Grenzabstände, Nachbarschaftsthemen (2)

Diskutiere Grenzabstände, Nachbarschaftsthemen (2) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Mir ist doch just mein Problem mit den Nachbarn eingefallen und vielleicht kennt sich der ein oder andere hier mit der bauch/-rechtlichen Seite...

  1. Chippi

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    Mir ist doch just mein Problem mit den Nachbarn eingefallen und vielleicht kennt sich der ein oder andere hier mit der bauch/-rechtlichen Seite aus und kann mir zu den Problemen etwas sagen.

    Seit Anfang August sind wir Besitzer eines Grundstückes in Niedersachsen. Nachbarschaft soweit ok, wir haben uns überall vorgestellt und die netten Nachbarn kennen gelernt.
    Wir haben das letzte Grundstück in dieser Nachbarschaft gekauft bzw dem Vorbesitzer der auf diesem Grundstück nie gebaut hat, das Grundstück abgekauft.

    Vor knapp 2 Monaten wurde mit der Bodenplatte unseres Häuschens und der Garage angefangen und da ging das Elend mit den Nachbarn (bzw der NachbarIN) los.
    Deren Schlafzimmerfenster geht von der Terrasse rechts ab und jetzt guckt sie natürlich auf unsere Garagenwand.

    Zum besseren Verständnis ein grob skizzierter Lageplan der beiden Häuser:
    Lageplan.jpg

    Wir dürfen eine Doppelgarage von 6x8,5m auf die Grenze bauen (und haben auch die Baugenehmigung dafür) die direkt an die Terrasse (rechts) des Nachbarn grenzt.
    Theoretisch ist uns die Terrasse sowas von schnuppe, aber der Streit hat damit begonnen, dass die Terrassenplatten überstehen und zusätzlich an dieser Terrasse eine Regenrinne angebracht ist. Beides ragt etwa 20 cm auf unser Grundstück rein (rot markierter Bereich) und das Wasser wird noch auf unser Grundstück abgeleitet.
    - Wir wissen, dass die Nachbarn diese Terrasse auf Grenze gar nicht hätten bauen dürfen (das Haus ist etwa 10-12 Jahre alt), dürfen wir verlangen diese zu entfernen? Oder gilt hier Bestandsschutz?
    (Der nette Herr vom Bauamt möchte mir partout keine definitive Aussage dazu geben und windet sich aus allem raus - ich bezweifle dass die Terrasse beim Bauamt genehmigt wurde)

    Der grün markierte Bereich zeigt eine Hecke von 2m Höhe an. Die Stämme stehen direkt auf Grenze, das Blätterwerk ragt z.T. auf unser Grundstück.
    - ich weiß dass der Nachbar nen Grenzabstand einhalten muss, wenn nicht darf die Hecke nicht höher als 1,20m sein. Da wir aber nicht Erstbesitzer sind: darf ich verlangen dass die Hecke auf 1,20m zurückgeschnitten wird?

    Die Garage des Nachbarn steht so weit vorne am Grundstück dass dort kein Auto vor parken kann. Ist das so überhaupt erlaubt? Muss da nicht mindestens eine Autolänge platz sein?

    Sorry für die (vielleicht) blöde Fragestellung die hier bestimmt zig mal schon durchgekaut wurde.
    Ich habe mich auch schon versucht im Internet schlau zu machen - aber entweder nichts gefunden oder schwammige Formulierungen wo ich nicht weiß ob diese für uns als Zweitbesitzer des Grundstücks gelten.
     
  2. Chippi

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    achso.. es ist nicht so, dass wir uns unbedingt mit den Nachbarn streiten wollen. Wir haben es mehrmals im Guten versucht zu klären und zu ERklären.
    Mir geht es darum, etwas in der Hand zu haben, falls Sie noch weiter stunk macht. (ich habe nämlich schon gehört, dass sie sich bei anderen Nachbarn über uns beschwert hat etc).

