Haus im Namen der Geschwister bauen lassen

Diskutiere Haus im Namen der Geschwister bauen lassen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe heute folgendes Hirngespinst mit einem Arbeitskollegen erdacht und möchte gerne einmal die Schwachstellen erörtern:...

  1. #1 MauerMeier, 30.06.2014
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    Hallo zusammen,

    ich habe heute folgendes Hirngespinst mit einem Arbeitskollegen erdacht und möchte gerne einmal die Schwachstellen erörtern:

    Es soll ein EFH auf einem zu kaufenden Grundstück errichtet werden. Das Grundsück wird von der Stadtverwaltung bevorzugt an Familien mit Kindern verkauft. Kinder sind in der eigenen Partnerschaft nicht vorhanden, jedoch hat der Bruder zwei Kinder.

    1. Wenn der Bruder das Grundstück kauft und selbst nicht bauen möchte, könnte er es weitergeben. Die Stadtverwaltung/Grundstücksgesellschaft hat im Grundbuch ein Vorkaufsrecht eintragen lassen. Die Schenkungssteuern für die Übertragung eines Grundstücks im Wert von 100k€ sind bekannt. Gilt das Vorkaufsrecht der Stadt auch bei Schenkung oder wäre das eine valide Option?

    2. Wenn keine Übertragung stattfindet, müsste der Bruder ggf. das Bauvorhaben (vorerst) auf seine Kappe nehmen. Die Finanzierung würde er jedoch nicht übernehmen. Ist sowas überhaupt mit einer Bank realisierbar? Jemand anderes stellt Eigenkapital für so ein Projekt und erhält (auf dem Papier) erstmal keinen Gegenleistung? Grundschuld kann natürlich auf das Grundstück eingetragen werden. Kann das erste Kind Rechnungen aus dem Eigenkapital für das Bauvorhaben seines Bruders übernehmen? Oder greift hier auch ab 20k€ die Schenkung oder ähnliches?

    3. Was passiert wenn im zweiten Fall das Haus fertig wird? Vermietung innerhalb der eigenen Familie zum Nulltarif? Oder Schenkung an die Eltern und dann Schenkung an das erste Kind? Zwei Mal Schenkungsteuern und das Kapitel wäre beendet?

    Wir haben heute durch kurzes Googlen in der Kaffeepause und rumspinnen keinen Showstopper gefunden. Was übersehen wir?
     
  2. #2 Wachtlerhof, 30.06.2014
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    Google mal nach Kettenschenkung. Das kann brutal teuer werden hinsichtlich Freibetrag als auch Steuersatz.

    LG - Gisela
     
  3. #3 MauerMeier, 30.06.2014
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    Danke für den Hinweis. So ein Konstrukt hatten wir irgendwie vermutet. Da müsste man vermutlich einige Jahre Zeit vergehen lassen um die Kette zu unterbrechen.
     
  4. #4 Wachtlerhof, 30.06.2014
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    Und Auflagen dürfen auch nicht damit verbunden sein

    LG - Gisela
     
  5. #5 MauerMeier, 01.07.2014
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    Eine Schenkung darf keine Auflagen haben?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2014
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    Ich würde vielleicht erstmal überlegen, was passiert, wenn die Stadt hinter diesen Betrug kommt!

    Ich kann mir eine Spanne von Nachzahlung der Kaufpreisdifferenz (Kinderlandbonus) bis hin zu Zwangsenteignung vorstellen.
    Nicht aber, dass sich dort die D+H ebtspannt zurücklehnen und sich sagen
     
  7. #7 Wachtlerhof, 01.07.2014
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    Eine Schenkung darf sicherlich Auflagen haben. Wenn diese Auflagen aber in Bezug mit einer Kettenschenkung stehen, ist wieder mal mehr wie Vorsicht geboten.

    Also diese Konstellation, die Ihr Euch da überlegt habt, ich würde definitiv die Finger von lassen Da ist der Ärger doch schon fest vorprogrammiert.

