Grenzen Bodenerhöhung an Hanggrundstücken

Diskutiere Grenzen Bodenerhöhung an Hanggrundstücken im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, eine Baumaßnahme auf einem (fast) an unser angrenzendes Grundstück hat mir heute leider etwas die Laune verdorben. Ist es...

  1. #1 Hangman24, 17.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 17.09.2024
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    Guten Abend,

    eine Baumaßnahme auf einem (fast) an unser angrenzendes Grundstück hat mir heute leider etwas die Laune verdorben. Ist es tatsächlich genehmigungsfähig, ein Grundstück am Hang um 3m direkt an der Grenze mit L-Steinen zu erhöhen und aufzuschütten? Unsere Terassen/Gartenseite (Grundstück A) endet an einem 2,5m breiten Weg der Gemeinde, der nicht ausgebaut ist und von den jeweiligen Eigentümern gärtnerisch genutzt und "gepflegt" werden darf/muss. Die Hälfte des Weges ist abgeböscht, die andere Hälfte von uns verlängerte Rasenfläche. Er wird nie ausgebaut werden, da er in einer Sackgasse endet und kein öffentliches Interesse an diesem Weg besteht.
    Auf der anderen Wegseite (Grundstück B) wird ein 7-Parteienhaus gebaut. Über die volle Breite unseres Grundstücks sowie die meines Doppelhaushälftennachbarn.
    Optisch traf mich heute schon fast der Schlag. Ich hoffe ihr könnt auf der Skizze in etwa sehen um was es geht auch wenn der Maßstab evtl. nicht 100% stimmt.

    Da wir nicht direkt angrenzen (öffentl. Weg) wurden wir nicht in die Planung mit einbezogen bzw. informiert und sind dadurch noch mehr geschockt. Die Nachbarn die angrenzen wussten Bescheid und hatten auch Pläne gesehen, sind nun allerdings auch ziemlich irritiert über die Höhe der Betonwand am Garten...

    Frage ist: Kann es sein, dass man ein Hanggrundstück in dieser Art und Weise einfach um fast 3 m erhöhen darf?

    Eine Anfrage bei der Gemeinde mit der Bitte um Überprüfung läuft bereits.
    Mit dem Bauleiter/Bauträger haben wir morgen ein Gespräch, denken aber dass der wenig Interesse an einer anderen Lösung hat. Drawing.sketchpad.png Drawing(4).png IMG_20240917_191415.jpg IMG_20240917_191403.jpg

    Es ist in Baden-Württemberg, falls jemand zur rechtlichen Seite Tipps geben kann.

    Vielen Dank und schönen Abend Euch.
    Mathias
     
  2. #2 Kriminelle, 17.09.2024
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    Spannende Sache. Jetzt habe ich das auch mit dem zweigeteilten Weg verstanden.
    Ich denke mal, dass die Baugenehmigung vorliegt. Da gilt natürlich Wohnungsbau vor ästhetischen Gesichtspunkten, zumal der Weg der Gemeinde als Puffer zum Bestand, also Eure Grundstücke, dient.
    Bleibt die Hecke?
    Wenn die L-Steine eine schöne Begrünung erhält, ich denke da an Hängebodendecker, finde ich das wohl gar nicht so schlimm. Manchmal ist eine geschlossene Wand schöner als ein durchlöcherter Zaun oder Hecke.
     
  3. #3 nordanney, 17.09.2024
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    Ja. Warum nicht?
    Optik ist kein Kriterium für eine Genehmigung.
     
  4. #4 Hangman24, 17.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 17.09.2024
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    Hi.
    Die Hecke vor den L-Steinen bleibt. Das ist das Grundstück unseres Doppelhaushälftennachbarn. Sein Grundstück wird durch den Weg unterbrochen, ihm gehören ca 50cm nach dem Weg.

    Unser Grundstück endet direkt am Weg. Der Weg der Gemeinde ist zur Hälfte mit "unserem" Rasen belegt zuzüglich der Böschung mit Efeu bis zum Zaun.

    Weg.png

    Gegenüber unserem Grundstück stehen noch keine L-Steine. Nach Aussage des Bauteams geht die "Mauer" über die komplette Breite auch unseres Grundstücks.
    Der Bauträger meinte am Telefon, der Zaun sei 1,80 hoch und die L-Steine seien ja nur 20cm höher... Mal sehen, ob er das morgen vor Ort auch noch so sieht. Man kann an der Schnur erkennen, dass die Oberkante der L-Steine nicht "nur" 20cm höher ist. Vielleicht hat das Bauteam auch einfach nur "etwas" zu hoch aufgefüllt. Vorgestern war das Geländeniveau noch ca 1m unter den L-Steinen, also fast auf Höhe unseres Rasens.

