Kostengruppen contra Summe von Angebotspreisen

Diskutiere Kostengruppen contra Summe von Angebotspreisen im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe mal zwei Laienfragen zur Kostenermittlung bei Bauvorhaben. Nach DIN 276 werden die Baukosten ja in Kostengruppen unterteilt. Für mich...

  1. #1 qwertzuio, 17.12.2014
    qwertzuio

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    Ich habe mal zwei Laienfragen zur Kostenermittlung bei Bauvorhaben.
    Nach DIN 276 werden die Baukosten ja in Kostengruppen unterteilt. Für mich als Bauherren ist das schwer nachvollziehbar. Zum Beispiel: Bei einem Angebot für unseren Rohbau finde ich den Posten "Betonstahl und Baustahlmatten nach DIN 1045-1". Die einzelnen Positionen müssten jedoch auf mehrere Kostengruppen verteilt werden. Setzt sich hier der Architekt hin und fummelt alles auseinander oder werden bei der Kostenermittlung ehr "Erfahrungswerte" berücksichtigt? Wäre es nicht besser, einfach die eingeholten Angebote zu addieren oder braucht man als Architekt zwingend die Kostengruppen, um etwa das Honorar nach HOAI zu bestimmen?

    LG
     
  2. #2 Thomas B, 17.12.2014
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    Ganz ehrlich?

    von mir hat noch nie (!) ein privater (!) BH eine Kostenschätzung nach Kostengruppen gewollt o. bekommen!

    Intransparent und mit den eingehenden Ausschreibungsergebnissen kaum abgleichbar.

    Ich drösel das immer nach Gewerken auf.

    So kommen dann ja auch die ausschreibungen rein: nach gewerken.
     
  3. #3 Gast036816, 17.12.2014
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    Gast036816 Gast

    wenn das geschickt ausgeschrieben wird, kann der betonstahl auf die kostengruppen außenwände + außenstützen, innenwände + innenstützen, bodenplatte + fundamente, decken + dach getrennt ausgeschrieben und vergeben werden. dann muss nix auseinandergedröselt werden.

    interessant ist das auch nur bei größeren bauvorhaben. bei einfamilienhäusern schleppt man hier und da ein paar kilo stahl durch auschreibung, ausführung, aufmaß und abrechnung. das verwalten von 25 kg stahl für eine stahlbetonstütze in einer kostengruppe kostet mehr, als für die bewehrung bezahlt wird.
     
  4. #4 karo1170, 17.12.2014
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    Richtig, fuer einen rein privat finanzierten Bau sind KG nebensaechlich.
    Allerdings wird bei Bauvorhaben, die in irgendeiner Form gefoerdert werden, die Kostenberechnung nach DIN 276 gefordert. Damit sind dann zumeist auch gleich konkrete Bewilligungsbedingungen verknuepft. Bspw. werden Planungsleistungen in der KG700 nur bis zu xx% als foerderfaehige Kosten betrachtet, oder die KG600 (Ausstattung) wird als nicht foerderfaehig eingestuft...
    In der KG400 ist die Aufteilung der Kostengruppen m.M. nach logischer gegliedert, hier ergeben sich nur geringe Ueberschneidungen zwischen Kostengruppe und Gliederung nach Gewerken oder Leistungen.
     
  5. #5 toxicmolotow, 17.12.2014
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    Unsere Bewilligungsbehörde für Wohnungsbauförderung hat zunächst auf eine Kostenaufstellung mit Kostengruppen bestanden, nachdem unser Architekt eine Kostenaufstellung nach Gewerken gemacht hat, war man dort dann auch zufrieden. Je länger ich darüber nachdeken, auch im Bezug auf unsere Kostenplanung, war eine Aufstellung nach Gewerken die sinnvollste Art und Weise.
     
  6. #6 Skeptiker, 17.12.2014
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    Unter einem ganz anderen Aspekt lässt sich diese Frage ganz einfach beantworten:

    Bei einer Beauftragung unter Bezugnahme auf die Grundleistungen der HOAI haben Architekten zu erstellen in der:
    LP 2: eine Kostenschätzung nach DIN 276
    LP 3: eine Kostenberechnung nach DIN 276
    LP 6: bepreiste Leistungsverzeichnisse zu erstellen und der Kostenberechnung gegenüber zu stellen

    In der LP 8 ist die Kostenfeststellung dann nur noch "zum Beispiel nach DIN 276" zu machen. (Quelle für alle vorstehenden Aussagen: Anlage 10 zu § 34 Abs, 1 HOAI)

    Ohne die genannten Leistungen wäre die Architektenleistung in diesen Fällen bei Bezug auf die Grundleistungen der HOAI unvollständig erbracht.

    Ich persönliche mach meine Kostenschätzungen und - berechnungen primär bauteilbezogen, aber gleichzeitig auch in der Gliederung der DIN 276 mit dieser als "Checkliste" weil ich dadurch weniger Leistungsbereiche übersehe. Auch für Ausschreibungen ist es insbesondere im Rohbau sinnvoll, der DIN 276 zu folgen, weil Stb-Decken nun einmal anders ausgeschreiben werden als Wände und tragendes Mauerwerk anders als nichttragendes. Die von mir verwandten Kostenwerte bringen die Ordnungszahlen der DIN 276 sowieso mit und mit nur drei Klicks hat die Tabellenkalkulation alle Kosten auch entsprechend umsortiert. Man kann das natürlich dann auch LV-Positionen zuordnen, das wollten bisher aber nur einzelne professionelle Bauherrn, externe Kontrolleure oder Anwälte mit Verweis auf die einschlägigen Urteile und mir ist es normalerweise zu viel Arbeit um es freiwillig zu tun.
     
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