Horizontalsperre

Diskutiere Horizontalsperre im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo Leute, Ich überlege, das haus meines Vaters zu übernehmen. Es ist ein Fachwerkbau von ca. 1870 mit feuchten Wänden. Innen Lehm gestakt,...

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  1. #1 Mathias1962, 08.10.2009
    Mathias1962

    Mathias1962 Gast

    Hallo Leute,

    Ich überlege, das haus meines Vaters zu übernehmen. Es ist ein Fachwerkbau von ca. 1870 mit feuchten Wänden. Innen Lehm gestakt, aussen mit Ziegeln in der Ausfachung. Kein Keller drunter.

    Der Sockel ist nur ca. 30cm hoch, der daraufliegende Balken hat wohl schon was abbekommen. Der Sockel ist verputzt (war wohl nicht die Beste Idee), der Putz platzt an allen Ecken und Enden ab, darunter ist es feucht.

    Nun möchte ich ne Horizontalsperre reinlegen, Alle paar Zentimeter bohren und dann mit Chemie die Poren füllen. hat damit jemand Erfahrung hier?

    Ich hab mich umgeschaut und im Netz die Fa. Veinal gefunden, die füllen mit Silikonharz, das soll dünnflüssiger als Wasser sein und schon drucklos mit 80% feuchten Wänden fertigwerden. Die Feuchte wird zum Abbinden benutzt.

    Hat das schonmal jemand gemacht? Mit welchen Kosten pro lfd. meter muss ich wohl rechnen? Kann ich das Zeug auch per Pinsel auf die Mauer- und Holzfläche aufbringen und damit ne Wasserabweisung gegen den eindringenden Regen auf der Wetterseite erreichen?

    Hat jemand ne bessere Idee oder andere Vorschläge? Gibts das Zeug vielleicht auch in der Apotheke für einen Bruchteil des Preises?

    Gruß, Mathias
     
  2. #2 BauWerke, 09.10.2009
    BauWerke

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    Hallo Mathias,

    es scheint ein komplexer Fall zu werden. Daher kann man nicht ansatzweise eine Lösung für genau diesen Fall aus dem Ärmel schütteln. Aber ein paar Tips als Wegweiser können gegeben werden.

    - Wenn das Haus ein geschütztes Denkmal ist muss unbedingt Kontakt zur zuständigen "unteren Denkmalschutzbehörde" aufgenommen werden (P.S. Fördermittel können beantragt werden)
    - Die Beurteilung bzw. Sanierung eines Holzbalkens sollte unbedingt einem Fachmann überlassen werden. Bitte auch Kontrolle auf Pilzbefall!
    - Auch die anderen von Ihnen angedachten Arbeiten gehören eigentlich in die Hand eines Bautenschutzfachbetriebes (z.B. bundesweite Suche unter www.dhbv.de), da durch Amateure der Schaden meist "verschlimmbessert" wird!
    - Veinal - Warum? Der Einsatz einer Horizontalsperre (Drucklos,Niederdruckverfahren,welches Produkt,Konzentration,etc.), insbesondere der chemischen Horizontalsperre wird von verschiedenen Einflussfaktoren bestimmt: Wandkonstruktion, Werkstoff, Durchfeuchtungsgrad, Kapilarität, Alkalität und evtl. vorhandene bauschädliche Salze

    --- Nichts für DO IT YOURSELF ---

    Und bitte nicht dieses "Zeugs" auf Fassaden etc. Streichen!!!!!!

    Schlusswort: Qualität aus dem Bereich Bauchemie zum Bruchteil des Preises aus der Apotheke? Kein Wunder, dass im Bauexpertenforum der Bereich Baumurks starken Zulauf genießt!
     
