Grenzabstand Terrasse

Diskutiere Grenzabstand Terrasse im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo Ihr lieben Versteher dieser Materie, ich bin verwirrt :mauer Im §5 NBauO steht (1) 1 Gebäude müssen mit allen auf ihren Außenflächen...

  1. #1 Mikalaya, 19.11.2012
    Mikalaya

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    Hallo Ihr lieben Versteher dieser Materie,

    ich bin verwirrt :mauer
    Im §5 NBauO steht
    (1) 1 Gebäude müssen mit allen auf ihren Außenflächen oberhalb der Geländeoberfläche gelegenen Punkten von den Grenzen des Baugrundstücks Abstand halten. 2 Satz 1 gilt entsprechend für andere bauliche Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, und Terrassen, soweit sie jeweils höher als 1 m über der Geländeoberfläche sind.

    Dem würde ich entnehmen, dass Terrassen mit <1m Aufschüttung, keine Abstandsflächen einalten müssen.
    Klingt logisch, haben ja auch die meisten Doppelhäuser.

    Jetzt gibt es noch das NachbG:

    VIERTER ABSCHNITT
    Fenster- und Lichtrecht

    § 23 NachbG
    Umfang und Inhalt

    (1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 75 Grad zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster oder Türen, die von der Grenze einen geringeren Abstand als 2, 5 m haben sollen, nur mit Einwilligung des Nachbarn angebracht werden. Das Gleiche gilt für Balkone und Terrassen.

    Muss man also doch 2,5m Abstand halten?
    Oder meint das Gesetz nur hohe Terrassen, wie die NBauO differenziert?
    Wo darf man das Ding denn nun hinbauen?

    Herzlichen Dank :)
    Gruß
    Mika
     
  2. #2 Mikalaya, 19.11.2012
    Mikalaya

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    Ok, denken hilft, Doppelhäuser haben ja auch keinen Abstand zwischen den Gebäuden :mauer
    Trotzdem, die Frage bleibt gleich ;) 2,5m Abstand?
     
  3. #3 planfix, 19.11.2012
    planfix

    planfix Gast

    nein, die fenster- und türengeschicht hat den brandschutz als hintergrund
    das ist eine brandschutzbestimmung.

    terrassen stehen selten parall mit einem fensterabstand von weniger als 5m (2x2,5m)

    bei einem doppelhaus sind die terrassen ja häufig in einer reihe an der fassade, daher gilt die fensternummer hier nicht, es sei denn du hast so einen ausnahmefall mit gegenüberstehenden fenstern.
     
  4. Baumal

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    da wird das NachbG zuschlagen, auch bei weniger
    als1 m aufschüttung. aber um was gehts denn?
    neubau? bestand?

    und weshalb willst du deinem nachbar so eng
    auf die pelle rücken?
     
  5. #5 Mikalaya, 19.11.2012
    Mikalaya

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    Danke für die Antwort, planfix! Aber entschuldige bitte, ich check das immer noch nicht..
    Wenn das eine Brandschutzbestimmung ist (der Teil klingt logisch), warum werden Terrassen dann explizit mit einbezogen?

    Hallo Baumal,
    es geht um ein Neubaugebiet mit furchtbar grauenhaft geschnittenen Grundstücken (schmal und mit Süderschließung) und noch viel schlimmerem B-Plan (stark eingegrenztes Baufeld, Passivhauspflicht usw.)- aber in ganz guter Lage und bei dem Angebot aktuell wird man eben verzweifelter. Also schauen wir, ob so ein Grundstück in irgendeiner Konstellation für uns interessant sein könnte.

    Ich habe noch eine daran anschließende Frage - wenn man eine Terrasse im Garten, ohne Hausanschluss und nicht >1m Höhe anlegen möchte, geht das?
    Außerhalb des Baufensters, wenn im B-Plan (das Ding ist ein echtes Meisterwerk *grrrrrr*) steht:
    "Nebenanlagen im Sinne des §14BauNVO und bauliche Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig wären, mit Ausnahme von Zufahrten, sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig."

    LG
    Mika
     
  6. Baumal

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    jetzt müßte man mal definieren, was ist eine terrasse?
    wenn du jeden tag im garten, also so ohne bauliche anlage,
    in deinem gartenstuhl an der grundstücksgrenze sitzt,
    kann sich der nachbar vermutlich kaum gegen wehren...

    aber wer hat was davon? weder der nachbar, noch du.
     
  7. #7 Mikalaya, 19.11.2012
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    Ich will ja gar nicht direkt an die Baugrenze, die Überlegung war 1m Abstand, genug für eine Hecke dazwischen.
    Und der Nachbar wird an der Grundstücksseite am ehesten eine Garage haben, also eh nicht optimal.
    Die Alternative wäre eine Nordterrasse, dafür wäre 3m Tiefe und rund 9m Breite + Abstand zum Nachbarn da. (Da ist aber das Haus im Süden, unsere Garage im Osten und mit etwas Pech die des Nachbarn auf der Grenze im Westen.. und/oder evtl., wenn das keine bauliche Anlage sein sollte, eine Art Terrasse im Südarten (die Abstandsfläche nach vorne sind immerhin 7m mit verpflichtender Heckeneinzäunung drum rum).
    Das Grundstück ist relativ groß, aber man darf nix drauf bauen, das ist doch zum gruseln..
     
  8. Julius

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    Dann kauft man sowas einfach nicht!
     
  9. #9 Mikalaya, 19.11.2012
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    Sieht fast danach aus, Julius, aber wir suchen lange genug um es zumindest erst zu durchdenken ;)
    Die Reihenhäuser im gleichen Gebiet haben Terrassen nördlich außerhalb des Baufensters, mit Weg vom Haus dorthin.
    Geht das allgemein, oder gelten für Reihenhäuser grdsl. Sonderregelungen?
     
Thema: Grenzabstand Terrasse
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