Grunderwebssteuer auch auf Erschleißungskosten?

Diskutiere Grunderwebssteuer auch auf Erschleißungskosten? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mal eine kurze Frage, die Gemeinde verkauft bei uns Grünstücke zum m² Preis von 70€ + 20€ für die Erschließung. Jetzt würde es mich...

  1. kosmos

    kosmos

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    Hallo, mal eine kurze Frage, die Gemeinde verkauft bei uns Grünstücke zum m² Preis von 70€ + 20€ für die Erschließung.

    Jetzt würde es mich interessieren auf welchen Beträge entfällt die Grunderwerbssteuer nur auf die 70€ oder auf die 90€ / m².

    Und auf welchen Betrag kommen dann Notorkosten drauf, berechnen sich diese %tual zum Kaufpreis oder sind da Festpreise evtl. abgestuft nach Größe des Grundstückes.

    Ich will mir mal eine Übersicht verschaffen und trage mal sämtliche Kosten in eine Exceltabelle ein.
     
  2. matom

    matom

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    Hi,

    ich guck gleich mal zu Hause genau nach aber bin mir sicher das wir Grunderwerbssteuer auf Grundstück + Erschliessung bezahlt haben, wobei anzumerken ist wir haben das Grundstück so gekauft heisst im Vertrag stand der Kaufpreis inklusive Erschliessung und Teilung.
    Das FG Münster sagt hierzu "nur dann Berücksichtigung zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage, wenn das Grundstück beim Kauf tatsächlich erschlo1ssen ist oder wenn sich der Grundstücksverkäufer verpflichtet, dem Käufer ein erschlossenes Grundstück zu verschaffen.

    Dazu gibts aktuell ein Verfahren Entscheiodung steht noch aus am Bundesfinanzhof
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Sind die Grundstücke bereits erschlossen?
    Oder erfolgt der Erwerb eines unerschlossenen Grundsücks?

    Was zählt ist die Formulierung im Notarvertrag.

    Wird ein nicht erschlossenes Grundstück erworben, dann unterliegen später anfallende Erschließungskosten nicht der Grunderwerbsteuer. Aber Vorsicht, verpflichtet sich der Käufer dazu das Grundstück erschließen zu lassen, was bei Euch anscheinend der Fall ist (es ist ja sogar schon der Preis genannt), dann werden die Erschließungskosten bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer mit berücksichtigt. Es wird hier davon ausgegangen, dass der Käufer mit dem Kauf des Grundstücks auch die Verpflichtung eingeht dieses erschließen zu lassen.

    Es gibt dazu schon einschlägige Urteile.

    Weitere Details kennt Dein Steuerberater.

    Gruß
    Ralf
     
  4. Bautz

    Bautz

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    So eindeutig ist das nicht. Der BFH hat in einem Urteil vom 21.3.2007 entschieden, dass bei einer vertraglichen Verpflichtung des Käufers, später einen Ablösebeitrag für die Erschließung an die Gemeinde zu zahlen, diese Erschließungskosten nicht grunderwerbsteuerpflichtig sind. Begründung war, dass der Käufer lediglich eine Erschließungssicherheit erwirbt, nicht jedoch die Erschließung selbst. [Az. II R 67/05]
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Interessant.
    Ich bin ja kein Jurist, also kann ich mit meiner Einschätzung auch völlig daneben liegen. Meine Meinung, wenn bereits der Betrag für die Erschließung feststeht, kann man doch davon ausgehen, dass die Erschließung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kauf steht, und der Käufer geht zudem die Verpflichtung ein das Grundstück erschließen zu lassen.

    Würde mich mal interessieren wie das in der Praxis behandelt wird. Als ich vor ca. 2 Jahren wegen eines ähnlichen Falls mit meinem Stb eine Diskussion hatte, war er der Meinung dass die Erschließungskosten berücksichtigt werden. Damals wären die Erschließungskosten aber auch Teil des Kaufvertrags gewesen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. kosmos

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    Hallo, irgendwie funktioniert die Mailbenachrichtigung nicht, habe gerade erst gesehen das schon ein paar Leute geantwortet haben.

    Die Grundstücke sind erschlossen, Erschließungskosten beziffern sich vorläufig auf 20€/m² da die ausführende Firma die Rechnung noch nicht an die Gemeinde erstellt hat. Es sind also erstmal nur vorläufige kosten, die sich später genauer berechnen werden, evtl. bekommt man was raus(denke eher nicht) und evtl. zahlt man was nach.

    Vielleicht kann die Gemeinde das ja aufschlüsseln damit man auf die Erschließungskosten keine Grunderwerbssteuer zahlt. Die Erschließungskosten für Straßenbau... haben ja eigentlich eh nichts mit meinem Grund zu tun, da dürfte doch so oder so keine Grunderwebssteuer drauf sein.

    Kassiert die Grunderwerbssteuer eigentlich die Gemeinde? Dann wird die ja eh kein Interesse daran haben was zu tricksen weil Sie ja sonst weniger bekommt.
     
  7. Bautz

    Bautz

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    Habe mir jetzt das oben von mir zitierte BFH-Urteil noch einmal genauer angeschaut. Hier ging es um den Grundstückskauf von einem Investor, der sich gegenüber der Gemeinde zur Erschließung der Baugrundstücke verpflichtet hatte. Diese Konstellation ist also noch nicht allgemein übertragbar.

    Wen's interessiert, kann sich hier den Urteiltext anschauen:
    http://www.bfhurteile.de/IIR6705.htm

    Du willst also Dein Grundstück nur über einen Acker erreichen können?!
     
  8. kosmos

    kosmos

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    darum geht es doch garnicht klar will ich mein Grundstück über eine Straß0e erreichen, ich will aber nur Grundsteuer für mein Grund bezahlen und nicht für die Straße die mir nicht gehört.
     
  9. fritzh

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    Hallo,

    also ich habe dieses Jahr ein Grundstück zur Wohnbebauung gekauft.
    Die Erschließungspauschale der Stadt war mit im Kaufvertrag enthalten, aber gesondert aufgeführt. Der Notar hat seine Gebühren über die volle Kaufsumme berechnet. Die Grunderwerbssteuer wird nur auf die reinen Grundstückskosten erhoben. Hierauf hat mich sowohl der Notar als auch die Stadt hingewiesen.
    Ich sollte also aufpassen, dass das Finanzamt hier nicht zuviel abknöpft.
    Das Finanzamt hat jedoch ohne weitere Nachfragen gleich richtig besteuert und nur den reinen Grundstückskauf ohne die Erschließung besteuert.

    Also nochmal der genaue Fall:
    Privater Kauf eines Baugrundstücks von der Stadt.
    Stadt verlangt Erschließungspauschale (Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Straße, Bepflanzung, etc ...)
    -> keine Grunderwerbssteuer auf Erschließungspauschale.

    Viele Grüße,
    fh
     
  10. #10 Gast217, 03.11.2009
    Gast217

    Gast217 Gast

    Aus dem Urteil:
    Erworben wird laut Kosmos ein erschlossenes Grundstück und damit ist das Urteil auf kosmos Frage nicht anwendbar.

    Marion :)
     
Thema: Grunderwebssteuer auch auf Erschleißungskosten?
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