  3. #3 Mathias1962, 11.10.2009
    Mathias1962

    Mathias1962 Gast

    Öha. Das ist mir durchaus bewusst. Allein, ich möchte nicht an einen "Fachmann" geraten, der mir aufgrund meiner Unwissenheit locker das Geld aus der Tasche ziehen kann. Das dürfte auch der Grund für das erhöhte Verkehrsaufkommen im Bereich "Baumurks" sein, weil sich genau da die Bauherren auf "Fachfirmen" verlassen haben, ohne selbst ausreichend Kenntnisse im vornherein zu haben.

    Um mir dieses Wissen anzueignen bin ich in diesem Forum. Dass das später möglicherweise von einer Fachfirma gemacht werden muss, kann durchaus bei meiner Anfrage herauskommen. Soweit ist es aber noch nicht. Obige Antwort kann wohl auf so ziemlich jede Anfrage hier gegeben werden, damit wird aber der Sinn eines Expertenforums nicht erreicht, dass man von vornherein sagt, das muss von Fachmännern gemacht werden.

    Veinal- Warum? Warum denn nicht? Woher diese Ablehnung? Haben Sie bereits Erfahrungen mit dieser Firma und deren Produkten gemacht?

    Dort bietet man ebenfalls kostenlose Spezialisten zum Besuch auf der baustelle an, die das Problem dann beurteilen und zum Einsatz geeigneten Materials raten. Dort wird sogar "Garantie" auf die Wirksamkeit für mehrere Jahre gegeben. Kann das so verkehrt sein?

    Also, mein Ziel in diesem Forum ist es, Erfahrungen auszutauschen. Zuerst einmal werde ich selbst mehr lernen als abgeben können, aber mit steigender Erfahrung werde ich selbst Tips oder Hinweise geben können. Das ist meiner Ansicht nach auch der Sinn eines Forums.

    Na, ich versuchs nochmal:

    Hat hier bereits jemand Erfahrungen mit Horizontalsperren gemacht? Gute oder schlechte, ich möchte schlicht einen Überblick gewinnen um nicht auf die Werbung einer Firma oder dem "Rat" eines Handwerkers vertrauen zu müssen, der eben vielleicht auch nur seine eigenen Produkte kennt und viele Alternativen eben nicht.
     
  4. #4 BauWerke, 21.10.2009
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    Es gibt verschiedene Arten der nachträglichen Horizontalsperre.

    Z.B.:

    1. Chemische Horizontalsperren
    2. mechanische Verfahren (Trennung)

    Chemischen Horizontalsperren werden mittels Injektage (drucklos / niederdruck) in die Kapillare des Mauerwerks eingebracht. Je nach Material/Wirkstoff werden die Kapillare hydrophob, verengt oder verschlossen. Es gibt auch kombinierte Wirkungsweisen. Hierbei werden prinzipiell die kapillaren Saugkräfte unterbunden. Jedoch muß zuvor der Durchfeuchtungsgrad (DFG), evtl. Salzgehalt und ph-Wert als minimale Planungsvorbereitung bestimmt werden. Wenn Ihnen jemand eine chem. Horizontalsperre für einen Hohlblockstein etc. anbietet sollten Ihre Alarmglocken läuten.

    Die Mauerwerkstrennung ist ein bewährtes Mittel zur Erstellung einer nachträglichen Horizontalsperre. Im Prinzip wird das Mauerwerk in Segmenten mittels Sägeverfahren horizontal getrennt und in den entstehenden Schlitz die Sperre (z.B. Edelstahlbleche) eingebracht. Anschließend wird der Schlitz kraftschlüssig verschlossen. Auch gibt es die Möglichkeit Bleche in das Mauerwerk zu rammen. Dieses Verfahren ist jedoch mit extremen Erschütterungen verbunden.

    Ich hoffe meine kurze Zusammenfassung eines sehr komplexen Themas hilft Ihnen etwas weiter.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  5. #5 Pirellitx31, 21.10.2009
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    Horizontalsperren mittels Bohrlochinjektage sind für mich immer nur 2. Wahl. Ich setze sie nur noch da ein, wo andere Verfahren nicht durchgeführt werden können (z.B. wegen Platzmangel, keinen durchgängigen Mauerfugen o.ä.). Sehr gute Erfahrungen habe ich mit dem Mauersägeverfahren gemacht.