    Laut Exposé-Bildchen des obigen Neubaus werden die L-Steine komplett aufgeschüttet und ein Zaun kommt dann noch oben drauf...
    3m dahinter dann die nächste L-Stein-Terassenebene auf der dann das Gebäude steht...

    Grüße
    Mathias
     
  5. #5 Hangman24, 17.09.2024
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    Was sind denn die Kriterien für eine Genehmigung? Wären 7m Bodenerhöhung an der Grundstücksgrenze also auch in Ordnung?

    Grüße
     
  6. #6 nordanney, 17.09.2024
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    Sinnvolle Gartengestaltung, um diesen zu nutzen.
    Wenn die Entscheidungsträger der Meinung sind, dass dies eine sinnvolle Maßnahme zur Grundstücksgestaltung ist, dann ja.

    Beim letzten Haus mit meiner Ex haben wir auch etwa 2m aufgeschüttet (auch am abschüssigen Grundstück zu einen Weg), L-Steine gesetzt und dann noch 180cm Zaun drauf gesetzt. War ein Tunnel - dort und optisch von oben aber völlig ok.
     
  7. SIL

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    Nur wenn die Baugenehmigung dies aufgrund des BA von der Behörde so erteilt worden ist und weiterhin keine Gestaltungs - Erhaltungssatzung oder das "ortsübliche Einfriedung ' hier dagegen spricht und keine 'nachbarschaftliche Beeinträchtigung ' vorliegt oder der BPlan grundsätzlich Geländeveränderungen beschränkt.
     
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  8. #8 Kriminelle, 17.09.2024
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    Du musst das pragmatischer sehen.
    Ihr wohnt halt in einem Gebiet mit Hang und Gefälle, was ggf abzufangen ist. An Eurer Grundstücksgrenze wurde nicht gekratzt noch rangebaut. Es gibt einen Weg, wer die Hecke dort auf den niedrigen L-Steinen zu verantworten hat, mögen wir mal drüber wegsehen. Dann kommt der gegenüberliegende Nachbar vom Weg (mit Euch eigentlich nichts zu tun) und baut ein MFH. Grundsätzlich alles gut, nur kann ich mir tatsächlich vorstellen, dass Euch das schon etwas fremd daherkommt. Egal. Der BT fängt seinen Hang ab, und zwar nach Regeln der Technik. Und leider so, dass Ihr die Kante seht, indem die Oberkante über einer Hecke, die mit Sicherheit nicht der Gemeinde gehört, über weg steht. Und ja klar, eine terrassenförmige Abfangung ist nicht nur erlaubt, sondern gewünscht.
    Man stelle sich vor, die machen alles in schlampig und setzen auf ein steilen Hang nur Bodendecker in die Erde. Beim nächsten Starkregen hättet ihr den Schlamm im Garten.
    Manchmal ist es halt so, dass die, die vorher da waren, meinen, Rechte über die Bestimmung der zukünftigen Bebauung zu haben.
    Wenn im BPlan nicht explizit LSteine oder Abfangungen verboten sind, ist das legitim und bietet Möglichkeiten einer Bebauung.
    Hier bei mir auf dem platten Land wäre es nicht erlaubt. Hier schließen die meisten BPläne so etwas aus, weil es nicht nötig ist.
    Und natürlich haben wir auch hügelige Strukturen. Da sieht ein BPlan das entsprechend auch so vor, damit ein Grundstück bebaubar wird.
     
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  10. #10 simon84, 18.09.2024
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    Bei jedem Hangbaugebiet jammern immer die unten wohnen, wenn oben jemand größer oder höher baut oder sich etwas ändert. Das ist ganz normal und auch nachvollziehbar.
    Ich bin generell auch kein Fan von diesen perfekt geebneten Gärten an Hängen, besonders bei dicht bebauten EFH/Doppelhaus Baugebieten mit kleinen Grundstücken.
    Hier ist es ja doch ein größeres MFH und der Abstand zum nächsten Haus ist deutlich.
    Finde das geht schon in Ordnung, da müssen ja 7 Familien einen Garten haben und nicht nur eine.
    Und mit Abtreppen etc. wäre es auch nicht "besser".
    Ich wäre mit diesem "Weg" auch eher vorsichtig. Kenne nicht alle Details aber es scheint so als ob die Gemeinde das mit den Hecken usw. lange geduldet hat. Aber theoretisch könnten die den Weg wohl auch komplett platt machen, pflastern, Fahrradweg etc. oder sonstiges draus machen.
    Dann sähe es wohl noch schlimmer aus und man könnte den nicht mehr als Gartenzusatz bzw. Grünfläche nutzen.

