Interpretiere ich die Planungsrechtliche Festsetzung richtig?

Diskutiere Interpretiere ich die Planungsrechtliche Festsetzung richtig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, eine Verständigungsfrage, bzw. wäre nach den Planungsrechtlichen Festsetzungen folgendes möglich bzw. interpretiere ich das als Laie...

  1. ReiniD

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    Hallo,

    eine Verständigungsfrage, bzw. wäre nach den Planungsrechtlichen Festsetzungen folgendes möglich
    bzw. interpretiere ich das als Laie richtig?

    2 Vollgeschosse Außenmaße max. 10 m x 12 m möglich (Baufenster lässt die Größe zu)?
    Ist ein Walmdach möglich?
    Da das Walmdach kein zusätzliches bewohnbares Dachgeschoss wäre, kann ja die Dachneigung gering ausfallen, wie viel Grad macht man denn da?

    Laut Bauplatzbeschreibung: das Grundstück eignet sich als Einfamilienhaus, ich würde eventuell je 3 Zimmer pro Geschoss
    bevorzugen, mit Treppenhaus, darf ich das überhaupt?

    Danke

    Gruß Reini

    PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

    WA 4

    GRZ = 0.4
    GFZ =0.6
    Z = II (Vollgeschosse)
    AH = 7.5
    FH = 13.0
    Bauweise = O-D

    Dachform:
    Sofern Satteldächer festgesetzt sind, muss die Dachneigung 35° - 45° betragen
    Pultdächer auf niedrigeren, angebauten Bauteilen sollen eine geringere Dachneigung aufweisen.

    Info: Im WA 4 sind keine Satteldächer festgelegt.

    Info Bauplatzgröße: 400m²

    Info Grundstück: Das Grundstück eignet sich für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus.
     
  2. #2 VITRUVIUS, 18.04.2016
    VITRUVIUS

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    Hallo,

    aufgrund dieser unvollständigen Angaben lassen sich nicht immer präzise Aussagen treffen.

    1. 3 Zimmer und Treppenhaus zulässig?
    Die Zahl der Zimmer und die Existenz eines Treppenhauses kann in einem Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Das ist somit grundsätzlich zulässig, solange das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung nicht überschritten wird.

    2. Walmdach, welche Dachneigung macht man da?
    Hier gibt es ein breites Spektrum an Dachneigungen. Der Walm auf den Schmalseiten ist stärker geneigt, als die Sattelflächen. Weshalb soll es ein Walmdach werden? Ein Walmdach kann hohe Windlasten aufnehmen, schränkt die Nutzung des Dachgeschosses aber erheblich ein. Ist in diesem Wohngebiet wirklich keine Dachform festgesetzt?

    3. 2 Vollgeschosse Außenmaße max. 10 m x 12 m möglich
    2 Vollgeschosse sind zulässig. Ob allerdings die bebaute Grundstücksfläche zulässig ist, lässt sich so nicht beantworten. Die zulässige GRZ liegt bei 0,4. Wenn eine Bebauung von 10x12 möglich sein soll, dann müsste das Grundstück mind. 300 m² groß sein. Ist es das?

    Gruß, Vitruvius
     
  3. #3 VITRUVIUS, 18.04.2016
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    P.S.

    Ach, es steht ja da: "Info Bauplatzgröße: 400m²" Dann wäre eine überbaute Grundfläche von 120 m² zulässig.
     
  4. #4 Baufuchs, 18.04.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    . Dann wären 160qm zulässig + ggf. 50% Überschreitung mit Zuwegungen etc.
     
  5. #5 VITRUVIUS, 18.04.2016
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    Hallo,

    bitte die Antwort auf die Frage beziehen! Die lautete, ob mit einer Hauptanlage eine Fläche von 120 m² überbaut werden kann!

    Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten sind hier nicht das Thema! Im Übrigen sind diesbezüglich Einschränkungen in den Festsetzungen möglich und üblich, weshalb die nicht gestellte Frage, was hier zulässig wäre aufgrund fehlender Information nicht beantwortet werden kann!

    Gruß
     
  6. #6 Baufuchs, 18.04.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie ich eine Frage beantworte, kannst Du getrost mir überlassen.

    Die Erklärung "160 qm sind zulässig", beantwortet gleichzeitig die Frage, ob 120 qm zulässig sind.

    Zusätzlich wäre allerdings noch der Hinweis auf die GFZ angebracht, welche die Geschossfläche auf max. 240m² begrenzt.

    Nebenanlagen etc. sind immer ein Thema. Dass dazu Einschränkungen möglich sind ist durch meinen Hinweis "ggf." kenntlich gemacht.
     
  7. #7 VITRUVIUS, 18.04.2016
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    Es können aber nicht 160 m² mit der Hauptanlage überbaut werden, wenn das Baufenster nach Angaben des Fragestellers nur 120 m² zulässt!

    Die Antwort die du dem Fragesteller gibst, ist also auch noch falsch!
     
  8. #8 Baufuchs, 18.04.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wo liest Du, dass das Baufenster max. 120 qm zulässt?


    Seine Frage ist ob 10x12m als max. Größe zulässig ist mit gleichzeitigem Hinweis, dass das Baufenster diese Größe zulässt. Das dies die max. Größe des Baufensters ist, lese ich daraus nicht.

    Aber da kann der TE ja mal aufklären.
     
  9. #9 VITRUVIUS, 18.04.2016
    VITRUVIUS

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    Ich interpretiere die Angaben so, dass das Baufenster genau so groß ist. Zitat: "10 m x 12 m möglich (Baufenster lässt die Größe zu)"

    Aus diesem Grund würde ich, wenn die Antwort gegenüber einem Bauleitplanungs-Laien hilfreich sein soll, mich genau darauf beziehen.
     
  10. #10 Baufuchs, 18.04.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du hast im Zitat das Fragezeichen entfallen lassen. Damit machst Du aus einer Frage eine Feststellung....
     
  11. #11 VITRUVIUS, 18.04.2016
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    Also jetzt mit Fragezeichen:

    Ich interpretiere den Text der da lautet: "10 m x 12 m möglich (Baufenster lässt die Größe zu)?" so:

    "Kann ich eine Hauptanlage mit den Außenmaßen von 10X12 Metern errichten? Das Baufenster lässt diese Größe zu."
     
  12. #12 gunther1948, 18.04.2016
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    hallo
    lesen hilft da.

    gruss aus de pfalz
     
  13. #13 VITRUVIUS, 18.04.2016
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    Kompliment zurück!

    Das steht doch schon weiter oben!


    Gesendet von unterwegs...
     
  14. #14 Der Bauberater, 19.04.2016
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    Gips auch einen schriftlichen Teil des B-Planes?
    Was steht da drinnen?

    Was ist die AH? Soll das die TH sein?
     
  15. #15 VITRUVIUS, 19.04.2016
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    Hallo,

    vermutlich handelt es sich um einen Tippfehler. Gemeint sind sicherlich Traufhöhe und Firsthöhe.
    Das Beste wäre, den gesamten BPlan einschließlich Planzeichnung, Legende und Satzungstext einzuscannen und hier hineinzustellen. Wenn man nicht weiß, was sonst noch festgesetzt sein könnte, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, welche Bebauung zulässig ist.

    Beste Grüße
     
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