    Bei der Bohrlochinjektage sind im Laufe der Jahre immer wieder Mängel aufgetreten, obwohl die Arbeiten von ausgesuchten Fachfirmen ausgeführt wurden. Ich habe aktuell 1 Projekt, dass vor ca 10 Jahren mittels Injektage trockengelegt wurde und trotz 3-maliger Nachinjektage im Zuge der Mängelbeseitigung an einzelnen kritischen Stellen immer noch nicht trocken ist. 2 Gutachter sind sich über die Ursachen nicht einig.

    Vom Selbermachen würde ich Ihnen auch unbedingt abraten. Wichtig ist außerdem vorab eine Salzanalyse. Aus welchem Stein besteht überhaupt der Sockel? Gibt es Hohlräume? Und was ist hinter dem Sockel, aufgeschüttetes Erdreich oder Luftraum?
    Warum wollen Sie überhaupt den Sockel horizontal trockenlegen? Und auf welcher Höhe? Wichtig ist in jedem Fall, dass die Fußschwelle gegen aufsteigende Feuchtigkeit geschützt wird. Das erreicht man wirkungsvoller, indem eine Sperrpappe untergeschoben wird.
    Darüber hinaus ist es wichtig den Sockelputz abzuschlagen. Ihre Idee, den Sockel mit der Injektagelösung einzustreichen ist absurd. Damit erreichen Sie noch katastrophalere Ergebnisse als mit dem jetzigen Sockelputz, weil Sie dadurch das Ausdiffundieren der Feuchtigkeit aus dem Sockel verhindern.
     
  6. #6 Bromm Edmund, 29.10.2009
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    Verfahren gegen aufsteigende Feuchtigkeit