    Wir hätten außerdem auch nicht anders bauen können - wir haben nur ein 800m² Grundstück und 3m breit der rechten Seite dürfen wir nicht bauen laut Bebauungsplan.
     
  3. #3 Onkel Dagobert, 04.11.2016
    Onkel Dagobert

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    Natürlich darf dein Nachbar NICHT Bauteile auf dein Grundstück auskragen lassen, und schon gar nicht auf dein Grundstück entwässern.
    Ich gehe jetzt auch mal davon aus dass die Terrassenüberdachung ein Schwarzbau ist. Deine Zeichnung ist ja warscheinlich nicht maßstäblich, aber die Grenzlänge von Garage und Terrasse ist sicherlich mehr wie 9,00m, oder?

    Ohne Grenzabstand darf an einer Grenze bis max 9,00m gebaut werden, oder es Bedarf einer Baulast. Wenn diese nicht vorliegt und dein Nachbar hat auf mehr als die besagten 9,00m an die Grenze gebaut ist es sicher ein Schwarzbau. Das hilft schonmal als Argumentation.

    Selbst wenn die Terrasse genehmigt ist, darf er nicht über dein Grundstück bauen. Da kannst du Rückbau verlangen.
    Soweit ich weiß ist derjenige der auf der Grenze an den Bestand des Nachbarn anbaut für den Übergang der beiden Gebäude zuständig. Das wird allerdings lustig da dein Nachbar da ja eine vorgehängte Rinne hat. Wie auch immer, er muß das zurückbauen bis auf die Grundstücksgrenze und zwar inkl. der Dachrinne.

    Zur Hecke, aus dem Nachbarschaftsrecht Niedersachsen:
    § 50 Grenzabstände für Bäume und Sträucher (1) Mit Bäumen und Sträuchern sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:

    a) bis zu 1, 2 m Höhe 0, 25 m

    b) bis zu 2 m Höhe 0, 50 m
    c) bis zu 3 m Höhe 0, 75 m
    d) bis zu 5 m Höhe 1, 25 m

    e) bis zu 15 m Höhe 3, 00 m
    f) über 15 m Höhe 8, 00 m


    Allerdings, wenn die Hecke AUF der Grenze steht dann würde ich das als gemeinschaftliche Einfriedung ansehen, zu der der Vorbesitzer evtl. Zustimmung gegeben und sogar mitgewirkt hat. Dann muß man das so akzeptieren. Wenn die Hecke allerdings direkt AN die Grenze gepflanzt wurde dann ist das nicht in Ordnung
     
  4. #4 Onkel Dagobert, 04.11.2016
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    Zum Thema Bestandsschutz:
    Ein Schwarzbau bleibt ein Schwarzbau. Bestandsschutz gibt es da nicht
     
  5. Chippi

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    Sorry, nein ich habe nicht maßstabsgetreu gemalt.

    Ich müsste die Länge der Terrasse nochmal nachmessen, Breit ist sie auf jedenfall 3m. Sie ist übrigens nicht überdacht.
    Ich dachte eigentlich dass Terrassen nicht auf Grenze gebaut werden dürfen? Eine Baulast ist auf unser Grundstück nämlich nicht eingetragen.

    Bisher hat der Nachbar nur den Teil der Regenrinne entfernt der im Weg ist und wir die Garage an die Terrasse bauen können. Obwohl wir mitgeteilt haben, er soll sich jemanden holen der eine Lösung für die Entwässerung seiner Terrasse sucht und das Wasser woanders hingeleitet wird.
     
  6. Chippi

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    Zum Thema Hecke: wir wohnen in einer Privatstraße, falls das was zur Sache tut.

    Der Vorbesitzer hat das Grundstück gekauft und nie etwas daran gemacht, höchstens mal den Rasen mähen lassen, daher gehe ich davon aus, dass nichts abgesprochen wurde und die Hecke AN die Grenze gepflanzt wurde und im Laufe der Zeit ist eben die Grundstücksgrenze erreicht worden.

