Innenbebauung/Aussenbebauung

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  1. Gast

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    Hallo,

    wir wollen auf einem Grundstück bauen ;-).

    Folgende Nebenbedingungen:
    - kein Bebauungsplan
    - auf dem Grundstück befindet sich ein Wohnhaus und ein Schuppen
    - das Grundstück ist richtig gross
    - das Haus soll bestehen bleiben
    - der Schuppen soll laut zuständigem Bauamt bestehen bleiben, obwohl die Bausubstanz grottig ist (Instandsetzungskosten ca. 50.000 Euro)
    - die beiden Gebäude sind im Bereich der Innenbebauung und begrenzen sie
    - das Bauamt würde einem Bauantrag positiv gegenüber stehen, wenn wir an dem alten Schuppen anbauen und ihn in unser Haus integrieren.

    Wir möchten nun - wegen der schlechten Bausubstanz - den Schuppen gerne abreissen und genauso, also gleiche Dimensionen wieder aufbauen und DANN daran das Wohnhau anbauen. Der Schuppen würde so oder so zum Büro.

    Any hints?! Hat jemand sowas schon mal durchexerziert? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir?

    Grüsse,
    Gabi & Heiko
     
  2. #2 hscholl, 28.02.2003
    hscholl

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    Bestandsschutz

    hallo gabi &heiko,
    die Rechtsberatung lassen wir fallen, aber vom Grundsatz her besteht aus der Sicht des Bauamtes für den Schuppen ein Bestandsschutz, der in dem Moment entfällt, wenn dieses Gebäude abgerissen wird. Das Bauamt würde vermutlich nur Ausbesserungen in geringem Umfange erlauben, aber darauf bestehen, dass die Umfangsmauern erhalten bleiben.
    Weitere Vorgehensweisen sind dann nur im Gleichklang mit dem Architekten sinnvoll planbar und ausführbar.
    Das kann zur Gratwanderung werden, zumindest war dies in unserem Falle so.

    mfg hajo scholl
     
  3. #3 bauhexe, 01.03.2003
    bauhexe

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    Hallo Gabi und Heiko,
    Ihr könnt da schon das eine oder andere anstellen. Besprecht mit Planer das neue Haus und beantragt dafür erst mal die Baugenehmigung, wenn die da ist denkt weiter. Man kann an einem alten Schuppen eine Menge Mängel finden und aus dringenden Gründen ( Statik ) abreißen müssen.
     
  4. #4 Torsten Stodenb, 01.03.2003
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    Hallo Bauhexe,

    das Problem scheint doch zu sein, dass nichts Neues gebaut werden darf, wenn erst die Altsubstanz weg ist! Einen solchen Fall hat es bei uns in der Nähe auch gegeben. Die Leute haben quasi von innen neue Aussenwände hochgezogen, die sofort das Dach abgefangen haben, dann die alten abgerissen und stattdessen eine neue Vormauerung an diese Stelle gesetzt. So hat es jedenfalls ausgesehen. Vielleicht könnte man ja auch die alten Mauern des Schuppens stückweise abreissen und sofort ersetzen. Das nennt man dann "Sanierung". Ist natürlich etwas aufwändig, aber bei einem Schuppen vielleicht noch darstellbar. Aber dafür gibt's ja Planer, die so etwas so organisieren können, dass die Aktion beim Bauamt durchgeht.

    Gruss
    tst
     
  5. Oliver

    Oliver

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    ich würde mal ...

    meinen Architekten fragen.
    Der kennt meistens seine 'Pappenheimer' vom Baurechtsamt. Ob die ausschließlich ihre Paragraphen im Kopf haben, oder sich auch mal von örtlichen Gegebenheiten überzeugen lassen.
    Mein zuständiges Baurechtsamt hat mich bei meiner Baugenehmigung beim Baufenster auf einen Bebauungsplan von 1958 festgenagelt, ohne wenn und aber.
    Wie gesagt, örtliche Architekten wissen meistens was man noch so hinbiegen kann.
     
  6. #6 Wilhelm Wecker, 02.03.2003
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    Bauen im Innenbereich ?

    dazu ein paar Anmerkungen, die wohl in jedem Bundesland (Bundesbaugesetz) zutreffen dürften:

    Zitat:
    - die beiden Gebäude sind im Bereich der Innenbebauung und begrenzen sie
    - befindet sich das Grundstück nur in einem Teilstück im Innenbereich ?
    - wenn Innenbereich, dann orientiert sich eine mögliche Bebauung in erster Linie an dem was in der Nachbarschaft steht (nach Art und Maß)
    - bei Art kommt es darauf an ob es sich um ein Wohnhaus, landwirtschaftliches Gebäude, Gewerbebetrieb o.ä handelt.
    - beim Maß kommt es auf die Größenordnung an wie: Länge, Breite, Höhe, Dachneigung, Kniestock usw. Häufig werden auch die GRZ und GFZ dazu herangezogen, was meiner Meinung nicht "zulässig" ist.

