Grundstück "LB" bzw. "GLB"

Diskutiere Grundstück "LB" bzw. "GLB" im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend zusammen, ich habe vor kurzem ein Grundstück von meinem Opa geerbt, und meine Frau und ich wollen nun endlich das Thema Eigenheim in...

  1. #1 Yoshikuni2703, 05.01.2025
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    Guten Abend zusammen,

    ich habe vor kurzem ein Grundstück von meinem Opa geerbt, und meine Frau und ich wollen nun endlich das Thema Eigenheim in Angriff nehmen. Ich habe mir das Grundstück im Flächennutzungsplan der Kommune angeschaut. Momentan wird es an einen Bauern vermietet, der dort Kühe weiden lässt. Daher gehe ich davon aus, dass es als Weideland eingetragen ist.

    Nun bin ich auf die Begriffe "LB" und "GLB" gestoßen. Nach meiner Recherche handelt es sich dabei um "Geschützte Landschaftsbestandteile". Auf dem Grundstück befindet sich eine Wiese und weiter hinten auch Bäume. Meine Frage ist nun: Könnte es sein, dass das Grundstück aufgrund dieser Eintragung nie als Bauland genutzt werden kann?

    Entschuldigt, wenn ich mich in diesem Thema nicht so gut auskenne, aber über jede Hilfe oder Aufklärung würde ich mich sehr freuen!

    Viele Grüße,
    Micha
     

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  2. #2 nordanney, 05.01.2025
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    Ich würde mal behaupten wollen, dass das Grundstück im Außenbereich ist und damit unbebaubar. Böse gesagt - ihr könnt im Sommer mal dort zelten, wenn der Mietvertrag (Pachtvertrag) aufgelöst wurde, denn Kauf bricht Miete nicht. Für mehr dürfte es nicht reichen.

    ABER: Da Du nur eine klitzekleines Teilchen zeigst, solltest Du mit der Adresse des Grundstücks zunächst morgen früh einfach mal beim Bauamt anrufen.
     
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  3. #3 Yoshikuni2703, 05.01.2025
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    Ich habe das Grundstück jetzt in einem anderen Programm eingezeichnet, und es ist fast an das Wohngebiet angrenzend. Am Montag möchte ich dort mal anrufen, um mehr Informationen zu bekommen. :-)
     

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  4. #4 nordanney, 05.01.2025
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    Ja, für den Bodenrichtwert gilt das Grundstück auch als Forstwirtschaftliches Land mit 40 Cent den qm. Bauen verboten.

    Ich würde gaaaaaanz viel drauf wetten, auch aufgrund der Ausweisung im Flächennutzungsplan, dass Dein Traum (leider) beim Anruf wie eine Seifenblase zerplatzt. Sorry, auch im inkasPortal findest Du keine Hinweise, dass es sich jemals ändern könnte. Erschließung gibt es garantiert auch keine.
     
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  5. #5 hanse987, 06.01.2025
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    Selbst wenn das Wohngebiet direkt angrenzt, kann dein Grundstück Außenbereich sein. Kommt halt darauf an wo die Grenze ist.

    Nachfragen kann man auf jeden Fall machen. Chancen sehe ich sehr gering. Selbst wenn die Kommune sagt, da gehen wir den Weg einer Ergänzungssatzung, dann wird die Umsetzung ein paar Jahre dauern.
     
  6. 11ant

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    Es wird Gründe geben, weshalb man mit der Besiedelungserschließung mitten in der Nordstraße aufgehört hat; aber auch dafür, daß diese Grundstücke auf "Deiner Straßenseite" des Voßpfädchens bereits einen für späteres Bauland besser als für Äcker geeigneten Weideland-Zuschnitt haben. "Geschützte Landschaftsbestandteile" könnten Hecken oder Hünengräber sein - also etwas, was beim Spazieren erkennbar ist. Auch Bodendenkmäler oder Moore wären möglich. In Richtung Gewerbegebiet wird die Gemeinde meist wenig Antrieb haben, die Wohnbebauung auszuweiten.
     
  7. #7 simon84, 06.01.2025
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    Ist das nicht fast immer so, dass ein oder ein paar Grundstücke direkt an ein Wohngebiet angrenzen?
     
  8. #8 Yoshikuni2703, 06.01.2025
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    Vielen Dank für die Antworten, muss mich aber leider noch bis Mittwoch gedulden, Urlaubszeit in der Kommune...