    Zusammenfassung
    Unterschiedliche Verfahren zur Trockenlegung von feuchtem Mauerwerk werden beschrieben. Auch ungeeignete Verfahren werden in diesem Zusammenhang genannt. Auf einige Risiken wird hingewiesen. Schließlich wird auf die Schwierigkeit, das jeweils optimale Verfahren für ein Objekt auszuwählen, aufmerksam gemacht.
    1 Einleitung
    Viele Hausbesitzer, Architekten und Behördenvertreter stehen vor der Frage, welches Verfahren gegen aufsteigende Feuchtigkeit für welches Gebäude geeignet ist. Dabei gibt es grundsätzliche Unterschiede: z.B. mechanische Trennungen; Injektionen oder sogenannte elektrophysikalische Verfahren.
    Diese Techniken können, sofern für das jeweilige Gebäude geeignet, selbstverständlich auch miteinander kombiniert werden. Stets aber muss von Fall zu Fall sorgfältig geprüft werden, welche Methode für welches Objekt sinnvoll ist. Eine fachkundige Beratung ist deshalb vorab sehr zu empfehlen.
    In diesem Beitrag werden die wichtigsten Verfahren kurz beschrieben. Dabei werden der Vollständigkeit halber auch unwirksame Verfahren genannt. Danach werden einige Risiken vergleichend behandelt und schließlich wird die Schwierigkeit angesprochen, geeignete Verfahren und Fachfirmen auszuwählen.
    2 Geeignete und ungeeignete Verfahren
    2.1 Mauerwerksaustausch und Unterfangung
    Gemeint ist damit das traditionelle Verfahren, das von allen Bauunternehmen und sehr oft auch mehr oder minder erfolgreich in "Eigenleistung" durchgeführt werden kann. Dabei entfernt man Stück für Stück des Grundmauerwerkes und ergänzt es entweder durch Beton oder durch Mauerwerk (einschl. einer Abdichtung)..
    Bei einer Variante wird der Mauerwerksquerschnitt über dem Fundament oder über dem Gelände ausgebrochen und anschließend eine Dichtungsunterlage (als Sauberkeitsschicht) hergestellt. Darauf kommt eine Abdichtung, und der Rest wird entweder ausbetoniert oder ausgemauert.
    2.2 Das Mauersägeverfahren
    Mit einer Schwert-, Seil- oder Kreissäge wird ein Schnitt im Mauerwerk hergestellt. Dabei ist es möglich, trocken oder nass zu schneiden.
    Diese Schnittfuge ist je nach Sägeverfahren 4 bis 15 mm dick. Anschließend wird die Abdichtung -¬ meistens aus glasfaserverstärktem Polyester, aus Polypropylen oder auch aus Edelstahlplatten eingebaut. Die Schnitte werden nach Einlegung der Abdichtung in der Regel verkeilt. Die Keile sollen während der Arbeit die Lastenübertragung sichern. Anschließend werden die Schnittfugen an der Innen- und Außenseite provisorisch abgedichtet und der Hohlraum mit Quellmörtel verpresst.
    2.3 Das Einschlagen von nichtrostenden Chromstahlplatten
    Ohne Öffnung der Mauer wird eine 1,5 mm dicke gewellte Platte eingeschlagen. Dabei braucht man eine mehr oder weniger durchgehende Mörtelfuge.
    Der Baustoff selbst ist bei dieser Methode nicht entscheidend. Setzungen können nicht auftreten, weil die Platten ohne vorheriges Öffnen in die Mörtelfuge eingeschlagen werden. Der Mörtel wird auf diese Weise nach oben oder unten verdrängt bzw. verdichtet.
    Um den Verdrängungs- und Verdichtungswiderstand zu verringern, werden seit einiger Zeit Chrom-stahlplatten verwendet, die keil-bzw. pfeilförmig verformt bzw. angespitzt sind. Dadurch wird die Durchdringungsgeschwindigkeit erhöht und die Oberflächenreibung vermindert. Dieses seit mehr als dreißig Jahren bewährte Verfahren hat sich als eines der preisgünstigsten und sichersten Verfahren erwiesen.
    2.4 Bohrverfahren mit Überlappung ( aneinander gereihte Kernbohrungen).
    Hierbei werden Löcher gebohrt (meistens mit einem Durchmesser von 8-12 cm) und so angeordnet, dass ihre Überlappungen eine durchgehende Mauertrennung erfolgt. Diese Bohrlöcher werden anschließend mit einem dichtenden und quellfähigen Mörtel wieder ausgefüllt und somit eine sichere Abdichtung erzielt.
    2.5 Injektionsverfahren
    Eine andere Form der Abdichtung im Mauerwerkquerschnitt wird mit Injektionsverfahren erreicht. Sie werden oft, weil das Injektagemittel über Bohrlöcher eingebracht wird als „Bohrlochverfahren“ bezeichnet. Dabei bohrt man Löcher in die Wand und füllt sie mit sehr unterschiedlichen Injektionsmitteln unterschiedlicher Konsistenz.
    Die Wirksamkeit einer solchen Sperre gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit hängt nicht nur von der Wahl des Injektionsmittels und dessen Wirkungsweise (kapillarverstopfend, kaplillarverengend), sondern auch der Ausführungsart ab. So sind z.B. Abstand, Tiefe und Durchmesser der Bohrlöcher von entscheidender Bedeutung, und außerdem, ob der jeweilige Stoff mit oder ohne Druck und in der ausreichenden Menge eingebracht wird. Der zeitliche Aspekt ist ebenfalls ein wichtiger Faktor, denn die Injektionsmittel eine gewisse Zeit, um sich zu verteilen. Die Viskosität der Injektionsmittel ist ebenfalls zu berücksichtigen. Soll eine Kapillarverstopfung oder eine Hydrophobierung, erzielt werden? Sehr oft ist beides erwünscht.
