Hilfe: Bauherr bekommt vom Bauträger oder GÜ keinen Schlüssel !

Diskutiere Hilfe: Bauherr bekommt vom Bauträger oder GÜ keinen Schlüssel ! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forumsmitglieder, ich wende mich hier heute an Euch, da uns der Ärger mit unserem Bauträger und die strittige Rechtslage ein Horror...

  1. #1 Baumlang, 27.08.2012
    Baumlang

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    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich wende mich hier heute an Euch, da uns der Ärger mit unserem Bauträger und die strittige Rechtslage ein Horror sind.
    Ich weiß keinen Rat.

    Fakten:
    Meine Mutter besitzt ein Grundstück und hat nach langem Hin- und Her mit Architekten letztendlich mit einem Bauträger einen Vertrag (Der Vertrag nennt sich: Werkvertrag für Bauleistungen) unterzeichnet auf ihrem Grundstück ein Haus zu bauen. Hier nennt sich das dann wohl GÜ (Generalübernehmer)?

    Vom Bautechnischen kann man nichts sagen, außer dass er bei jedem Mini-Sonderwunsch, selbst bei gleichem Preis der ausführenden Firma, einen Aufschlag verlangt...
    Kurz nach Fertigstellung des Rohbaus ging dann das Theater mit der Vermietung der Wohnungen los. Der Bauträger hat ja auch ein paar Verkäufer, die dann Maklerprovision einstreichen wollen. Am Liebsten will man gar nicht, dass wir die Interessenten zu Gesicht bekommen, sondern nur noch unterschreiben. Das wollen wir aber nicht, da zusätzlich ständig Extrawürste und irgendwelche Zugeständnisse gemacht werden, die wir gar nicht so haben oder etwa bezahlen möchten. Kurzum, es gab einen haufen Ärger und jede Mange unverschämter und unflätiger Äußerungen durch den BT. Mit meiner Mutter spricht er nun gar nicht mehr.

    Die Alleinvermietung, die er sich durch ein Protokoll einer Besprechung unbemerkt durch uns erschlichen hat (wir haben leider nicht widersprochen), könnten wir kündigen, aber er gibt uns keinen Schlüssel, dass wir die Wohungen den Interessenten zeigen können. In 3,5 Monaten ist der Bau fertig und am Ende haben wir dann immer noch keinen Mieter gefunden, weil der BT oder GÜ uns ausbremst.

    Am Zaun des Baus ist ein Schild und dort steht meine Mutter als Bauherr und Sie musste auch 3 Versicherungen für die Bauzeit abschließen (BauherrenVersicherung, Grundstückhaftpflicht und Bauleistungsversicherung).

    Wie ist denn die Rechtslage?
    Kann meine Mutter bzw. wir als Familie, einen Schlüssel fordern bzw. steht er uns zu?
    Welchen Druck könnten wir gegebenenfalls machen? ... bei einem langen Gerichtsverfahren sind wir die Blöden ...

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, da unser Anwalt meint, der BT säße am längeren Hebel und wir sollten ihn machen lassen... :-(
     
  2. #2 Baufuchs, 27.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Wenn -wie Du schreibst- das Grundstück auf dem gebaut wird, im Eigentum der Mutter steht, handelt es sich um einen Generalunternehmer (mit Planung = Generalübernehmer) und nicht um einen Bauträger
    2.) Das Hausrecht auf der Baustelle hat dann der Bauherr -sprich Deine Mutter-.

    Nachgefragt:
    Wurde dem Generalunternehmer im Werkvertrag für die Bauzeit das alleinige Hausrecht übertragen?
     
  3. #3 MoRüBe, 27.08.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also normalerweise darf Euch der GÜ den Schlüssel nicht verweigern. Im Ggentum, die Rechtslage ist eindeutig: Euer Grundstück, Euer Haus. Da aber hier offensichtlich weit mehr noch unterschrieben worde, als was aus diesem kurzen Statement zu erfahren ist, kann Euch hier nur ein erfahrener Bau-Rechtsanwalt helfen.
     
  4. #4 coroner, 27.08.2012
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    Entweder habt ihr den falschen Anwalt,
    nicht alles gelesen was ihr unterschrieben habt oder
    nicht alles verstanden was ihr unterschrieben habt.
    Oder gleich mehreres davon.

    Nimm nen Baurechtsanwalt
     
  5. #5 Baumlang, 27.08.2012
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    In dem Werkvertrag steht zum Thema Hausrecht gar nichts. Zum Thema Schlüssel und Zugang auch nicht!
    Auf diese Idee sind wir auch nicht gekommen, da wir ja abschnittsweise Geld bezahlen müssen und daher dachten, wir nehmen das auch abschnittsweise ab. Eigentlich sagt das schon das Wort Werkvertrag - oder?

    Der GÜ, wie Ihr sagt, will aber, dass wir nur mit ihm oder seinen Leuten, quasi eine geführte Bsichtigung zu vorher angekündigten Terminen machen. Fremde z.B. Mietinteressenten will er dabei überahupt nicht sehen.

