Jetzt Oberputz aufbringen???-> Ärger mit Putzer!

Diskutiere Jetzt Oberputz aufbringen???-> Ärger mit Putzer! im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute, erstmal Sorry für Doppelposting auf bau.de, aber es ist diesmal wirklich DRINGEND! Je mehr Tipps desto besser; also seit wg....

  1. joejo

    joejo

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    Hallo Leute,

    erstmal Sorry für Doppelposting auf bau.de, aber es ist diesmal wirklich DRINGEND! Je mehr Tipps desto besser; also seit wg. Doppelpost gnädig mit mir, aber vielleicht gibt ja welche auf bau.de, die bauexperten.de nicht lesen und umgekehrt...
    Also:
    wiedermal bräuchte ich eure fachkundige Meinung, habe ein echtes Problem mit meinem Verputzer!
    Seit Anfang November ist bei meinem Neubau (Mittelhessen) der Unterputz drauf. (Poroton, Kalz-Zement Faserleichtputz). Danach Trocknungsphase...danach Grundierung des Unterputzes... vor vielleicht 2 Wochen, wollte dann der Verputzer 2 Anläufe starten den Oberputz aufzubringen (Scheibenputz 3mm); beide Male ist er unentschuldigt nicht gekommen (Krankenheitsbedingter Ausfall einiger Mitarbeiter, laut seiner Aussage).
    Jetzt kommts: Seit diesen 2 Wochen "nervt" der Verputzer er wolle verputzen; ich konnte bisher alle Veruche abwehren, mit dem Verweis auf die derzeit herrschenden Temperaturen: tagsüber 1 bis 4 Grad und nachts zum Teil leichter Nachtfrost und dem Hinweis auf die technischen Merkblätter des Putzes, der eine Untergrund- und Verarbeitungstemperatur von >=5Grad verlangt.
    SEIT GESTERN droht der Verputzer und setzt mich massiv unter Druck: Er meinte man könne Verputzen und es wäre das ideale Wetter und Temperatur dafür, nur ich würde mich querstellen. Er meinte, das von im gestellte Gerüst würde kaputt gehen (unter der Feuchtigkeit leiden), durch das "lange" Stehen und wenn ich weiter rumzicke, BAUT ER DAS GERÜST AB UND FERTIG. Außerdem hätte ich ja Garantie und das wäre ja sein Problem, wenn was schiefgeht. Ich möchte aber erst gar nicht, dass es soweit kommt, warum soll ich das Risiko eingehen, wenn ich mich nachher evtl. mit der Garantie "rumklagen" muß. Ich weiß doch wie das ist: Gutachter, nein der ist schuld, nein der, wer zahlt, wie wird saniert, usw...
    Ich bin echt verzweilfelt, was soll ich machen...übrigens hat er noch ein Haus in unserem Ort in der letzten Woche verputzt und da wäre ja auch alles in Ordnung...
    Vielen, vielen Dank für eure Hilfe schon mal im voraus.
    Gruß aus Mittelhessen
    Jo
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Das mit dem Gerüst ist schonmal ziemlicher Nonsens!

    2. Nonsens das er Garantie gibt! Wer Garantiert im Falle einer Insolvenz denn? Nach ständiger Rechtsprechung ist dem AG das Insolvenzrisiko durch eine Gewährleistung oder GEwährleistungsverlängerung bei einem bekannten oder befürchteten Mangel nicht auzubürden. Sowas geht dann nur über eine Geldwerte Bürgschaft z.B. über ein Sperrkonto in höhe des zu befürchteten Schadens.

    3. KAnn man auch verstehen das er fertig werden will. Schonmal daran gedacht das Gerüst einzuplanen und sanft zu heizen? Ist hier auch schon gemacht worden.

    4. Arbeiten bei Frost bedürfen bei VOB Verträgen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers

    5. ISt ein Arbeiten bei Frost Schadenträchtig und widerspricht den Herstellervorgaben, soll er einen Hersteller hinzuholen der dafür Gewähr übernimmt und das schriftlich aber wenn der auch die Grätsche macht?
     
  3. #3 Gast943916, 12.12.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ist das aus Pappe?
    bei diesen Temperaturen würde ich dringend abraten....
    richtig...
    und dann? Ihr habt doch sicherlich einen Vertrag, zumindest mündlich, dann baut er es eben wieder auf... auf seine Kosten, er hat ja den Termin verschlafen oder hinausgezögert.
    und das nicht ohne Grund...
    Gipser
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.12.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Janz einfach. Er soll Ihnen die Freigabe des Putzherstellers liefern, dass er bei ?° C das Material schadenfrei verarbeiten kann.

