GRZ/ GFZ nach Grundstücksteilung

Diskutiere GRZ/ GFZ nach Grundstücksteilung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, es gibt hier ja bereits diverse Einträge zum Thema Grundstücksteilungen, aber Antwort auf meine Frage konnte ich bisher...

  1. #1 CaptainMorgan, 12.03.2014
    CaptainMorgan

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    Hallo liebe Bauexperten,
    es gibt hier ja bereits diverse Einträge zum Thema Grundstücksteilungen, aber Antwort auf meine Frage konnte ich bisher nicht finden, daher versuche ich es mit einem eigenen Thema:

    Folgende Ausgangslage:
    ein Grundstückseigentümer möchte auf seinem Grundstück 3 identische Wohnhäuser bauen, eines zur Eigennutzung und zwei zum Verkauf. Es gibt einen Entwurf für die 3 Gebäude, die die Vorgaben aus dem B-Plan bezüglich GRZ und GFZ einhalten, aber auch (fast) vollständig ausreizen.

    Nun kommt der Eigentümer auf die Idee, bei der anstehenden Grundstücksteilung das Grundstück nicht zu dritteln, sondern die beiden zu verkaufenden Häuser jeweils nur mit einem kleinen Anteil des Grundstücks zu versehen und den Großteil des Grundstücks (mit seinem eigenen Haus drauf) zu behalten. Dies hätte natürlich zur Folge, dass auf den beiden zu verkaufenden Grundstücken (einzeln betrachtet) das Maß der baulichen Nutzung dramatisch überschritten würde, obwohl es bei Betrachtung der drei Grundstücke zusammen eingehalten wird.

    Die Frage:
    Gibt es eine baurechtliche Lösung, die drei nach der Teilung neu entstandenen Grundstücke in Bezug auf die GRZ/GFZ weiter gemeinsam zu betrachten, auch wenn getrennte Eigentumsverhältnisse entstehen? Lässt sich also beispielsweise für das neue, große Grundstück eine niedrigere maximale GRZ ins Grundbuch eintragen, um somit die maximale Bebauung des ehemaligen Gesamtgrundstücks sicherzustellen?
    Oder gibt es noch eine andere mögliche Lösung? Oder wird die Behörde ihm nur nen Vogel zeigen? :shades
    Aus der Logik des entstehenden Stadtbildes würde es keinen Unterschied machen, die Standorte wären identisch, egal ob Drittelung oder ungleichmäßige Teilung.

    Vielleicht kann jemand hier schon über ähnliche Fälle berichten oder hat eventuell noch eine andere Lösung parat, bevor die Behörde offiziell hinzugezogen wird.

    Vielen Dank im Voraus!
     
  2. #2 Baufuchs, 12.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn real geteilt wird, gelten GRZ/GFZ weiter. Also nicht machbar.
    Grundbücher Haben mit GRZ/GFZ nichts zu tun.
    Möglicher Ansatz: Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans.
    Aussicht auf Erfolg: gering bis gar nicht.
     
  3. #3 tillfisc, 12.03.2014
    tillfisc

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    Vielleicht könnte man die Überschreitung im klieneren Grundstück durch eine Baulast im größeren Grundstück absichern?
     
  4. #4 Geodesy, 13.03.2014
    Geodesy

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    Nach §19 BauGB bedarf es bei Teilung eines unbebauten Grundstückes planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Negativatteste. Im Geltungsbereich eines B-Plan dürfen durch die Teilung nach §19 keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des B-Plans wiedersprechen.

    In diesem Fall würde die Bauaufsicht der Teilung so nicht zustimmen.

    Bei bebauten Grundstücken greift §8 der BauO NRW.
     
  5. #5 Baufuchs, 13.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sehe ich erst mal nicht so.

    Allein durch die Teilung entstehen ja keine Verhältnisse, die den Festsetzungen B.-Plan widersprechen.

    Auch die kleineren Grundstücke wären ja bebaubar, allerdings nur unter Einhaltung von GRZ/GFZ.
     
  6. #6 Geodesy, 13.03.2014
    Geodesy

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    Wenn aber durch die Teilung das Maß der tatsächlichen Nutzung primär nicht mehr gegeben ist, dann liegt es aber am Ermessen der Behörde. Außer man baut sich ne Dackelgarage. Aber der TE hat ja gesagt, dass 3 identische Häuser gebaut werden sollen. Auf den 2 kleineren Grundstücken dann aber GFZ/GRZ nicht mehr eingehalten werden kann, deshalb schrieb ich obiges.
     
Thema: GRZ/ GFZ nach Grundstücksteilung
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