    Eine vorherige fachkompetente Prüfung, sowohl des Feuchte- als auch des Salzgehaltes ist genauso wichtig wie die „Verträglichkeit“ der Injektionsmittel mit dem Baustoff.
    2.6 „Entfeuchtungsputze"
    Der Name dieses Verfahrens ist zwar vielversprechend, aber sachlich falsch. Kein Patent konnte bisher für die Trockenlegung einer Mauer garantieren! Ähnlich dem Effekt der Röhrchen (aus den 50er und 60er Jahren bekanntes Verfahren) soll dieser Verputz durch eine bessere Verdunstung die Mauer trocknen. Es wird jedoch nur der Kreislauf angeregt - denn: was schneller verdunstet, kommt von unten um so schneller nach. Ob diese Putze also der Weisheit letzter Schluss ist, wage ich zu bezweifeln, denn es werden nicht nur Wasser, sondern auch bauschädliche Salze auf diese Weise nachtransportiert.
    “ Entfeuchtungsputze“ entfeuchten nicht, sie wirken bestenfalls ähnlich wie ein Sanierputz.
    Sehr oft ist eine solche „Sanierung" mit Entfeuchtungsputzen nur deswegen erfolgreich, weil es sich „nur“ Kondenswasserbildung aus Gründen einer falschen Nutzung handelte oder um technische Schäden, wie beispielsweise eine undichte Regenrinne. Möglicherweise wurden auch Fugen abgedichtet, die Heizung an der richtigen Stelle angebracht, die Fassade gestrichen usw. - und somit ist der eigentliche Schaden beseitigt. Es ist dann sehr leicht zu suggerieren, dass die Pseudotrockenlegung den entsprechenden Erfolg gehabt hat. Bis man erkennt, was wirklich geschehen ist, vergehen meist Jahre.
    2.7 „Elektro-Osmose“
    Eine weitere Verfahrensvariante, die immer wieder in mehr oder weniger modifizierter Weise auftaucht, ist die "Trockenlegungsart" mittels „Elektro-Osmose“ (mittels elektrischer Energie soll das Wasser in das Erdreich zurückgedrängt werden) oder anderer elektrophysikalischer Methoden.
    Dabei sind viele Parameter entschlüsselt, die "Saugfähigkeit" der meisten Baustoffe ist gut erforscht. Diese ergibt sich aus den Parametern:
    • Anzahl und Lage der Kapillaren
    • Durchmesser, nach Größe und Häufigkeit eingeteilt
    • Oberflächenbenetzung der Kapillaren
    Mit Hilfe von Versuchen lässt sich ermitteln, in welcher Zeiteinheit, wie viel Liter Wasser "aufgesaugt" werden, und außerdem, wie hoch diese Feuchtigkeit, in welcher Zeit aufsteigen wird.
    All das sind klassische physikalische Werte. Die Ergebnisse sind verbindlich und nachvollziehbar. Von Fachleuten durchgeführte Kontrolltests bestätigen diese Ergebnisse eindeutig.
    Um es kurz zu machen: In der Praxis funktioniert dies alles nicht. Umso erstaunlicher ist es, wie viel „Fachleute“ auf diesen Hokuspokus immer wieder hereinfallen. Das Verfahren ist nur deshalb so ausführlich beschrieben, damit auch der auf dem Gebiet der Elektrophysik weniger versierte Hausbesitzer versteht, das nicht jeder, der sich als Spezialist ausgibt, auch wirklich sein Handwerk versteht.
    .
    Ein namhafter Hersteller hat 1995 in einer Broschüre für ein neues Injektionsmittel darauf hingewiesen, dass die meisten der auf dem Markt bekannten Produkte, die bisher eingesetzt wurden, entweder feuergefährlich, geruchsbelästigend, überteuert oder sogar extrem gesundheitsschädlich waren. Die erheblichen Preisunterschiede stören angesichts dieser beängstigenden Auflistung kaum.
    Nicht alle Injektionsmittel sind jedoch für die Unterbrechung der kapillaren Saugfähigkeit geeignet. Die Produkte, die heute angeboten werden, sollten von unabhängigen Prüfinstituten auf einwandfreie Funktion und Unschädlichkeit genau geprüft sein.
    Neben den Hinweisen der Materialhersteller gibt es noch weitere Möglichkeiten, sich zu informieren, welche Produkte, Firmen und Berater weiterhelfen können.
    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
    Während bei mechanischen Trennungen eine sofortige Kontrolle des Erfolges (Motto: „Was abgeschnitten ist, wird auch trocken“) nachvollziehbar ist, ist dies bei Injektionsverfahren nicht so einfach möglich.
    Im Labor funktionieren diese Verfahren meistens gut. Am Objekt ist eine Überprüfung des Erfolges oft erst Jahren möglich, bei ungeeignetem Einsatz leider auch der Misserfolg.
    .
    3; Eine neue Berufung: Fachingenieur für Altbau - Instandsetzung
    In den Fachhochschulen wird erst seit wenigen Jahren auf die chemischen und physikalischen Aspekte der Altbausanierung eingegangen. Der Erfahrungsschatz ist also noch eher spärlich. Es bleibt Ihnen also nicht erspart, nach wie vor viel Zeit dafür aufzuwenden, die richtige Firma auszusuchen! Bedienen sich erfahrener freier Ingenieure oder Architekten, wobei Sie sich zuvor die von ihnen bereits sanierten Objekte genau ansehen sollten.
    Erkundigen Sie sich auch bei Nachbarn und Bekannten, die bereits einschlägige Erfahrungen in Sachen Mauertrockenlegung gemacht haben, wie abgedichtet wurde und wie hoch die Kosten waren. Ob allerdings genau die gleichen Voraussetzungen wie an ihrem Objekt vorhanden sind, ist nicht so einfach zu ermitteln. Selbst wenn zwei Häuser in der gleichen Straße Feuchteschäden aufweisen, muss es nicht die gleiche Ursache haben.
     
