Heizwärmebedarf eines 3-Liter-Hauses

Diskutiere Heizwärmebedarf eines 3-Liter-Hauses im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, Forum, :winken bevor ich von meinem Heizsystem (und meinen Verbesserungsversuchen) weiter berichte, habe ich noch eine Frage. Unser...

  1. #1 Wolfgang C., 15.11.2004
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    Hallo, Forum, :winken

    bevor ich von meinem Heizsystem (und meinen Verbesserungsversuchen) weiter berichte, habe ich noch eine Frage.

    Unser Haus ist als 3-Liter-Haus konzipiert (rechnerisch 27kWh/m²a) und mit einem 10kW-Pelletprimärofen als Alleinheizung (über Pufferspeicher unf FB-Heizung) ausgestattet. In der letzten Woche mit Temperaturen zw. 0 und 5°C habe ich unser Haus anfangs nicht warm bekommen; nach meinen Basteleien wird es zwar jetzt mollig warm, aber wir brauchen z.Z. rd. 20kg Pellets/Tag, also erzeugen wir täglich rd. 100kWh Wärme. Der berechnete Wärmebedarf von 27kWh/m²a multipliziert mit der Hausfläche (240m²) ergibt einen jährlichen Gesamtwärmebedarf von knapp 6500kWh. Bei dem derzeitigen Pelletverbrauch hätten wir diesen Wert in zwei Monaten erreicht, selbst wenn wir den Pelletverbrauch für die Warmwasserbereitung abziehen, bleibt eine Heizzeit von nur drei Monaten, um den rechnerischen Wärmebedarf zu erreichen, die restliche Heizzeit müßte ich den Ofen dann wohl auslassen und mich warmzittern, oder?

    Kann das Ganze so stimmen (unser Haus ist ja ein Neubau, der jetzt seinen ersten Winter erlebt), d.h. kann das in Zukunft noch besser werden? Macht eine Thermographie zum jetzigen Zeitpunkt Sinn (die Lüftung scheint ja nicht Ursache zu sein, siehe http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?threadid=5224), immerhin haben wir ja (wenigstens auf einige Gewerke) noch Gewährleistungsansprüche? Was müßte man für eine solche Wärmebilduntersuchung wohl aufwenden?

    Viele Grüße aus Rheinhessen
    Wolfgang C.
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    bevor ich eine thermographie (vor 3 jahren, gerichtssache: unter 1000 euro) beauftragen würde, wäre mir wichtiger (und günstiger), die "feinheiten" im wärmeschutznachweis zu untersuchen. dann kommt baufeuchtigkeit? bdt?
    27 kwh/m2a ist schon verdammt gut für einen massivbau... aber auch, wenn der rechnerische wert stimmt: die praxis kann - und darf - anders aussehen.
     
  3. Bruno

    Bruno

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    wie mls: baufeuchtigkeit, rechentrick bdt

    Zusätzlich empfehle ich:
    www.gamma2.de/baumurks/thread5226/peter_meier_rueckblick.pdf

    Nicht umsonst verlangt der Gesetzgeber in der AVV Energiebedarfsausweis folgenden Satz:

    "Die Energiebedarfsausweise müssen in Abschnitt II folgenden Hinweis enthalten:
    Die angegebenen Werte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Endenergiebedarfs sind vornehmlich für die überschlägig vergleichende Beurteilung von Gebäuden und Gebäudeentwürfen vorgesehen. Sie wurden auf der Grundlage von Planunterlagen ermittelt. Sie erlauben nur bedingt Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch, weil der Berechnung dieser Werte auch normierte Randbedingungen etwa hinsichtlich des Klimas, der Heizdauer, der Innentemperaturen, des Luftwechsels, der solaren und internen Wärmegewinne und des Warmwasserbedarfs zugrunde liegen."
     
  4. #4 Wolfgang C., 15.11.2004
    Wolfgang C.

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    Hi, mls,

    Baufeuchtigkeit könnte natürlich noch im Mauerwerk und Boden stecken, aber viel sollte das wohl nicht mehr sein: die Fenster sind seit Herbst letzten Jahres drin, angeheizt wurde bereits im letzten Winter, die Lüftungsanlage läuft seit dem Frühjahr.

    Der Blower-Door-Test ergab in der Bauphase einen h-Wert von 0.8, da der Bauträger inzwischen den Bach 'runter gegangen ist, müßte ich den zweiten BDT selbst zahlen und habe deshalb (vorläufig) darauf verzichtet. Übrigens: unser Haus ist aus KS gebaut mit 20cm Perimeterdämmung WLG 035, Fenster Uw=1.1W/m²K.

