"Haussteuer" - gibt es sowas?

Diskutiere "Haussteuer" - gibt es sowas? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, über Ostern waren wir bei Bekannten und dort ging es irgendwann mal ums Haus. Da waren ältere Leute die auf ihrem Haus noch geringe...

  1. #1 Jessi75, 26.04.2011
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    Hallo,

    über Ostern waren wir bei Bekannten und dort ging es irgendwann mal ums Haus. Da waren ältere Leute die auf ihrem Haus noch geringe Schulden haben. Das Geld um diese abzuzahlen hätten sie, da bin ich sicher! Sie sagten, sie würden das Haus nicht abbezahlen da sie sonst Steuern darauf zahlen müssten. Solange sie Schulden darauf hätten würden diese Steuern nicht anfallen. Ich habe sowas noch nie gehört! Kennt ihr so eine Steuer? Die Grundsteuer meinen sie nicht, sie sind der Meinung, das wäre eine Steuer für das Grundstück und wenn das Haus bezahlt ist käme eine separate "Haussteuer" dazu.
    Um Schulden nicht zu zahlen müsste die "Haussteuer" ja höher sein als die Zinsen die für den Kredit zu zahlen sind, das kann ich mir einfach nicht vorstellen.
    Diese Info haben sie wohl von der Bank weil sie das Darlehen eigentlich ablösen wollten. Das einzige was ich mir vorstellen kann ist, dass die Bank natürlich ihre Zinsen weiter kassieren will und da diese "Haussteuer" ins Spiel gebracht hat....
    Aber wie gesagt, ich kenne mich ja auch nicht so aus, vielleicht könnt ihr mich aufklären ob es sowas gibt.
     
  2. #2 coroner, 26.04.2011
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    Ich kenn das aus Griechenland, wo die Häuser aus dem Grund einer Steuervermeidung nie so richtig fertigegstellt werden (obere Bewehrungsstähle
    schauen deshalb oft noch raus) aber in D ? ... :o
     
  3. juwido

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    Ähnliches habe ich in Spanien auch schon mal gehört und gesehen.
     
  4. #4 BRINVEST, 26.04.2011
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    Bei einer eigengenutzten Immobilie wüßte ich auch nicht, um welche Steuer es sich handeln sollte.
     
  5. #5 ecobauer, 27.04.2011
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    Kann sein, dass die alten Leutchen da noch was aus der früheren Eigenheimförderung im Kopf haben, als im sozialen Wohnungsbau tatsächlich auch mal die Grundsteuern erlassen wurden.
    Wieweit das auch heute noch relevant ist, weiß ich nicht. Lässt sich aber sicher durch Einsicht in die entsprechenden Verträge nachprüfen.
    Heute gibts sowas nicht mehr.
     
  6. #6 Baufuchs, 27.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das war damals auf die ersten 10 Jahre ab Fertigstellung begrenzt.

    Letzmalig gewährt bei Fertigstellung bis 31.12.1989.

    (Ich habs seinerzeit noch mitgenommen):28:
     
  7. #7 ecobauer, 27.04.2011
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    ......was halt ein richtiger Fuchs ist.......:respekt
     
  8. #8 Gast217, 27.04.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Es gab ganz früher mal die Nutzungswertbesteuerung nach 21a EStG. Bei Einfamilienhäuser und ETWs wurde der Nutzungswert pauschaliert als Einnahme angesetzt. Bis zu dieser Höhe konnten Schuldzinsen abgesetzt werden, sodass die Einkünfte aus dem selbstgenutzten Wohneigentum 0,00 waren. Daneben konnte aber noch für 8 Jahre nach § 7b EStG abgeschrieben werden. Mit der Einführung der Förderung nach 10e EStG verließ der Gesetzgeber gesetzessystematisch die Behandlung von selbstgenutztem Wohneigentum als Einkunftsquelle und verlagerte es in den Privatsphärenbereich der Sonderausgaben.

    Spezialfall waren die Zweifamilienhäuser.

    Marion :)
     
  9. kehd

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    In der Schweiz gibt es den "Eigenmietwert". Das heißt am Ende des Jahres wird der Betrag, den man durch Vermietung des Hauses erzielen könnte dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen. Man kann aber dafür Hypotheken von dem Einkommen abziehen. Deshalb zahlen viele Schweizer ihr Haus nie ab.
     
  10. #10 Gast217, 27.04.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Kehd,
    das ist im Prinzip das, was ich schon beschrieben habe. In Deutschland wurde der Nutzungswert bis 1986 angesetzt. Pauschaliert für EFHs und ETWs. Das war ein kleiner Betrag, der einer tatsächlich erzielbaren Miete kaum entsprach. Für die eigengenutzte Wohnung in ZFHs wurde eine ortsübliche Miete angesetzt, dagegen konnten aber alle Kosten angesetzt werden, so dass auch Verluste entstehen konnten. Häuser mit Einliegerwohnungen waren deshalb damals besonders beliebt.
     
  11. #11 Jessi75, 27.04.2011
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    Danke für eure Antworten! Das Haus wurde in den 70er Jahren gebaut und ist ein Zweifamilienhaus. Also passt das alles was Marion und Baufuchs geschrieben haben (zumindest habe ich es so verstanden). Aber dann ist doch das jetzt alles Geschichte und die müssen nichts bezahlen wenn sie keine Schulden mehr darauf hätten...
     
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