    Hey, natürlich. Ich denke aber schon das es einen Unterschied spielt ob in einem Kilometer Radius nur Felder sind oder das nichtmal 80 Meter weiter schon Wohnhäuser stehen.

    Hey, genau das ist meine Hoffnung, es wird generell viel gebaut in der Umgebung, gerade in den letzten 10 Jahren wurden hier 8 neue Straßen erschlossen, nur leider noch nicht die zu dem Grundstück...Auf meinen Grundstück befindet sich auch kein Baum und eine Sumpf/Moor Landschaft ist dort auch nicht, das letzte Grundstück in der Reihe hat die Bäume, aber (Evtl. Gott sei dank) nicht meins.
    Würde gerne auch noch 2 Jahre warten, so bekomme ich was mehr Zeit mir mit der Planung gedanken zu machen, es ist kein Randgebiet, die Stadt endet erst 2 Kilometer weiter Östlich.
     
  9. #9 nordanney, 06.01.2025
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    Ok.
    Es gibt also bisher keine Straße.
    Es gibt keine Erschließung fürs Grundstück.
    Es gibt keinen B-Plan.
    Es ist Außenbereich.
    Es ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
    Es hat Geschützte Landschaftsbestandteile.
    ==> wo kann man hier die Chance auf eine Bebauung sehen?

    @Dimeto : Eine Idee?
     
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  10. #10 Jo Bauherr, 06.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2025
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    Idee:
    Da kann dann manchmal der (einzige) zielführende Weg sein: Der Mehrheitsfraktion der Gemeindevertretung beitreten :shades+ Lobbyarbeit ohne Ende -> eigene Mehrheit schaffen ... und dann für den Bereich die Aufstellung einer Abrundungssatzung beschließen lassen ...
     
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  11. #11 chris84, 06.01.2025
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    Beispiel aus der Vergangenheit:
    Unser GS wurde etwa 1975 geteilt. Hinterer Teil damals an einem Feldwirtschaftweg. Obwohl da gegenüber schon vereinzelt Häuser standen, wurde eine Bauvoranfrage damals abgelehnt, weil Außenbereich und nicht erschlossen.
    Heute ist die Straße voll erschlossen und beidseitig durchgehend bebaut. Ob mein "Schwiegeropa" damals dann schlussendlich als Bauland, Bauerwartungsland oder als Landwirtschaftliche Fläche verkauft hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Um da in der "Mitte" bauen zu können, braucht es m.E. einen B-Plan und baurechtlich die Herstellung eines Baugebietes. Es ist aber auch gar nich sooo unwahrscheinlich, dass die Fläche dort eine Ausgleichsfläche für bestehende Baugebiete oder Gewerbeflächen ist. Dann wird das erstmal sicher nix mit bauen, aber es kann sich natürlich auch schnell ändern (siehe oben)
     
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  12. #12 Jo Bauherr, 06.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2025
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    Ja, aber B-Plan wäre der letzte Schritt zum Planungsrecht.
    Zuerst einmal braucht man die Entlassung aus dem LSG *), dann die Zuordnung zum Innenbereich per Satzung, danach dann die Änderung des FNP und erst dann kann die Aufstellung eines B-Planes erfolgen.

    Fazit: wenn ein Grundstück im Ortsbereich dem Aussenbereich zugeordnet ist, kann eine Zuordnung zum Innenbereich unter Umständen möglich sein. Meist um eine Zergliederung im Ortsbereich zu bereinigen oder bei öffentlichem Interesse, also wenn die Gemeinde in der Fläche Teilbereiche selber verwerten möchte (in dem Fall kann es auch mal vergleichsweise schnell gehen).
    Oftmals werden dann allerdings nur Teilgrundstücke zum Innenbereich, z.B. "Bautiefe nur 30 Meter ab Straßengrenze" o.ä..
    Es ist ein aufwändiges Verfahren, das nur bei Zustimmung der Gemeindevertreter positiv ausgehen wird!
    Und immer bedenken: Planungshoheit hat die Gemeinde - also der politische Raum. Da fallen Entscheidungen auch schon mal frei von Sinnhaftigkeit und Sachverstand...

    *) [ergänzt] - Danke an @Dimeto für die Klarstellung in #13
     
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  13. Dimeto

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    Nirgendwo - im Gegenteil ist die gesamte Fläche im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

    Die Kommune gehört auch nicht zur Gruppe mit angespanntem Wohnungsmarkt, für die Erleichterungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen gelten.

