Grundriss großzügiges EFH (evtl. aufteilbar in zwei Wohneinheiten)

Diskutiere Grundriss großzügiges EFH (evtl. aufteilbar in zwei Wohneinheiten) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Bauexperten, erstmal ein frohes neues Jahr! Ich stelle hiermit meinen Entwurf für ein EFH zur Diskussion. Ich bitte um reichlich...

  1. #1 karlnapp2, 02.01.2014
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    Hallo liebe Bauexperten,
    erstmal ein frohes neues Jahr!

    Ich stelle hiermit meinen Entwurf für ein EFH zur Diskussion.
    Ich bitte um reichlich Kritik!

    Ein paar Fakten:
    • Wir sind eine bald 5-köpfige Familie, das älteste Kind ist 4,5 Jahre alt.
    • Ziel: großzügiges EFH mit 3 KiZi + Büro, da 2x pro Woche Homeoffice (ohne Publikumsverkehr). Das Haus soll bei Bedarf in zwei getrennte Wohnungeinheiten (also EG und OG) unterteilt werden können. Auch bei Abtrennung soll die Nutzung eher durch Familienmitglieder (z. B. erwachsenes Kind mit Partner) als durch fremde Mieter genutzt werden. Die Abtrennung würde Setzen einer Tür am Übergang Treppenhaus - Diele im EG geschehen.
    • --
    • Grundstück (im Lageplan grün markiert) rechtwinklig und eben, 28x23m = 644qm. Im Wendehammer einer Sackgasse gelegen, Zufahrt von Osten.
    • Bebauungsplan sehr restriktiv: max. Kniestock 50cm, Satteldach, Hauptfirstverlauf vorgeschrieben von Ost nach West.
    • --
    • Abmessungen: 13x13,50m + Doppelgarage (eigentl. Carport + Garage). Der Raum über den Garagen wird genutzt.
    • Dachneigung 42°, Garage auch mit Satteldach. Haus bekommt ein Zwerchhaus in Südrichtung.
    • Haus unterkellert
    • Keine Gaupen
    • --
    • Offener Wohn-/Essbereich im EG, evtl. Abtrennung der Küche über Schiebetüren.
    • Im Fall der Abtrennung würde das Spielzimmer im EG zum Schlafzimmer werden. Der HWR im EG würde zum Badezimmer umgebaut werden (Tür würde an den Westwand versetzt werden).
    • --
    • Das Kinderbad im OG hat sich ergeben weil noch Platz war. War keine unbedingte Forderung. Es soll ein kl. Dachflächenfenster, das aber recht hoch sitzt bekommen.
    • Spitzboden hat eine lichte Höhe von 2,5m und kann dadurch voll genutzt werden. Er ist über eine Wendeltreppe zugänglich. Spitzboden bekommt ein Dachflächenfenster im Beeich uber der Wendeltreppe und jeweils an ber giebelseite ein Fenster.
    • Die vielen 45° Ecken im OG könnten auch rechtwinklig gestaltet werden. Sinnvoll?


    Da das Haus giebelständig ist, wäre ein Vorschlag zur Auflockerung des Hausgiebels das Zurücksetzen der Küche um 1m (Ostseite), so wie im Plan eingezeichnet, also quasi ein Giebeleckerker über alle Geschosse. Was haltet Ihr davon? Würde das Haus bei einer geraden Front zu wuchtig wirken? Würden evtl auch 50cm Rücksprung reichen um die Front aufzulockern?

    Nicht ganz zufrieden bin ich mit der Außentreppe, die zwar wettergeschützt im Carport liegt, dort aber auch Raum wegnimmt. Sollte man die Außentreppe um 90° drehen und evtl. auf die Westseite des Hauses vor das Fenster des Spielzimmers schieben? Dann wäre der Carport besser nutzbar.

    Sollte das Spielzimmer noch ein zweites Fenster in Nordrichtung in den Carport hinein erhalten?

    Danke für Eure Anregungen.
    Viele Grüße
    Karl

    Den Anhang EG_300dpi.pdf betrachten Den Anhang Lageplan.pdf betrachten Den Anhang OG_300dpi.pdf betrachten Den Anhang Ostansicht_300dpi.pdf betrachten Den Anhang Schnitt_ohne_UG_300dpi.pdf betrachten Den Anhang Südansicht_300dpi.pdf betrachten
     
  2. #2 karlnapp2, 02.01.2014
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    Die Grundrisse sind natürlich orientiert. Oben ist immer Norden.
     
  3. #3 Baufuchs, 02.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich ahne nichts Gutes.

    Garage und Car-Port sind durch Wohnräume überbaut.