    Eigentlich könntet ihr bzw der andere Nachbar froh sein, dass da zumindest noch der Weg dazwischen ist. Denn direkt an der Grenze wäre es noch arger.
     
  11. #11 Hangman24, 18.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 18.09.2024
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    Hallo und danke für die bisherigen Antworten.

    Das ist vom Tisch. Die Anwohner "dürfen" den Weg bewirtschaften. Ein Ausbau wird offiziell nie stattfinden und die Gemeinde wird auch keine Landschaftspflege auf dem Weg betreiben.

    Danke. Wird denn in der Baugenehmigung die Geländeerhöhung an der Grundstücksgrenze festegelegt? Ist eine Geländeerhöhung mit Abfangung/Aufschüttung eine Einfriedung? Ab wann liegt keine "nachbarschaftliche Beeinträchtigung" vor?

    Viellleicht bin ich zu naiv. Aber bezüglich Höhen ist doch üblicherweise alles in Deutschland geregelt. Oder wäre es auch möglich gewesen, dass das Hanggrundstück einfach komplett zur Ebene gemacht wird? (angenommen das würde technisch, statisch und wirtschaftlich realisierbar sein)

    c768713f-a59f-4447-9a1a-d9bdd9b99676.sketchpad(2).png

    Da muss es doch irgendwo nachvollziehbare Grenzen geben (dachte ich zumindest)
    Wenn dem nicht so ist, müssen wir wohl damit leben. Allerdings kann ich mir das schwer vorstellen. Bei jedem Fahrradschuppen/Garage etc muss man sich an gewisse Größenvorschriften und Regeln halten.

    Der Bauleiter meinte, die "neue" Einfriedung durch die L-Steine sei ja nur ca 20 cm höher als der vorherige Zaun... Vor Ort hat er eingesehen, dass wohl ca 30cm zu hoch aufgeschüttet wurden und das nun ca 50cm bis 70cm höher kommt.
    Für mein Laienverständnis ist eine Geländeerhöhung allerdings etwas anderes als eine Einfriedung und ob da noch ein Zaun draufkommt könne er noch nicht sagen. Das käme darauf an wie hoch die L-Steine verfüllt werden...

    Für uns kommt es eben in dem Fall auf jeden cm Höhe an. Zur Verdeutlichung nochmal der optische Eindruck vom Wohnzimmer/Terasse aus gesehen. Die L-Steine sollten so über die nächsten ca 30m weitergeführt werden.
    Die Hecke links vor den bereits gesetzen L-Steinen ist ca 1,90 m hoch ab Rasenebene.
    IMG_20240918_085716.jpg

    Falls wir uns damit abfinden müssen ist es eben so. Vielleicht kann man sich auch daran gewöhnen...

    Viele Grüße
    Mathias
     
  12. #12 simon84, 18.09.2024
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    Das Photo ist doch das perfekte Beispiel.
    Ca 1/3 ist Horizontlinie und wenn hier etwas dominant ist dann doch das Haus selbst.
    Die Aufschüttung / Mauer spielt jetzt für mich als Außenstehenden überhaupt keine große Rolle. Wenn man die evtl begrünen kann umso besser.


    vermutlich wäre das möglich gewesen.
    Dieses Gebäude wurde ja nicht verfahrensfrei erstellt, es gibt einen Bauantrag und Prüfungen dazu
    Im Rahmen dieser Überprüfung wird festgestellt ob die Geländeveränderung zulässig ist oder nicht

    Wenn du etwas anzweifeln willst, besorg dir erstmal den Bauantrag , schau rein was als Bezugshöhen definiert ist, schau wie genau die Aufschüttung, Stützmauer und einfriedung eingezeichnet bzw geplant sind und prüfe ob das mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmt

    dazu brauchst du dann vermutlich noch jemanden der dich dabei unterstützt
    Und am Schluss geht es dann evtl zum Fachanwalt wenn du klagen willst
     
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  13. #13 nordanney, 18.09.2024
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    Sieht nicht nach einer optischen Katastrophe aus. Die 2m-Betontzaunelemente von einem direkten Nachbarn sind deutlich störender.
     
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  14. #14 Hangman24, 18.09.2024
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    Hallo.

