Kanalanschlußkosten

Diskutiere Kanalanschlußkosten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, zusammen. Ich habe folgendes Problem: Wir sind gerade am bauen. Das Grundstück auf dem das Haus (ent)steht wurde vor zwei Jahren in vier...

  1. #1 cuddel65, 07.09.2005
    cuddel65

    cuddel65 Gast

    Hallo, zusammen. Ich habe folgendes Problem:
    Wir sind gerade am bauen. Das Grundstück auf dem das Haus (ent)steht wurde vor zwei Jahren in vier Teile geteilt. Wir haben einen Teil davon gekauft. Auf dem Nachbargrundstück war bereits ein Kanalanschluß vorhanden. Wir haben jetzt eine Rechnung über 3300€ für unseren Kanalanschluß erhalten. Auf Nachfrage beim Abwasseramt wurde uns mitgeteilt das auf dem Grundstück bevor es geteilt wurde bereits ein Kanalanschluß vorhanden war und wir deshalb die tatsächlich entstandenen Kosten der Tiefbaufirma für den Kanalanschluß tragen müssen. Aus dem folgenden Auszug geht hervor das diese Rechnung gerechtfertigt ist.
    Ich verstehe die Regelung allerdings so:
    Wenn ich mein eigenes Grundstück aufteile und auf jedem Teil einen Kanalanschluß haben möchte muß ich die tatsächlichen Kosten tragen. Da unser Grundstück aber im Grundbuch auf unseren Namen steht und somit ein eigenständiges Grundstück ist sollte diese Regelung nicht gelten oder...?

    Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen
    Danke im voraus


    Erstattung der Kosten zusätzlicher Grundstücksanschlüsse
    Stellt die Stadt auf Antrag des Grundstückseigentümers
    · für ein Grundstück, das bereits einen Grundstücksanschluss hat,
    · für eine verselbständigte Teilfläche eines Grundstückes, für das die Beitragspflicht
    bereits entstanden ist (z. B. abgeteilter Bauplatz) oder
    · nach Beseitigung des Grundstücksanschlusses
    einen neuen Grundstücksanschluss an die zentrale öffentliche Abwasseranlage her, so
    sind der Stadt die Aufwendungen für die Herstellung solcher zusätzlicher Grundstücksanschlüsse
    in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten (§ 11 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung).
    Ein Schmutzwasserkanalbaubeitrag wird in solchen Fällen nicht
    erneut erhoben.
    Der Erstattungsanspruch wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe
    des Bescheides fällig (§ 12 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung).
     
  2. #2 rehwald, 08.09.2005
    rehwald

    rehwald

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    ...das war schon so...
    Im 2. Anstrich steht doch schon die Antwort. Wer der Eigentümer eines Grundsrückes ist, interessiert nur damit die Stadt weis, wem sie die Rechnung schicken soll. Diese Grundbucheintragung hat nichts mit der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung (da dürfte diese Regelung drin stehen) als solches zu tun. Es ging ja schliesslich um ein Grundstück, welches sich als Teilgrundstück von einem bereits erschlossenem Grundstück abteilte. Oder? Damit ist für alle 4 neuen Grundstücke bereits die Erschliessung abgeschlossen gewesen.

    Ich würde allerdings noch mal in den Kaufvertrag schauen, wie das Grundstück verkauft wurde. Wenn das Grundstück als Erschlossen verkauft wurde, kann es sein, dass der Verkäufer zumindest einen Teil noch übernehmen muss. Dazu müsste man allerdings mal einen Anwalt befragen (oder den Notar der den Vertrag aufgesetzt hat).

    Gruss
    Thomas,
    der voll erschlossen gekauft hat und nur noch den Hausanschluss zahlen muss.
     
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