Kein Bauland, Gründung eines Landwirtschaftlichen Betriebs?

Diskutiere Kein Bauland, Gründung eines Landwirtschaftlichen Betriebs? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Ich bin neu hier, daher erst einmal kurz etwas zu meiner Person. Ich bin 31 Jahre alt wohne im Kreis Düsseldorf wohne zur...

  1. #1 BauFertig, 02.09.2011
    BauFertig

    BauFertig

    Dabei seit:
    02.09.2011
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürokaufmann
    Ort:
    Düsseldorf
    Hallo zusammen!

    Ich bin neu hier, daher erst einmal kurz etwas zu meiner Person.

    Ich bin 31 Jahre alt wohne im Kreis Düsseldorf wohne zur Zeit noch zu Miete, habe aber vor, mit meiner Frau zusammen ein Haus zu kaufen oder zu bauen.

    Jetzt gibt es folgendes Problem was eigentlich erst mal wie keines klingt.

    Meine Eltern wohnen etwas außerhalb und haben hinter ihrem Haus ein recht großes Grundstück, was aber leider kein Bauland ist.
    Nachdem ein Bauvorantrag abgelehnt wurde haben wir uns an einen Fachanwalt gewand. Dieser sagte uns das wird schwer, aber es gäbe die Möglichkeit einen Landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück zu erreichten und man könnte dann auch da ein Wohnhaus bauen.

    Ich habe überall im Internet gesucht, aber dazu keine echten Informationen gefunden. Gibt es hier jemanden der damit Erfahrung hat und weiß was man da am geschicktesten macht?

    Problem ist nämlich, dass wir beide berufstätig sind und jetzt nicht wirklich in die Landwirtschaft wechseln wollen. Aber es ist wohl so, dass man wie auch immer nachweisen muss dass man von dem Landwirtsbetrieb leben kann.

    Also 2 Hühnen im Stall neben dem Haus geht nicht. Aber vielleicht gibt es ja eine andere kluge Platzsparende Möglichkeit oder ganz andere Lösungswege?

    Danke für eure Hilfe.


    p.s. Sorry das Thema passte nirgendwo richtig rein, wenn nötig bitte verschieben.

    Gruß
     
  2. #2 Neuling80, 02.09.2011
    Neuling80

    Neuling80

    Dabei seit:
    18.09.2008
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Vogtland
    vielleicht reichen 3 Hühner

    ...
    1 : Privilegiertes Vorhaben im Außenbereich § 35 Abs. 2 BauGB
    2 : Wohnung dient der Betriebsstätte
    3 : Landwirt im Haupterwerb
     
  3. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Klar: Anderes Grundstück kaufen, welches regulär bebaut werden darf.

    Oder politisch dafür sorgen, daß der betreffende Bereich als Bebauungsgebiet ausgewiesen wird. Das dürfte dann aber auch Nachbarbereiche betreffen! Ob das den Eltern gefällt...?
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wenn das so einfach wäre, würde es wohl jeder machen. Es hat schon seinen Grund warum es hier Hürden zu überwinden gibt, aber in Eurem Fall sehe ich schwarz.

    In Kenntnis der Umstände war der Vorschlag Deines Anwalts nicht zielführend. Das hätte er wissen müssen, und hat es vermutlich auch gewußt.

    Ich schließe mich Julius an, alles andere ist....:sleeping

    Gruß
    Ralf
     
  5. #6 BauFertig, 02.09.2011
    BauFertig

    BauFertig

    Dabei seit:
    02.09.2011
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürokaufmann
    Ort:
    Düsseldorf
    Danke für die Antworten. Auch wenn es natürlich nicht die erhofften sind :konfusius

    Dass es nicht so einfach ist dachte ich mir schon. Hätte ja sein können, dass es eine Niesche gibt mit der man leben kann. Jetzt mal ganz banal. Man fängt an, Nebenberuflich Bienen zu züchten oder sowas. :D

    Ich finde es ja gut, dass nicht jeder Landbesitzer mit seinem Land tun und lassen kann was er will. Sonst würden vermutlich alle Bauern Ihr Land an Casinobetreiber und Hotelketten verkaufen und sich ein schönes Leben machen.
    Aber wenn die Kinder ein Haus bauen wollen, finde ich könnte man doch unter gewissen Auflagen ne Ausnahme machen.

    Aber ist Müßig drüber zu reden, so ist das Leben. Am Ende ist ja die zuständige Gemeinde der Wahre Herr über seine Erde und da hilft es wohl dann nur in den Schützenverein zu gehen und dort zu schleimen.:bierchen:
     
  6. #7 BauFertig, 02.09.2011
    BauFertig

    BauFertig

    Dabei seit:
    02.09.2011
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürokaufmann
    Ort:
    Düsseldorf
    Aber jetzt mal ganz doof gefragt.

