kaufen, wenn man sich damit nicht auskennt.:irre

    Ich schreibe mal nicht was ich davon halte, Meike möchte es doch nicht lesen.

    Warum ziehen die Verkäufer denn eigentlich aus?
    .....ehhhh, besser gesagt, warum wollen die Bewohner verkaufen?
     
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