Können Nachbarn Baugenehmigung verhindern?

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  1. #1 Carsten1980, 30.10.2024
    Carsten1980

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    Hallo Zusammen,

    Ich bin neu hier und habe mich registriert in der Hoffnung einen Experten zu finden der mir weiterhelfen kann.
    Ich habe ein städtisches Grundstück gekauft welches ich nun bebauen möchte. Es liegt in einem Neubaugebiet welches an Häuser aus den 80er Jahren angrenzt.
    Nun ja, ich und auch das Bauamt haben schon zu spüren bekommen dass die Nachbarm aus den älteren Häusern alles andere als begeistert sind das nun der ehemalige "Wald" angrenzend gerodet und bebaut wird. Nun zu meinem Anliegen: In meinem Bauantrag werde ich Abweichungen (Traufhöhe & Drempelhöhe) beantragen die in der Nachbarschaft (eine Strasse weiter) schon so genehmigt und gebaut wurden. Habe ich ein Recht darauf dass diese Abweichungen auch bei mir genehmigt werden oder können die Nachbarn verlangen dass mir diese Abweichgenehmigung verwehrt wird?

    Vielen Dank vorab und liebe Grüße,
    Carsten
     
  2. #2 Baggerbedrieb, 30.10.2024
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    Unsere Nachbarn haben selbige Abweichungen damals dann genehmigt bekommen, nachdem wir schwarz alles einen halben Meter höher gemauert haben und das nachträglich legalisiert wurde ;-)
     
  3. #3 nordanney, 30.10.2024
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    Eine Straße weiter kann schon weit weg sein...
    Nein, wüsste nicht warum. Aber dazu müsste man die genaue Umgebung bei Dir kennen.
    Die Nachbarn können gar nichts entscheiden oder verlangen.
     
  4. #4 Carsten1980, 30.10.2024
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    Eine Straße weiter gilt immernoch der gleiche Bebauungsplan.
    Naja ich frage mich mit welcher Begründung soll man dem einen die Abweichung erlauben aber dem anderen nicht?!
    Der Mitarbeiter vom Bauamt hat mich gebeten die Nachbarn über mein Vorhaben in Kenntnis zu setzen da er keine Lust auf Theater hat.
    Meine Befürchtung ist aber dass sie dann das Bauamt unter Druck setzen diese Abweichungen nicht zu erteilen.
    Daher die Frage ob es rechtlich ein Anspruch darauf gibt wenn im Gebiet schon diese Abweichungen herrschen. Ich möchte erst den Bauantrag einreichen und wenn dieser genehmigt ist mit den Nachbarn sprechen und zeigen was gebaut wird.
     
  5. #5 Kriminelle, 30.10.2024
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    Zum Beispiel soziale Gründe: das Grundstück reicht mit den Vorgaben des BPlans nicht, der 5-köpfigen Familie, die dort bauen will, adäquat ausreichenden Wohnraum bauen zu lassen. ZB die Größe, aber auch der Schnitt des Grundstücks oder vergrößerte Grenzabstände zu Wald oder Wasser.
    Wenn Du ein ausreichend großes Grundstück hast, wo man zb 160qm für vier Personen drauf bauen kann, auch mit kleinem Kniestock oder Dachregelung, dann muss das Bauamt Abweichungen nicht genehmigen lassen, wenn es Dir nur um Stadtvillen- statt Siedlungshausoptik geht. Denn das sind persönliche Befindlichkeiten.
    Aber auch im Umkehrschluss kann man argumentieren, wenn das Grundstück so kompakt ist, dass der Nachbar neben seinen Bungalow auf eine 2 geschossige Wand schauen soll. Denn genau so ein Missstand regelt ja der BPlan. Würde Dir ja auch nicht gefallen, wenn neben Dir dann in schönster Westlage das kleine Siedlungshaus abgerissen wird und ein Dreigeschosser gebaut wird.
    Insgesamt sollte man also nicht so bauen, dass man jemanden schädigt. Auch wenn es laut BPlan erlaubt ist. Wenn es nicht erlaubt ist - einfach mal reflektieren, ob das Haus in die Siedlung passt bzw man selbst in dieser Siedlung sein will.
     
