Grenzbebauung Schäden durch Traufwasser

Diskutiere Grenzbebauung Schäden durch Traufwasser im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen, wir errichten derzeit unsere Doppelgarage (6x8,5m) auf Grenze, an die Garage und Terrasse unserer Nachbarn. Die Grundstücke sind...

  1. Chippi

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    Guten Morgen,

    wir errichten derzeit unsere Doppelgarage (6x8,5m) auf Grenze, an die Garage und Terrasse unserer Nachbarn. Die Grundstücke sind nach hinten hin abfallend, daher sind die Gebäudeteile aufgeschüttet und es ergibt sich bei der Terrasse abfließendes Traufwasser in Richtung unserer Garage.

    Die Terrasse unserer Nachbarn ist (wahrscheinlich) ein schwarzbau - Baulast nicht auf unserem Grundstück eingetragen - Garage+Terrasse länger als 9m.

    Wir bauen nun an diese Terrasse an, wer haftet für die entstehenden Schäden an unserer Wand durch das Traufwasser?
    (Vorher hing dort eine Regenrinne, die in unser Grundstück rein ragte, die für die Garage teilweise abgebaut wurde)
     
  2. #2 Andreas Gr, 07.11.2016
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    Nach meinem Verständniss, ist das eigentlich so , das Du verantwortlich bist , das die Konstruktion hinterher dauerhaft funktioniert.
    Vermutlich kann das nur ein RA für Baurecht 100% beantworten.
    Es hat ja vor eurer Garage auch irgendwie dir Nachbarterrasse entwässert.
    Man müsste das eh vor Ort begutachten , um eine Zuverlässige Lösung zu finden.
     
  3. Chippi

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    Er hat die Terrasse entwässert, ja. Aber mit Dachrinne die auf unserem Grundstück hin. Also überhaupt nicht zulässig.

    Leider sind die Nachbarn generell nicht kooperativ, was eine Lösungsfindung extrem erschwert.
     
  4. #4 Onkel Dagobert, 07.11.2016
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    Wieso in 2 Threads?

    Du solltest mal die Situation genau beschreiben, bzw. skizzieren.

    Was sagt denn dein Architekt / Bauleiter dazu? Oder machst Du das in Eigenregie?
     
  5. Chippi

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    Mein Architekt/Bauleiter ist ein Bekannter meiner Schwiegereltern und von der ganz alten Schule.
    Er meint natürlich dass sich der Nachbar drum kümmern soll. Genauso dass der Nachbar einfach sein Geländer absägen soll damit wir Mauern können. Machen die natürlich nicht.
     
  6. #6 Onkel Dagobert, 07.11.2016
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    Welches Geländer denn nu schon wieder??

    Stichwort: Hammerschlag- und Leitungsrecht:

    Sinngemäß: wenn es gar nicht anders geht darfst du aufs Grundstück deiner Nachbarn um z.B. eine Grenzgarage zu errichten. Du darfst sogar Pflanzen u.ä. zurückbauen um diese Arbeiten auszuführen, allerdings mußt du alles auch auf deine Kosten wieder herstellen.
     
  7. Chippi

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    Ja das Hammerschlags-und Leitungsrecht ist mir bekannt. Auch dass ich die Baumaßnahme nen Monat vorher anzeigen muss.

    Unser Maurer hat sich letzte Woche bei uns gemeldet und meinte, dass Sie wegen des Geländers (da Die Terrasse aufgeschüttet ist: eine Seite 1m, die höchste 1,50m haben die Nachbarn ein Geländer auf der Terrasse) wahrscheinlich nicht Klinkern können (Die Alternative ist ein schwarzer Bitumenanstrich). Da meinte unser Bauleiter einfach "dann müssen die das eben absägen".
    Dass die das gewiss nicht machen ist mir schon gesagt worden. Aus dem Grund möchte ich wissen wer für entstehende Schäden hier haftet.

    @Onkel Dagobert: wir haben derzeit richtig Spaß mit den Nachbarn. An jeder Ecke und wegen jedem Scheiß. Daher auch zwei Posts, in der Hoffnung dass mir entsprechend Fachkundige/Wisskundige Leute was zu den entsprechenden Problemen sagen können.
     