    MfG
     
  5. joejo

    joejo

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    Ja Danke für eure Antworten! Das ging ja schnell!!!

    Die Gerüstnummer von wegen kaputt gehen ist eine Ausrede, sehe ich auch so, hab geschaut, da liegen vielleicht insgesamt 10 HOLZbohlen, der Rest verzinktes Stahlgerüst.
    Die Freigabe vom Hersteller bei diesem Wetter zu verarbeiten bekommt er nicht, auch klar.

    Meine Frage wie würdet ihr im Sinne des besten GEMEINSAMEN Wegs vorgehen (ich meine diplomatisch ;-)):

    1) Nochmals höflich auf meinen Wunsch der korrekten Verarbeitungstemperaturen hinweisen und klar machen, dass ich auch nichts anderes akzeptiere.

    2)Wenn er sich darauf NICHT einläßt das Gerüst stehen zu lassen, wie rechne ich die geleisteten und noch ausstehenden Arbeiten (wenn er überhaupt noch bereit ist, die durchzuführen) ab??? Abschlagzahlung ist geleistet, allerdings in einem geringeren Umfang, wie die bereits geleistete Arbeit; es steht also noch einiges aus...wie behandele ich die Gerüstkosten??? Ich will natürlich (im schechtesten Fall) nicht das Gerüst bei einer anderen Firma nochmal bezahlen???

    3) Kann ich ihm verbieten den Oberputz aufzubringen, oder könnte er einfach kommen???

    Nochmals Danke und Gruß
    Jo
     
  6. #6 Olaf (†), 12.12.2008
    Olaf (†)

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    1) ja
    2) Wem sein Gerüst ist das? wenns nicht seins ist und Du Kosten hast - mit seinen Fo aufrechnen. Ansonsten hat er einen Vertrag mit Dir den er erfüllen muss
    3) Wenn Du der Bauherr bist - Ja. Für später sollteste aber Dir die täglichen Wetterdaten aufheben.
     
  7. #7 Gast943916, 12.12.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    zu 1. auf jeden Fall schriftlich
    zu 2. wie Olaf sagt, er hat einen zu erfüllenden Vertrag den er nicht ohne weiteres kündigen kann
    zu 3. ja, auf jeden Fall
     
  8. Robby

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    zu 3) Nein nicht grundsätzlich! Nur wenn das Grundstück Eigentum ist :) Bei einem BT Geschäft geht das nicht!
     
  9. joejo

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    Danke soweit schonmal an alle. Ich halte euch auf dem Laufenden, wies mit dem guten Mann weiter geht...
    Gruß Jo
     
  10. #10 Herr Nilsson, 13.12.2008
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    .......brauchste dann auch nicht doppelt posten (bau.de), wer da geantwortet hat liest (antwortet) auch hier:winken!
     
  11. #11 buddelchen333, 13.12.2008
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    ich frage mich immer, wenn ich sowas lese

    1.ist der kostendruck so hoch, das sowas dabei herauskommt
    2.oder ist es schiere geldgier
    3.oder dummheit

    auf jeden Fall

    4.Dreistigkeit

    tztztztz
     
  12. #12 Herr Nilsson, 13.12.2008
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    Das hat nix mit Geldgier zu tun, er bekommt deswegen ja nicht mehr oder weniger Geld. Es sei denn, er hat seine Kreditlinie dermaßen ausgereizt, dass er ohne die Kohle seine Löhne nächsten Monat nicht mehr zahlen kann. Zinsen lasse ich mal aussen vor.
    Es ist letztlich nur Blödheit, weil er ein "Mangelfolgeschadensrisiko" eingeht, dass er ohne sein Verhalten so nicht hätte. Im Zweifelsfall hätte er nur weniger Geld................
     
  13. joejo

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    Ich frage mich auch schon die ganze Zeit, was in Wirklichkeit dahinter steckt; ich werde einfach nicht daraus schlau...so "dumm" kann man doch nicht sein, ohne dringenden Grund so ein Risiko einzugehen...ich werde ihm sagen, wenn er wieder versucht bei diesem Sauwetter zu verputzen, er solle sein Gerüst abbauen...dann werden wir ja sehen wie er reagiert... habe schon bedenken, dass er Morgen wieder anruft...soll ja schließlich morgen 1-4Grad werden und keinen Nachtfrost geben...da werd ich mir wieder was anhören müssen, wenn ich wieder ablehne...oh jeeee...naja da muß ich wohl durch...

    Gruß Jo
     
  14. #14 DerSuchende, 14.12.2008
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    Schon über eine „geldliche“ Glückseligkeit für beide Seiten nach gedacht?

    Mit freundlichen Grüßen
    PS: Ist doch bald Weihnachten oder Menschlichkeit, und offen REDEN sollte man doch können.
     