    Du sagst, dass die Stadtverwaltung
    verkauft. Habt Ihr denn schon mal mit denen gesprochen? Bevorzugt heißt ja, dass sie an Familien ohne Kinder durch aus auch verkaufen würden.

    LG - Gisela
     
  8. #8 coroner, 01.07.2014
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    Warum nicht einfach "auf die Liste" setzen lassen? Sowohl in unserem jetzigen als auch ehemaligen Baugebiet war
    diese Familienbevorzugung usus. Dennoch gibt es einige Paare die mittendrin gebaut haben - ohne Kinder - wo auch ziemlich sicher
    keine mehr kommen werden.
    Bevorzugt heisst ja nicht ausschließlich. Ihr müsst euch aber auch bewusst sein, was es bedeutet in einem
    Wohnviertel zu bauen, in dem vorwiegend junge Familien mit (kleinen) Kindern wohnen! Gerade wenn man keine hat :)

    Desweiteren könntet ihr ja vielleicht auch glaubhaft machen, noch in der Familienplanung zu sein...

    -c
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2014
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    RRRRRrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr (Bobbycar von links)
    rrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrRRRR (Bobbycar retour)

    RRRRRrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr
    RRRRRrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr (Bobbycars von links im Pulk)
    RRRRRrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr

    rrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrRRRR
    rrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrRRRR (Bobbycarpulk retour)
    rrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrRRRR

    RRiiiijiiiRRRiiiijiiirrrrrrrrrrrriiiijiiirrrrrrrrriiiijiiirrrrrrrrrrrrriiiijiiirrrrrrrrrrrrrr (Bobbycarpolizei bei der Verfolgung des Pulks von links)

    :D


    Sch.....önes Rechteckpflaster :motz
     
  10. #10 JamesTKirk, 01.07.2014
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    Ich finde es immer wieder beeindruckend, wie findig Leute werden können, wenn es um die Umgehung von Bestimmungen geht.

    Lieber Herr Meier,
    ich drücke Ihnen ganz fest die Daumen, dass der große Abenteuerspielplatz sowie die Kindertagesstätte in unmittelbarer Nachbarschaft zu Ihrer Grundstück entstehen und dort im Sommer besonders an den Wochenenden jede Menge Kinderfeste stattfinden werden. Toi toi toi ...
     
  11. #11 dilbert, 01.07.2014
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    Im Wohngebiet meiner Schwiegereltern hatte die Gemeinde ein Rückkaufsrecht für den Fall, dass dort Familien mit weniger als 2 Kindern einziehen. Es ist bestimmt ein Spaß, wenn du ein Haus im Wert von 300.000 Euro gebaut hast und die Gemeinde dann den Rückkauf zum ursprünglichen Grundstückspreis durchzieht.

    Meine Vermutung wäre, dass dir schon die Bank keinen Kredit gibt, wenn du nicht alle Auflagen zum Erwerb des Grundstücks erfüllst. Sonst stünde die Bank nämlich im Fall des Rückkaufs ohne Sicherheiten da.
     
  12. #12 Cglan05, 01.07.2014
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    Verstoßen solche Auflagen bzw. einschränkungen nicht gegen irgenwelche Diskriminierungsgesetze?? Bei uns in der Gegend sollte es ein Baugebeit nur für "Einheimische" geben, das hatte vor Gericht auch keinen Bestand. Wer ja auch lustig
    - Baugebit nur für Dicke, wer abnimmt fliegt raus
    - Baugebiet nur für Leute ohne Kinder
    - Baugebiet nur für Weiße...
    - Baugebiet nur für Gesunde Menschen

    irgendwie hat man solche Ausgrenzungen schonmal im geschichtlichen Kontext gehört, daher glaube ich nicht das soetwas vor irgendeinem Gericht Bestand hätte
     
  13. Torian

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    Es heißt nicht Ausgrenzung sondern Familienförderung, diese gibt es in allen Bereichen in Deutschland :-)

    Gleichberechtigung gibt es dann wieder im hohen Alter, dass heißt dann Seniorenstift^^
     
