Grenzbebauung

Diskutiere Grenzbebauung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe eine generelle Frage. unser Grundstück ist 12m breit und 110m lang und darf in den vorderen 40m bebaut werden. Laut...

  1. #1 ibiza1425, 31.10.2008
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    Hallo,

    ich habe eine generelle Frage.

    unser Grundstück ist 12m breit und 110m lang und darf in den vorderen 40m bebaut werden.
    Laut Bauamt ist es einseitige Grenzbeauung auf den ersten 30m und dann 10 m beidseitige Grenzbebauung.


    Wir wollten ursprünglich einen halben Meter von der Grenze wegbleiben da der Nachbar hier eine alte Scheune stehen hat, deren Dach 15 cm über die grenze ragt.

    Die wurde uns vom Bauamt aber nicht gewährt. Wir haben direkt auf die Grenze bauen müssen. Die Nachbarin hat auch unterschrieben, das hier ihr Dach ein Stück verkürzt wird so das wir gerade hochbauen können, aber was ist wenn sie nein gesagt hätte?
    Dann hätten wir ja garnicht bauen können? Wie wird sowas dann normal gelöst.

    Wir werden auch die kosten für die Dachverkürzung und die Installation einer Dachrinne übernehemen aber sollte sich nicht der Nachbar normalerweise anteilig mit beteiligen?

    Gruß
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 31.10.2008
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    Ich bin jetzt zu faul zum Suchen ...

    ... aber wie sieht eigentlich Dein Außenwandaufbau aus?
    Einschalig oder mit WDVS?

    Und wie willst Du dann den Bereich, der an den Nachbarschuppen grenzt verputzen?

    Zu Deiner eigentlichen Frage:
    Normalerweise muss der Nachbar sein Dach bis an die Grenze zurückbauen und für eine ordnungsgemäße Entwässerung sorgen.
    Es sei denn, hier gibt´s sowas wie Bestandsschutz, weil der Schuppen schon vor Inkrafttreten des B-Plans stand.

    Genaues kann Dir hier nur ein Fachanwalt für Baurecht sagen.
     
  3. #3 Thomas B, 31.10.2008
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    Wie kommst Du den da drauf?? Was hat das mit dem B-Plan zu tun?? Nachbars Dach ragt auf ibiza1425 (...wer denkt sich eigentlich immer diese merkwürdigen Namen uas...???) Grundstück. Das geht (rein rechtlich) niemals. Egal ob B-Plan oder nicht. Bestandsschutz, der sich bis auf des Nachbarn Grundstück erstreckt...habe ich nich nix von gehört (mag was anderes sein bei innerstädtischer Bebauung, Denkmalschutz usw....abe eine alte Scheune....).

    Grüßla

    Thomas
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 31.10.2008
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    In Hessen ...

    ... gehen scheint´s die Uhren anders :biggthumpup:

    Aber im Ernst - ich hatte schon mal so einen Fall, bei dem der Nachbar sogar die Grenze überbaut hatte.
    Keine Schangse, wir mussten "drumrumbauen" :konfusius

    Deswegen mein Rat mit dem Fachanwalt. Hier müssten erstmal alle Fakten untersucht und mit den einschlägigen Gesetzen/Bauordnungen verknüpft werden.
    Die paar hundert € Beratungshonorar sollten es Formentera2536 :) schon wert sein.
     
  5. Hagi

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    hmmmmmmmmmmm?
    Wir sind das erste Haus in der Neubauecke und meine Frage auf dem Bauamt, bezügl. der Bebauungspläne.
    Wie Grenzbebauung mit Garage und Auflage Giebeldächer?
    Was passiert denn bei Dachüberhang?
    -->Gemäß der ausgeändigten Unterlagen der Stadt bis zu 30 cm Überhang auf Nachbarsgrund erlaubt, da keine unmittelbare Nachbarbebauung (nach heutigem Bebauungsplan) erlaubt,,,

    Wir haben es dann gelassen und eine Aussnahme für ein Flachdach-Carport bekommen. Ich wollte auch nicht dem einzig potenziellen direkten irgendwann mal Nachbarn ärger. Mir würde das nämlich selbst auch gar nicht schmecken...

    teils sind "unsere" Regelungen schon wunderlich !!!
     
  6. #6 Bauwahn, 31.10.2008
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    Hilft ibiza jetzt zwar nicht weiter, aber das zeigt den Schwachsinn dieser Regelung der meisten LBOs, entweder genau auf der Grenze oder mit vollen Abstandsflächen.
     
  7. #7 Thomas B, 31.10.2008
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    ...eben...so kenne ich es auch! Aber das das Überbauen der Grenze statthaft ist habe ich noch nie gehört. Aber ich lerne gerne dazu....

    Thomas
     
  8. #8 ManfredH, 31.10.2008
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Naja, in Bayern zumindest gilt das ja seit 2008 nicht mehr .... aber ich glaube, das hilft Ibiza ebenfalls nicht weiter (äh, wo ist eigentlich Hassloch :o)
     
  9. #9 ibiza1425, 31.10.2008
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    danke für die Diskussion,

    200mm Neopor. Verputzt wurde überkopf beim hochziehen der Wand, also immer stück für Stück. Haßloch liegt in der Pfalz ;) Ich hoff ich hab keine Frage übersehen.

    Gruß
     
Thema: Grenzbebauung
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