    Never say never, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass hier in näherer Zukunft Bauland entwickelt wird.
     
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  14. #14 Jo Bauherr, 06.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2025
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    Ergänzung:
    Wenn es dann mal als 'Innenbereich' definiert wurde, dann braucht es gar nicht mal zwingend eines B-Planes! Da kann auch schon der 34er ausreichend für Erlangung das Baurechts sein!
     
  15. #15 Yoshikuni2703, 13.01.2025
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    Hallo zusammen, etwas zeit ist vergangen und ich habe von der Kommune leider nichts gehört, habe es deswegen bei der SPD in Alsdorf probiert und folgende Antwort erhalten:


    Die Planungsrechtliche Stellungnahme der Stadt Alsdorf
    hier: Bebauung der Parzelle Gemarkung Alsdorf, Flur 37, Flurstück 268
    ___________________________________________________________________
    Bitte um Schaffung von Planungsrecht für eine mögliche Wohnbauentwicklung auf der o.g. Parzelle.
    Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der seinerzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Alsdorf für die o.g.
    Parzelle „Grünfläche“ darstellt und eine Entwicklung der Fläche zu Wohnbauland nur mit
    entsprechender Änderung des Flächennutzungsplanes zu „W-Wohnbaufläche“ möglich sei.
    Zwischenzeitlich wurden sowohl der Flächennutzungsplan der Stadt Alsdorf (FNP 2004) als auch der
    Landschaftsplan neu aufgestellt. Im Zuge der Neuaufstellung des FNP sind umfangreiche
    Wohnbauflächenreserven im Stadtgebiet Alsdorf ausgewiesen wurden. Jedoch ist für die hiesige
    Parzelle auch bei der Neuaufstellung des FNP der Freiraumentwicklung der Vorrang vor einer
    Wohnbauentwicklung gegeben wurden, da auch im FNP 2004 die Parzelle als „Grünfläche“
    dargestellt ist. Des Weiteren liegt mit der Neuaufstellung des Landschaftsplans II - Baesweiler Alsdorf
    Merkstein - der am 15.03.2005 in Kraft getreten ist, das Flurstück in einem Landschaftsschutzgebiet
    (L "Schaufenberg-Bettendorf-Oidtweiler"). Die Schutzfestsetzung durch den Landschaftsplan erfolgte
    zum Erhalt der hier noch reich strukturierten Kulturlandschaft, die mit Grünlandflächen,
    Gehölzbeständen und Einzelgehölzen ein wichtiges Element des lokalen Biotopverbundes ist.
    Außerdem weist der Landschaftsplan hier auch noch eine Baumgruppe als Geschützten
    Landschaftsbestandteil aus, wovon ein Baum auf dem betreffenden Flurstück steht.
    Insofern ist eine jetzige Flächennutzungsplanänderung (Darstellung Wohnbaufläche) aufgrund der
    Schutzgebietsausweisung im Landschaftsplan nur im Einvernehmen mit der Unteren
    Naturschutzbehörde möglich, da hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes
    erforderlich ist.
    Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Entwicklung der Fläche zu Wohnbauland nicht
    ausschließlich im Ermessen der Planungshoheit der Stadt Alsdorf liegt, sondern hier vorab das
    Einvernehmen mit übergeordneten Behörden (UNB) herzustellen ist.
    Ferner obliegen Flächennutzungsplanänderungen der Genehmigungspflicht durch die
    Bezirksregierung. Da gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes die Siedlungsentwicklung
    bedarfsgerecht zu erfolgen hat (Ziel 6.1-1), wird die Genehmigung einer etwaiger FNP-Änderung aller
    Voraussicht nach an die Bedingung geknüpft sein, dass ein gleichwertiger Flächentausch zu erfolgen
    hat. Dies bedeutet, dass für die Neudarstellung von W - Wohnbaufläche für die o.g. Fläche an
    anderer Stelle auf dem Stadtgebiet Wohnbauflächenreserven im gleichen Umfang zurückzunehmen
    und wieder dem Freiraum zuzuführen sind.
    Abschließend sei darauf hingewiesen, dass neben der Flächennutzungsplanänderung auch ein
    Bebauungsplan im Parallelverfahren aufzustellen ist. Im Rahmen des B-Planverfahrens sind ein
    Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, der den erforderlichen Öko-Ausgleich ermittelt, eine
    Artenschutzprüfung sowie ein Bodengutachten zu erstellen.


