Kostenrechnung in der Grundbuchsache?!?

Diskutiere Kostenrechnung in der Grundbuchsache?!? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Ich habe von der Landesjustizkasse Bamberg eine "Kostenrechnung in der Grundbuchsache" bekommen. Brechnet wird: § 66 KostO...

  1. #1 Oranien, 31.10.2010
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    Hallo!

    Ich habe von der Landesjustizkasse Bamberg eine "Kostenrechnung in der Grundbuchsache" bekommen.

    Brechnet wird:
    § 66 KostO (Auflassungsvormerkung)
    § 73 KostO (Grundbuchausdruck)
    § 62 KostO Grundschuld


    Ich wll nur absolut sicher gehen, dass diese Rechnung rechtens ist und auch von mir zu bezahlen ist.

    Bisher wurde immer nur von der Grunderwerbsteuer und den Notarkosten gesprochen, diese Rechnung ist mir irgendwie fremd ;)

    Danke für eure Hilfe!
     
  2. #2 K Heuer, 31.10.2010
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    Du wirst noch mehr bisher unbekannte Kosten kennenlernen!

    Die von Dir genannten Kosten beziehen sich offensichtlich auf die Finanzierung mittels Hypothek. Sind in so einem Fall nicht zu vermeiden, sind in Ordnung und müssen von Dir gezahlt werden.
     
  3. Bautz

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    Ist rechtens und somit auch zu bezahlen. Es sei denn natürlich, es wäre keine Grundschuld eingetragen worden und Du hättest auch keine Auflassungsvormerkung benötigt.

    Es gibt übrigens auch online verfügbare Rechner, mit denen sich die Höhe der Kosten fürs Grundbuchamt berechnen lassen.
     
  4. Iceman

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    Nicht schlecht! Zu dem Thema wollte ich auch gerade schreiben:

    Post von der Landesjustizkasse Bambeg

    1 Grundschuld § 62 KostO 327 €
    2 Grundbuchausdruck einfach § 73 KostO 10 €

    Wäre auch in Ordnung. Haben bei unserer Notarin eine Grundschuld eintragen lassen. Das komische ist nur - Sie hat uns auch schon eine Rechnung gestellt.

    1 §§32,36,38,42,45,47,145 327 €
    2 Dokumentenpauschale §§ 136 Abs. 1, 152 Abs. 1 15 €
    3 Sonstige Ausalgen §§ 152 Abs. 2, 137

    Ist hier ein Fehler unterlaufen oder muss man das wirklich doppelt zahlen?

    Schönen Sonntag!
     
  5. #5 Baufuchs, 31.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du hast nicht bei der Notarin eine Grundschuld eintragen lassen, sondern von der Notarin. Diese hat die Eintragung bei Gericht beantragt. Das kostet.

    Für diese Leistung hat sie ihre Rechnung geschickt.

    Das Gericht, welches dann die Grundschuld tatsächlich ins Grundbuch einträgt, lässt sich das natürlich auch bezahlen.
     
  6. Iceman

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    Danke für die Info Baufuchs!
    Das Prinzip ist mir eigentlich klar - unsere 5 Monate alte Tochter hält mich nur schon seit 5 Uhr morgens wach... (alte Zeitrechnung)
    Irritiert hat mich halt der exakt gleiche Betrag in beiden Rechnungen von 327 €.
    Du meinst aber das passt so?
     
  7. #7 ecobauer, 31.10.2010
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    Der Notar bekommt gemäß dem benannten Paragrafen eine Beurkundungsgebühr und das Grundbuchamt eine Eintragungsgebühr, die betragsmäßig identisch sind.
    Das ist rechtlich so geregelt und damit leider auch so in Ordnung.
     
  8. Lukas

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    Tja, ist halt beides nicht mehr wert. ;)

    Gruß Lukas
     
  9. Iceman

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    Danke für die Infos! Da zahlt man doch gleich gerne... ;)
     
Thema: Kostenrechnung in der Grundbuchsache?!?
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