Glasbrüstung

Diskutiere Glasbrüstung im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich hoffe, ich bin mit meiner Frage an der richtigen Stelle und jemand kann mir weiterhelfen. In unseren Neubau kommt eine Kragarmtreppe,...

  1. #1 Haushexe, 09.05.2012
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    Hallo, ich hoffe, ich bin mit meiner Frage an der richtigen Stelle und jemand kann mir weiterhelfen.

    In unseren Neubau kommt eine Kragarmtreppe, die auf einen Steg führt, der Eltern und Kinderbereich im Raum überbrückt. Die Treppe und der Steg sollen ein Glasgeländer/Glasbrüstung erhalten. Nun sind mein Vorbild entsprechende Glasgeländer, die man auf schönen Hochglanzbildern in Broschüren findet: doppeltes Sicherheitsglas, das mit einer Folie verklebt ist. Architekt und Handwerker, die das Ding bauen, möchten oben auf die Kante gerne ein U-Rohr(?heißt das so?) machen - für die Sicherheit. So ein Profil als Abschluss. DAs sei durch die "TRAV" vorgeschrieben. Auf den schönen Bildern sieht man so einen Abschluss nicht. Jetzt ist meine Frage an die Experten: läßt sich das auch ohne Griffleiste oder U-Rohr realisieren oder hat wirklich jeder, der das ohne baut, ein Haftungsproblem?

    Ist verständlich, was ich meine?

    Ich verlinke einmal Bilder, die ich gegoogelt habe:
    wir wollen es so:
    http://www.schoener-wohnen.de/bauen...11/206592-haus-des-jahres-2011-1-platz-6.html
    (Quelle Schöner Wohnen)

    Da ist kein Griffprofil o.ä. drauf.

    Kann uns jemand weiterhelfen?

    Das wäre super!! Danke für die Hilfe im Voraus von der Haushexe :)
     
  2. #2 Gast036816, 09.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ein aufsatzprofil muss nicht unbedingt sein. die folge ist nur, dass im handlaufbereich keine lastverteilung über das metallprofil auf die benachbarten scheiben erfolgt. d. h. das glas wird etwas dicker und die einspannung unten ist etwas aufwändiger. machen kann man das ohne. der statische nachweis muss das alles mit berücksichtigen.
     
  3. Taipan

    Taipan

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    Wenn eine Verglasung nach TRLV (nicht TRAV) errichtet wird, dann sind die oberen Abdeckungen als Kantenschutz und Durchsturzsicherung bei Versagen einer Scheibe PFLICHT. Ebenso sind die seitlichen offenen Kanten zu schützen. Das Abdeckprofil selbst muss ebenfalls nachgewiesen (oder geprüft) sein.

    Eine Möglichkeit, dies zu umgehen gibt es: Einzelzulassung. Die Einzelzulassung kostet meist mehr als die Treppe und das Geländer zusammen. Wer's will, kann's haben.

    Es ist immer wieder erschreckend, "Geiler Wohnen"-Zeitschriften immer wieder diese Bespiele (auch von unseren Europäischen Nachbarn, bei denen das teilweise so zulässig ist) bringen, ohner darauf hinzuweisen, welch einen Aufwand finanzieller Art es bedeutet so etwas zu bauen.

    @rolf: die TRLV sagt da anderes.
     
  4. #4 Gast036816, 09.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    TRLV = technische regeln linienförmig gelagerter verglasung

    TRAV = technische regeln absturzsichernder verglasung

    ein geländer aus glas gehört zur absturzsichernden verglasung.
     
  5. Taipan

    Taipan

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    und ist auf der verlinkten Abbildung linienförmig gelagert.
     
  6. mls

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    regelkonform geht, wie von taipan beschrieben,
    abweichungen so, wie von rolf aib beschrieben.

    kennt sich jetzt jeder aus? nein? gut :p

    "ohne U" ist e. sonderkonstruktion: ZiE erforderlich.
    imho machbar und bezahlbar - man sollte halt wissen,
    was man machen muss ;)
     
  7. Taipan

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    Ok ... hatte grade einen kleinen Denkfehler. Natürlich TRAV. TRAV sattelt ja auf TRLV auf ...

    Trotzdem gilt hier die TRAV nicht, da der Geltungsbereich der TRAV eindeutig auf Glasgeländer MIT Handlauf abzielt. Wer den Handlauf weg haben will, braucht eine Einzelzulassung. Oder habe ich was überlesen?

    An ihrem unteren Rand in einer Klemmkonstruktion linienförmig gelagerte tragende Glasbrüstung, deren einzelne Scheiben durch einen aufgesteckten durchgehenden Handlauf verbunden sind. Neben dem Schutz der oberen Kante der Glasbrüstung muss der Handlauf die sichere Abtragung der planmäßigen Horizontallasten in Holmhöhe (Holmlast) auch beim Ausfall eines Brüstungselements gewährleisten.
     
  8. #8 Gast036816, 09.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erst einmal einen statischen nachweis erstellen, in die lasten und sicherheiten eingerechnet werden, die einzelnen bauteile bemessen werden und die kraftableitung ins bauwerk nachgewiesen ist. damit geht man dann zur bauaufsicht.

    ich hatte in #2 nicht geschrieben, das TRLV oder TRAV gilt oder nicht gilt - lediglich auf den erforderlichen statischen nachweis hingewiesen. den brauche ich auf jeden fall. ich lege auch nicht fest, ob eine zie erforderlich ist, das muss vor ort gemacht werden zusammen mit der zuständigen bauaufsicht.

    TRAV, TRLV, TRPV werden in zukunft durch DIN 18008 ersetzt.
     
  9. #9 Haushexe, 09.05.2012
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    Vielen Dank für die Antworten!!

    Hmh ... ok, was ich aus den Antworten lese, ist, dass es kompliziert ist... ZiE ... Zustimmung im Einzelfall... das hört sich aber auch aufwendig an.

    Also wenn ichs einfach und unkompliziert haben will, wirds dann wohl a.e. mit Profil?!
     
  10. #10 Haushexe, 09.05.2012
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    danke, rolf a i b meine Antwort hat sich überschnitten mit dem neuen Beitrag
     
  11. #11 susannede, 10.05.2012
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  12. #12 biologist, 10.05.2012
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    Wir haben im OG extra bodentiefe Fenster, damit sich das einfacher putzen lässt.
    Praktischerweise glänzt das im Katalog ja immer alles, aber wie putzt ihr das später? :-)
     
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