    Darf ich denn nun als Zweitbesitzer den Rückschnitt auf 1,20m verlangen weil die Pflanzen AN der Grenze stehen? Oder hätte da der Vorbesitzer irgendeinen Einspruch einlegen müssen?
     
  7. Chippi

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    Ach jetzt hab ich es verstanden - danke für den Hinweis. So habe ich das noch nicht gesehen, ich habe beide Teile als Einzelbauten gesehen.
    Natürlich ist die Nachbarsgarage+Terrasse länger als 9 Meter.
     
  8. Chippi

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    Den Übergang würden unsere Maurer ja erledigen. Theoretisch.
    Da seine Terrasse aber ein leichtes Gefälle hat, würde das Wasser gegen unsere Wand laufen - und wir befürchten einen Wasserschaden.

    Sind wir nach wie vor zuständig für eine vernünftige Entwässerung?
     
  9. #9 Onkel Dagobert, 04.11.2016
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    Hää, was denn jetzt, Terrasse, Rinne, keine Überdachung ????
    Wenn die Terrasse nur aus Pflasterung o.ä. besteht ist das ja gar kein Gebäude und hat nichts mit Grenzbebauung zu tun.
    Wie sieht die Terrasse denn nu aus???
     
  10. #10 Onkel Dagobert, 04.11.2016
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    Zum Thema Hecke:
    Es wird immer Mitte Stamm gemessen, und der kann nicht zur Grenze wachsen. Entweder er steht auf der Grenze oder daneben.

    Auf der Grenze = warscheinlich Gemeinschaftseigentum
    An der Grenze = Warscheinlich Problem Nachbar, aber was mit verjährung ist weiß ich jetzt nicht.
     
  11. #11 derjacky, 04.11.2016
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    Mal ein Tipp, wenn ihr noch länger da wohnen wollt.....
    Nicht mit der Brechstange euer Recht durchsetzen und den Nachbarn Garage und Hecke einreißen lassen....

    Auch mal bei allem Recht in den Nachbarn reinversetzen, der jetzt eine Garage vor der Terasse und dem Schlafzimmerfenster stehen hat.

    Er hat doch schon die Terasse rückgebaut. Wenn die Garage gebaut wird, wird sich schon ein Weg der Entwässerung zeigen.....das ist doch kein großes Problem...

    Wenn man jetzt allerdings mit der Gesetzeskeule da draufhaut und den Nachbarn alles platthauen (Garage, Hecke, Terasse) lässt, darf man sich nicht wundern, wenn einen alle alteingesessenen Nachbarn hassen.
    Dann wird man sich dort niemals wohlfühlen und nach ein paar Jahren frustriert und nervlich fertig ausziehen.....

    Von daher hat das Bauamt erstmal clever reagiert. Wenn die nämlich dir gegenüber einen Schwarzbau zugeben müssen sie ja einschreiten, und dann ist euere Nachbarschaftshölle besiegelt.....

    Du bist jetzt hier an einem sehr sensiblen Punkt, ich würde mir das weitere Vorgehen gut überlegen.....Du stellst jetzt die Weichen inwiefern du dich später in deinem Haus wohlfühlen wirst.
     
  12. #12 Onkel Dagobert, 04.11.2016
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    Da hat derjacky natürlich vollkommen recht. Allerdings verstehe ich auch den TE dass er wissen möchte was rechtens ist und was nicht. Man muß ja nicht gleich die ganz große Keule schwingen, aber vor einem klärenden Gespräch mit dem Nachbarn zu wissen wie die rechtliche Lage ist macht Sinn.

    Also auf jeden Fall versuchen mit dem Nachbar zu reden und passende Kompromisse finden.
    Allerdings verstehe ich auch den Nachbarn nicht dass er die Terrasse genau da hin baut. Er wußte ja dass da irgendwann gebaut werden kann.
     
  13. Chippi

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    Ohje..das tut mir leid, ich hätte es noch besser erklären sollen: die Grundstücke sind beide zur Südseite hin abfallend. Das heißt unsere Garage ist aufgeschüttet, die des Nachbarn ebenfalls und die Terrasse auch. Und an dieser Aufgeschütteten Terrasse hängt eine Regenrinne dran entlang.
     