    @coroner: Ich denke, wir haben den falschen Anwalt. (ist aber leider sogar einer vom Fach)

    Wir haben ALLES mehrfach gelesen und geprüft. Lediglich dieser Passus mit dem Alleinauftrag für die Vermietung in einem Protokoll ist uns durchgerutsch, da wir dachten ein Allein-Vermaklungsvertrag bedarf der besonderen Schriftform und nicht so einer lapidaren Erwähnung :-(
     
  6. #6 coroner, 27.08.2012
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    Trotzdem noch wirr.
    Worauf beruft denn der GÜ sich, wenn er euch diese Bedingungen diktiert?

    Liegt nun ebenfalls ein Maklervertrag vor oder nicht?
    -c
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2012
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    Ich denke auch, Euch kann nur ein entsprechnder Fachanwalt (nicht der, den Ihr für Autounfälle habt), weiterhelfen, der sich die Rechtsgültigkeit und den Umfang dieser Klausel ansieht und Euch dann berät.
    Ausserdem würde ich dem GÜ klarmachen, dass Ihr ja die Mietverträge unterschreiben müsst (Ich hoffe, DAS habt Ihr nicht auch noch abgegeben) und dass er seine Provision nur bekommt, wenn der Vertrag zu Stande kommt.
    Nun könntet Ihr ja mal sehr lange für die Prüfung der Bewerber brauchen, Sehr sehr lange ;).

    Wenn ihm klarwird, dass er viel Arbeit investiert, ohne dabei Geld zu sehen, ist er vielleicht ganz glücklich, wenn er aus der Nummer rauskommt.
     
  8. casch

    casch Gast

    Abnehmen solltet ihr nur ein Mal am Ende. Oder wollt ihr auch das Risiko übernehmen, wenn es an der bspw. erstellten Decke nach eurer Abnahme zu Schäden kommt?
     
  9. #9 ManfredH, 27.08.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ob die Höhe der Aufschläge angemessen ist kann nicht beurteilt werden, da keine Einzelheiten bekannt sind. Was ist denn für dich ein Mini-Sonderwunsch?

    Aber vom Prinzip her ist eine Vergütung für Sonderwunschbearbeitung durchaus gerechtfertigt, da demjenigen, der sich darum kümmern kümmern muss - egal ob Architekt, GU oder BT - ja auch auch Mehraufwand entsteht durch z.B. Besprechung mit Bauherrn, Information der ausführenden Handwerker, ggf. Rücksprachen mit den Beteiligten, ggf. Koordination mehrerer Firmen, Änderungen im Bauablauf organisieren, Pläne ändern/fortschreiben und drucken und an die Beteiligten ausgeben.... und das alles auch dann, wenn der bauliche Ausführung des Sonderwunsches kostenneutral (oder evtl. sogar günstiger) als die ursprünglich vereinbarte, geplante und vielleicht sogar schon veranlasste Variante ist.
    Auch vom Bauherrn als Kleinigkeiten angesehene Änderungen können da schnell mal zu einem durchaus nicht mehr unerheblichen Zeitaufwand führen - erst recht, wenn es nicht nur bei einem einzigen Sonderwunsch bleibt.
     
  10. #10 MoRüBe, 27.08.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Hier wird glaub ich mal, vieles in eine Tonne geworfen und durcheinandergemixt. Verständnis könnte ich dafür aufbringen, daß der GÜ nicht will, dass Ihr da mit Hans und Franz durchtapert, solange es eine Baustelle ist. Alleinauftrag Vermietung hat mit den Schlüsseln nu überhaupt nix zu tun.

    Dreht doch den Spieß ganz einfach um: sperrt den GÜ von der Baustelle aus. Betritt er oder einer seiner Leute noch mal das Grundstück, werden die Putzen gerufen. Dann werdet Ihr doch sehen, worauf er sich beruft.
     
  11. #11 Baumlang, 27.08.2012
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    @coroner: ein spezieller Maklervertrag leigt nicht vor! Allerdings existierit durch dieses nicht wiedersprochene Protokoll eine mündliche Vereinbarung zur Alleinvermaklung. Die kann ich aber widerrufen mit einer Frist von 30 Tagen.

    Was der GÜ sagt, wenn wir den SChlüssel haben wollen?

    Er können erst den Zutritt gewähren, nach Abnahme/Übergabe des Gesamtanwesens. Er sieht das die Gefahr bzw. ein Risiko hinisichtlich seiner Gewerke. Risiko durch SChaden Dritter ....

    Blabla

    Dafür hat meine Mutter ja diese Versicherungen abgeschlossen und nicht er!

    Ich weiß, wir müssen zu einem Spezialisten für Baurecht, allerdings ist es wohl ein Problem, dass über den SChlüssel und das Hausrecht nirgends etwas im Vertrag steht.

    @ManfredH : Beispiel Kloschüssel A gegen Kloschüssel B vom gleichen Anbieter... Preis identisch, beides am Lager
    Soll er halt dafür wieder was extra nehmen, obwohl es lächerlich ist.
     
