Kaufvertrag Grundstück mit Gemeinde

Diskutiere Kaufvertrag Grundstück mit Gemeinde im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir stehen kurz vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrags mit unserer Gemeinde. Das Grundstück ist in einem Neubaugebiet, welches die...

  1. #1 tinihotte, 04.02.2011
    tinihotte

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    Hallo,
    wir stehen kurz vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrags mit unserer Gemeinde. Das Grundstück ist in einem Neubaugebiet, welches die Gemeinde momentan erschließt (Abschluss in 3-4 Monaten), die Kosten für die Erschließung sind im Kaufvertrag separat aufgeführt. Die Gemeinde möchte, dass wir schon jetzt den gesamten Kaufpreis inkl. der Erschließungskosten zahlen. Ist das so üblich?
    Außerdem würden wir gerne wissen, ob die folgenden Formulierungen ebenfalls üblich sind:
    1. Von den Beschränkungen des §181 BGB erteilt der Käufer Befreiung.
    2. Eine Haftung für die Flächenmaßrichtigkeit der eingetragenenen Grundstücksgröße wird ausgeschlossen.
    3. Der Käufer weiß, dass er infolge des vom Gesetz abweichenden Haftungsausschlusses beim Vorliegen von Mängeln keine Ansprüche gegen den Verkäufer erheben kann, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen.
    4. Erschließung: Das Grundstück ist noch nicht erschlossen. Die bis zum Abschluss der Erschließung entstehenden Beiträge sind im Kaufpreis enthalten. Evtl. künftige Beiträge trägt der Käufer.

    Vielen Dank!
    tinihotte
    :irre
     
  2. #2 Baufuchs, 04.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Alles üblich.

    Aber:

    Wenn das Grundstück endvermessen ist, sollte es kein Problem darstellen, den Passus "Haftungsausschluss" Grundstücksgröße rauszuverhandeln.

    Hinweis:
    Die Befreiung gem. §181 BGB werden i.d.R. bezogen auf den Notar/Notariatsgehilfin erteilt mit der Maßgabe, dass diese für die Eintragung von Auflassungsvormerkung/Grundbucheintragung etc. gilt.
     
  3. #3 tinihotte, 05.02.2011
    tinihotte

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    Vielen Dank!
     
  4. #4 fmjuchi, 05.02.2011
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    Hi,

    wenn die Grundstücksordnung noch nicht abgeschlossen ist, können sich bei der Vermessung evtl. noch Abweichungen ergeben. In diesen Fällen nehme ich einen Passus auf, nachdem anschließend "spitz" abgerechnet wird.

    Ansonsten ist der Passus mit dem Gewähr für die Größe üblich. Ich habe selbst schon ein Grundstück ersteigert, dass tatsächlich etwas kleiner als im Grundbuch aufgeführt war.

    lg fm
     
  5. Julius

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    Es ist absolut unüblich (und auch nicht anzuraten), ein Grundstück (egal ob mit oder ohne Erschließungskosten) VOR Abschluß des Kaufvertrags zu bezahlen.
     
  6. #6 loennermo, 05.02.2011
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    Einspruch!

    Hier bei uns gibts 'ne (hochnäsige) Gemeinde, die das genauso handhabt! Erst bezahlen, dann Notartermin. Konnte das fast auch nicht glauben.

    Sicherlich ist dieses Vorgehen nicht anzuraten. Ob man (s)einer Gemeinde trauen kann oder nicht mag jeder für sich selbst entscheiden.

    Wichtig, um planen zu können, wäre mir noch, dass die Erschließungskosten alles abdecken und es sich nicht um eine Vorrauszahlung handelt und nach Fertigstellung wird dann abgerechnet - da könnte dann noch eine Nachzahlung ins Haus stehen und der Gemeinde könnte es egal sein, zu welchen Preisen sie die Aufträge vergibt.
     
  7. Eric

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    Die übergeordnete Aufsichtsbehörde hierüber unterrichten. Die werden denen schon sagen, daß sich auch und gerade eine Gemeinde als Träger öffentlicher Gewalt an Recht und Gesetz zu halten hat.

