Kosten für eine die Änderung der Dachneigung von 25 auf 35 grad ?

Diskutiere Kosten für eine die Änderung der Dachneigung von 25 auf 35 grad ? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, Der B-Paln ermöglicht es eine Dachneigung von 35 grad. Im Moment hat das Haus mit Anbau eine Neigung von 25 grad. Der Anbau hat aber...

  1. esses

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    Guten Tag,

    Der B-Paln ermöglicht es eine Dachneigung von 35 grad. Im Moment hat das Haus mit Anbau eine Neigung von 25 grad. Der Anbau hat aber nur eine Höhe von 1,80 bei einer Neigung von 35 grad hätte der Dachboden eine Höhe von 2,30 und somit Voraussetzung zum Ausbauen.

    Die Länge vom Anbau ist : 8,785
    Die Breite vom Anbau ist : 6,705

    Habe paar Themen gefunden wo schon einige andersrum umgebaut haben von z.b 40 auf 30 grad aber ich brauch es ja umgekehrt.

    Hat jemand Vllt solche Umbauten schon mal durchgeführt und kann mir Ca. Die Kosten nennen ?


    Mit freundlichen Grüßen
     

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  2. #2 Baufuchs, 27.04.2016
    Baufuchs

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    Das wird nix. Du musst für Aufenthaltsräume mind. 2,40m über der Hälfte der Grundfläche haben.

    Guckst Du Bauordnung NRW:

     
  3. esses

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    Für dieses Baugrundstück gilt noch die alte Bauordnung.

    Es geht mir um folgendes. Da wir laut B-Plan nur eingeschossig bleiben müssen. Wollen wir auf das große Haus ein Staffelgeschoss bauen (2/3 Regel laut BauO NW 1970). Die Wohnfläche darf nicht über 2/3 der gesamten Dachfläche betragen.

    Damit die Dachfläche vom kleinen Anbau mitgezählt wird (das sind 2/3 = ca. 35qm) muss diese die Grundvoraussetzung für Aufenthaltsräume haben. Dann könnten wir da die Grundfläche des Daches zusammen zählen und auf dem Großen Haus ca.35 qm Wohnfläche mehr herstellen.
     
  4. #4 Baufuchs, 27.04.2016
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    Baufuchs Gast

    Es gelten ledigl. die alten Festsetzungen des B.-Plans. (Hier Berechnung Vollgeschoss)

    (in BauO 1970 gab es den Begriff Staffelgeschoss noch gar nicht)

    Für Umbauten (Raumhöhen) ist jedoch die aktuelle Bauordnung einzuhalten.



    Um nach §2 alter Bauordnung das DG nicht als Vollgeschoss angerechnet zu bekommen, darf das DG über 2/3 der Dachgeschossfläche (nicht Dachfläche) nur eine lichte Höhe von max. 2,50m haben.

    Zu Staffelgeschoss:
    Ein Staffelgeschoss per Definition heute tritt mit seinen Außenwänden gegenüber allen Außenwänden des EG zurück. Das kriegst Du in Verbindung mit Def. Vollgeschoss nach BauO 1970 aber nicht hin.

    Zeig mal eine Skizze von dem was du da planst....
     
  5. #5 VITRUVIUS, 27.04.2016
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    @TE: Wir haben in Deutschland 10 Landesbauordnungen, die für die Definition eines Vollgeschosses im Dachgeschoss den Begriff "lichte Höhe" verwenden, 6 LBOs verwenden den Begriff "Höhe"

    Die "Höhe" bezieht sich auf die äußere Dachhaut, was bei einer nachträglich durchgeführten Aufsparrendämmung bei einem vorliegenden Grenzfall eines Vollgeschosses dazu führen kann, dass das Dachgeschoss nun zum Vollgeschoss wird. Auch die Abstandsflächenfrage kann sich dann stellen. Bezüglich der Einhaltung der Abstandsflächen gibt es in den aktuellen LBOs zwar Bestimmungen, die im Falle einer Anhebung der Dachhaut im Interesse des Wärmeschutzes Ausnahmen vorsehen. Wenn aber wie im vorliegenden Fall ein rechtsverbindlicher alter BPlan vorliegt, für dessen Festsetzungen nicht die aktuelle LBO anzuwenden ist, sondern die zum Zeitpunkt der Aufstellung des BPlans wirksame LBO, dann kann diese Bestimmung nicht angewendet werden.
     
  6. #6 Baufuchs, 27.04.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Richtig.

    Man muss trennen.

    Geht es um Geschosshöhe, dann gilt (hier mal aktuelle Def. NRW):
    Geht es um Aufenthaltsräume gilt "lichte Höhe" also OKFB bis UK Decke.

    ABER:
    Wenn es um Vollgeschossigkeit nach BauONRW 1970 geht, dann gilt:

    und das ist dann wieder eine lichte Höhe......und die muss nach § 59 BauO NW 1970 i.d.R. 2,50m betragen, im Dachgeschoss kann ausnahmsweise 2,30m genehmigt werden.
     