  14. #14 Cglan05, 01.07.2014
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    Also nachdem sich die Geminde bei uns die Finger verbrannt hatte, wurde deren "Familienförderung" dahingehend geändert, dass es ab zwei Kindern einen Zuschuss zum Kaufpreis des Baulandes gegeben hat.
    Andere Auswahlkriterien bei der Vergabe der Baugrundstücke gibt es sicherlich intern in den Behörden, aber öffentlich wird hiervon bei uns in der Gegend nix mehr gemacht
     
  15. #15 Cglan05, 01.07.2014
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  16. #16 DerBjoern, 01.07.2014
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    So einen Fall kenn ich. Ein dorf hat bei der Vergabe auch Einheimische bevorzugt, so das sie sich die besten Grundstücke als erstes Aussuchen konnten. Dagegen haben zwei Familien den Aufstand geprobt. Mit Erfolg! Die Gemeinde hat es dann unterlassen und die Grundstücke "zugelost" ;)
    Das Ergebnis verblüffte nicht wirklich :D
     
  17. #17 MauerMeier, 01.07.2014
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    Im besagten Baugebiet gibt es keine finanziellen Vorteile für Familien mit Kindern. Es ist vielmehr so, dass nur eine bestimmte Anzahl an Losen für die Lotterie der verfügbaren Grundstücke vergeben werden. Die Lose werden nach 'sozialen' Kriterien vergeben. Einheimische, verheiratete Paare mit Kindern sind in der Prioliste ganz vorne, ledige Auswärtige ohne Kinder mit bestehendem Eigentum ganz hinten. Das ganze ist schön bürokratisch in ein Punktesystem verpackt worden...

    Aktuell wäre man in der Lotterie im unteren Mittelfeld. Aber weit genug von oben entfernt um gar kein Los zu bekommen. Wenn jemand sein Los zurückgibt, werden die in der Liste weiter nach unten gegeben. D.h. in der Theorie würde man zum Zug kommen, wenn alle vorher abspringen.

    Heirat und Kinder sind für die Zukunft geplant. Aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Für die Lotterie zählt nur, was man auf dem Papier nachweisen kann. Von daher wäre es völlig ok, wenn in der Nachbarschaft junge Familien mit Kindern bauen.

    Warten ist derzeit schwierig, zum einen verbrennt die Inflation das EK und noch viel wichtiger: die Anzahl der Bauplätze in besagter Stadt ist leider mehr als übersichtlich. Zukünftig wird man vermutlich weiter auswärts, d.h. mit weniger öffenlichter Infrastruktur, neue Baugebiete eröffnen.
     
  18. #18 SirSydom, 01.07.2014
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    Gibt es denn Bauzwang, Eigenbewohungszwang oder sonstige Auflagen oder ist nur der Verkauf priorisiert und ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde drin (wie lange??)

    Sonst wäre es doch vielleicht ein Modell dass dein Bruder das GS kauft, du ihm ein Privat-Darlehen mit deinem EK gibst, er den Rest finanziert und du das Haus mietest.
    Über einen entsprechend langfristigen Mietvertrag könnte man ggf. die Bank zu dem Darlehen überreden, wenn dein Bruder das nötige EK nicht hat.
    Nach Ablauf des Vorkaufsrechts erwirbst du die Immobilie von ihm.
     
  19. #19 MauerMeier, 05.07.2014
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    Der Kaufvertrag sagt folgendes:

    Nach meinem Verständnis dürfte die Idee mit der Schenkung zwischen Geschwistern funktionieren, oder?
     
  20. #20 SirSydom, 05.07.2014
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    Ich finds auch interessant und hätte auch gesagt es müsste gehen.
    Meine liebe Frau (Juristin) meinte grad nach dem ich ihr grad abstrakt davon erzählt habe was von "Betrug, hm schwierig ohne Schaden, aber trotzdem" und "Vertrag nichtig"..

    Tja, Laien sind halt Laien. Wenn du ernsthaft überlegst das durchzuziehen lass das vorher juristisch von nem Profi abklopfen.
     
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