    Wenn die Garage auf der Grenze steht -und so sieht das für mich nach Grundriss und Ansicht aus- darf ohne Grenzabstand nur eine Garage o. Abstellraum errichtet werden, bei der eine mittlere Wandhöhe auf der Grenze von 3,00m nicht überschritten wird.
     
  4. #4 karlnapp2, 02.01.2014
    karlnapp2

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    Keine Sorge, abstandsmäßig ist alles im Grünen Bereich. Im Plan steht auch Abstellraum drin. Trotzdem danke für den Hinweis!
     
  5. #5 Baufuchs, 02.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Noch mal nachgesehen. Im OG Grundriss steht eindeutig, dass Garage/Abstellraum auf der Grenze steht.

    Da mittlere Wandhöhe von 3m überschritten wird nix "alles im grünen Bereich".

    Nachtrag:

    Auszug aus BauOHessen:
    Das passt bei deiner Planung nicht.
     
  6. #6 Gast036816, 02.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich fürchte, dass die planung wegen der grenzbebauung garage und aufbau einer weiteren etage nicht genehmigungsfähig ist, egal ob da abstellraum im plan steht oder nicht. oder steht im b-plan drin, dass grenzständige garagen mit einem weiteren geschoss überbaut werden dürfen? oder ist die line im eg-plan nicht die grundstücksgrenze?
     
  7. #7 Thomas B, 02.01.2014
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    ... das neue Jahr fängt ja gut an ... mein lieber Herr Gesangsverein!

    Handwerklich (zeichnerisch) erkennt man jemanden, der das gelernt hat, der das kann; entwurfsäßig bin ich -gelinde gesagt- schockiert und bin am Überlegen ob der Entwurf auf den Anforderungen und Wünschen des BH fußt oder ob dies in Eigeninitiative des Planers so éntwickelt wurde.....

    Bereits den allerersten Punkt des Anforderungskataloges "...•Ziel: großzügiges EFH mit 3 KiZi + Büro,..." sehe ich in allen Punkten nicht erfüllt. Wenn man großzügig mit "groß" (= viel Fläche) gleichsetzt, dann schon. Wenn großzügig aber als "großzügig", weit, offen,... zu verstehen ist, dann nicht. Eine Vielzahl kleiner Räume und Räumchen im EG, trennenden Elemente, und dann das OG....holla, die Waldfee....Treppe + Flur verfügen über stattliche 15 Innen-/ Außenecken, das Bad schafft immerhin 12 Stück, die KiZi sind jedes für sich mit ihren Versätzen, Versprüngen usw. eine Herausforderung des Möblierenden...ich bin erschlagen, erstaunt und glaube,ich muß jetzt hier aufhören,...so was...also mal ehrlich.....
     
  8. #8 Heideblick, 02.01.2014
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    Das Wohnzimmer im EG ist mit 4 Metern etwas knapp geschnitten, und man kann (auch mit Ofen) auf den Eingang sehen, was nicht immer schön sein muss.
    Im OG ist das Schlafzimmer ein Durchgangszimmer, nicht wirklich gemütlich.
    Das Bad ist schlecht geschnitten, und passt nicht zum großzügigen Anspruch, besonders die 3,7 Meter führen vor Waschtischen und Toilette zu Durchgangsbreiten von maximal 60 cm.

    Die vielen Ecken finde ich übrigens gar nicht schlecht, nur darf die Nutzbarkeit nicht leiden.

    Grüße
    HB
     
  9. #9 Thomas B, 02.01.2014
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    Welche qualitätive Verbesserung und/ oder Mehrwert bringt denn das Eckendorado??? Einfach nur Ecken...schön eckig...man eckt an...welchen Sinn, welchen Zweck? Der Grundriss im OG wird virtuell um 45° gedreht...und auch wieder nicht...

    Die Nutzbarkeit leidet? Wohl wahr!

    Nun kann man zB im Wohnzimmer (nicht hier, aber prinzipiell!) eine 5 m Glasfront planen. Klar: Möblierung könnte schwierig werden (so ganz ohne Wände) ... aber der "Nutzen" mag eine geniale Aussicht sein. Ein Wohen im garten (gefühlt). da steht einer Einschränkung (weniger möbliebrae Wände) ein andersartiger Nutzen (Ausblick,...) entgegen und überwiegt.

    Welchen Nutzen bringen die Ecken, Eckchen, Nischen und Nischchen, Versprünge, Versätze,...?

    Nichts.

    Sie bringen einen Minderwert.
     