    Mal angenommen ich eröffne einen Landwirtschaftlichen Betrieb auf der Fläche und Bau mir dazu ein Haus oder nutze dieses Haus für meinen Betrieb und wohne darin wie auch immer.

    Dann nach einem Jahr geht mein Betrieb vor die Hunde. Muss ich dann da ausziehen, alles abreissen? Wie ist das geregelt?
     
  7. #8 fmjuchi, 02.09.2011
    fmjuchi

    fmjuchi

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    409
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    öffentliche Verwaltung
    Ort:
    Speyer
    ein landwirtschaftlicher Betrieb besteht nicht 2.000 qm Grünfläche und einem Rasenmähtraktor aus dem Angebot um die Ecke.

    Pachte mal 50 ha Land an, kaufe Maschinen für 750.000 und man wird dir sicherlich auch einen Stall oder eine Halle für die Maschinen genehmigen.

    Wenn keine Tiere zu versorgen sind könnte man evtl. auch auf die Idee kommen, weshalb denn überhaupt ein Wohnhaus im Außenbereich notwendig ist.
     
  8. #9 BauFertig, 02.09.2011
    BauFertig

    BauFertig

    Dabei seit:
    02.09.2011
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürokaufmann
    Ort:
    Düsseldorf
    Das Land brauch ich ja nicht pachten, das habe ich schon.

    Für mich ist halt nur die Frage der Definition. Ich muss ja nicht zwangsläufig Mais anbauen oder Rinder züchten.

    Was ist wenn ich Trüffel anbauen will? Oder Koi´s züchte? Man kann ja auch mit wenig Tieren oder Pflanzen viel Geld machen und muss sie trotzdem täglich betreuen.
     
  9. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    50ha?

    Hattet Ihr vielleicht schon eine Landwirtschaft? ;)

    Gruß
    Ralf
     
  10. Dingo

    Dingo

    Dabei seit:
    27.02.2008
    Beiträge:
    853
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Entwickler
    Ort:
    Sachsen
    Bedingungen der Landwirtschaftskammer NRW durchlesen!
    Seite 1 + 2 stehen die wichtigsten Dinge!

    Baumaßnahmen in Verbindung mit der Betriebsgründung ist Knackpunkt.
    Bauen für Wohnen ("...Baumaßnahmen, die nicht im Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen stehen...") geht nicht unbedingt in einen Zusammenhang mit einer Betriebsgründung!
     
  11. #12 Der Bauberater, 05.09.2011
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Lies dir mal die Grundvoraussetzungen durch.
    Die Landwirtschftskammer muss zustimmen. Aus dem Konzept muss hervorgehen, dass eine "Gewinnerzielungsabsicht" vorhanden ist. Sobald eine Hobby oder Freizeitnutzung unterstellt wird, ist die Privilegierung wieder weg.

    Kauf dir ein anderes Grundstück ;)
     
Thema: Kein Bauland, Gründung eines Landwirtschaftlichen Betriebs?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. kein bauland trotzdem bauen

Die Seite wird geladen...

Kein Bauland, Gründung eines Landwirtschaftlichen Betriebs? - Ähnliche Themen

  1. Grundbucheintrag, Erholungsfläche/ Bauland

    Grundbucheintrag, Erholungsfläche/ Bauland: Guten Tag, meine Frau und ich möchten gerne ein Grundstück kaufen und das bauen. Im Grundbuch steht drin, dass das Grundstück eine Erholungfläche...
  2. Wie viel Bauland hat mein Grundstück?

    Wie viel Bauland hat mein Grundstück?: Hallo zusammen, Ich bin ein Neuling im großen Bereich "Bauen", daher seid bitte gnädig ;) Ich würde gerne selbst den (ungefähren) Wert eines...
  3. Ackerland zu Bauland? (Ausläufer Stadt)

    Ackerland zu Bauland? (Ausläufer Stadt): Meine Frage bezieht sich auf die Kreuzung unten in der Mitte, insbesondere auf den Ackerteil! Wie hoch stehen die Chancen um die 1000m2 bis 1500m2...
  4. Wald in Bauland umwandeln

    Wald in Bauland umwandeln: Hallo , wir haben einen Grundstück gefunden in Teltow Fleming der ist laut Bauamt als Wald deklariert und der Verkäufer hat einen positiven...
  5. Fläche zu Bauland machen?

    Fläche zu Bauland machen?: Hallo an alle, ich bin neu hier und ebenso neu auch in dem Thema Bau. Ich habe eine Frage, die für euch evtl. ganz simpel erscheinen mag, ich habe...