  12. #12 Baumlang, 27.08.2012
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    Hallo MoRüBe,

    sicher Schlüssel und Alleinauftrag sind 2 verschiedene Dinge, aber er ist ein RaffGier 1. Güte und hat uns schon gedroht, dass er uns auf die entgangene Courtage verklagt, wenn wir vor der Kündigung dieses mündlichen Vertrages tätig würden.
    Noch krasser ist, dass er angeblich schon für alle Wohungen Interessenten hat und das obwohl wir davon garnichts wissen???

    Wenn die Gier das Gehirn lahmlegt bleibt nur raffen, raffen, raffen ...

    :boxing
     
  13. #13 MoRüBe, 27.08.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    irgendwie kann ich Deinen Gedankengängen nicht mehr folgen :(
     
  14. #14 githero, 27.08.2012
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    Das ist alles ja sehr unerquicklich. Such Dir einen NEUEN Fach-Anwalt, der sich auch mit Maklerrecht (neben Baurecht) auskennt und besprecht die weitere Vorgehensweise.
    Ich glaube nicht, dass ein qualifizierter Alleinauftrag für die Vermittlung von Mietern WIRKSAM zustande gekommen ist. Dazu braucht es schon mehr als nur eine Protokoll-Notiz. Die Gerichte legen dort die Hürde i.A. ziemlich hoch. Von daher würde ich auch gar keine Kündigung dazu verfassen mit irgendwelchen Fristen. Im Zweifel müsste er nachweisen, dass ein solcher qualifizierter Auftrag wirksam zustanden gekommen ist. Aber das soll ein Anwalt abschließend beurteilen. Außerdem kann Euch niemand zwingen, einen Mietvertrag für Eure eigenen Wohnungen zu unterschreiben. Und wenn er 100 Interessenten hat.
    Was die Einforderung des Schlüssels angeht: Sag ihm, ihr wolltet mir Eurem Gutachter die Baustelle betreten. Mal sehen wir er dann reagiert :biggthumpup:
    Nee, ersthaft: wenn er wieder mit seiner Leiher von "zu gefährlich" undsoweiter daher kommt weist darauf hin, dass ihr das Hausrecht habt und Zutritt wünscht. Punkt. Andernfalls würdet Ihr ihm den weiteren Zutritt verweigern, wenn er Euch keinen Schlüssel aushändigt.
     
  15. #15 Gast036816, 27.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    tolle nummer. den ganzen käse auseinander zu dröseln was das vertragliche betrifft, wird sich anwalts liebling auch nicht gerade drum reissen. um beim eigentlichen thema zu bleiben - schlüsselgewalt: ihr habt ein zutrittsrecht zum gebäude und zum grundstück. das kann der bauunternehmer euch nur verwehren, wenn gefahr in der luft liegt. sonst nicht. dass er euch nicht auf der baustelle sehen möchte, ihr aber fleissig die abschläge pünktlich zahlen sollt und der bauunternehmer bereits quasi die mitverträge vorbereitet, ist für mich das zeichen, der hat vielleicht etwas zu verbergen z. b. bauqualität. dies sollte dir zu denken geben und das thema ganz schnell zum abschluss zu bringen. besorg dir schnellstens eigenen sachverstand mit dem du eigene qualitätskontrolle betreiben kannst und für die schließanlage solltest du auch selbst sorgen und dem unternehmer eine ausreichende anzahl an schlüsseln übergeben.
     
  16. #16 Baumlang, 29.08.2012
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    Endlich hatten wir Termin bei einem speziellen Baurecht Anwalt.

    1.) Es verhält sich so, wie Du sagst.
    Meine Mutter ist Bauherr und hat Hausrecht und damit Anspruch auf die Schlüssel.
    Wie sollte Sie auch abschnittsweise die Leistungen in Augenschein nehmen.

    2.) Ein auf diese Weise geschlossener Alleinvermaklungsvertrag kann durch einfache Kündigung auch sofort wieder beendet werden. Keine Fristen etc. , da es keinen qualifizierten, individuellen Makleralleinvermittlungsvertrag in schriftlicher Form gibt.

    Jetzt können wir den Schlüssel auch im Schnellgang einklagen und wahrscheinlich auch die Schlüsselanlage zur Not aufboren und ersetzen lassen.

    Was ein Aufriss und Ärger.
    Vielen Dank für Eure Tipps!!!
     
  17. kehd

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    Da kann man dann ja nur hoffen, daß der GU aus Rache keine Katzenscheiße in den Estrich oder Putz mischt.
     
  18. #18 Baumlang, 30.08.2012
    Baumlang

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    Was würde das bewirken?
    oder war das ein Witz?


    Wer kennt sich mit der Haftung beim noch nicht fertigen Bau aus?
    Wer haftet, wenn z.B. jemand bei der Besichtigung stolpert und hinfällt oder ausrutscht oder sich den Kopf irgendwo anstößt?
    Wer haftet, wenn z.B. plötzlich eine Fliese oder Scheibe kaputt ist?
     
  19. LaSina

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    Bauherrenhaftpflicht? Bauleistungsversicherung... Und und und
     
  20. #20 Snake71, 30.08.2012
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    solange du den schlüssel nicht hast und ein fanster kaputt geht muss es die firma ersetzen nicht du und ohne aufpreis.
    rest so wie lasina es gesagt hat.
     
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