  10. #10 Zillibaut, 02.01.2014
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    Nur Laienmeinung! Wo ist Platz für Fahrräder usw.? Müssen die Kinder mit ihren Rädern am Carport vorbei? Wir haben eine Kelleraussentreppe. Mehrfach gegen Einbruch gesichert und selten benutzt. Das Wohnzimmer würde ich auch um ca 50 cm verbreitern und die Möbilierung überprüfen. Außerdem fehlt mir ein Fenster an der Esstheke.
    Zum OG kann ich nichts schreiben. Für mich hat es zu viele Ecken und Kanten.
    Wenn im Keller Platz ist, würde ich die Homeoffice dort einrichten und auf den gesamten Überbau (Garage/Carport) verzichten.
     
  11. #11 karlnapp2, 02.01.2014
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    Hallo Rolf, Hallo Baufuchs,
    sorry, das Haus wird in Bayern stehen. Hier gilt laut BayBO Art. 7, Abs. 9:
    (9) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig

    1. Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, bei einer Länge der Grundstücksgrenze von mehr als 42 m darüber hinaus freistehende Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 m; abweichend von Abs. 4 bleibt bei einer Dachneigung bis zu 70 Grad die Höhe von Dächern und Giebelflächen unberücksichtigt

    Da ich nicht an ein Nachbargrundstück, sondern an eine öffentliche Fläche angrenze kann ich sogar noch ein Fenster in die Giebelfläche einsetzen.

    Diese Grenzbebauung mit der überdachten Garage *muss* gehen, viele andere Häuser in diesem Baugebiet haben das genauso.

    Satteldach oder Flachdach für Garagen ist Vorschrift laut Bebauungsplan.

    Danke für die Hinweise Thomas. Den ersten Einwand verstehe ich nicht: Vielzahl kleiner Räume und Räumchen im EG. Was meinst Du denn genau damit. EG besteht doch aus einem zusammenhängenden Koch-/Ess-/Wohnbereich. Dazu Spielzimmer, WC und HWR. Wo sind die vielen kleinen Räumchen?
    Dein Einwand im OG ist gerechtfertigt. Das sind zu viele Ecken. Ich habe ja bereits geschrieben: "Die vielen 45° Ecken im OG könnten auch rechtwinklig gestaltet werden. Sinnvoll?" Ich nehme an es ist also sinnvoll.

    Danke für die Hinweise!
     
  12. #12 Thomas B, 02.01.2014
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    dem kann ich nicht folgen!!!

    Garage an Grenzegeht -keine Frage!

    Was Du da hast ist ja aber numehr, da oben ein Wohnraum drin ist, keine Garage mehr. Zumindest das OG ist keine Garage. Daher kann hier die Privilegierung nicht mehr gelten!

    Was hingegen geht: Man kann die Abstandsfläche bis zur Mitte des öffentlichen Grundes klappen, da man ja keinen "Nachbarn" damit behelligt.

    Also: Grenzbebauung mit Wohnraum (oder gar Fenster!) auf Grenze ist nicht.
     
  13. #13 karlnapp2, 02.01.2014
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    Hallo Thomas, danke für Deinen Input.
    Ich bin nicht der Bauverordnungsexperte, aber ich kenne einen leitenden Mitarbeiter des Bauamts privat. Er macht mir auch die Statik. Laut seiner Info und auch laut der Info eines befreundeten Architekten (beide haben den Plan genaustens angeschaut und kennen den Bebauungsplan) ist alles so wie es ist ok. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Von den beiden kam auch die Anregung da ein Fenster in die Giebelwand zu machen. Auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen.

    Kurze Rückfrage nochmal wg. den Räumchen im EG. Was meinst Du damit.
    Was hälst du von dem Rücksprung in der Hauswand vor der Küche um 1m?

    Danke im voraus.
     
  14. #14 Gast036816, 02.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    karlnapp - bevor die bebauung auf der grenze mit obergeschoss als wohnraum hier ausdiskutiert wird, sage ich mal, klemm dir deinen plan unter den arm und geh damit zum amt und besprech die genehmigungsfähigkeit. ich fürchte, dass das nichts wird.

    dass du in der baugesuchsplanung aus dem grenzständigen büro im obergeschoss einen abstellraum machen willst, solltest du lieber nirgendwo schreiben. weisst du, ob der mitarbeiter des bauamts als nicht registrierter hier mitliest? deinen plan erkennt man unter hunderten wieder!
     
  15. #15 karlnapp2, 02.01.2014
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    Hallo Rolf,
    ja ich werde nachfragen.
    Das wird das beste sein. Nun, es wird definitiv ein Abstellraum sein. Das Büro war eine Schnapsidee, die ich vorhin hatte als ich den gescannten Plan in Adobe Acrobat kommentiert habe. Es existiert im Keller ein wohl besser geeigneter Raum mit großzügigem Lichtschacht.