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  6. #6 Viethps, 31.10.2024
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Der Anregung vom Bauamt sollte man folgen.....sonst kann es zu unkalkulierbaren Folgen und Verzögerungen führen.
     
  7. #7 Carsten1980, 31.10.2024
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    Das Haus passt ja optisch voll in die Siedlung darum geht es ja. Es gibt mehrere Häuser die weitaus höher sind und höhere Traufhöhen haben als das was ich plane. Der einzige Unterschied ist das dort noch keine angrenzenden Häuser standen.
    Naja ich sage mal so, wenn ein Haus neben mir abgerissen würde und eins drauf gebaut wird was höher ist, sich aber einfügt kann man nichts machen. Ist halt so.
     
  8. #8 Carsten1980, 31.10.2024
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    Ja ich würde dem Vorschlag vom Bauamt gerne folgen aber was ist die Konsequenz? Das weiß ich jetzt schon... ach 1m Traufhöhe mehr als im Bplan steht? Nein das wollen wir nicht... dann rennen die zum Bauamt und versuchen alles das zu blockieren. Obwohl die meisten Häuser so gebaut wurden.
     
  9. #9 nordanney, 31.10.2024
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    Jep.
    Und wie gesagt können Nachbarn nichts gegen Abweichungen unternehmen. Ausnahme: Bei Belangen, die die Nachbarn direkt betreffen. Also solche Themen wie Abstände, Verschattung, Einblick ins Grundstück usw.
    Da KANN (muss aber nicht), die Bauaufsichtsbehörde die Zustimmung der Nachbarn einfordern (als Beleg, dass die Belange der Nachbarn nicht berührt werden). Aber die Entscheidung trifft am Ende nach Abwägung die Behörde - und die kann auch gegen den Willen der Nachbarn ausfallen.

    Ein Meter Traufhöhe sehe ich nicht als Problem der Nachbarn.
     
  10. #10 Kriminelle, 31.10.2024
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    Da erkennst Du selbst den von mir genannten Unterschied: sie haben keinen Nachbarn, den sie übel mitspielen, wenn sich die Baugenehmigung außerhalb des BPlans befindet.

    Die Konsequenz? Die Antwort hast Du selbst geschrieben und gilt auch anders herum:
     
  11. 11ant

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    Du darfst bei Deinem Bauantrag zu den von Dir begehrten Befreiungen die Berufung auf den Rechtsgrundsatz der Ermessensbindung vortragen, das Amt hat dies dann zu berücksichtigen, und dagegensprechende Befindlichkeiten der Nachbarn sind nicht relevant und damit unbeachtlich. Insofern kann ich Deine Bedenken nachvollziehen, diejenigen des Bauamtes jedoch nicht. Diese Trumpfkarte ist allerdings kein Joker, sie kann nur bei tatsächlicher Vergleichbarkeit gezogen werden.
     
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  12. #12 petra345, 31.10.2024
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    Wenn die Genehmigung in der Nachbarschaft rechtswidrig war besteht kein Anspruch auf eine gleiche Genehmigung! Es gibt keinen Anspruch auf ein Unrecht.
     
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  13. #13 Carsten1980, 01.11.2024
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    Wie kann die Genehmigung denn rechtswidrig sein ?
     
  14. #14 simon84, 01.11.2024
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    Aus ganz vielen Gründen. Auch Behörden unterlaufen Fehler.

    Hast du denn die Unterlagen zur Abweichung dieses Nachbarn tatsächlich vorliegen oder bist du nur spazieren gegangen und hast das höhere Haus im Baugebiet gesehen? hingehen, klingeln, erfragen wie sie es damals durchbekommen haben
     
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  15. #15 Carsten1980, 01.11.2024
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    Ich habe mit dem Mitarbeiter vom Bauamt in ein paar Genehmigungsunterlagen der bestehenden Häuser reingeschaut und bekam ja daraufhin die Aussage dass so 1m höher kein Problem darstellt. Das war aber bevor die Nachbarn wach geworden sind.
     
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Können Nachbarn Baugenehmigung verhindern?

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