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    Danke für die Erläuterung. Dann steht er definitiv DANEBEN und es fehlt der nötige Grenzabstand.

    Nach Aussage unserer Nachbarin haben wir das Grundstück ja "gekauft wie gesehen" :) Ich hab mich fast schlapp gelacht.

    Dann ist die Frage noch offen, ob ich wegen des fehlenden Grenzabstandes verlangen kann, dass die Hecke auf 1,20 zurück geschnitten wird.
     
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    Wir haben schon vor da noch länger zu wohnen und wir haben es DEUTLICH auf die nette Art versucht.

    Mehrere Gespräche mit diesen Nachbarn (komisch, alle anderen Nachbarn stehen voll auf unserer Seite und haben der Nachbarin nen Vogel gezeigt) haben nicht gefruchtet. Sie würdigt uns jetzt keines Blickes und ER darf nicht mehr mit uns reden. Das hat die Regierung scheinbar verboten.

    Von Rückbau kann nicht die Rede sein, es wurde lediglich 3m Regenrinne abgebaut. Der Rest des ganzen Konstruktes steht ja nach wie vor auf MEIN Grundstück über. Inclusive Wasserableitung auf meinen Rasen.

    Nur mal zur Erläuterung des Hintergrunds:
    Wir wollten ja so wenig Aufriss wie möglich wegen der Regenrinne machen, haben sogar unseren bekannten Dachdecker geholt damit er eine Lösung für die Wasserableitung vorschlägt (damit weder wir nen Wasserschaden an der Garage bekommen, noch er an seiner Wand). An dem Tag hat Madame unseren Dachdecker, meinen Mann, meinen Schwiegervater der da zufällig stand und die Bauarbeiter anschrien vom feinsten. Die ganze Nachbarschaft hat es mitbekommen. Leider war ich nicht da um mir dieses Spektakel anzuhören. Als Sie gemerkt hat dass sie mit der Schreierei nicht weiter kommt, hat sie es bei meinem Mann auf die Arschkriecher-tour versucht: Sie hätte auch auf unsere Kinder aufgepasst aber so jetzt nicht; auf die Psycho-Tour: sie wüsste ja nicht ob sie jetzt noch unbeschwert hier leben könnte und der Nachbar würde unsere Kinder totfahren weil er Epileptiker wäre und zu guter Letzt ein-schlechtes-Gewissen machen: die Nachbarschaft hätte nun nen Knacks und auf gute Nachbarschaft ginge nun nicht mehr

    Und ehrlich gesagt ist es mir ja Piep-egal ob sie denn nun auf unsere Hauswand schauen muss. Das müssen andere Häuslebauer auch (Stichwort enge Siedlungen - da kann ich auch ins Fenster der Nachbarn schauen).

    Aus diesem Grund möchte ich wissen wo ich stehe und welche rechtlichen Möglichkeiten mir bleiben. Denn wie man in den Wald reinschreit so kommt es auch heraus.
     
  16. Chippi

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    Ich kann dir sagen wieso: auf der Terrasse die zur Südseite zeigt zieht es Madame zu doll. *lach*
     
  17. #17 jodler2014, 06.11.2016
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  18. #18 jodler2014, 06.11.2016
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    Ist aber auch gemein, wenn man die Garage vor die Westseite vom Nachbarn hinsemmelt...
     
  19. Chippi

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    Naja..ging ja nicht anders. rechts vom Haus durften wir laut Bebauunsplan nicht bauen. Wir hätten Haus und Garage Tauschen können aber dann stünde die Garage ja mitten im Garten O_o
     
  20. #20 Onkel Dagobert, 07.11.2016
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    So ist das aber nun mal in einer Siedlung, und das hätten die Nachbarn auch wissen können bevor sie die Terrasse gebaut haben.
     
Thema: Grenzabstände, Nachbarschaftsthemen (2)
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