  8. Chippi

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    IMG-20161006-WA0003_resized.jpg IMG-20160903-WA0003_resized.jpg
    Eventuell versteht man es ja jetzt besser
     
  9. #9 Andreas Gr, 07.11.2016
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    Ja , ich verstehe jetzt den unmut eurer Nachbarn
     
  10. #10 Andybaut, 07.11.2016
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    so ich nun wieder.
    Witzig, ist zwei mal das gleiche Thema.

    Nochmals:
    Die Terrasse ist sicher nicht schwarz gebaut. Weil man nur baurechtlich schwarz bauen kann, aber Terrassen gar nicht unter das Baurecht fallen, sondern
    unter das Nachbarschaftsrecht (zumindest diese Terrasse).
    Die Einspruchsfrist für euren Unmut über diese Terrasse wird um die 2 Jahre sein und ist sicher schon abgelaufen.
    Ihr habt ja das Grundstück erst nach dem Terrassenbau gekauft.

    Rinne und Geländer muss der Nachbar zurückbauen auf seine Kosten, wenn diese auf euer Grundstück ragen.
    Ihr dürft das aber nicht selber absägen. Schaltet einen Anwalt ein. Sonst seid ihr bei Sachbeschädigung.
    Der Anwalt wird ihm eine Frist setzen und die Androhung es sonst auf die Kosten des Nachbarn zurückbauen zu lassen.
    Theoretisch kann er dann immer doch dumm tun. Dann geht es vor Gericht und ein Gerichtsvollzieher und
    ein Polizist bewachen irgendwann euren Schlosser, der das Geländer des Nachbarn auf seine Kosten zurückbaut.
    Saublöde Situation. Aber wenn der Nachbar weiter bockt, wird es darauf hinauslaufen.
    Anyway, ihr sitzt am längeren Hebel, müsst aber gute Nerven haben.
    Ach ja und den Nachbarn seht ihr ja später auch nicht mehr, dank der Garage :-)

    Ihr müsst schon eine Garage bauen die so ausgeführt ist, dass sie dauerhaft regendicht ist. Da könnt ihr euch nicht
    auf den Nachbarn berufen, dass der dafür zu sorgen hat.

    Wenn er nun die Rinne zurückbaut, kann es aber sein, dass nun das ganze Terrassenwasser auf euer Grundstück läuft.
    Das hat die Rinne vorher aufgehalten. Nun müsste er also seine Terrasse umbauen, da er nicht gezielt sein Regenwasser
    auf euer Grundstück leiten darf. Was er nun ja tut. Aus meiner Sicht handelt es sich bei der Terrasse um ein Teil des Gebäudes mit
    einer gezielten Wasserführung. Wenn da Rasen wäre, dann dürft das Wasser zu euch nur so rübersprudeln. Bei einer Terrasse sieht
    das meiner Meinung nach anders aus. Aber hier kommt ihr um den Baufachanwalt nicht rum. Den der Nachbar wird das nicht prickelnd
    finden wenn er die Entwässerung seiner Terrasse neu regeln muss.

    Also:
    Er muss die Rinne wegmachen und das Wasser woanders hinleiten
    ihr müsst dennoch für eure regendichte Garage selbst sorgen.
    Aus meiner Sicht gehen hier vermutlich nur Fertigbetonelemente zur Nachbarseite.
    Den Spalt zwischen Terrasse und eurer Garage kriegt ihr ja niemals dicht und eine
    gemauerte Wand wird dann naß dahinter. Verputzen und ähnliches kann man in dem Spalt ja auch nicht.
     
  11. #11 Tiefbaufotograf, 07.11.2016
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    Geh ich recht in der Annahme, dass Ihr Euren Nachbarn eine Garage vor die Terrasse setzen werdet und das deswegen, weil Eure Garage 9 Meter lang sein soll und deren nur 6 Meter lang ist?

    Wie kann man sowas planen? Kann man nicht auf eine Riesengarage verzichten, der Nachbarn wegen?

    Ich meine das wirklich ernst, falls hier jemand zweifeln sollte. Es ist doch schrecklich, wenn man mit seinen Nachbarn von Beginn an Streit hat. Ist das der Absellraum hinter der Garage wert?

    Es sieht auch ao aus, als solle eine Doppelgarage entstehen. Kann man da nicht einfach ein wenig zurückspringen?
     
