Gewährleistungsentfall auf Sanitärinstallation beim anbringen von Sanitärobjekten

Diskutiere Gewährleistungsentfall auf Sanitärinstallation beim anbringen von Sanitärobjekten im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Guten morgen lieber Forum Mitglieder, wir lassen gerade ein Reihenhaus bauen. Um für unser Geld schönere Sanitärobjekte zu bekommen haben wir...

  1. Yasman

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    Guten morgen lieber Forum Mitglieder,
    wir lassen gerade ein Reihenhaus bauen.

    Um für unser Geld schönere Sanitärobjekte zu bekommen haben wir beschlossen diese selber zu kaufen und auch anzubringen.

    Der Bauträger hat uns drauf aufmerksam gemacht das in diesem Fall dann die Gewährleistung auf die gesamte Sanitärinstallation entfällt.

    Ist das rechtens ?

    Was ist wenn schon vor dem anbringen der Objekte ein Schaden an der Verrohrung innerhalb der Wand war?

    Für eure Meinungen und Tipps jetzt schon einmal vielen Dank
     
  2. #2 Achim Kaiser, 01.04.2012
    Achim Kaiser

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    Das Thema kann heikel sein.
    Die gesamte Absicherung der Anlage erfolgt bei der Endmontage über die Einzelzapfstellen.
    Hier kann u.U. ein richtiges Fass aufgemacht werden.
    Ich würde da auch Bedenken anmelden und vor allem ich würde die Installation nicht beim Versorger anmelden, da die Absicherung der Anlage ausserhalb des Auftrags erfolgt. Nachdem die Versorger in der Anmeldung die Bescheinigung der korrekten Ausführung nach DIN-EN fordern wirds dann komisch ....

    Insgesamt keine wirklich gute Idee dem Anlagenersteller die Türe zu öffnen sich aus der Gewährleistung winden.
    *Wenn* mal wirklich was passiert gehören die Wasserschäden zu den meistens sehr teuren Angelegenheiten.
    Ab dann gehts meistens nur um das Thema und wer zahlt nun den oft 5 stelligen Betrag der da aufläuft ....
    wenn dann die Schlupflöcher zu Scheunentoren mutieren ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. Julius

    Julius

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    So ist es.
    Es gibt ME nur zwei sinnvolle Möglichkeiten (da sich der Anlagenerrichter aus gutem Grund weigert, bauseits gestelltes Fremdmaterial zu verbauen):

    1) den geforderten Aufpreis bezahlen und die gewünschten Sanitärgegenstände über den Erichter zu beziehen

    2) nur die billigste (oder enthaltene) Standardausstattung montieren zu lassen und später die Sanitärgegenstände zu wechseln bzw. wechseln zu lassen


    Ganz ablehnen kann der Errichter die Gewährleistung natürlich nicht, aber im Schadenfall müßtest Du ihm eben nachweisen, daß der Fehler in seinem Teilgewerk lag und auch nicht durch die nachträglichen Änderungen verursacht wurden. Das ist ggf. aufwendig (und damit teuer - kann in einem einzigen Fall schon die ersparten Anschaffungskosten auffressen).
    Viel Spaß dabei...

    Fazit: Derartige Versuche, zu sparen, lohnen sich nicht!
     
  4. #4 bernix, 01.04.2012
    Zuletzt bearbeitet: 01.04.2012
    bernix

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    Nein, kann er nicht.

    Es dürfte ihm schwer fallen, eine Schadensbehebung abzulehnen, wenn der Schaden nachweislich nicht auf die Anbringung deiner Sanitärobjekte zurückzuführen ist.

    Der Nachweis muss aber erstmal von dir geführt werden...

    PS: Julius war schneller....
     
  5. #5 Gast036816, 01.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hallo - nach der abnahme tritt umkehrbeweislast ein, d. h. bauherr/nutzer/erwerber muss nachweisen, dass der unternehmer den mangel verursacht hat. der unternehmer muss erst einmal ganz wenig nachweisen. zieht er seinen netten schreibebrief aus der schublade, hat er erst einmal die nase weiter vorn.
     
  6. Yasman

    Yasman

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    Vielen Dank für die Antworten.


    Naja muss dann wohl in den sauren Apfel beißen und den Aufpreis für die Bäder zahlen. Ist halt schade das wäre ein Punkt wo man relativ einfach etwas selber machen könnte und dabei auch noch den ein oder anderen Euro sparen würde.
     
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