    Aktueller Stand: Baustopp im Bereich der Grundstücksgrenze wurde offiziell ausgesprochen bis zur endgültigen Klärung.
    Im Bauantrag gäbe es an dieser Stelle keine Abfangung, sondern etwa (mindestens) 4m entfernt von der Grundstücksgrenze. Und zwischen Grundstücksgrenze und Abfangung wäre laut Unterlagen des Bauordnungsamts der Hang erhalten geblieben.

    An der Grundstücksgrenze zum Gemeindeweg darf 2m Höhe (vom Rasenniveau aus gemessen) nicht überschritten werden, egal ob der Grund nun uns gehört oder der Gemeinde und wie hoch vorher der Zaun war. Bezugspunkt sei der "ursprüngliche" Weg.

    So zumindest die vorläufige Feststellung der Bauordnungsbehörde beim Vororttermin. Wird nun alles geprüft.
    Bleibt spannend...

    Viele Grüße
    Mathias
     
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  15. #15 Baggerbedrieb, 18.09.2024
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    Glückwunsch. Ich drücke mal die Daumen, dass das nicht so bleiben wird.
     
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  16. #16 nordanney, 18.09.2024
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    Tja, wie Du siehst, darf man nur das bauen, was genehmigt ist. Gut, dass Du kritisch nachgefragt und "Glück" hast, dass vielleicht falsch gebaut wird.
     
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  17. #17 Kriminelle, 18.09.2024
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    Stimmt.
    Das zeigt, dass ein Forum nicht unbedingt immer mit der Meinung recht hat. Im Ganzen hätten die Antwortgeber sich ja der Höhe gefügt.
    Gut, dass Du beharrlich warst.
    Könntest Du denn mit dem Vorschlag 2 Meter Höhe etc. leben?
     
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  18. #18 Hangman24, 18.09.2024
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    Natürlich eher als mit den 3m.
    Nach dem Gespräch mit dem Bauleiter heute morgen fühle ich mich allerdings schon leicht "über den Tisch" gezogen. Vorschlag war, dass die weiteren Elemente nicht 2m sondern 1,70m hoch werden (aber am Untergrund nichts geändert wird, also 2,70m Gesamthöhe) und uns passende Hecken gestellt/gepflanzt werden.

    Der Gesprächsverlauf hinterließ bei mir das Gefühl, dass doch sehr wohl "etwas" gravierendes falsch läuft und man auf alle Fälle den Kontakt mit dem Bauamt vermeiden wolle.

    Und ganz ehrlich: Nun ist mir relativ egal, dass es den offiziellen Weg nimmt. Hätten wir nicht nachgefragt, müssten wir damit leben und eventuell würde sowas dann bei den nächsten Baustellen der Firma auch einfach mal versucht. Wir haben da Glück gehabt durch sofortiges Handeln.

    Den Baustopp haben nicht wir zu verantworten, sondern derjenige, der sich nicht an die Baugenehmigung hält. Wie das jetzt gelöst wird bleibt spannend. Ob ein neuer Bauantrag gestellt wird oder der ursprüngliche durch Rückbau zum Tragen kommt ist auch nicht unser Problem. Vielleicht kommt ja bei der Prüfung der Behörde dann doch heraus, dass alles so okay sei. (Was mich dann aber wiederum sehr wundern würde, da ein Baustopp ja wahrscheinlich nicht einfach mal so ausgesprochen wird)

    Wären wir z.B. in Urlaub gewesen würden wir in ein paar Tagen vor vollendeten Tatsachen stehen.
    Ob das dann noch rückbaubar wäre ohne Riesenaufwand und ohne Anwalt etc.?

    Grüße
    Mathias
     
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  19. SIL

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    Das was eingereicht wurde und genehmigt, so wird ausgeführt, jetzt liegt Baustopp vor und bei Verhängung Baustopp bewegen sich die Ämter nur noch ungern in Änderungen gerade bei Einbeziehung Nachbarschaft , ob hier eine Tektur erfolgt liegt im Ermessen des Amtes.
    Ja über das Bauamt.
     
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  20. #20 Hangman24, 20.09.2024
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    Nun wurden wir neugierig. Ich darf mir die genehmigten Pläne am Montag genauer anschauen obwohl wir nicht direkter "Nachbar" sind.
    Die Nachbarn die direkt angrenzen meinen, dass über Höhen nicht gesprochen wurde. Es gab wohl mehrmals Änderungen und die letzten Änderungen wurden wohl nicht im Bauamt, sondern im Büro des Bauträgers besprochen.
     
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Grenzen Bodenerhöhung an Hanggrundstücken

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