  12. #12 tomtom79, 08.11.2016
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    Diese terrasse wird ein schwarzes dunkles Loch ^^

    Was ist auf der rechten Seite eures Hauses?
     
  13. #13 Onkel Dagobert, 08.11.2016
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    @Tiefbaufotograf:
    So ist das nun mal in Siedlungsgebieten. Soll der TE die Garage kleiner bauen weil der Nachbar gerne Terrassen in alle Richtungen haben möchte??
    Sorry, aber das hätte der Nachbar vorher wissen können/müssen. Woher erkennst du überhaupt dass die Garage der nachbarn nur 6m lang ist?
    Dem TE jetzt ein schlechtes Gewissen einreden finde ich hier fehl am Platz. Das Vorhaben ist ganz normal im Bereich einer Wohnsiedlung, und das sollte man dem TE jetzt nicht madig machen
     
  14. #14 Andybaut, 08.11.2016
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    nochmal zur Garage und Terrasse:

    umso länger ich nachdenke umso mehr bin ich der Überzeugung, dass die Garage vor der Terrasse perfekt ist.
    Stell dir nur mal vor ihr würdet die Nachbarn immer auf der Terrasse sitzen sehen und sie euch.
    Die Nachbarschaft ist doch jetzt schon schwierig.
    Ist doch Klasse. Der Nachbar hat Ruhe vor euch und ihr vor dem Nachbarn.
    Ich mein das ernst.
    Ist doch besser wie sich jeden Tag zu sehen und sich aufzuregen.
    Andere bauen Holzwände um ihre Terrassen, damit sie nicht gesehen werden.

    Falls euch der Nachbar wirklich nicht aufhört zu ärgern und ihr die ganze Sach mal so richtig eskalieren lassen wollt,
    hier noch ein kleiner Tip.
    Die Aussenwand eurer Garage die auf Nachbars Terrasse zeigt gehört euch. Ihr dürft die so gestalten wie ihr wollt.
    Ob ihr den Nachbarn also eine schöne oder eine hässliche Wand zugesteht hängt ganz von eurer Beziehung ab.

    Ihr dürft natürlich nicht "du bl... Ar...." draufschreiben, aber einen hübschen Smileys draufmalen geht schon
     
  15. #15 Tiefbaufotograf, 08.11.2016
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    Da es den Thread ja zwei Mal gibt, habe ich grad im Nachbarthema einen Lageplan gesehen ... schon ne merkwürdige Planung vom Nachbarn mit der zu kurzen Garagenzufahrt.

    Vielleicht kann man die Außenwand hinter der Nachbargarage wirklich etwas verspringen lassen und Platz für Klinker und evtl. sogar eine Entwässerungsrinne lassen.
     
  16. Chippi

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    Ist das jetzt ernst gemeint? Ich plane so wie ich es möchte und so wie das Bauamt mir meine Wünsche genehmigt und nicht so wie die Nachbarn es gern hätten. Denn wären wir bei wünsch-dir-was, hätten sich die gegenüberliegenden Nachbarn gewünscht wir wohnen im Keller weil wir denen die schöne Aussicht nehmen. Aber statt rum zu kacken haben die zu uns gesagt "ach, dann ist es eben so. war ja abzusehen dass dort mal einer baut". GENAUSO hätte ich übrigens auch gedacht wenn die Situation umgedreht wäre. Wenn mir sowas nicht passt, dann kauf ich das umliegende Land und beschwer mich nicht, wenn da einer neu baut.

    Und zum Thema Garage: wir haben eine Doppelgarage geplant weil WIR es so wollten. Keine kleine Garage+Carport wo der andere immer sein Auto erst wegfahren muss bevor der andere rein/raus kann. Es sollte Platz für 2 Autos sein PLUS Park/Abstellmöglichkeit vor der Garage. Weil die Straße nun auch so eng ist, dass keine Autos auf dem Weg stehen können weil keiner mehr dran vorbei kommt. Warum unsere Nachbarn ihre Garage sogut wie direkt vor die Straße gebaut habe: keine Ahnung. Da ist sogut wie null Fläche vor der Garage und unser BT meinte EIGENTLICh darf man das so nicht..

