Kamin an Grundstücksgrenze

Diskutiere Kamin an Grundstücksgrenze im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebes Forum, ich habe hier eine baurechtliche Frage, die ich für einen Freund im Saarland hier einstellen möchte: Er wohnt in einer...

  1. #1 Tarantinoo, 29.02.2008
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    Hallo liebes Forum,

    ich habe hier eine baurechtliche Frage, die ich für einen Freund im Saarland hier einstellen möchte:

    Er wohnt in einer 30j alten Reihenhaussiedlung in einem RMH. Es handelt sich um zweistöckige, kubische Gebäude mit einem Balkon. Diese Balkone sind jeweils durch eine zwei Meter hohe Mauer als Sichtschutz optisch voneinander getrennt.

    Nun hat sein Nachbar einen Edelstahlkamin mittig(!) an dieser Mauer befestigt. D.h. ca. zwei - drei Meter vom Haus (und Hausdach) entfernt ragt nun direkt an der Grundstücksgrenze ein etwa 3m hoher Edelstahlkamin in die Höhe. Der Kamin überragt das Dach nur knapp.

    Sieht optisch echt schlimm aus -- und -- wer möchte einen Kamin direkt an der Grenze mittig im Balkon stehen haben? Gerüche? Die hätten den Kamin auch mittag an ihrer Hausfassade mit maximalem Abstand zum Nachbarn installieren können.

    Abseits von der subjektiven Wahrnehmung stellt sich hier die simple Frage, ob denn das erlaubt ist.

    Kann jemand mir jemand bzw. meinem Freund mit einer rechtlichen Auskunft helfen? Wie steht's damit im Saarland? Wie würde das rechtlich in einem anderen Bundesland aussehen?

    Soll mein Freund sich einfach mal an das Bauamt wenden?

    Danke für Hinweise!

    Grüße
    Markus
     
  2. sepp

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    reicht das?

    zum grenzabstand habe ich auf die schnelle nichts gefunden.
    mal die FeuVo und LBO genauer lesen!

    http://www.sadaba.de/GSLI_FeuVO.html
    http://www.rechtliches.de/Saar/B.html

    ein anruf beim bauamt hilft vielleicht
     
  3. #3 Der Bauberater, 29.02.2008
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    Hallole,
    Saarland lt. §61 Abs. 1 Satz 2a verfahrensfrei, wenn unter 10m Höhe.
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  4. #4 Tarantinoo, 29.02.2008
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    grenzabstand?

    Danke für schnellen Antworten.

    Da bliebe tatsächlich noch die Frage wg. dem Grenzabstand. Darf man Kamine direkt an der Grenze installieren?
     
  5. #5 Tarantinoo, 29.02.2008
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    Nochmals zur eigentlichen Problematik:

    Der Schornstein steht ja 2m VOR(!) der Fassade, und zwar genau westlich vor den Fenstern. Somit bläst der Wind einen großen Rußanteil in die Fenster, wenn man sie öffnet. Ich bezweifele, dass das viel besser wird, wenn der Schornstein noch ca. 1m erhöht wird. Das nächstgelegene Fenster befindet sich in ca. 2.5m Entfernung.

    Es geht doch darum, dass der Schornstein diese "seltsame" enge Position einnimmt. Würde er sich dirket am oder über dem Gebäude befinden -- was ich mal grob als "normal" bezeichene -- so wäre gar kein Problem vorhanden.
     
  6. #6 Der Bauberater, 29.02.2008
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    Sind Verfahrensfrei,

    deshalb JA, wenn wie in der FeuVO (siehe Beitrag von Sepp) steht, niemand belästigt wird, sind die auch an der Grenze zulässig.
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  7. #7 Tarantinoo, 29.02.2008
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    Nun ja...

    niemand belästigt????

    Wer sitzt auf seinem Balkon gerne direkt unter einem Schornstein?

    Wer lüftet gerne seine Wohnung direkt neben einem Schornstein?

    Wer lüftet gerne seine Bettwäsche direkt neben einem Schornstein?

    Warum darf eigentlich der Schornstein quasi frei vor dem Gebäude stehen und muss nicht, wie sonst üblich, direkt am Gebäude befestigt sein bzw. durch das Dach stoßen?
     