    Die Anforderung des Kaupreises für ein Grundstück setzt nach § 311 b BGB einen notariellen Kaufvertrag voraus und bevor der nicht abgeschlossen ist, gibts auch kein Geld. Grund: Schutz vor Übereilung, Aufklärung und Belehrung durch den Notar. Wird hierdurch umgangen und ein Druckmittel für den noch ausstehenden notariellen Abschluß geschaffen.
     
  8. Ginger

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    Wir hatten uns auch für ein Gemeindegrundstück interessiert...da hätte man die Erschließungskosten quasi nach einem Durchschnittswert vorab bezahlt und dann kommt es darauf an wie groß das Haus wird, Geschossflächen etc. Entwender passt es so oder man muss nachzahlen oder bekommt wieder etwas zurück. Es war aber schon im Vorfeld aufgeschlüsselt, was man für welche Erschließungsleistungen je m2 (Grundstück und Geschossfläche und so) zahlen muss.
     
  9. #9 fmjuchi, 06.02.2011
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    Den Ausführungen von Eric ist Nichts hinzuzufügen. Wobei ich es eigentlich für ausgeschlossen halte, dass der Kaufpreis vor Unterschrift gefordert wird.
    Vor allem könnten dort ja nur Interessenten bauen, die das Grundstück nicht finanzieren müssen.Ohne Kaufvertrag finanziert keine Bank.

    Einige Bauwillige hätte es aber durchaus verdient. Wenn Mann sich 5 Grundstücke reserviert bis Frau sich entschieden hat....:mauer


    Es ist zulässig, 90 % der voraussichtlichen Erschließungskosten als Vorausleistungen zu erheben. Dies bedarf auch keiner Regelung im Kaufvertrag.

    Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die Erschließungsbeiträge durch eine Ablösevereinbarung fix zu machen. Wenn die Erschließungskosten noch nicht endgültig feststehen, ist dies aber eigentlich nicht zulässig.
     
  10. #10 loennermo, 06.02.2011
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    Ich kann Dir gerne die hochnäsige Gemeinde nennen. Die Gemeinde ist wohl schuldenfrei und vergibt z.B. auch keine Grundstücke an "Dahergelaufene" aus der direkten Nachbargemeinde. Auf unsere Bauplatzbewerbung haben wir noch nicht mal eine Eingangsmeldung bekommen.

    Auf die Sache mit der Vorauszahlung angesprochen meinte der nochnäsige Bauamtsleiter nur "Das sind unsere Bedingungen - die können Sie, wenn wir Ihnen denn ein Grundstück zugestehen würden, akzeptieren oder sie lassen es." Angeblich seien schon mehrfach Käufer nicht zum Notartermin erschienen und daher jetzt dieser Ablauf... :irre
     
  11. Eric

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    Ist Osthessen Kassel oder wo ist dieser Bauamtsleiter?
     
  12. #12 loennermo, 06.02.2011
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    Nein, nicht Kassel - das ist glaube ich Nordhessen...

    Du has ne PN.
     
  13. #13 tinihotte, 31.01.2012
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    Abschließend zur Info, was rausgekommen ist:
    Die Gemeinde hat sich keinen mm bewegt. Der Notar meinte, das sei alles voll in Ordnung. Es gab genügend andere Interessenten. Wir haben gekauft. Inzwischen hat sich rausgestellt, dass das Grundstück tatsächlich etwas größer ist.
     
  14. #14 tinihotte, 31.01.2012
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    und der Betrag war natürlich nach Vertragsabschluss fällig, nicht vorher.
     
  15. #15 Geodesy, 31.01.2012
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    Nein, denn die Grundstücksfläche nimmt nicht am öffentlichen Glauben teil.

    Heißt, die tatsächliche Größe kann anders sein und man muss es eben hin nehmen.

    Wenn die Gemeinde den Passus raus nimmt hat der Käufer trotzdem kein Recht.
     
  16. #16 Rheinbauer, 01.02.2012
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    Die gibt es auch wo anders, also kein Einzelfall.
     
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