    Der alte Schuppen Zitat:
    - das Bauamt würde einem Bauantrag positiv gegenüber stehen, wenn wir an dem alten Schuppen anbauen und ihn in unser Haus integrieren.
    - ist der Schuppen evtl. denkmalverdächtig, denn sonst könnte ich mir nicht erklären, warum ein Schuppen ins ein Haus integriert werden soll
    - vielleicht ist dies aber auch nur ein Wink mit dem Zaunpfahl seitens der Behörde, den Schuppen auf dem Papier stehen zu lassen.
    - Taktisch wäre vielleicht auch denkbar, sich das Baurecht unter Einbeziehung des alten Schuppens geben zu lassen, um vieeel später festzustellen, der "war" so grottenschlecht, daß er nicht mehr zu halten war.
    - wenn der Schuppen zu Wohn- oder Bürozwecken umfunktioniert werden soll, dann ist der Bestandsschutz schon sehr fraglich. Es handelt sich dann voraussichtlich um eine Nutzungsänderung die ggf. genehmigungspflichtig ist.
    - würde sich ein Anbau an den Schuppen über den begrenzenden Bauraum hinaus erstrecken?

    All diese Fragen lassen sich nur auf der Grundlage enstprechender Lagepläne und vor allen Dingen vor Ort klären. Sie sollten sich umgehend einen im Umgang mit den Behörden geschickt agierenden Architekten besorgen. In solchen Fällen habe ich meine Bauherren schon häufig von einen in Bausachen erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen, aber im Hintergrund, denn wenn das die Behörden merken, dann wird schnell gemauert.

    Bitte verlassen Sie sich auf keinen Fall auf mündliche Zusagen seitens der Baubehörden, die wissen u.U. hinterher nichts mehr davon - also erst das Baurecht einholen !
     
  7. Gast

    Gast Gast

    Moin allerseits,

    danke für die vielen Antworten. das mit der Bauvoranfrage ist eh klar.

    zu den Fragen:
    - befindet sich das Grundstück nur in einem Teilstück im Innenbereich ?

    ja, der weitaus grösste Teil des Grundstückes ist Aussenbereich.

    - wenn Innenbereich, dann orientiert sich eine mögliche Bebauung in erster Linie an dem was in der Nachbarschaft steht (nach Art und Maß)

    das ist das kleinste Prob., da wir Fachwerk bauen wollen wird sich das Haus in die Umgebung einfügen, als wenn es immer da gestanden hätte.

    - ist der Schuppen evtl. denkmalverdächtig, denn sonst könnte ich mir nicht erklären, warum ein Schuppen ins ein Haus integriert werden soll

    weder auf Haus noch auf Schuppen ist derzeit Denkmalschutz (und ich hoffe, es kommt auch keiner drauf, weil dann ist das Thema durch)

    - vielleicht ist dies aber auch nur ein Wink mit dem Zaunpfahl seitens der Behörde, den Schuppen auf dem Papier stehen zu lassen.

    genau das werden wir versuchen zu eruiieren ;-)

    - Taktisch wäre vielleicht auch denkbar, sich das Baurecht unter Einbeziehung des alten Schuppens geben zu lassen, um vieeel später festzustellen, der "war" so grottenschlecht, daß er nicht mehr zu halten war.

    ja, aber das alles ist immer mit taktieren und einer gewissen Unsicherheit verbunden ...

    - wenn der Schuppen zu Wohn- oder Bürozwecken umfunktioniert werden soll, dann ist der Bestandsschutz schon sehr fraglich. Es handelt sich dann voraussichtlich um eine Nutzungsänderung die ggf. genehmigungspflichtig ist.

    aber eben prinzipiell ist, soviel hat der Bauamts-Fürst bereits durchblicken lassen ;-)

    - würde sich ein Anbau an den Schuppen über den begrenzenden Bauraum hinaus erstrecken?

    ja, that's the point. Neubau geht nicht, nur Anbau geht.

    Wir werden am Do mit dem Architekten zum Bauamt gehen. Danach wissen wir mehr - hoffentlich. Leider hat diesere Architekt bisher keine Erfahrung mit diesem Fürsten gemacht, aber im Umkreis hört man so einiges über ihn. Wobei auch klar ist: was gut gelaufen ist, schwatzt keiner rum, nur die Unzufriedenen meckern öffentlich ;-)

    Das mit der Statik und dem Brandschutz ist sicher eine Überlegung wert. Wie gesagt, wir sind ja bereit den Schuppen in seinen Dimensionen und im Äusseren so wieder auferstehen zu lassen. Das ist nicht das Problem. Vielleicht ist es wirklich ein Weg, Mauern drum, innen abreissen und das ganze als Sanierung laufen lassen.

    Ich hoffe, ich hab die html-Tags richtig gesetzt.

    Falls noch jemand Ideen für unser Gespräch am Do hat, her damit.

    Grüsse, Heiko & Gabi
     
  8. #8 bauhexe, 03.03.2003
    Zuletzt bearbeitet: 05.03.2003
    bauhexe

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    Hallo,
    jetzt werde ich etwas deutlicher.
    Plan für neuers Haus einreichen und genehmigen lassen. Dabei Schuppen als Bestand vorerst integrieren. Wenn Ihr dann das Bauen anfangt, findet Ihr sicherlich noch weitere kritische Mängel am Schuppen. Dabei gleich die Fundamente kontrollieren. Nun kann Statiker feststellen, daß das Ganze stark einsturzgefährdet ist. (Fotos als Beweise für Schäden anfertigen. ) Jetzt ist Gefahr in Verzug und damit keine Personenschäden auftreten,den Bau kurzzeitg einstellen. Nun beim Bauamt Abbruch und Wiederherstellung beantragen.
    Dagegen können die nichts tun. Ist nicht die feine Art, aber wenn die sich stur stellen und die andere Lösung nicht wirschaftlich ist, dann eben so.
    Außerdem wenn die Substanz wirklich so grottenschlecht ist, dann macht doch einn paar Fotos, nur so zur Sicherheit.
     
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