  8. #8 Tarantinoo, 29.02.2008
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    Ach überhaupt... da steht...


    (3) 1Schornsteinmündungen dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Fenstern und Balkonen liegen.


    Wie steht es damit?
     
  9. sepp

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    1 frage:
    was issn das fürn kamin, wenn er auf dem Balkon des nachbarn steht?
    grillkamin? dann soll er froh sein, daß der nachbar sowas installiert hat.
    oder durchdringt er den balkon und ist ein schornstein einer feuerstätte?
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 29.02.2008
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    Ein Bild ...

    ... sagt mehr als 1000 Worte :cool:
     
  11. #11 Tarantinoo, 29.02.2008
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    feuerstätte

    Es müsste der Schornstein einer Feuerstätte sein, d.h. durchdringt den Balkon.

    Mit einem Bild kann ich leider noch nicht dienen.
     
  12. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Präzise Angaben würden weiterhelfen...

    Ist damit die Traufe oder der First des Hauses, an dem sich der Kamin befindet, gemeint?

    Sind beide Hausdächer gleich hoch?
     
  13. #13 Tarantinoo, 02.03.2008
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    Hallo,

    es handelt sich um Fachdächer, alle gleich hoch. Im der BO steht, dass der Schornstein das Dach um min. 1m überragen muss. Da wird er wohl erhöhen müssen.

    Was meinen Kumpel und mich jedoch interessieren würde: Warum ist es erlaubt bzw. IST es denn erlaubt einen solchen Schornstein

    1. auf der Grundstücksgrenze, direkt neben einem Balkon,
    2. "vor" (aus Sicht der Hauptwindrichtung) dem Gebäude (statt an dem Gebäude bzw. durch die Dachhaut)
    3. ca. 2m entfernt von Fenstern

    zu errichten.

    Denn es steht geschrieben:
    "Schornsteinmündungen dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Fenstern und Balkonen liegen."

    Es würde uns SEHR helfen, wenn uns jemand dazu schreiben könnte.

    Danke und Grüße
    Markus
     
  14. #14 Tarantinoo, 02.03.2008
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    ääääääää

    fLachdächer
     
  15. #15 cosima123, 02.03.2008
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    hi,


    ich denke, das zauberwort lautet in deinem fall

    "bezirksschornsteinfegermeister".

    :konfusius


    bei dem würde ich anrufen,

    - das melden
    - die lage erläutern

    - anfragen, ob der schornstein beim nachbarn genehmigt wurde/genehmigungsfrei ist/wie er das ganze beurteilt.

    (frage: warum habt ihr den nachbarn nicht direkt gefragt, ob er ne genehmigung bekommen hat und ihm erläutert, dass der schornstein jedenfalls sehr nervt: kostet nichts und ist der direkte weg?!)


    wenn der bezirkssch. sagt, alles ok, kann man danach immer noch zum anwalt gehen. dann kann man sich nur wehren im problemkreis des nachbarrechtes.



    wie komme ich drauf?

    wir bauen auch mit kamin.

    bei uns ist es so:

    in der feuerstättenVO steht, dass ein schornstein mindestens 1,50 m über der dachhaut enden muss. der für unser haus zuständige bezirksschornsteinfegermeister ist aber der ansicht, bei uns muss der schornstein mind. 2,50 m (!!) über der dachhaut enden, also viiiieel höher sein, weil bei uns die fenster im OG recht nah am schornstein liegen und der rauch dann oben trotz 1,50 m in die räume ziehen k ö n n t e, wenn der wind ungünstig stehen s o l l t e...

    folgen wir dem nicht, wird er die genehmigung versagen.


    für uns heisst dass, dass wir noch ne blöde zusätzliche aussenleiter auf dem dach anbringen lassen müssen. sieht blöd aus und kostet geld.

    -->> ich schließe daraus, es ist idR ne ermessenssache. abstrakte abstände in den VO reichen nicht. es kommt auf den einzelfall an. das kann hier im forum folglich niemand beantworten.
     
Thema: Kamin an Grundstücksgrenze
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