    Wichtig wären mir eure Meinungen hinsichtl. der Einteilung des Hauses.
    Bis jetzt habe ich mitgenommen:
    - Wohnzimmer mit 4m zu schmal
    - Bad im OG zu klein

    Ist der Entwurf scheiße? Ist das eine Schnapsidee von mir, ein Haus dieser Größe in zwei Wohneinheiten abtrennbar zu gestalten?
     
  16. #16 Gast036816, 02.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    klär die genehmigungsfähigkeit, dann kann man das andere entweder diskutieren oder in den papierkorb legen.

    ich bin kein freund von funktionalen diskussionen, wenn nicht sicher ist, dass das gesamtgebilde nicht genehmigungsfähig ist.
     
  17. #17 karlnapp2, 02.01.2014
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    Hallo Rolf,
    ich gehe davon aus, dass es genehmigungsfähig ist. Wie gesagt, ich habe eine Aussage von einem Mitarbeiter des Bauamts, der den ganzen Tag nicht anderes macht als Pläne zu genehmigen. Und der kennt das Baugebiet hier wie seine Westentasche... Der muss es wissen!
    Daher würde ich gerne ich die funktionale Diskussion einsteigen ..... :bau_1:
     
  18. #18 Pruefhammer, 02.01.2014
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    aus dem Text heraus kann ich auch nicht erkennen, dass die Garage so genehmigungsfähig wäre. Ich habe daher auch erhebliche Zweifel, dass man das so durchbekommt, aber zum Rest des Plans:
    das meiste hat Thomas B. ja schon geschrieben, das EG wirkt nicht großzügig, allenfalls die Verkehrsflächen sind riesig, hier wird in meinen Augen sinnfrei Fläche verschenkt.
    Im OG fällt die Wendeltreppe auf: wirklich nötig? Tut es nicht auch eine Einschubtreppe, das würde mehr Möglichkeiten eröffnen. Die ganzen Verspünge hinterlassen in fast jedem Raum Bereiche die nicht nutzbar sind, das ist verschenkter Platz, der den Räumen anderweitig gut tun würde.
    Bad: keine Badewanne? Oder habe ich die übersehen?
    Balkone an Kinderzimmer: für mich eine überflüssige und teure Konstruktion, da gerade von Kindern Balkone eigentlich nie genutzt werden.
    Wirklich etwas positives kann ich dem Entwurf nicht abgewinnen.
     
  19. #19 Thomas B, 02.01.2014
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    Danke!

    Danke, daß ich das nicht habe schreiben müssen.
     
  20. #20 karlnapp2, 02.01.2014
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    Hallo Prüfhammer, danke für die konstruktive Kritik.

    Einschubtreppe statt Wendeltreppe: Der Spitzboden hat 2,50m lichte Höhe. Man kann ihn quasi vollwertig nutzen. Macht es da nicht sinn eine ordentliche Treppe zu haben? Mit dieser doofen Kniestockbeschränkung auf 50cm kriegen wir sowieso ein riesiges Dach, da wollte ich wenigstens diesen entstehenden Raum (Spitzboden) auch ordentlich nutzen können. Oder sind meine Überlegungen quatsch? Ohne Wendeltreppe ergibt sich natürlich ein sehr schönes rechtwinkliges KiZi, aber der Spitzboden bleibt mit einer Einschubtreppe nur das Stiefkind.

    Bad hat eine Badwanne, kann man evtl. schlecht sehen.

    Alle Balkone fallen aus den genannten Gründen weg. Hatte ich schon in den Ansichten dazu geschrieben. Sind ein Relikt aus einem alten Planungsstand.

    EG: Die Größe des Wohnzimmers (nur 4m breit) fällt mir jetzt auch auf. Wie schaffe ich es denn die in den Verkehrsflächen verschenkten Flächen sinnvoller zu nutzen? Ich denke von der Orientierung der Zimmer zu den Himmelsrichtungen passt es doch: Wohnen und Essen Richtung Süden und Westen, WC Norden, Küche Osten Richtung Straße (ankommen Personen und Kinder im Blick)

    So langsam bin ich wirklich ratlos. Sollte ich den Architekten wechseln?
    Der Plan entstand aus der gegenseitigen Annäherung von Vorstellungen. Es waren vorher noch mehr viel mehr tote Flächen im EG, das kann ich euch sagen!

    Anforderungen waren:
    EFH trennbar in zwei Einheiten mit Platz für 3 KiZi.
     
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Grundriss großzügiges EFH (evtl. aufteilbar in zwei Wohneinheiten)

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