  7. #7 DerHelmut, 18.01.2010
    DerHelmut

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    Schon komisch, dass hier Keiner wirklich eine Antwort auf die eigentliche Frage "Erfahrungen mit Veinal... bzw. Horizontalsperren" gibt. :(

    Der Beitrag von Pirellitx31 war wenigstens ev. ein Ansatz, aber:
    "Bei der Bohrlochinjektage sind im Laufe der Jahre immer wieder Mängel aufgetreten..." wäre definitiv wesentlich besser verwertbar, wenn man wüsste, um WELCHE "Bohrlochinjektage " es sich gehandelt hat. :bef1006:
     
  8. madala

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    Guten abend zusammen
    Hier mal was zu lesen , Herr Bromm :mega_lol: bitte Taschentücher bereitlegen ...
    Würde gerne mal von Experten die 20-40% Wirksamkeit erklärt bekommen ( wobei die injezierte "Soße" wohl keine Rolle spielt ... ) :
    Aquapol gewinnt gegen DHBV
    Gericht hält niedrige Wirksamkeit der vom DHBV propagierten Systeme fest

    Köln/Wien (pts/15.01.2010/10:00) - Die "Deutsche Holz und Bautenschutzverband GmbH" (DHBV), Verlegerin der Zeitschrift "Schützen & Erhalten" des DHBV e.V., musste aufgrund einer von Aquapol Österreich angestrengten Klage vor dem Landgericht Köln eine empfindliche Niederlage einstecken.

    Hintergrund: Der DHBV e.V. versucht seit einiger Zeit, zusammen mit einem deutschen Abmahnverein, Anbieter von alternativen Mauertrockenlegungsverfahren durch eine Vielzahl von Abmahnungen und Gerichtsverfahren vom Markt zu drängen. Als Sprachrohr dafür dient der Geschäftsführer der DHBV GmbH, Dr. Friedrich Remes.

    Im Zuge dieser regelrechten Kampagne schreckte der DHBV e.V. auch davor nicht zurück, falsche Behauptungen über Aquapol zu verbreiten. Aquapol verklagte daraufhin Dr. Friedrich Remes wie auch die DHBV GmbH und bekam nun mit Urteil des Landgerichts Köln Recht.

