Grundstück begradigen erlaubt ?

Diskutiere Grundstück begradigen erlaubt ? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo. Wir bauen ein Haus in NRW. Das Grundstück hat auf 25m ca. 70cm Höhenunterschied (West-Ost). Wir möchten das Grundstück begradigen lassen...

  1. Posent

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    Hallo. Wir bauen ein Haus in NRW. Das Grundstück hat auf 25m ca. 70cm Höhenunterschied (West-Ost). Wir möchten das Grundstück begradigen lassen und an den Grundstückgrenzen eine Mauer aus Granit erstellen (ca. 80cm hoch). Muss ich sowas genehmigen lassen ? Gibt es Vorschriften die ich beachten muss ?
     
  2. #2 mastehr, 03.10.2013
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    Für Gebäude an der Grenze wird der ursprüngliche Geländeverlauf zu Grunde gelegt. Eine Grenz-Garage, die üblicherweise 3m hoch sein darf, dürfte dann beispielsweise nur noch 2,30 m hoch sein und damit praktisch nicht mehr nutzbar sein.
     
  3. Posent

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    Danke mastehr für deine Antwort. Leider kann ich damit gar nix anfangen bzw. es fehlt mir der Bezug zu meiner Frage. Ich möchte das Grundstück begradigen und am Ende eine Granitmauer erstellen...
     
  4. Posent

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    Ergänzung. Es soll lediglich der "Rasen" begradigt werden. Das beim Haus/Garage der Geländeverlauf gemäß Bebauungsplan als max. Firsthöhe zugrunde gelegt wird, ist uns im klaren.
    Wir möchten lediglich das Grundstück um das Haus anpassen.
     
  5. #5 ralph12345, 21.10.2013
    ralph12345

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    Google mal nach Landesbauordnung NRW und da suchst Du drin nach den Begriffen Aufschüttung und Abstandflächen. In der Regel sind Aufschüttungen bis zu einem bestimmten Volumen / Höhe genehmigungsfrei und die Stützmauer dazu bis zu einer maximalen Höhe zulässig ohne Abstandflächen.

    Nachbarschaftsgesetz NRW könnte noch erhellend sein und ggf. Einschränkungen aus Deinem Bebauungsplan.
     
Thema: Grundstück begradigen erlaubt ?
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