    Was das 'die Praxis darf anders aussehen' angeht: SCHLUCK! Wie sehr denn? Gibt es da irgendwelche Definitionen?

    Schöne Grüße aus Rheinhessen
    Wolfgang C.
     
  5. JDB

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    In den 27 ist die WRG bereits berücksichtigt, oder ?
    (muß eigentlich so sein, sonst sind 27 kWh/m² nicht möglich)
     
  6. Bruno

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    Zum Rechentrick BDT:

    Wird er gemacht, darf in der Berechnung ein Bonus angesetzt werden. Nach meiner Erfahrung macht der ca. 6% des rechnerischen Gesamtwärmebedarfs aus. Das Gebäude wird dadurch aber nicht besser, nur die Papierform.
     
  7. #7 Wolfgang C., 15.11.2004
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    Hi, mls,

    Baufeuchtigkeit könnte natürlich noch im Mauerwerk und Boden stecken, aber viel sollte das wohl nicht mehr sein: die Fenster sind seit Herbst letzten Jahres drin, angeheizt wurde bereits im letzten Winter, die Lüftungsanlage läuft seit dem Frühjahr.

    Der Blower-Door-Test ergab in der Bauphase einen h-Wert von 0.8, da der Bauträger inzwischen den Bach 'runter gegangen ist, müßte ich den zweiten BDT selbst zahlen und habe deshalb (vorläufig) darauf verzichtet. Übrigens: unser Haus ist aus KS gebaut mit 20cm Perimeterdämmung WLG 035, Fenster Uw=1.1W/m²K.

    Was das 'die Praxis darf anders aussehen' angeht: SCHLUCK! Wie sehr denn? Gibt es da irgendwelche Definitionen?

    Schöne Grüße aus Rheinhessen
    Wolfgang C.
     
  8. #8 Wolfgang C., 15.11.2004
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    Ja!

    Wolfgang C.
     
  9. #9 Wolfgang C., 15.11.2004
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    Uuups! So wird man ausgetrickst! Und ich dachte, wenigstens auf den Wärmebedarfsnachweis könnte ich mich verlassen, nachdem ich ihn sogar noch von meinem Berater (BauIng.) habe prüfen lassen.

    Am Ende stellt sich noch heraus, daß unsere Heizungsanlage, die ja aufgrund der Zahlen des Wärmebedarfsnachweises ausgelegt worden ist, nicht ausreicht! Wir sind von 5kW notwendiger Heizleistung ausgegangen, hätten dann (nach Abzug der Wärmeleistung für Warmwasser) noch 3-4kW Reserve gehabt. aber bei 33% Rechentrickserei bin ich da ganz knapp an der Grenze. Na, mal sehen, ob das reicht. Glücklicherweise habe ich einen 6kW-Heizstab als Backup-Lösung eingebaut, notfalls muß ich damit nachheizen. Was für ein Schwachsinn! Teurer kann man Wärme kaum erzeugen!

    Viele Grüße aus Rheinhessen
    Wolfgang C.
     
  10. Bruno

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    Tja, die Automobilbauer haben früher auch mit Verbrauchswerten "nach DIN" operiert. Seit es Urteile gibt, dass Abweichungen zu Schadenersatz führen, sind sie vorsichtiger geworden oder die DIN ist angepasst worden. Für den Heizenergieverbrauch liefert der Gesetzgeber den Text fürs Kleingedruckte gleich mit (s.o.), damit sowas nicht wieder passiert. Das mit dem Bezug auf die fiktive Nutzfläche ist genauso, als würde ich beim Auto einen Verbrauch pro 100 km Entfernung Luftlinie angeben.
     
  11. Ebel

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    Das ist kein Rechentrick, sondern eine Annahme. Solange der BDT nicht gemacht ist, kann keiner sagen, ob das Gebäude undichter gebaut wird als der Gesetzgeber erlaubt. Deswegen hat der Aufsteller anzunehmen, daß das Gebäude sehr undicht ist. Wenn aber vorgesehen ist, daß später die Dichtheit des Gebäudes durch Messung (und ggf. durch Nachbesserung) gesichert ist, darf auch ein dichtes Gebäude angenommen werden.

    Zum tatsächlichen Wärmeverbrauch. Von den Außentemperaturen wird ein standartisiertes Klima in der Nähe von Würzburg (?) zur Aufstellung des EnEV-Nachweises genommen. Wenn es irgendwo kälter ist, ist der Heizbedarf größer.