    Das Gericht in Köln untersagte Dr. Friedrich Remes und der DHBV GmbH unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, und falls dieses nicht beigetrieben werden kann einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, es zu unterlassen, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen bzw. zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass die Aquapol-Garantie regelmäßig eingeklagt werden müsse. Überdies verbot das Landgericht Köln, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen bzw. zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass eine deutsche Vertreiberfirma von Aquapol hätte einräumen müssen, dass eventuelle Erfolge des Mauertrockenlegungssystems nicht vorhanden seien. Gegen das Urteil wehrten sich die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes nicht. Das Urteil ist rechtskräftig.

    Mehr als 10 Monate hatten die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes Zeit, ihre völlig absurden Behauptungen zu beweisen. Nicht nur, dass das Kölner Gericht die von der DHBV GmbH behaupteten Aussagen eindeutig als nicht den Tatsachen entsprechend ansah und diese verbot, ging der Schuss in dieser vom DHBV e.V. geführten Kampagne regelrecht nach hinten los.

    Denn das Landgericht Köln hielt in seiner Entscheidung folgendes im Tatbestand fest (!): "In dem vorgenannten Verein (Anm. d.d.V. DHBV e.V.) sind Mitglieder organisiert, die ebenfalls gewerbliche Mauertrockenlegung betreiben. Diese erfolgt u.a. mit einem sog. Injektionsverfahren, das eine Wirksamkeit von 20% bis 40% aufweist".

    Schon in dem Verfahren ließen die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes diesen Vortrag unbestritten! Auch nach Zustellung des Urteils des Landgerichts Köln versuchte die Gegenseite nicht diese Feststellung zu revidieren. Damit wurde genau zu denjenigen Mauertrockenlegungsverfahren, die der DHBV e.V. gern als "Stand der Technik" propagiert, eine extrem hohe Unwirksamkeit festgestellt. Offensichtlich sah es die Gegenseite nicht als erfolgversprechend an, der Behauptung, die Injektionsverfahren haben eine Wirksamkeit von 20 - 40 %, entgegenzutreten.

    ---------- Post added at 21:51 ---------- Previous post was at 21:50 ----------

    Allen zur Info :
    Aquapol gewinnt gegen DHBV
    Gericht hält niedrige Wirksamkeit der vom DHBV propagierten Systeme fest

    Köln/Wien (pts/15.01.2010/10:00) - Die "Deutsche Holz und Bautenschutzverband GmbH" (DHBV), Verlegerin der Zeitschrift "Schützen & Erhalten" des DHBV e.V., musste aufgrund einer von Aquapol Österreich angestrengten Klage vor dem Landgericht Köln eine empfindliche Niederlage einstecken.

    Hintergrund: Der DHBV e.V. versucht seit einiger Zeit, zusammen mit einem deutschen Abmahnverein, Anbieter von alternativen Mauertrockenlegungsverfahren durch eine Vielzahl von Abmahnungen und Gerichtsverfahren vom Markt zu drängen. Als Sprachrohr dafür dient der Geschäftsführer der DHBV GmbH, Dr. Friedrich Remes.

    Im Zuge dieser regelrechten Kampagne schreckte der DHBV e.V. auch davor nicht zurück, falsche Behauptungen über Aquapol zu verbreiten. Aquapol verklagte daraufhin Dr. Friedrich Remes wie auch die DHBV GmbH und bekam nun mit Urteil des Landgerichts Köln Recht.

    Das Gericht in Köln untersagte Dr. Friedrich Remes und der DHBV GmbH unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, und falls dieses nicht beigetrieben werden kann einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, es zu unterlassen, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen bzw. zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass die Aquapol-Garantie regelmäßig eingeklagt werden müsse. Überdies verbot das Landgericht Köln, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen bzw. zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass eine deutsche Vertreiberfirma von Aquapol hätte einräumen müssen, dass eventuelle Erfolge des Mauertrockenlegungssystems nicht vorhanden seien. Gegen das Urteil wehrten sich die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes nicht. Das Urteil ist rechtskräftig.