    Ich muss gestehen, dieses Beamtendeutsch ist nicht einfach :-(
    Kann mir hier evtl. jemand die nächsten Schritte erklären? Nach einer direkten Absage sieht es für mich nicht aus...
     
  16. #16 nordanney, 13.01.2025
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    Natürlich ist es keine direkte Absage. Es ist ein indirekte mit dem Inhalt: Mach Dir mal keine Hoffnung, aber vielleicht ist es soweit, wenn Deine Enkel das Grundstück an deren Kinder weitergeben werden.
    Es gibt keine, die Du gehen kannst.
     
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    Wenn ich Dich recht verstehe, hat Dir auf Deine Anfrage an die SPD-Ratsfraktion jemand, der deren Mitglied des Bauausschusses ist, die Lage erläutert:
    1. der geschützte Landschaftsbestandteil ist eine Baumgruppe, von der ein Baum auf Deinem Grundstück steht.
    2. dieser Baumgruppe wird Bedeutung für die Vielfalt des Landschaftsbildes beigemessen.
    3. der Bewahrung dieser Landschaftsvielfalt hat man Vorrang vor der Ausweitung der Siedlungsfläche gegeben.
    4. diese Einschätzung ist aktuell und frisch nach dem aktuellen Stand übergeordneter Entwicklungspläne.
    5. je nach Parteienzusammensetzung des Landtages in 2050 kann sich dieser Rahmen verändern.
    6. wenn Du das Ergebnis dieses für Deinen Bauwunsch praktisch ablehnenden Bescheides bedauerst,
    mögest Du keinen Beteiligten des Systems allein schuld sehen.
     
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  18. #18 Jo Bauherr, 13.01.2025
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    Genau so ist es inzwischen fast überall. Leider!
     
  19. #19 Kriminelle, 13.01.2025
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    Du hast ein falsches Zeitgefühl.
    Die Uhren ticken anders! Als Bauland für Euch als Jungfamilie kannst Du das Grundstück vergessen. Mach das Beste draus. Währenddessen kannst Du jährlich eine Anfrage bei den Ämtern starten und etwas rumnerven, wovon Du Dir nichts versprechen solltest. Gebe Dir 15 Jahre!
     
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  20. #20 simon84, 14.01.2025
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    Guten Morgen.
    Ich spiel mal Advocatus Diaboli und übersetze/interpretiere beim Kaffee.:lock

    Das ist korrekterweise eine Wiese, um dort zu bauen mǔssten wir alles ändern, riesen Aufwand.

    Ihr seid zu spät dran ! Wir haben das schon 2004 angeschaut. Jetzt machen wir erstmal nix mehr.
    Warum habt ihr euch nicht schon vor 2004 gemeldet ???
    Weil ihr damals nicht geschrieen habt, dachten wir eine Wiese wäre schöner/wichtiger als ein Haus auf dem Grundstück.
    Und ausserdem gibt es mehr als genug Grundstücke auf denen gebaut werden kann.
    Ihr besitzt die nicht ? Pech gehabt.

    Schöne Wiese und Bäume sind uns an dieser Stelle wichtiger als eure Bebauung

    Wir finden Bäume wirklich sehr wichtig, der Baum auf eurem Grundstück bleibt stehen

    Andere Leute, die Bäume, Umwelt und Natur auch ganz wichtig finden, haben auch noch was mitzureden "Moment ...."

    Wir müssten ja sowieso erstmal unsere großen Brüder, Tanten, Onkels und ganz zum Schluss die Eltern fragen ob die das überhaupt gut finden.

    Ach stimmt, die Omas und Opas müssen wir auch erst noch fragen.

    Und auch wenn alle ja sagen, dann muss irgendwo anders genau so viel Natur/Wald her, wie dein Grundstück hatte.
    (Handaufhaltende Bewegung - " Wie machen wir das jetzt ? ")

    Ach ja, du musst diversen externen Planern tausende/zehntausende von Euros zahlen, damit wir dir dann besser vorschreiben kann wie, wo und was du auf dem Grundstück bauen bzw. nicht bauen darfst und welche Gänseblümchen wo gepflanzt werden müssen.
     
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