  15. joejo

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    Ich glaube ich stehe auf dem Schlauch...was meinst du mit "geldlicher Glückseeligkeit für beide Seiten"??? Und offen reden habe ich mit aller Freundlichkeit und Menschlichkeit versucht, das kannst du mir glauben!

    Die Seiten sind auch NOCH nicht so verhärtet, dass nur über den Anwalt geredet wird; das hat er aber nur mir zu verdanken, weil ich extrem ruhig und sachlich geblieben bin, als er mir das eine oder andere an den Kopf geworfen hat. So manch einer hätte sich das mit Sicherheit nicht bieten lassen, aber ich weiß ja, dass ich noch was von ihm möchte, wenn auch etwas später wie er ;-)

    Gruß Jo
     
  16. #16 Alex1505, 14.12.2008
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    ich denke auch mal es geht dem putzer auch nur darum kurz vor weihnachten noch ne schnelle mark zu machen. man sieht es allerdings in letzter zeit immer häufiger das bei den temperaturen der aussenputz ohne rücksicht auf verluste gemacht wird
     
  17. #17 Herr Nilsson, 14.12.2008
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    In letzter Zeit ALex1505, sieht "man(-n)" (also DU) das nur immer häufiger, weil DU (also man(-n)) gerad am eigenen Oberputz häng(-s)t, gell :mega_lol:!?!? Wurd doch "schon immer so gemacht! Und wie gesagt, das Geld bekommt er ja so oder so, ......Kreditlinie............
     
  18. joejo

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    Wieder mal was Neues...

    Hallo,

    wieder mal eine Woche rum und mein treuer Putzer hat mal wieder angerufen mit dem Verweis auf den Wetterbericht: Fr. 3-7Grad; Sa. 5-9Grad; So. 6-10Grad. Und so kommt wies kommen mußte, er will am Samstag anrücken!!! Es wären ideale Bedingungen. "Meine" gewünschten Temperaturen seien erreicht. Leider hat er im Bericht für Samstag wohl übersehen, dass es auch tagsüber verbreitet Regen mit starkem Wind und Böen geben soll. Auch Regen mit windigem Wetter ist für Sonntag vorausgesagt. Darauf angesprochen meinte er, der Wind sei ideal fürs Trocknen, bei diesem Wetter, dann könne man wahrscheinlich Montag auch streichen. Im Merkblatt des Oberputzes (3mm mineralischer Scheibenputz) steht allerdings: Abbindenden Oberputz vor Regen, Wind und Frost schützen...

    Leute könnt ihr mir helfen??? Was würdet ihr an meiner Stelle machen??? Wie lange bindet so ein Oberputz in dieser Stärke bei dem vorausgesagten Wetter ab??? Und was machen Wind und Regen???

    Danke nochmal an Euch!!!
    PS: Morgen will er nochmal anrufen, nachdem ich mich nicht für Samstag durchringen konnte...ich verstehe ja auch, dass er fertig werden möchte und ich will auch nicht unnötigerweise querschießen, aber wie soll ichs entscheiden, bei Null Erfahrung!?!? Ach ja Gerüst abhängen und sowas kann ich vergessen: "Das hab ich ja noch nie gehört!", war die Reaktion.
     
  19. #19 schwarzmeier, 18.12.2008
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    du wirst ihn schlecht daran hindern können um nicht in annahmeverzug gesetzt zu werden. ich würde aber daraufbestehen,dass das gerüst volkommen ageplant wir und relativ windsicher,der putz(mineralisch)darf nicht zu schnell trocknen,dam sonst der chemische prozess nicht ausreichend stattfinden kann. wenn am samstag verputzt wird, bei besagter witterung (von plus 5-10° cel).würde ich darauf bestehen,dass der putz mindestens 5 tage ungestrichen bleibt. hinweis in schriftform. dann viel glück !!!!!:irre:irre:irre:irre
     
  20. Robby

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    Der AN hat sein Gewerk bis zur Abnahme zu schützen.

    Bisher war es Frost! Frost ist unstreitig und braucht sogar bei einem VOB Vertrag die Zustimmung des AG! Das ist vom Tisch!

    Wenn ein Depp nun meint er müsse bei Regen seinen Oberputz machen ist das schlicht und ergreifend sein Bier! Auch sein Bier wenn der Putz abregnet, den kann man dann fein wieder unten zusammenkratzen :D

    Mit den Windverhältnissen sehe ich das wiederum entspannt, denn was macht Wind? Beschleunigt das Trocknen und der Putz ist trocken bevor er abgebunden hat. Bei dem nassen Wetter :mega_lol: ist das dann weniger das Problem
     
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