    Mehr als 10 Monate hatten die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes Zeit, ihre völlig absurden Behauptungen zu beweisen. Nicht nur, dass das Kölner Gericht die von der DHBV GmbH behaupteten Aussagen eindeutig als nicht den Tatsachen entsprechend ansah und diese verbot, ging der Schuss in dieser vom DHBV e.V. geführten Kampagne regelrecht nach hinten los.

    Denn das Landgericht Köln hielt in seiner Entscheidung folgendes im Tatbestand fest (!): "In dem vorgenannten Verein (Anm. d.d.V. DHBV e.V.) sind Mitglieder organisiert, die ebenfalls gewerbliche Mauertrockenlegung betreiben. Diese erfolgt u.a. mit einem sog. Injektionsverfahren, das eine Wirksamkeit von 20% bis 40% aufweist".

    Schon in dem Verfahren ließen die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes diesen Vortrag unbestritten! Auch nach Zustellung des Urteils des Landgerichts Köln versuchte die Gegenseite nicht diese Feststellung zu revidieren. Damit wurde genau zu denjenigen Mauertrockenlegungsverfahren, die der DHBV e.V. gern als "Stand der Technik" propagiert, eine extrem hohe Unwirksamkeit festgestellt. Offensichtlich sah es die Gegenseite nicht als erfolgversprechend an, der Behauptung, die Injektionsverfahren haben eine Wirksamkeit von 20 - 40 %, entgegenzutreten.
     
  9. sepp

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    der fairnis halber
    quelle dhbv

    und hier mach ich zu
     
  10. Eric

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    Dieser Unfug des Handelsvertreters Madala kann tatsächlich nicht so stehen bleiben. OLG Düsseldorf sieht den ganzen Osmose-Voodoo für nicht nachweislich wirksam an:

    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2009/I_20_U_20_09urteil20090707.html

    Madala, Madala: Dein Beitrag ist eine Presseerklärung der Aquapol!

    http://pressetext.com/news/100115009/aquapol-gewinnt-gegen-dhbv/

    Zitat:

    " Schon in dem Verfahren ließen die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes diesen Vortrag unbestritten! Auch nach Zustellung des Urteils des Landgerichts Köln versuchte die Gegenseite nicht diese Feststellung zu revidieren. Damit wurde genau zu denjenigen Mauertrockenlegungsverfahren, die der DHBV e.V. gern als "Stand der Technik" propagiert, eine extrem hohe Unwirksamkeit festgestellt. Offensichtlich sah es die Gegenseite nicht als erfolgversprechend an, der Behauptung, die Injektionsverfahren haben eine Wirksamkeit von 20 - 40 %, entgegenzutreten ".

    AUCH WIEDER VOODOO. Den Sachverhalt und Rechtlage verdrehen mögen wir hier überhaupt nicht:

    Die Behauptung, daß Injektionsverfahren eine Wirksamkeit von 20-40 % hätten, wurde von Aquapol im Prozeß aufgestellt und ist daher nach den eigenen Angaben von Aquapol vom Gericht nur im Tatbestand aufgenommen worden. Also wurde nichts vom Gericht " festgestellt ", sondern lediglich dargestellt, was Aquapol im Prozeß behauptet hatte. Über die Behauptung war nicht zu entscheiden, weil ja Aquapol geklagt hatte und es Aquapol im Übrigen freisteht, vor einem deutschen Gericht zur eigenen Rechtsverteidigung auch unzutreffende Behauptungen aufzustellen. Dagegen gibt es keine Klagemöglichkeit, sog. rechtsfreier Raum.

    Das für Aquapol niederschmetternde Urteil des OLG Düsseldorf gilt nach wie vor und das LG Köln ( wo ist das ? ) hatte über einen vollig anderen Sachverhalt zu entscheiden: " Aquapol-Garantie ist regelmäßig einzuklagen ".
     
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