  7. esses

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    1. Geplant ist das Dachgeschoss des größeren Hauses zu erweitern (entweder als Staffelgeschoss was mir besser gefällt oder Ausbau des Daches mit Gauben u.s.w) . Damit das Dachgeschoss nicht zum Vollgeschoss wird, müssen wir die 2/3 grenze einhalten "Da wir eingeschossig bleiben müssen"
    2. Da die 2/3 Grenze von der Dachgeschossfläche berechnet wird haben wir uns gedacht, dass wir das Dach des kleinen Anbaus soweit fertig bekommen, dass diese Fläche des Dachgeschosses mit gezählt wird. Somit gewinnen wir beim Dachgeschossausbaus des größeren Hauses ca. 35qm mehr Wohnfläche.
    3. Deswegen war die Überlegung das Dach des Anbaus auf 35 grad zu bringen um eine Lichte Höhe von 2,30 zu bekommen und somit die Grundvoraussetzung für die Berechnung zu schaffen.
     
  8. #8 Baufuchs, 27.04.2016
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    Baufuchs Gast

    Ich sehe nicht die Notwendigkeit, das Dach des Anbaus anzuheben. Die Fläche zählt m.E. auch dann mit zur DG Fläche, wenn sie nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden kann.
    Sind halt Abstellflächen.

    Sollte dein Bauamt anderer Meinung sein, welche Begründung??

    Vergessen kannst Du die Staffelgeschossregelung.

    Du musst dich an die Geschossigkeitsregel aus BauO 1970 halten. Das ist doch zeichnerisch recht fix zu ermitteln, was da geht.
     
  9. esses

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    Ich war bei der Stadt wegen dieser Frage, und die Antwort war: Damit die Dachgeschossfläche des Anbaus mitgezählt wird, braucht man erstmals die Grundvoraussetzung der Aufenthaltsräume und diese sind erst mit 2,30 m licht Höhe gegeben.

    Ich habe hier gedacht dass ich mich nur an der 2/3 Regelung der Wohnfläche halten muss und Staffelgeschoss wäre hier kein Problem, solange die Wohnfläche eingehalten wird. :(
     
  10. #10 Baufuchs, 27.04.2016
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    Staffelgeschoss (gibt's nicht in Bauo 1970)!!

    Zeig doch mal deine Skizze.....

    Du musst die 2/3 Regelung nach alt einhalten.

    Bauamt soll mal belegen, wie sie zu der Auffassung kommt, dass das DG des Anbaus mind. Aufenthaltsräume enthalten muss.

    Mit welchem §§ der BauO 1970 wird das begründet?
    Oder welcher Kommentar zur Bauo 1970?
    Oder welches VerwG o. OVerwG Urteil?
     
  11. esses

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    Skizzen habe ich noch keine, die Kaufentscheidung von diesem Haus, hängt davon ab wie man das DG ausbauen darf. mit wie viel QM quasi.

    Haben Sie da nicht gesagt, dass wenn ich Bauen will mich an die neue BauO halten muss, und hier gibt es den Staffelgeschoss ?

    Offizielle Begründung haben wir nicht Schriftlich, wir waren nur dort um uns zu vorab zu erkundigen was da geht und was nicht. Bei weiteren Fragen kann ich gerne da wieder anrufen.
    Wie soll ich bei Telefonat dann begründen, dass es jetzt so wie es ist, doch mitgezählt wird ?
     
  12. esses

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    Diese Skizzen habe ich nur
     

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  13. #13 Baufuchs, 27.04.2016
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    Was die Festsetzungen des Bebauungsplans angeht, gelten die alten Regelungen. z.B. Geschossigkeit/Berechnung Vollgeschosse (siehe #4 + #5)

    Was die Ausführung angeht, z.B. Flucht-/Rettungswege/Wärmedämmung etc. muss nach neu gebaut werden.

    Wieso willst Du etwas begründen? Bauamt lehnt ab, also muss Bauamt begründen warum...

    Außerdem: Das Ding gehört in die Hände eines Architekten. Wenn Du rechtssichere Auskunft über die Zulässigkeit der Planung haben willst, muss ein schriftlicher "Antrag auf Vorbescheid" gestellt werden.

    Alle mündlichen Auskünfte sind im Zweifel nichts wert.
     
  14. esses

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    Deswegen schlage ich mich durch die Foren durch, was möglich ist und was nicht. Den Weg und somit Geldausgabe für Architekten will ich damit umgehen um nicht unnötig hunderte EUR auszugeben. Und damit uns gesagt wird, dass das nicht möglich ist. Z.B das mit staffelgeschoss habe ich ja auch über diesen Forum herausgefunden, dass es nicht möglich ist.

    Auf diesem Wege möchte ich auch herausfinden wieviel qm Wohnfläche im DG nun möglich sind. Wenn es für uns zu wenig wird, dann kann ich mir den Weg zum Architekten sparen.

    Die Begründung von Bauamt war es, dass die Grundvoraussetzung zu Aufenthaltsräumen nicht vorhanden ist, somit wird das nicht mitgezählt.
     
  15. #15 Baufuchs, 27.04.2016
    Baufuchs

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    Da sind Binderdächer drauf, die müssten komplett geändert werden. womöglich auch die Untergurte, weil nicht tragfähig.

    Zeig das mal einem Statiker....
     
  16. esses

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    Das ist alles kein Problem, solange wir im DG genügend QM Wohnfläche hinkriegen.

    Kann ich nach deiner Meinung einfach L x B + 0,66 nehmen um Ca. Die erlaubte Wohnfläche zu bestimmen ?
     
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