    Das zweite betrifft den Solargewinn. Der kann rechnerich den Transmissionswärmebedarf auf weniger als die Hälfte reduzieren. Die dicke Dämmung wird einen hohen Schattenwurf auf die Fenster haben. Damit ist oft die effektive Fensterfläche viel kleiner als die bei der Berechnung angesetzte Fensterfläche - und damit ist der Solarbonus zu hoch angesetzt.
     
  12. Bruno

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    > "Das ist kein Rechentrick, sondern eine Annahme. Solange der BDT nicht gemacht ist, kann keiner sagen, ob das Gebäude undichter gebaut wird als der Gesetzgeber erlaubt. Deswegen hat der Aufsteller anzunehmen, daß das Gebäude sehr undicht ist."

    Für mich bleibts ein Rechentrick. Genauso könnte ich unterstellen, so lange der U-Wert der Wand nicht vor Ort gemessen ist, kann keiner sagen ob er so ist wie vom Verarbeiter/Hersteller behauptet wird. Deshalb muss ich mir einen schlechteren U-Wert gefallen lassen.

    Tendenziell gehts sogar in diese Richtung (DIN V 4108-4). Aus einer normalen, zugelassenen Dämmung WLG 040 mit CE-Zeichen wird in Zukunft eine Dämmung, die ich mit Faktor 1,2 beaufschlagen muss. Erst wenn im Rahmen eines komplizierten Verfahrens der ABZ via Prüfanstalt ein Lamda 'grenz' von 0,038 nachgewiesen ist und fremdüberwachte Produktion nachgewiesen wird, darf ich wieder mit 0,038 * 1,05 Sicherheitsbeiwert = 0,040 rechnen. Am Dämmstoff selbst wird sich nichts ändern.

    Möchte nur wissen, welche Lobby diesmal dahinter steckt. Wer profitiert? Prüfanstalten, Zertifizierer, Beuth (wieder neue Norm zu verkaufen). Die Hersteller werden sich auch nicht unbedingt sträuben. Sie müssen nicht zusätzlich zertifizieren lassen, CE reicht. Und da das selbe CE-Produkt wundersam 20% "schlechter" geworden ist, kann schulterzuckend 20% mehr Dämmstoff verkauft werden.

    Nicht anders ist es beim Rechenbonus für den BDT gelaufen. Vor EnEV-Zeiten war BDT noch ein Insektenvertilgungsmittel (oder wars DDT?). Erst nach dem Coup des FLIB kam das Verfahren der Druckprüfung zu seinem Durchbruch.
     
  13. Ebel

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    Ein Rechentrick ist es trotzdem nicht. Bestenfalls wäre darüber zu diskutieren, ob diese Annahmen praxisrelevant sind. Und beim BDT stimmt die Annahme leider oft.
     
  14. Bruno

    Bruno

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    Egal wie mans nennt: ich habe eben mit meinem zuletzt berechneten Projekt "gespielt". Es ist grenzwertig berechnet (zul. PE 102 kWh/m²a, vorh. PE 101), kein BDT.

    Ich habe die Dachdämmung (140 m2) von 20 cm auf 10 cm reduziert --> Nachweis nicht erfüllt.

    Dann "Luftdichtheitsprüfung" angeklickt, und schon passt es wieder. Der BDT ersetzt 10 cm Dachdämmung, wenn das kein guter Trick ist ... Als Bauträger würde ich mir das genauer durchrechnen.
     
  15. JDB

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    Deswegen drücken viele Bauträger ja auch selbst ab. :)
    ("Drücktrick")
    -
    Ich kann Bruno inhaltlich zustimmen , nur das Wort "Rechentrick" ist mir zu negativ.
    Wie hätte man's denn besser lösen können?
    Gar nicht berücksichtigen?
    Statt besseren Wert genaueren Wert?

    Bei den Wärmebrücken gibt's im Vereinfachten Verfahren auch nur die "Annahme" Zuschlag=0.05xGebäudehülle auf der Grundlage des Beiblatts 2.
    Im Monatsbilanzverfahren darf ich genau rechnen und den Zuschlag ggf. reduzieren.
    Die Luftdichtheitsmessung bleibt eine Momentaufnahme, daraus kann ich keinen effektiven Luftwechsel als Grundlage ableiten.

    Grundsätzlich:
    Ich find's ok so.
    Trotz aller berechtigter Kritikpunkte und wundersamer Allheilmittelvielfalt (von der Hyper-Diffu-Dicht-Folie bis zum Steckdosenpümpel) überwiegen m.E. die positiven Effekte.
     