    @tomtom79: Laut Bebauungsplan müssen wir rechts 3 Meter wegbleiben. Keine Ahnung warum. Vielleicht weil da der Hügel endet..ich weiß es nicht.
     
  17. Chippi

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    Zur Südseite hin, entsteht unsere (wahrscheinlich überdachte) Terrasse von 10x4 Metern. Die Seite die zu den Nachbarn zeigt erhält DEFINITIV einen Sichtschutz. Mindestens 3 Meter hoch (wie schön dass hier der Grenzabstand eingehalten wird und wir die Höhe bestimmen können). Dann können die mir nämlich nicht auf die Terrasse glotzen.

    Und was die Garagenwand angeht.. sollten sich die Nachbarn bzgl des Klinkerns quer stellen, wird die Wand in Bitumenschwarz gestrichen. Dann glotzen die auf ne tiefschwarze Wand
     
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    Genauso hat unser Architekt und BT auch geplant. Aber da ist das Geländer der Nachbarn. Dieses wollen die partout nicht wegbauen bzw einkürzen. Ich habe Samstag nett nachgefragt. Deswegen bleibt uns ja nichts anderes übrig als mit Bitumen abdichten und fertig.
     
  19. #19 Tiefbaufotograf, 08.11.2016
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    Das war schon ernst gemeint und der zweite/dritte, oben zitierte Satz zeigt ja schon, dass Du Dir selbst die Nächste bist, warum sollen die Nachbarn dann nicht ähnlich reagieren.
    In einem Baugebiet / einer solchen Siedlung werden die Menschen aber nur glücklich, wenn sie sich vertragen und einander unterstützen und dazu gehört halt auch Kompromissbereitschaft und Verzicht. Und da fehlt es anscheinend an Einsicht.

    Die haben Ihre Garagen ja wohl auch so genehmigt bekommen. Wie ich in meinem zweiten Posting bereits einschränkend erwähnt habe, eine bescheuerte Lösung, denn man steht auf der Straße, wenn man das Tor öffnet, oder schließt, hat keine Möglichkeit sich mit dem Auto mal vor die Garage zu stellen. Diesen Komfort haben sie ihrer Terrasse geopfert.

    Es scheint ja nun so zu sein:

    Ihr müsst warten, bis Ihr Euer Recht durchgeboxt habt und dieses Recht habt Ihr selbstverständlich. Ihr habt das Recht die Garage zu klinkern und das Recht dafür die Nachbarn zum Rückbau der auf Euer Grundstück ragenden Teile abzubauen. Ich denke Ihr könntet sogar durchsetzen, dass deren Terrasse nicht auf Euer Grundstück entwässert, oder gegen Eure Garage.
    Aber das alles dauert, wenn der Nachbar sich quer stellt und Ihr kommt nicht weiter.

    Wollt, oder könnt Ihr so lange warten?
     
  20. Chippi

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    Also bei der Höhe des Geldes welches man von der Bank bekommt um sich ein schönes Eigenheim leisten zu können sollten ja wohl die eigenen Wünsche drin sein. Vorausgesetzt alles entspricht dem rechtlichen Rahmen UND wird vom Bauamt genehmigt. Die sind nämlich meiner Meinung nach hier in der Pflicht.

    Meine Nachbarn sollen gleich ZWEI Terrassen haben und ich soll meinen Hausentwurf umschmeißen? Kompromissbereitschaft sollte dann auf beiden Seiten vorhanden sein und nicht nur auf einer. Und die wird hier nur von uns gefordert.

    Wenn jeder wie der "Standard" baut (Haus, Garage und Terrasse nach vorne hin) dann gibt es auch in engen Siedlungen keine Probleme. Hier kann aber von Standard nicht die rede sein. Sich zu beschweren weil man aus EINEM Fenster von 12 keine tolle Sicht mehr hat und die halbe Terrasse von 2en beschattet wird ist für mich ein Luxusproblem.

    Ja, in der Tat können wir so lange warten denn glücklicherweise müssen WIR nicht auf diese Wand gucken. Von mir aus kann die Wand auch nur nacktes Mauerwerk sein, die einzige Sorge die ich habe, dass Feuchtigkeit durch den fehlenden Klinker eindringen könnte und Schäden entstehen.
     
Thema: Grenzbebauung Schäden durch Traufwasser
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