  16. Bruno

    Bruno

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    Wärmebrücken:

    Auch der Wärmebrückenzuschlag und die Möglichkeit, genauer zu rechnen, haben den faden Beigeschmack der Lobbyarbeit. Hier hat sich ein einzelner Professor durchgesetzt, der zum Einen am Beiblatt 2 mitgearbeitet hat (noch kein Geschäft), zum Anderen einen Wärmebrückenatlas verkauft (das eigentliche Geschäft). Wenigstens ist der Zuschlag von 0,05 nicht ganz weltfremd sondern stellt einen Näherungswert dar. Der kann mit Einzelberechnung verfiziert und durch Detailarbeit (die echt Energie spart) reduziert werden.

    Meine Idealvorstellung: weg mit der Pauschale, weg mit dem Beiblatt. Temperaturfaktor 0,7 vorgeben (Schimmelkriterium) und exakten Nachweis verlangen.

    BDT:

    Der BDT hebt die Qualität des Baues nicht im geringsten. Mit und ohne muss exakt gleich gebaut werden, nämlich dicht. Die Energieeinsparung ist fiktiv. Der Bonus ist m.E. sogar schädlich. Er führt zu Häusern mit höherem Energieverbrauch. 10 cm Dämmung einzusparen reizt. Das Argument der Qualitätssicherung ist schwach. Der Bauherr, der wirklich die Qualität prüfen will, tut es auch ohne Bonus.

    Meine Idealvorstellung: weg mit dem Bonus. Das Ergebnis eines BDT geht über ein Rechenverfahren in den Lüftungswärmebedarf ein. Ohne BDT fließt nur der zulässige Grenzwert ein. Mit der Berechnung wird eine Qualität in Form eines bestimmten Werts geplant. Die kann mit dem BDT sichergestellt werden.
     
  17. Ebel

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    Das ist ja auch beabsichtigt, genau wie mit dem Wärmebrückenzuschlag. Deswegen stimme ich JDB zu, wenn er beides gleich behandelt - wenn die Qualität gesichert ist, darf man auch mit der gesicherten Qualität rechnen, sonst muß mit der möglicherweise schlechten Qualität gerechnet werden. Selbst wenn hinterher die Qualität gut ist, das aber keiner weiß.
     
  18. JDB

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    in dubio pro manko

    sozusagen.
     
  19. #19 Wolfgang C., 16.11.2004
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    Wolfgang C.

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    Zusammenfassung

    Vielen Dank für die vielen Antworten,

    ich schließe aus der regen Diskussion um Sinn und Unsinn einzelner Rechengrundlagen, daß der Wärmebedarfsnachweis nur ein besseres 'Schätzeisen' ist. Wer sich darauf verläßt und noch einen Sicherheitsfaktor von 'nur' 33-50% für die Heizungsdimensionierung aufschlägt, kann ganz schnell sein blaues Wunder erleben (zumindest aber durch Kälte blaue Lippen). :frust

    Für mich bedeutet dies, daß meine Energiekostenplanung völlig zum Teufel geht, weil ich eventuell mit Strom (Tagstrom!) nachheizen muß. Gleichzeitig muß ich noch etwas erfinden, um die Wärme aus dem Wohnzimmer (Aufstellungsort des Pelletofens) besser hinauszubekommen, denn wenn der Ofen Tag und Nacht läuft, wird es trotz Luftabsaugung am Ofen und offene Zimmertüren doch irgendwann ungemütliche 23 oder gar 24°C warm (wir bevorzugen eine Wohnzimmertemp. von rd. 19°C, müssen aber in der vermieteten Wohnung wenigstens auch 22°C erreichen können).

    Irgendwie macht mir die ganze Niedrigstenergietechnik langsam keinen Spaß mehr! Da investiert man viel Geld in Dämmung, gute Fenster und eine ökologische Heizung, läßt das Ganze nach bestem Wissen prüfen und landet dann doch auf der Nase. Die Nachbarn mit ihrem 08/15-Haus drehen einfach ihre Gasheizung auf und haben's im ganzen Haus warm, wir mit unserer ausgetüftelten Technik müssen bei den Mietern um Verständnis für geringe Temperaturen und deutlich höhere Nebenkosten für das Beheizen bitten... Sch...

    Trotzdem viele Grüße aus Rheinhessen
    Wolfgang C.
     
  20. Ebel

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    Zwar kann die Berechnung nach der EnEV Anhaltspunkte für den Wärmebedarf liefern, aber wesentlicher ist die Heizanlagenberechnung. Da werden die Daten ohne Sonne und bei Außentemperatur -16°C berechnet und dann noch einen Sicherheitszuschlag von 10 %.

    Ich nehme an, diese Heizanlagendimensionierung ist nicht gemacht worden.
     
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